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   LAG München, 28.07.2016 - 3 TaBV 91/15   

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LAG München, 28.07.2016 - 3 TaBV 91/15 (https://dejure.org/2016,28390)
LAG München, Entscheidung vom 28.07.2016 - 3 TaBV 91/15 (https://dejure.org/2016,28390)
LAG München, Entscheidung vom 28. Juli 2016 - 3 TaBV 91/15 (https://dejure.org/2016,28390)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Anspruch des Betriebsrats auf Übermittlung einer Kopie des Verzeichnisses der Schwerbehinderten im Betrieb

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übermittlungspflichten der Arbeitgeberin gegenüber dem örtlichen Betriebsrat zur Überwachung der Beschäftigungspflicht und Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht

  • rewis.io

    Anspruch des Betriebsrats auf Übermittlung einer Kopie des Verzeichnisses der Schwerbehinderten im Betrieb

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsrat; Gesamtbetriebsrat; schwerbehinderte Menschen; Verzeichnis; Anzeige; Beschäftigungspflicht; Ausgleichsabgabe

  • rechtsportal.de

    Übermittlungspflichten der Arbeitgeberin gegenüber dem örtlichen Betriebsrat zur Überwachung der Beschäftigungspflicht und Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Hamburg, 18.07.2011 - 8 TaBV 10/09

    Rechte des Gesamtbetriebsrats im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von

    Auszug aus LAG München, 28.07.2016 - 3 TaBV 91/15
    In Betrieben, in denen ein Gesamtbetriebsrat besteht, hat der Gesamtbetriebsrat die Überwachungsaufgabe nach § 93 S. 2 SGB IX und § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG inne (vgl. Dau in Dau/Düwell/Joussen, SGB IX, 4. Aufl. 2014, § 80, Rn. 10; Pahlen, a.a.O., § 93, Rn. 17; LAG Hamburg, Beschluss vom 18.07.2011 - 8 TaBV 10/09 - BeckRS 2013, 72378; offengelassen von LAG München, Beschluss vom 17.06.2015 - 8 TaBV 8/15 m.w.Nachw. für diese Auffassung).
  • BAG, 23.06.2010 - 7 ABR 3/09

    Mitbestimmung - Einstellung eines Leiharbeitnehmers

    Auszug aus LAG München, 28.07.2016 - 3 TaBV 91/15
    In diesem Fall hat der Arbeitgeber seine Entscheidung unter Darstellung der Gründe mit dem Betriebsrat und ggf. der Schwerbehindertenvertretung zu erörtern (§ 81 Abs. 1 S. 7 SGB IX) und dabei den betroffenen schwerbehinderten Menschen anzuhören (§ 81 Abs. 1 S. 8 SGB IX) sowie alle Beteiligten über die getroffene Entscheidung unter Darlegung der Gründe unverzüglich zu unterrichten (§ 81 Abs. 1 S. 9 SGB IX) (vgl. BAG, Urteil vom 21.02.2013 - 8 AZR 180/12 - NZA 2013, 840 Rn. 40 ff.; ErfK/Rolfs, 16. Aufl. 2016, § 81 SGB IX Rn. 12; Fabritius, Anmerkung zu BAG, Beschluss vom 23.06.2010 - 7 ABR 3/09 - BB 2011, 317, 320).
  • BAG, 09.12.2009 - 7 ABR 46/08

    Gesamtbetriebsrat - Nutzung von Telefonen

    Auszug aus LAG München, 28.07.2016 - 3 TaBV 91/15
    Der Gesamtbetriebsrat wäre insoweit auch für betriebsratslose Betriebe zuständig, § 50 Abs. 1 S. 1, 2. HS BetrVG (vgl. BAG, Beschluss vom 09.12.2009 - 7 ABR 46/08 - NZA 2010, 662; Fitting, § 50, Rn. 29), für die der antragstellende örtliche Betriebsrat ebenfalls keine Zuständigkeit behaupten könnte.
  • BAG, 21.02.2013 - 8 AZR 180/12

    Entschädigungsanspruch - abgelehnter Bewerber - Benachteiligung wegen Behinderung

    Auszug aus LAG München, 28.07.2016 - 3 TaBV 91/15
    In diesem Fall hat der Arbeitgeber seine Entscheidung unter Darstellung der Gründe mit dem Betriebsrat und ggf. der Schwerbehindertenvertretung zu erörtern (§ 81 Abs. 1 S. 7 SGB IX) und dabei den betroffenen schwerbehinderten Menschen anzuhören (§ 81 Abs. 1 S. 8 SGB IX) sowie alle Beteiligten über die getroffene Entscheidung unter Darlegung der Gründe unverzüglich zu unterrichten (§ 81 Abs. 1 S. 9 SGB IX) (vgl. BAG, Urteil vom 21.02.2013 - 8 AZR 180/12 - NZA 2013, 840 Rn. 40 ff.; ErfK/Rolfs, 16. Aufl. 2016, § 81 SGB IX Rn. 12; Fabritius, Anmerkung zu BAG, Beschluss vom 23.06.2010 - 7 ABR 3/09 - BB 2011, 317, 320).
  • LAG Nürnberg, 18.08.2016 - 1 TaBV 2/16

    Beschäftigung Behinderter - Beschäftigtenquote - Überwachung - Betriebsrat oder

    Dies ergibt sich schon aus dem Wortlaut (BVerwG 06.07.1989, 5 C 6484, zitiert nach juris; ebenso LAG München vom 28.07.2016, 3 TaBV 91/15; Dau/Düwell/Joussen, SGB IX, 4. Aufl. 2014, § 71 Rn. 9 ff.; Neumann in Neumann/Pahlen/Majerski-Pahlen, SGB IX, 12. Aufl. 2010, § 71 Rn. 13; Euler in Boecken/Düwell/Diller/Hanau, § 77 SGB IX Rn. 2).

    Die Auffassung des LAG München im Beschluss vom 28.07.2016 (a.a.O.) beachtet diese grundsätzliche Zuständigkeitsverteilung nicht ausreichend.

    Soweit das Landesarbeitsgericht München im Beschluss vom 28.07.2016 (a.a.O.) meint, der Einzelbetriebsrat könne die Daten über die Beschäftigten im gesamten Unternehmen ohnehin nicht abgleichen, weil er die Richtigkeit hinsichtlich der Beschäftigten in anderen Betrieben ohnehin nicht prüfen könne, mag dies im Ansatz zutreffen.

  • LAG München, 17.11.2016 - 4 TaBV 15/16

    Informationsrecht des örtlichen Betriebsrats über Schwerbehinderte im Betrieb

    Hinsichtlich des hier streitigen Empfängers der Informationsübermittlung (Betriebsrat oder Gesamtbetriebsrat) hatte jedoch die 8. Klammer des LAG München mit seiner Entscheidung v. 17. Juni 2015 (8 TaBV 8/15) bereits rechtskräftig entschieden und dahingehende Ansprüche des Gesamtbetriebsrats zurückgewiesen, weswegen die Rechtsstellung des Gesamtbetriebsrats hier nicht mehr betroffen und seine Beteiligung nicht geboten ist (vgl. auch LAG München v. 27.7. 2016 - 3 TaBV 90/15 und 3 TaBV 91/15, v. 21.06.2016 - 6 TaBV 16/16).

    Dagegen spricht nicht, dass in § 80 Abs. 2 Satz 3 SGB IX ausdrücklich nur der Betriebsrat genannt ist (so auch LAG München v. 27.7. 2016 - 3 TaBV 90/15 und 3 TaBV 91/15, v. 21.06.2016 - 6 TaBV 16/16).

    Ersieht der örtliche Betriebsrat aus den vorzulegenden Unterlagen, dass die Beschäftigtenquote im Betrieb nicht erfüllt ist (vgl. dazu §§ 73 ff. SGB IX), so ist es dann möglich, im örtlichen Betrieb auf eine weitergehende Beschäftigung schwerbehinderter Mitarbeiter hinzuwirken (§ 99 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG, § 81 Abs. 1 SGB IX; vgl. dazu auch LAG München v. 27.7.2016 - 3 TaBV 90/15 und 3 TaBV 91/15 sowie v. 21.06.2016 - 6 TaBV 16/16).

  • LAG München, 17.11.2016 - 4 TaBV 25/16

    Informationsrecht des örtlichen Betriebsrats über Schwerbehinderte im Betrieb

    Hinsichtlich des hier streitigen Empfängers der Informationsübermittlung (Betriebsrat oder Gesamtbetriebsrat) hatte jedoch die 8. Klammer des LAG München mit seiner Entscheidung v. 17. Juni 2015 (8 TaBV 8/15) bereits rechtskräftig entschieden und dahingehende Ansprüche des Gesamtbetriebsrats zurückgewiesen, weswegen die Rechtsstellung des Gesamtbetriebsrats hier nicht mehr betroffen und seine Beteiligung nicht geboten ist (vgl. auch LAG München v. 27.7. 2016 - 3 TaBV 90/15 und 3 TaBV 91/15, v. 21.06.2016 - 6 TaBV 16/16).

    Dagegen spricht nicht, dass in § 80 Abs. 2 Satz 3 SGB IX ausdrücklich nur der Betriebsrat genannt ist (so auch LAG München v. 27.7. 2016 - 3 TaBV 90/15 und 3 TaBV 91/15, v. 21.06.2016 - 6 TaBV 16/16).

    Ersieht der örtliche Betriebsrat aus den vorzulegenden Unterlagen, dass die Beschäftigtenquote im Betrieb nicht erfüllt ist (vgl. dazu §§ 73 ff. SGB IX), so ist es dann möglich, im örtlichen Betrieb auf eine weitergehende Beschäftigung schwerbehinderter Mitarbeiter hinzuwirken (§ 99 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG, § 81 Abs. 1 SGB IX; vgl. dazu auch LAG München v. 27.7.2016 - 3 TaBV 90/15 und 3 TaBV 91/15 sowie v. 21.06.2016 - 6 TaBV 16/16).

  • LAG München, 17.11.2016 - 4 TaBV 24/16

    Informationsrecht des örtlichen Betriebsrats über Schwerbehinderte im Betrieb

    Hinsichtlich des hier streitigen Empfängers der Informationsübermittlung (Betriebsrat oder Gesamtbetriebsrat) hatte jedoch die 8. Klammer des LAG München mit seiner Entscheidung v. 17. Juni 2015 (8 TaBV 8/15) bereits rechtskräftig entschieden und dahingehende Ansprüche des Gesamtbetriebsrats zurückgewiesen, weswegen die Rechtsstellung des Gesamtbetriebsrats hier nicht mehr betroffen und seine Beteiligung nicht geboten ist (vgl. auch LAG München v. 27.7. 2016 - 3 TaBV 90/15 und 3 TaBV 91/15, v. 21.06.2016 - 6 TaBV 16/16).

    Dagegen spricht nicht, dass in § 80 Abs. 2 Satz 3 SGB IX ausdrücklich nur der Betriebsrat genannt ist (so auch LAG München v. 27.7. 2016 - 3 TaBV 90/15 und 3 TaBV 91/15, v. 21.06.2016 - 6 TaBV 16/16).

    Ersieht der örtliche Betriebsrat aus den vorzulegenden Unterlagen, dass die Beschäftigtenquote im Betrieb nicht erfüllt ist (vgl. dazu §§ 73 ff. SGB IX), so ist es dann möglich, im örtlichen Betrieb auf eine weitergehende Beschäftigung schwerbehinderter Mitarbeiter hinzuwirken (§ 99 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG, § 81 Abs. 1 SGB IX; vgl. dazu auch LAG München v. 27.7. 2016 - 3 TaBV 90/15 und 3 TaBV 91/15 sowie v. 21.06.2016 - 6 TaBV 16/16).

  • LAG München, 21.06.2016 - 6 TaBV 16/16

    Auskunft des örtlichen Betriebsrats über die im Unternehmen beschäftigten

    Hinsichtlich des hier streitigen Empfängers der Informationsübermittlung (Betriebsrat oder Gesamtbetriebsrat) hatte jedoch die 8. Klammer des LAG München mit seiner Entscheidung v. 17. Juni 2015 (8 TaBV 8/15) bereits rechtskräftig entschieden und dahingehende Ansprüche des Gesamtbetriebsrats zurückgewiesen, weswegen die Rechtsstellung des Gesamtbetriebsrats hier nicht mehr betroffen und seine Beteiligung nicht geboten ist (vgl. auch LAG München v. 27.7. 2016 - 3 TaBV 90/15 und 3 TaBV 91/15, jeweils unter II 2 a).

    Ersieht der örtliche Betriebsrat aus den vorzulegenden Unterlagen, dass die Beschäftigtenquote nicht erfüllt ist (vgl. dazu §§ 73 ff. SGB IX), so ist es dann möglich, im örtlichen Betrieb eine weitergehende Beschäftigung schwerbehinderter Mitarbeiter zu verlangen (§ 99 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG, § 81 Abs. 1 SGB IX; vgl. dazu auch LAG München v. 27.7. 2016 - 3 TaBV 90/15 und 3 TaBV 91/15).

  • BAG, 20.03.2018 - 1 ABR 56/16

    Vorlageanspruch des Betriebsrats - funktionelle Zuständigkeit

    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts München vom 28. Juli 2016 - 3 TaBV 91/15 - wird zurückgewiesen.
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