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   LAG München, 29.10.2015 - 4 Sa 527/15   

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https://dejure.org/2015,43190
LAG München, 29.10.2015 - 4 Sa 527/15 (https://dejure.org/2015,43190)
LAG München, Entscheidung vom 29.10.2015 - 4 Sa 527/15 (https://dejure.org/2015,43190)
LAG München, Entscheidung vom 29. Oktober 2015 - 4 Sa 527/15 (https://dejure.org/2015,43190)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW

    § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 TzBfG, § ... 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 TzBfG, Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG, Art. 5 GG, Art. 5 Abs. 3 GG, § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 TzBfG, § 242 BGB, § 626 Abs. 1 BGB, § 64 Abs. 2 ArbGG, §§ 66 Abs. 1 Satz 1, 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG, 519, 520 ZPO, § 69 Abs. 2 ArbGG, §§ 133, 157 BGB, §§ 305 Abs. 1, 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB, § 3 Abs. 1 S. 2 Alt. 1 TzBfG, § 286 Abs. 1 ZPO, § 307 Abs. 1 S. 2 BGB, § 14 Abs. 1 TzBfG, § 65 ArbGG, § 14 Abs. 1 Satz 2 TzBfG, Art. 5 Abs. 2 GG, § 14 TzBfG, § 14 Abs. 1 S. 2 TzBfG, Art. 5 Abs. 1 S. 2, Abs. 3 GG, § 138 Abs. 1, Abs. 2 BGB, §§ 123 Abs. 1, 142 Abs. 1 BGB, § 123 Abs. 1 BGB, § 286 Abs. 1 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kalendermäßig befristetes Arbeitsverhältnis des Hauptdarstellers einer langjährigen Krimiserie einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt; Befristete Arbeitsverträge zwischen Produktionsfirma und als solchem programmgestaltenden Schauspieler aufgrund der "Eigenart ...

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    § 14 Abs. 1 TzBfG, Art. 5 GG
    Befristeter Arbeitsvertrag, Künstler

  • hensche.de

    Befristung, Künstler

  • rewis.io

    Eine Befristung kann sich auch eindeutig aus der Vertragsauslegung ergeben

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kalendermäßig befristetes Arbeitsverhältnis des Hauptdarstellers einer langjährigen Krimiserie einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 04.12.2013 - 7 AZR 457/12

    Befristeter Arbeitsvertrag - Eigenart der Arbeitsleistung - Deutsche Welle

    Auszug aus LAG München, 29.10.2015 - 4 Sa 527/15
    Deshalb kann die Befristung der Arbeitsverträge mit programmgestaltend tätigen Arbeitnehmern aufgrund der Rundfunkfreiheit gerechtfertigt werden, wobei allerdings im Einzelfall weiter die Belange der Rundfunkanstalten mit den individuellen Belangen des betroffenen Arbeitnehmers an seinem Bestandschutz abzuwägen sind (vgl. nur BAG, U. v. 04.12.2013, 7 AZR 457/12, NZA 2014, S. 1018 f - Rz. 15, m. w. N. - BAG, U. v. 26.07.2006, 7 AZR 495/05, NZA 2007, S. 147 f - Rz. 10 f, m. w. N. -).

    (5) Bei der allerdings auch hier erforderlichen Abwägung der einzelfallbezogenen Interessen der Parteien (BAG, U. v. 04.12.2013, aaO - Rz. 32, m. w. N. -) stehen dem nachvollziehbaren Bestandschutzinteresse des Klägers - dessen beruflicher und wirtschaftlicher/finanzieller Schwerpunkt über unstreitig fast 18 Jahre (somit im produktiven "Lebensabschnitt" zwischen, etwa, dem 37. und dem 54. Lebensjahr) sicherlich bei dieser Produktion lag, wobei er in den vertrags-/drehtagfreien Zeiträumen zwischen den einzelnen Produktionen/Folgen dieser Krimiserie "E" zwar grundsätzlich ohne weiteres anderen künstlerischen, schauspielerischen, Tätigkeiten nachgehen konnte, zeitaufwendige und/oder längerfristige Engagements etwa in anderen Serienproduktionen oder an Theatern dagegen, auch unter Berücksichtigung ihm zugestandener Sperrtermine, aus diesen Gründen zwangsläufig allenfalls unter Schwierigkeiten realisierbar gewesen wären - andererseits die Interessen der Beklagten bzw. des ZDF als deren Auftraggeberin gegenüber: Dieser/Diesem muss es im Rahmen der verfassungsrechtlich geschützten künstlerischen - dramaturgischen - Gestaltungsfreiheit möglich sein, Filme und zumal eine derart (jahrzehnte-)lang laufende Serienproduktion wie die Krimiserie "E" inhaltlich zu verändern, neue Rollen zu implementieren und alte Rollen/Figuren zu streichen, Rollen neu zu interpretieren und personell anders zu besetzen, die Darstellercrew zu "verjüngen".

  • BAG, 26.07.2006 - 7 AZR 495/05

    Befristung - Rundfunkmitarbeiter - Eigenart der Tätigkeit

    Auszug aus LAG München, 29.10.2015 - 4 Sa 527/15
    Deshalb kann die Befristung der Arbeitsverträge mit programmgestaltend tätigen Arbeitnehmern aufgrund der Rundfunkfreiheit gerechtfertigt werden, wobei allerdings im Einzelfall weiter die Belange der Rundfunkanstalten mit den individuellen Belangen des betroffenen Arbeitnehmers an seinem Bestandschutz abzuwägen sind (vgl. nur BAG, U. v. 04.12.2013, 7 AZR 457/12, NZA 2014, S. 1018 f - Rz. 15, m. w. N. - BAG, U. v. 26.07.2006, 7 AZR 495/05, NZA 2007, S. 147 f - Rz. 10 f, m. w. N. -).

    Das Grundrecht der Rundfunkfreiheit - Programmfreiheit - gemäß Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG steht jedoch ohne Rücksicht auf die Rechtsform oder auf kommerzielle Betätigung nicht nur den Rundfunk-/Fernsehanstalten unmittelbar, sondern auch den Herstellern von Programmen/Programmteilen - wie damit der Beklagten - zu (BAG, U. v. 26.07.2006, aaO - Rz. 14 -).

  • ArbG München, 21.04.2015 - 3 Ca 14163/14

    Anspruch auf Vergütungszahlungen und Feststellung über Befristung

    Auszug aus LAG München, 29.10.2015 - 4 Sa 527/15
    Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichtes München vom 21. April 2015 - 3 Ca 14163/14 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts München vom 21. April 2015 (Az.: 3 Ca 14163/14) abzuändern und.

  • BAG, 13.02.2013 - 7 AZR 225/11

    Befristung - Haushalt und Vertretung - aufeinanderfolgende befristete

    Auszug aus LAG München, 29.10.2015 - 4 Sa 527/15
    Zahlreiche zwischen denselben Parteien abgeschlossenen befristeten (Arbeits-!)Verträge können zwar die - falls überhaupt erforderlichen (s.o.) - Anforderungen an die Wirksamkeit der aktuellen Befristung im Einzelfall erhöhen (vgl. nur BAG, U. v. 13.02.2013, 7 AZR 225/11, und BAG, U. v. 18.07.2012, 7 AZR 443/09, ), stehen jedoch nicht bereits für sich wegen eines hierdurch irgendwann indizierten Umschlags der bloßen Quantität zahlreicher befristeter (Arbeitsverträge in die Qualität des Nichtvorliegens eines Befristungsgrundes deren Wirksamkeit entgegen.
  • BAG, 13.12.2007 - 6 AZR 200/07

    Anfechtung - Drohung

    Auszug aus LAG München, 29.10.2015 - 4 Sa 527/15
    Der Bedrohte muss einer Zwangslage ausgesetzt sein, die ihm subjektiv das Gefühl gibt, sich nur noch zwischen zwei Übeln entscheiden zu können (vgl. etwa BAG, U. v. 13.12.2007, 6 AZR 200/07, Rz. 16, m. w. N. -).
  • BAG, 25.06.2015 - 6 AZR 383/14

    Herkunftssprachlicher Unterricht - Gleichbehandlung

    Auszug aus LAG München, 29.10.2015 - 4 Sa 527/15
    Er ist jedoch, ausgehend von den allgemeinen Grundsätzen der Vertragsauslegung (§§ 133, 157 BGB) - auch etwa nach Maßgabe der bei der Auslegung von AGB geltenden spezifischen Maßstäben (vgl. zuletzt zB BAG, U. v. 25.06.2015, 6 AZR 383/14, Juris - Rz. 25 - BAG, U. v. 16.04.2015, 6 AZR 352/14, ZTR 2015, S. 511 f - Rz. 25, m.w.N. -), falls dieser Vertrag sich etwa als AGB im Rechtssinne darstellen sollte (§§ 305 Abs. 1, 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB) - eindeutig als befristeter Vertrag anzusehen:.
  • BAG, 16.04.2015 - 6 AZR 352/14

    Eingruppierung einer Diplom-Sportlehrerin nach den Sächsischen Lehrer-Richtlinien

    Auszug aus LAG München, 29.10.2015 - 4 Sa 527/15
    Er ist jedoch, ausgehend von den allgemeinen Grundsätzen der Vertragsauslegung (§§ 133, 157 BGB) - auch etwa nach Maßgabe der bei der Auslegung von AGB geltenden spezifischen Maßstäben (vgl. zuletzt zB BAG, U. v. 25.06.2015, 6 AZR 383/14, Juris - Rz. 25 - BAG, U. v. 16.04.2015, 6 AZR 352/14, ZTR 2015, S. 511 f - Rz. 25, m.w.N. -), falls dieser Vertrag sich etwa als AGB im Rechtssinne darstellen sollte (§§ 305 Abs. 1, 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB) - eindeutig als befristeter Vertrag anzusehen:.
  • BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 443/09

    Vertretungsbefristung - Rechtsmissbrauchskontrolle

    Auszug aus LAG München, 29.10.2015 - 4 Sa 527/15
    Zahlreiche zwischen denselben Parteien abgeschlossenen befristeten (Arbeits-!)Verträge können zwar die - falls überhaupt erforderlichen (s.o.) - Anforderungen an die Wirksamkeit der aktuellen Befristung im Einzelfall erhöhen (vgl. nur BAG, U. v. 13.02.2013, 7 AZR 225/11, und BAG, U. v. 18.07.2012, 7 AZR 443/09, ), stehen jedoch nicht bereits für sich wegen eines hierdurch irgendwann indizierten Umschlags der bloßen Quantität zahlreicher befristeter (Arbeitsverträge in die Qualität des Nichtvorliegens eines Befristungsgrundes deren Wirksamkeit entgegen.
  • BAG, 30.08.2017 - 7 AZR 864/15

    Befristung - Eigenart der Arbeitsleistung - Schauspieler in einer Krimiserie

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 29. Oktober 2015 - 4 Sa 527/15 - wird als unzulässig verworfen, soweit sie sich gegen die Abweisung des Klageantrags zu 3.
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