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   LAG München, 24.01.1995 - 8 TaBV 42/94   

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https://dejure.org/1995,7119
LAG München, 24.01.1995 - 8 TaBV 42/94 (https://dejure.org/1995,7119)
LAG München, Entscheidung vom 24.01.1995 - 8 TaBV 42/94 (https://dejure.org/1995,7119)
LAG München, Entscheidung vom 24. Januar 1995 - 8 TaBV 42/94 (https://dejure.org/1995,7119)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderlichkeit der Freistellung von zwei Mitgliedern der Jugendvertretung und Auszubildendenvertretung (JAV); Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung und Bildungsveranstaltung; Erfordernis eines unmittelbaren Bezugs zur wahrzunehmenden Aufgabe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 37 Abs. 6 Satz 1 § 65 Abs. 1
    Jugend- und Auszubildendenvertretung: Erforderlichkeit von Schulungsmaßnahmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 06.05.1975 - 1 ABR 135/73

    Arbeitsgerichtsverfahren: Präjudizielle Wirkung des arbeitsgerichtlichen

    Auszug aus LAG München, 24.01.1995 - 8 TaBV 42/94
    Er ist nämlich ausdrücklich auf die Anspruchsgrundlagen der §§ 65 Abs. 1 i.V. mit 37 Abs. 6 und 2 BetrVG gestützt und weitgehend demjenigen vergleichbar, über den das Bundesarbeitsgericht in seinem Beschluss vom 6. Mai 1975 (- 1 ABR 135/73 -, AP Nr. 5 zu § 65 BetrVG 1972) im Beschlussverfahren entschieden hat, wenngleich es dort um eine Leistung ging, hier dagegen lediglich eine Feststellung beantragt wird.

    Insoweit wird auf den Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 6. Mai 1975 (aaO.) verwiesen.

    Letztere Formulierung des Gesetzes bedeutet, wie das Bundesarbeitsgericht wiederholt festgestellt hat (Urteil vom 20. November 1973 - 1 AZR 331/73 -, AP Nr. 1 zu § 65 BetrVG 1972, Beschlüsse vom 10. Mai 1975 - 1 ABR 60/73 -, AP Nr. 4 zu § 65 BetrVG 1972, vom 6. Mai 1975, aaO. und vom 10. Juni 1975 - 1 ABR 139/73 -, AP Nr. 6 zu § 65 BetrVG 1972) "unter Beachtung und im Rahmen der der JAV in den §§ 60 ff. BetrVG eingeräumten Rechte und zugewiesenen Aufgaben".

    In seinem Beschluss vom 6. Mai 1975 (aaO., III, 5) hat das Bundesarbeitsgericht deshalb auch hervorgehoben, dass Terminplanziele einer Schulungsveranstaltung gem. §§ 65 Abs. 1, 37 Abs. 6 und Abs. 2 BetrVG "nur dann für die Amtsausübung als erforderlich angesehen werden, wenn dargetan ist, dass sie einen unmittelbaren Bezug zu den von den Jugendvertretern nach dem BetrVG wahrzunehmenden Aufgaben haben".

    Dabei kommt es aber nicht auf seine rein subjektive Wertung an, sondern er muss sich auf den Standpunkt eines vernünftigen Dritten stellen, der die Interessen der Arbeitgeberin einerseits und des Betriebsrats und der Arbeitnehmer andererseits - objektiviert - gegeneinander abwägt (BAG vom 6. Mai 1975, aaO., m.w.N.).

  • BAG, 10.06.1975 - 1 ABR 139/73

    Betriebsrat: Schulung von Jugendvertretern

    Auszug aus LAG München, 24.01.1995 - 8 TaBV 42/94
    Letztere Formulierung des Gesetzes bedeutet, wie das Bundesarbeitsgericht wiederholt festgestellt hat (Urteil vom 20. November 1973 - 1 AZR 331/73 -, AP Nr. 1 zu § 65 BetrVG 1972, Beschlüsse vom 10. Mai 1975 - 1 ABR 60/73 -, AP Nr. 4 zu § 65 BetrVG 1972, vom 6. Mai 1975, aaO. und vom 10. Juni 1975 - 1 ABR 139/73 -, AP Nr. 6 zu § 65 BetrVG 1972) "unter Beachtung und im Rahmen der der JAV in den §§ 60 ff. BetrVG eingeräumten Rechte und zugewiesenen Aufgaben".

    In seinem Beschluss vom 10. Juni 1975 (aaO., 11, 2) ist darüber hinaus klargestellt worden, dass dann, wenn es sich um eine allgemeine Betriebsratsschulung ohne Anhaltspunkte für eine spezielle Schulung für Jugendvertreter handelt, schon aus diesem Grund die Teilnahme von Jugendvertretern daran nicht erforderlich ist.

  • BAG, 20.11.1973 - 1 AZR 331/73

    Jugendvertretung - Beschlußfassungsrecht

    Auszug aus LAG München, 24.01.1995 - 8 TaBV 42/94
    Letztere Formulierung des Gesetzes bedeutet, wie das Bundesarbeitsgericht wiederholt festgestellt hat (Urteil vom 20. November 1973 - 1 AZR 331/73 -, AP Nr. 1 zu § 65 BetrVG 1972, Beschlüsse vom 10. Mai 1975 - 1 ABR 60/73 -, AP Nr. 4 zu § 65 BetrVG 1972, vom 6. Mai 1975, aaO. und vom 10. Juni 1975 - 1 ABR 139/73 -, AP Nr. 6 zu § 65 BetrVG 1972) "unter Beachtung und im Rahmen der der JAV in den §§ 60 ff. BetrVG eingeräumten Rechte und zugewiesenen Aufgaben".
  • BAG, 10.05.1974 - 1 ABR 60/73

    Jugendvertreter - Schulungsveranstaltung - Bildungsveranstaltung -

    Auszug aus LAG München, 24.01.1995 - 8 TaBV 42/94
    Letztere Formulierung des Gesetzes bedeutet, wie das Bundesarbeitsgericht wiederholt festgestellt hat (Urteil vom 20. November 1973 - 1 AZR 331/73 -, AP Nr. 1 zu § 65 BetrVG 1972, Beschlüsse vom 10. Mai 1975 - 1 ABR 60/73 -, AP Nr. 4 zu § 65 BetrVG 1972, vom 6. Mai 1975, aaO. und vom 10. Juni 1975 - 1 ABR 139/73 -, AP Nr. 6 zu § 65 BetrVG 1972) "unter Beachtung und im Rahmen der der JAV in den §§ 60 ff. BetrVG eingeräumten Rechte und zugewiesenen Aufgaben".
  • BAG, 24.01.1996 - 7 ABR 28/95

    Beschlussverfahren: Feststellungsinteresse; Jugend- und Auszubildendenvertretung:

    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluß des Landesarbeitsgerichts München vom 24. Januar 1995 - 8 TaBV 42/94 - wird zurückgewiesen.
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