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   LAG München, 21.03.2019 - 4 TaBV 57/18   

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LAG München, 21.03.2019 - 4 TaBV 57/18 (https://dejure.org/2019,13219)
LAG München, Entscheidung vom 21.03.2019 - 4 TaBV 57/18 (https://dejure.org/2019,13219)
LAG München, Entscheidung vom 21. März 2019 - 4 TaBV 57/18 (https://dejure.org/2019,13219)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei der Duldung von Überstunden

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Überstunden auch bei Unkenntnis des Arbeitgebers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (21)

  • BAG, 27.11.1990 - 1 ABR 77/89

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats nach § 23 Abs. 3 BetrVG

    Auszug aus LAG München, 21.03.2019 - 4 TaBV 57/18
    Entsprechendes gilt auch, wenn der Arbeitgeber die Erbringung von Überstunden lediglich duldet, indem er sie entgegennimmt und vergütet (BAG, Beschluss vom 27.11.1990 - 1 ABR 77/89, juris, Rn. 31).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ändert die Bereitschaft des Arbeitnehmers bzw. einer Gruppe von Arbeitnehmern zu einer mitbestimmungspflichtigen Tätigkeit an der Mitbestimmungspflichtigkeit nichts, d.h. die Freiwilligkeit schließt das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nicht aus (BAG, Beschluss vom 27.11.1990 - 1 ABR 77/89, juris, Rn. 32 m.w.N.).

    Daher besteht ein Bedürfnis für die Mitbestimmung des Betriebsrats nach Sinn und Zweck des Mitbestimmungsrechts nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG nicht nur dann, wenn der Arbeitgeber Überstunden ausdrücklich anordnet, sondern auch, wenn er sie entgegennimmt, sie duldet (BAG, Beschluss vom 27.11.1990, a.a.O.).

    Auch das Bundesarbeitsgericht hat in seiner Entscheidung vom 27.11.1990 - 1 ABR 77/89 nicht darauf abgestellt, ob der Arbeitgeber von den (freiwillig) geleisteten Überstunden Kenntnis hatte.

    Vielmehr hat das Bundesarbeitsgericht ausgeführt, dass der Betriebsrat bei Vorliegen eines kollektiven Tatbestandes nicht nur mitzubestimmen hat, wenn der Arbeitgeber die Überstunden ausdrücklich angeordnet hat, sondern auch, wenn er diese nur duldet, indem er sie entgegennimmt und bezahlt (BAG, Beschluss vom 27.11.1990 - 1 ABR 77/89, juris, Rn. 23).

  • ArbG München, 29.06.2018 - 36 BV 217/17

    Anordnung von Überstunden ohne vorherige Beteiligung des Betriebsrate - Verstoß

    Auszug aus LAG München, 21.03.2019 - 4 TaBV 57/18
    Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts München vom 29.06.2018 - Az. 36 BV 217/17 - wie folgt abgeändert und neu gefasst:.

    Der Beschluss des Arbeitsgerichts München Az. 36 BV 217/17 vom 29.06.2018 wird abgeändert.

    die Beschwerde des Betriebsrates gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts München vom 29.06.2018 - Az. 36 BV 217/17 - zurückzuweisen.

  • LAG Köln, 15.02.2001 - 10 TaBV 74/00

    Globalantrag; Unterlassung; Überstunden

    Auszug aus LAG München, 21.03.2019 - 4 TaBV 57/18
    (3) Entgegen des vom Arbeitsgericht zitierten Beschlusses des Landesarbeitsgerichts Köln (LAG Köln, Beschluss vom 15.02.2001 - 10 TaBV 74/00, juris, Rn. 42) kommt es für die Frage des Bestehens eines Mitbestimmungsrechts im Falle der Duldung von Überstunden jedoch nicht darauf an, dass eine Kenntnis des Arbeitgebers bzw. seines Vertreters von der Ableistung von Überstunden besteht.

    Die Rechtsbeschwerde wird gem. § 92 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG im Hinblick auf die Abweichung vom Beschluss des Landesarbeitsgerichts Köln vom 15.02.2001 - 10 TaBV 74/00 - zugelassen.

  • LAG Köln, 03.12.2013 - 12 TaBV 65/13

    Bestimmtheit von Unterlassungsanträgen

    Auszug aus LAG München, 21.03.2019 - 4 TaBV 57/18
    Die Umstände unter denen der Arbeitgeber wegen eines Notfalls trotz bestehender Mitbestimmungsrechte zu einseitigen Maßnahmen berechtigt ist, sind allerdings in der Rechtsprechung hinlänglich geklärt (LAG Köln, Beschluss vom 03.12.2013 - 12 TaBV 65/13, juris, Rn. 45).

    Der Begriff des Arbeitskampfes hat im arbeitsrechtlichen Schrifttum und in der Rechtsprechung ausreichende Konkretisierung gefunden (LAG Köln, Beschluss vom 03.12.2013 - 12 TaBV 65/13, juris, Rn. 47).

  • BAG, 10.06.1986 - 1 ABR 61/84

    Mitbestimmung bei der Anordnung von Überstunden

    Auszug aus LAG München, 21.03.2019 - 4 TaBV 57/18
    § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO ist auf das Beschlussverfahren und die in ihm gestellten Anträge entsprechend anwendbar (BAG, Beschluss vom 10.06.1986 - 1 ABR 61/84, juris, Rn. 24).

    Bei einem Streit über bestehende Mitbestimmungsrechte muss derjenige, der das Bestehen oder Nichtbestehen des Mitbestimmungsrecht festgestellt wissen will, diejenigen Maßnahmen des Arbeitgebers oder denjenigen betrieblichen Vorgang, für die bzw. für den er ein Mitbestimmungsrecht in Anspruch nicht oder leugnet, so genau bezeichnen, dass mit einer Entscheidung über den Antrag feststeht, welche Maßnahmen oder Vorgänge das Mitbestimmungsrecht bejaht oder verneint worden ist (BAG, Beschluss vom 10.06.1986 - 1 ABR 61/84, juris, Rn. 25).

  • BAG, 27.01.2004 - 1 ABR 7/03

    Mitbestimmung bei Einsatz von Arbeitnehmern in Kundenbetrieb mit

    Auszug aus LAG München, 21.03.2019 - 4 TaBV 57/18
    Dabei war die sich - mittelbar - aus § 23 Abs. 3 S. 5 BetrVG ergebende Obergrenze von EUR 10.000,00 zu beachten (BAG, Beschluss vom 27.01.2004 - 1 ABR 7/03, juris, Rn. 37).
  • BAG, 29.02.2000 - 1 ABR 4/99

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei nachträglicher Sondervergütung

    Auszug aus LAG München, 21.03.2019 - 4 TaBV 57/18
    Die Arbeitgeberin hat insbesondere nicht dargelegt, dass die Vorfälle in der Abteilung PMC auf einer Sondersituation beruht haben, die künftig nicht mehr eintreten wird (vgl. BAG, Beschluss vom 29.02.2000 - 1 ABR 4/99, juris, Rn. 36).
  • BAG, 03.05.1994 - 1 ABR 24/93

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Verletzung von

    Auszug aus LAG München, 21.03.2019 - 4 TaBV 57/18
    Der Betriebsrat kann bei einem Verstoß gegen seine aus § 87 BetrVG folgenden Mitbestimmungsrechte nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nicht nur die Beseitigung eines mitbestimmungswidrigen Zustands verlangen, sondern sich gegen zu erwartende weitere Verstöße des Arbeitgebers unabhängig von den Voraussetzungen des § 23 Abs. 3 BetrVG im Wege eines allgemeinen Unterlassungsanspruchs wehren (BAG, Beschluss vom 07.02.2012 - 1 ABR 63/10, juris, Rn. 14; BAG, Beschluss vom 03.05.1994 - 1 ABR 24/93, juris, Rn. 35 ff.).
  • BAG, 21.12.1982 - 1 ABR 14/81

    Mitbestimmung bei Rufbereitschaft

    Auszug aus LAG München, 21.03.2019 - 4 TaBV 57/18
    Es greift nicht ein bei individuellen Maßnahmen ohne kollektiven Bezug (vgl. BAG, Beschluss vom 02.03.1982 - 1 ABR 74/79, juris, Rn. 24; BAG, Beschluss vom 21.12.1982 - 1 ABR 14/81, juris, Rn. 22; BAG, Beschluss vom 11.11.1986 - 1 ABR 17/85, juris, Rn. 22).
  • BAG, 02.03.1982 - 1 ABR 74/79

    Mitbestimmungspflichtige Verlängerung der Arbeitszeit -; Eilbedürftigkeit

    Auszug aus LAG München, 21.03.2019 - 4 TaBV 57/18
    Es greift nicht ein bei individuellen Maßnahmen ohne kollektiven Bezug (vgl. BAG, Beschluss vom 02.03.1982 - 1 ABR 74/79, juris, Rn. 24; BAG, Beschluss vom 21.12.1982 - 1 ABR 14/81, juris, Rn. 22; BAG, Beschluss vom 11.11.1986 - 1 ABR 17/85, juris, Rn. 22).
  • BAG, 13.10.1987 - 1 ABR 51/86

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung

  • BAG, 27.06.2006 - 1 ABR 35/05

    Mitbestimmung bei Versetzung

  • BAG, 24.04.2007 - 1 ABR 47/06

    Vorübergehende Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit

  • BAG, 22.09.1992 - 1 AZR 460/90

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Anrechnung von Tariflohnerhöhungen auf

  • BAG, 11.11.1986 - 1 ABR 17/85

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Anordnung von Überstunden

  • LAG Köln, 03.08.2000 - 5 TaBV 12/00

    Unterlassungsanspruch, Globalantrag

  • BAG, 07.02.2012 - 1 ABR 63/10

    Betriebsrat - Mitbestimmung - Parkplatz - Gesetzesvorbehalt

  • BAG, 10.04.2013 - 5 AZR 122/12

    Überstundenvergütung - Anordnung, Billigung und Duldung von Über-stunden

  • BAG, 06.12.2006 - 7 ABR 62/05

    Beschlussverfahren - Zulässigkeit des Antrags - Beschlussfassung des Betriebsrats

  • BAG, 01.10.1991 - 1 ABR 81/90

    Pflicht zum Unterlassen der Anordnung von Überstunden - Wirksamkeit eines

  • BAG, 30.10.2012 - 1 ABR 64/11

    Unzulässige Beschwerde

  • BAG, 28.07.2020 - 1 ABR 18/19

    Duldung von Überstunden - Mitbestimmung des Betriebsrats

    Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts München vom 21. März 2019 - 4 TaBV 57/18 - aufgehoben.
  • ArbG Erfurt, 13.08.2021 - 7 BV 26/20

    Arbeitszeitenverlängerung mit Teilzeitbeschäftigten ohne Betriebsratszustimmung

    Dementsprechend sind nur solche Vereinbarungen mitbestimmungsfrei, die ausschließlich den individuellen Besonderheiten einzelner Arbeitsverhältnisse Rechnung tragen und deren Auswirkung sich gerade auf dieses Arbeitsverhältnis des einen Arbeitnehmers beschränkt, was vorliegend nicht der Fall ist, (LAG München, Beschluss vom 21. März 2019, Az.: 4 TaBV 57/18).
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