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   LAG München, 22.09.1998 - 8 TaBV 35/98   

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https://dejure.org/1998,9760
LAG München, 22.09.1998 - 8 TaBV 35/98 (https://dejure.org/1998,9760)
LAG München, Entscheidung vom 22.09.1998 - 8 TaBV 35/98 (https://dejure.org/1998,9760)
LAG München, Entscheidung vom 22. September 1998 - 8 TaBV 35/98 (https://dejure.org/1998,9760)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit bei Beendigung der Ausbildung eines Mitglieds der Jugend- und Auszubildendenvertretung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenerstattung: Keine Erstattung der Anwaltsgebühren im Verfahren nach § 78a BetrVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 31.01.1990 - 7 ABR 39/89

    Zustimmungsersetzungsverfahren - Kosten des Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus LAG München, 22.09.1998 - 8 TaBV 35/98
    Allein für den Fall, daß der Antrag eines Arbeitgebers gemäß § 103 Abs. 1 BetrVG zurückgewiesen wurde, hat das Bundesarbeitsgericht - allerdings nicht auf Grund § 40 Abs. 1 BetrVG - eine Erstattungspflicht der ausgefallenen Anwaltskosten, jedoch gemäß § 78 S. 2 BetrVG anerkannt (BAG vom 31. Januar 1990 - 7 ABR 39/89 - NZA 1991/152).
  • BAG, 19.04.1989 - 7 ABR 6/88

    Betriebsrat: Sachaufwand - Kosten zur sachgerechten Verteidigung eines

    Auszug aus LAG München, 22.09.1998 - 8 TaBV 35/98
    Zwar hat das Bundesarbeitsgericht für Verfahrenskosten aus einem Verfahren, an dem das Betriebsratsmitglied gemäß § 23 Abs. 1 BetrVG dergestalt beteiligt war, daß es um seinen Ausschluß aus dem Betriebsrat ging, eine Erstattungspflicht gemäß § 40 Abs. 1 BetrVG grundsätzlich anerkannt (BAG vom 19. April 1989 - 7 ABR 6/88 - AP Nr. 29 zu § 40 BetrVG 1972) doch liegt, obgleich § 65 Abs. 1 BetrVG für JAV-Mitglieder auch auf diese Norm verweist, ein derartiger Fall hier gerade nicht vor.
  • VGH Hessen, 17.02.1994 - HPV TL 1881/92

    Personalvertretungsrechtliche Beschlußverfahren: Beginn der Beschwerdefrist;

    Auszug aus LAG München, 22.09.1998 - 8 TaBV 35/98
    Er verweist unter Wiederholung und Vertiefung seines erstinstanzlichen Sachvortrags insbesondere auf die rechtskräftige Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in einem nach seiner Rechtsauffassung vergleichbaren Fall (Entscheidung vom 17. Februar 1994 - HPV TL 1881/92) und stellt folgende Anträge:.
  • BAG, 05.04.2000 - 7 ABR 6/99

    Kosten anwaltlicher Tätigkeit für ein Mitglied der Jugend- und

    Landesarbeitsgericht München - 8 TaBV 35/98 - Beschluß vom 22. September 1998.

    7 ABR 6/99 8 TaBV 35/98.

    Die Rechtsbeschwerde des Antragstellers gegen den Beschluß des Landesarbeitsgerichts München vom 22. September 1998 - 8 TaBV 35/98 - wird zurückgewiesen.

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