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   LAG München, 17.06.2011 - 6 Sa 19/11   

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LAG München, 17.06.2011 - 6 Sa 19/11 (https://dejure.org/2011,12932)
LAG München, Entscheidung vom 17.06.2011 - 6 Sa 19/11 (https://dejure.org/2011,12932)
LAG München, Entscheidung vom 17. Juni 2011 - 6 Sa 19/11 (https://dejure.org/2011,12932)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Angemessenheit der Ausbildungsvergütung - Schadenersatz bei vom Ausbildenden veranlassten Eigenkündigung des Auszubildenden

  • IWW

    § 17 BBig § 23 BBiG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Empfehlungen der IHK bzgl. einer Ausbildungsvergütung sind auch im Falle des Unterschreitens der Empfehlungen um mehr als 20 % nicht zwingend; Anpassung einer Ausbildungsvergütung im Falle des Unterschreitens der Empfehlungen der IHK um mehr als 20% durch die ...

  • rabüro.de

    Zur Ausbildungsvergütung bei nicht Tarifverträgen unterworfenen Ausbildungsverhältnissen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 30.09.1998 - 5 AZR 690/97

    Angemessene Ausbildungsvergütung; ordnungsgemäße Rechtsmittelbelehrung

    Auszug aus LAG München, 17.06.2011 - 6 Sa 19/11
    Das Arbeitsgericht könne sich, wie die Klägerin meint, nicht auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 30.9.1998 (5 AZR 690/97) berufen, wenn es nur 80 % der empfohlenen Vergütung zuspreche, da in der fraglichen Entscheidung nur 80 % eingeklagt gewesen seien.

    Maßgebend ist die Angemessenheit bei Fälligkeit der Vergütung, nicht bei Vertragsschluss (BAG v. 30.9. 1998 - 5 AZR 690/97, NZA 1999, 265).

    Eine vertraglich vereinbarte Ausbildungsvergütung, welche nicht mehr als 20 % unter den Empfehlungen liegt, ist nach der von der Kammer geteilten Ansicht des Bundesarbeitsgerichts (Urt. v. 30.9. 1998, a.a.O.; was allerdings auch nicht ausnahmslos gilt und sogar eine weitergehende Unterschreitung im Einzelfall eröffnen kann, vgl. BAG v. 19.2. 2008 - 9 AZR 1091/06, NZA 2008, 828) als angemessen zu vermuten.

    Schon das Bundesarbeitsgericht hatte mit Urt. v. 30.9.1998 (a.a.O.) einen gewissen Verhandlungsspielraum von 20 % unter der Empfehlung als möglich und keine Unangemessenheit begründend angesehen.

  • BAG, 26.07.2001 - 8 AZR 739/00

    Schadensersatz wegen Auflösungsverschuldens

    Auszug aus LAG München, 17.06.2011 - 6 Sa 19/11
    Hinsichtlich der vorzeitigen Vertragsbeendigung umfasse der Schadenersatz auch eine angemessene Abfindung, wie das Bundesarbeitsgericht (Urt. v. 26.7. 2001 - 8 AZR 739/00) festgestellt habe.

    Nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts (Urt. v. 26.7. 2001 - 8 AZR 739/00, NZA 2002.325), auf welche die Klägerin Bezug nimmt, muss der Beendigungsschadenersatz nach dem Zweck des § 628 Abs. 2 BGB nicht lediglich auf den dem kündigenden Arbeitnehmer bis zum Ablauf der Kündigungsfrist einer fiktiven Kündigung entstehenden Vergütungsausfall beschränkt sein; zudem könne eine den Verlust des Bestandsschutzes ausgleichende angemessene Entschädigung entsprechend §§ 9, 10 KSchG hinzutreten.

    Während der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung für die insoweit gleichlautenden Vorschriften der § 89a Abs. 2 HGB und § 628 Abs. 2 BGB davon ausgehe, der Schadenersatzanspruch sei zeitlich bis zum Ablauf, zu dem der andere Vertragspartner ordentlich kündigen könnte bzw. bis zu dem vereinbarten Vertragsende begrenzt (BGH v. 3.3. 1993 - VIII ZR 101/92, EzA HGB § 89 a Nr. 1 m.w.N.), werde von anderer Seite eine zeitlich unbeschränkte Schadenersatzpflicht für den Anspruch des Arbeitnehmers im Hinblick auf die Vorschriften des Kündigungsschutzgesetzes zumindest dann vertreten, wenn bei einem unbefristeten Arbeitsverhältnis für den Geschädigten Kündigungsschutz besteht (BAG v. 26.7. 2001, a.a.O., Rz. 49).

  • BGH, 10.11.2011 - VII ZB 55/10

    Zwangsvollstreckung: Maßgeblicher Zeitpunkt für die wirksame Vorpfändung eines

    Auszug aus LAG München, 17.06.2011 - 6 Sa 19/11
    Will eine bedürftige Partei gegen eine ergangene Entscheidung ein Rechtsmittel einlegen, so ist grundsätzlich Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen schuldloser Fristversäumung (§§ 233 ff. ZPO) zu gewähren, sofern sie innerhalb der Rechtsmittelfrist ein Prozesskostenhilfegesuch angebracht hat und vernünftigerweise nicht mit der Verweigerung der Prozesskostenhilfe wegen fehlender Bedürftigkeit rechnen muss (vgl. BGH v. 16.11.2010 - VII ZB 55/10, NJW 2011, 230; ferner BGH v. 13.1. 2010 - XII ZB 108/09, NJW-RR 2010, 424; BGH v. 10.11.2008 - IV ZB 38/08, NJW-RR 2009, 563).

    Voraussetzung ist allerdings ein vollständiger Prozesskostenhilfeantrag (§ 117 Abs. 1, 2 ZPO) unter Vorlage auch der vollständig ausgefüllten Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nebst den erforderlichen Belegen (BGH v. 16.11.2010, a.a.O.; BGH v. 13.2. 2008 - XII ZB 151/07, NJW-RR 2008, 942).

  • BAG, 11.05.1983 - 4 AZR 545/80

    Rechtliches Gehör - Schiedsgerichtsverfahren - Aufhebungsverfahren

    Auszug aus LAG München, 17.06.2011 - 6 Sa 19/11
    Zwar ist der Klägerin zuzugeben, dass tarifvertragliche Ausbildungsvergütungen stets als angemessen anzusehen sind (BAG v. 18.6. 1980 - 4 AZR 545/80, AP BGB § 611 Bühnenengagementsvertrag Nr. 21; Leinemann/Taubert , a.a.O., Rz. 13).

    Dies gilt allerdings nur, wenn der konkrete Tarifvertrag etwa kraft beidseitiger Tarifbindung (§ 3 Abs. 1 TVG) oder kraft Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrages (§ 5 TVG) auf das Arbeitsverhältnis Anwendung findet (BAG v. 18.6. 1980, a.a.O., Rz. 31; Leinemann/Taubert , a.a.O.), was hier hinsichtlich des in Bezug genommenen niedersächsischen Überleitungstarifvertrages gerade nicht der Fall ist.

  • BAG, 19.02.2008 - 9 AZR 1091/06

    Ausbildungsvergütung - Angemessenheit - Krankenpflege

    Auszug aus LAG München, 17.06.2011 - 6 Sa 19/11
    Eine vertraglich vereinbarte Ausbildungsvergütung, welche nicht mehr als 20 % unter den Empfehlungen liegt, ist nach der von der Kammer geteilten Ansicht des Bundesarbeitsgerichts (Urt. v. 30.9. 1998, a.a.O.; was allerdings auch nicht ausnahmslos gilt und sogar eine weitergehende Unterschreitung im Einzelfall eröffnen kann, vgl. BAG v. 19.2. 2008 - 9 AZR 1091/06, NZA 2008, 828) als angemessen zu vermuten.

    Die Anpassung an die Untergrenze des noch Angemessenen stellt keine unstatthafte geltungserhaltende Reduktion im Sinne des Bundesarbeitsgerichts (Urt. v. 19.2. 2008, a.a.O.) dar.

  • BAG, 15.12.2005 - 6 AZR 224/05

    Angemessenheit der Ausbildungsvergütung

    Auszug aus LAG München, 17.06.2011 - 6 Sa 19/11
    53 c. In den Fällen nicht gegebener Tarifbindung ist die Angemessenheit nach § 17 Abs. 1 BBiG zu bestimmen (BAG v. 15.12.2005 - 6 AZR 224/05, AP BBiG § 10 Nr. 15; Sächsisches Landesarbeitsgericht v. 30.9. 2005 - 3 Sa 542/04, LAGE BBiG § 19 Nr. 4; LAG Schleswig-Holstein v. 7.11.2006 - 5 Sa 159/06, EzB BBiG § 17 Abs. 1 Nr. 62; Leinemann/Taubert , a.a.O., Rz. 14).

    Dabei sind die Empfehlungen nicht bindend zugrunde zu legen, sondern stellen nur ein Indiz für die Angemessenheit der Vergütung dar (BAG v. 15.12.2005, a.a.O.; Leinemann/Taubert , a.a.O., Rz. 19).

  • BAG, 25.07.2002 - 6 AZR 311/00

    Angemessenheit der Ausbildungsvergütung

    Auszug aus LAG München, 17.06.2011 - 6 Sa 19/11
    Sie soll die Bestreitung der Lebensunterhaltskosten ermöglichen und zugleich eine angemessene für die im jeweiligen Gewerbezweig bestimmbare Arbeitsleistung des Auszubildenden darstellen (BAG v. 25.7. 2002 - 6 AZR 311/00, AP BBiG § 10 Nr. 11).

    Umstände, aus denen ersichtlich würde, dem Beklagten wäre dennoch eine höhere Ausbildungszahlung anzusinnen gewesen, sind von der insoweit darlegungs- und beweisbelasteten Klägerin (BAG v. 25.7. 2002, a.a.O.) nicht vorgetragen.

  • BAG, 21.05.2008 - 8 AZR 623/07

    Schadensersatz - Eigenkündigung des Arbeitnehmers - Auflösungsverschulden des

    Auszug aus LAG München, 17.06.2011 - 6 Sa 19/11
    Dieser Ansicht schloss sich das Bundesarbeitsgericht (BAG v. 21.5. 2008 - 8 AZR 623/07, NZA-RR 2009, 75; BAG v. 26.7. 2007 - 8 AZR 796/06, NZA 2007, 1419; BAG v. 25.7. 2001, a.a.O.; vgl. auch ErfK/ Müller-Glöge , 11. Aufl., § 628 Rz. 28) an.
  • BAG, 26.07.2007 - 8 AZR 796/06

    Schadensersatz - Auflösungsverschulden des Arbeitgebers - Entschädigung für den

    Auszug aus LAG München, 17.06.2011 - 6 Sa 19/11
    Dieser Ansicht schloss sich das Bundesarbeitsgericht (BAG v. 21.5. 2008 - 8 AZR 623/07, NZA-RR 2009, 75; BAG v. 26.7. 2007 - 8 AZR 796/06, NZA 2007, 1419; BAG v. 25.7. 2001, a.a.O.; vgl. auch ErfK/ Müller-Glöge , 11. Aufl., § 628 Rz. 28) an.
  • BAG, 25.04.1984 - 5 AZR 540/82
    Auszug aus LAG München, 17.06.2011 - 6 Sa 19/11
    Bei Fehlen branchenentsprechender Tarifverträge können Tarifverträge ähnlicher Branchen ( Leinemann/ Taubert, a.a.O., Rz. 16) oder auch Empfehlungen der ... (BAG v. 25.4. 1984 - 5 AZR 540/82, EzB BBiG § 10 Abs. 1 Nr. 45) zur Orientierung herangezogen werden.
  • BGH, 13.01.2010 - XII ZB 108/09

    Wiedereinsetzung bei Versäumung einer Rechtsmittelfrist nach rechtzeitig

  • LAG Sachsen, 30.09.2005 - 3 Sa 542/04

    Ausbildungsvergütung für Anerkennungsjahr zur Ausbildung zum Rettungsassistenten

  • LAG Schleswig-Holstein, 07.11.2006 - 5 Sa 159/06

    Ausbildungsvergütung, Angemessenheit, Krankenpflegeschülerin, Vergütung,

  • BAG, 10.04.1991 - 5 AZR 226/90

    Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung

  • BGH, 13.02.2008 - XII ZB 151/07

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Rechtsmittelfrist

  • BGH, 16.11.2010 - VIII ZB 55/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Frist zur

  • BGH, 19.11.2008 - IV ZB 38/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist;

  • BAG, 08.05.2003 - 6 AZR 191/02

    Angemessenheit der Ausbildungsvergütung

  • BGH, 03.03.1993 - VIII ZR 101/92

    Zeitliche Beschränkung der Schadensersatzpflicht bei fristloser Kündigung des

  • BAG, 16.07.2013 - 9 AZR 784/11

    Berufsausbildung - Anspruch auf Abfindung

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 17. Juni 2011 - 6 Sa 19/11 - unter Zurückweisung der Revision im Übrigen teilweise aufgehoben.
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