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   LAG München, 30.06.2011 - 4 Sa 116/11   

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https://dejure.org/2011,20564
LAG München, 30.06.2011 - 4 Sa 116/11 (https://dejure.org/2011,20564)
LAG München, Entscheidung vom 30.06.2011 - 4 Sa 116/11 (https://dejure.org/2011,20564)
LAG München, Entscheidung vom 30. Juni 2011 - 4 Sa 116/11 (https://dejure.org/2011,20564)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abgezeichnete Arbeitszeitnachweise bzw. Arbeitszeitaufstellungen können i.R.e. einer streitigen Überstundenvergütung ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis des Arbeitgebers darstellen; Arbeitszeitnachweise als deklaratorisches Schuldanerkenntnis des Arbeitgebers i.R.e. ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Überstundenvergütung bei unwirksamer Pauschalierungsklausel; Arbeitszeitnachweise als deklaratorisches Schuldanerkenntnis der Arbeitgeberin

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 01.09.2010 - 5 AZR 517/09

    AGB-Kontrolle - Überstundenpauschalierungsabrede

    Auszug aus LAG München, 30.06.2011 - 4 Sa 116/11
    Auslegung und Wirksamkeit einer arbeitsvertraglichen Überstundenpauschalierungsklausel (im Anschluss an BAG, U. v. 01.09.2010, 5 AZR 517/09, AP Nr. 47 zu § 307 BGB);.

    Eine Vertragsbestimmung verletzt deshalb das dem Transparenzgebot immanente Bestimmtheitsgebot, wenn sie vermeidbare Unklarheiten und Spielräume enthält (vgl. etwa BAG, U. v. 01.09.2010, 5 AZR 517/09, AP Nr. 47 zu § 307 BGB - Rz. 14, m. w. N. - vgl. hierzu auch Ley, BB 2011, S. 1407 f).

    Nach Auffassung des BAG (U. v. 01.09.2010, aaO; vgl. auch BGH, U. v. 07.12.2010, XI ZR 3/10, NJW 2011, S. 1801 f - Rz. 20 -) - auf die auch das Arbeitsgericht und die Klägerin ausdrücklich Bezug nehmen - ist selbst eine solche (in ihrer Diktion auf den ersten Blick und ausgehend von ihrem Wortlaut gegenüber der vorliegenden unzweideutig formulierte) Klausel wie die im dort gewürdigten Arbeitsvertrag enthaltene: "Mit der vorgehenden Vergütung sind erforderliche Überstunden des Arbeitnehmers mitabgegolten" mangels ausreichender Klarheit und Verständlichkeit nach § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB - fehlender Transparenz - rechtsunwirksam.

  • BAG, 28.07.2010 - 5 AZR 521/09

    Ausschlussfrist und Arbeitszeitkonto

    Auszug aus LAG München, 30.06.2011 - 4 Sa 116/11
    Durch den Ausweis fortgeschriebener positiver Zeitsaldi in Arbeitszeitnachweisen, die zuletzt auch monatlich vom Geschäftsführer der Arbeitgeberin unterzeichnet waren, wird der Zeitsaldo hierdurch streitlos gestellt und braucht nicht nochmals im Sinne einer arbeitsvertraglichen Ausschlussfrist geltend gemacht werden (im Anschluss an BAG, U. v. 28.07.2010, 5 AZR 521/09, NZA 2010, S. 1241 f).

    Zwar sind Rechnungs- und (Zeit-)Gutschriften auf einem Arbeitszeitkonto kein Anerkenntnis im Rechtssinn, in der Regel keine rechtsgeschäftliche Erklärung, sondern stellen lediglich eine Wissenserklärung dar (BAG, etwa U. v. 28.07.2010, 5 AZR 521/09, NZA 2010, S. 1241 f - Rz. 19 aE, m. w. N -).

    Die Obliegenheit zur Geltendmachung im Sinne einer solchen Ausschlussfrist lebt nicht wieder auf, wenn der Arbeitgeber die Forderung später bestreitet (vgl. nur BAG, U. v. 28.07.2010, aaO - Rz. 18, m. w. N. -).

  • BAG, 29.05.2002 - 5 AZR 370/01

    Betriebliche Übung - Pauschale Überstundenvergütung

    Auszug aus LAG München, 30.06.2011 - 4 Sa 116/11
    Er muss deshalb ausführen, welche (geschuldeten) Tätigkeiten er jeweils ausgeführt hat und aus welchen Gründen insbesondere diese Zeiten angeordnet oder sonst notwendig oder jeweils gebilligt bzw. geduldet worden sein sollen (ständ. Rspr. des BAG, vgl. etwa U. v. 25.04.2007, 6 AZR 799/06, NZA 2007, S. 1108 f - Rzn. 14 und 23 - U. v. 25.05.2005, 5 AZR 319/04, AP Nr. 17 zu § 1 TVG Tarifverträge: Gebäudereinigung; U. v. 29.05.2002, 5 AZR 370/01, ZTR 2002, S. 544; U. v. 17.04.2002, 5 AZR 644/00, AP Nr. 40 zu § 611 BGB Mehrarbeitsvergütung - II. 2. a und 3. der Gründe -).
  • BGH, 07.12.2010 - XI ZR 3/10

    Klausel über Abschlussgebühren in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer

    Auszug aus LAG München, 30.06.2011 - 4 Sa 116/11
    Nach Auffassung des BAG (U. v. 01.09.2010, aaO; vgl. auch BGH, U. v. 07.12.2010, XI ZR 3/10, NJW 2011, S. 1801 f - Rz. 20 -) - auf die auch das Arbeitsgericht und die Klägerin ausdrücklich Bezug nehmen - ist selbst eine solche (in ihrer Diktion auf den ersten Blick und ausgehend von ihrem Wortlaut gegenüber der vorliegenden unzweideutig formulierte) Klausel wie die im dort gewürdigten Arbeitsvertrag enthaltene: "Mit der vorgehenden Vergütung sind erforderliche Überstunden des Arbeitnehmers mitabgegolten" mangels ausreichender Klarheit und Verständlichkeit nach § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB - fehlender Transparenz - rechtsunwirksam.
  • BAG, 17.04.2002 - 5 AZR 644/00

    Mehrarbeitsvergütung - tarifliche Ausschlußfrist

    Auszug aus LAG München, 30.06.2011 - 4 Sa 116/11
    Er muss deshalb ausführen, welche (geschuldeten) Tätigkeiten er jeweils ausgeführt hat und aus welchen Gründen insbesondere diese Zeiten angeordnet oder sonst notwendig oder jeweils gebilligt bzw. geduldet worden sein sollen (ständ. Rspr. des BAG, vgl. etwa U. v. 25.04.2007, 6 AZR 799/06, NZA 2007, S. 1108 f - Rzn. 14 und 23 - U. v. 25.05.2005, 5 AZR 319/04, AP Nr. 17 zu § 1 TVG Tarifverträge: Gebäudereinigung; U. v. 29.05.2002, 5 AZR 370/01, ZTR 2002, S. 544; U. v. 17.04.2002, 5 AZR 644/00, AP Nr. 40 zu § 611 BGB Mehrarbeitsvergütung - II. 2. a und 3. der Gründe -).
  • BAG, 25.04.2007 - 6 AZR 799/06

    Abgrenzung Bereitschaftsdienst - Überstunden

    Auszug aus LAG München, 30.06.2011 - 4 Sa 116/11
    Er muss deshalb ausführen, welche (geschuldeten) Tätigkeiten er jeweils ausgeführt hat und aus welchen Gründen insbesondere diese Zeiten angeordnet oder sonst notwendig oder jeweils gebilligt bzw. geduldet worden sein sollen (ständ. Rspr. des BAG, vgl. etwa U. v. 25.04.2007, 6 AZR 799/06, NZA 2007, S. 1108 f - Rzn. 14 und 23 - U. v. 25.05.2005, 5 AZR 319/04, AP Nr. 17 zu § 1 TVG Tarifverträge: Gebäudereinigung; U. v. 29.05.2002, 5 AZR 370/01, ZTR 2002, S. 544; U. v. 17.04.2002, 5 AZR 644/00, AP Nr. 40 zu § 611 BGB Mehrarbeitsvergütung - II. 2. a und 3. der Gründe -).
  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 319/04

    Überstundenvergütung - tarifliche Erschwerniszulage

    Auszug aus LAG München, 30.06.2011 - 4 Sa 116/11
    Er muss deshalb ausführen, welche (geschuldeten) Tätigkeiten er jeweils ausgeführt hat und aus welchen Gründen insbesondere diese Zeiten angeordnet oder sonst notwendig oder jeweils gebilligt bzw. geduldet worden sein sollen (ständ. Rspr. des BAG, vgl. etwa U. v. 25.04.2007, 6 AZR 799/06, NZA 2007, S. 1108 f - Rzn. 14 und 23 - U. v. 25.05.2005, 5 AZR 319/04, AP Nr. 17 zu § 1 TVG Tarifverträge: Gebäudereinigung; U. v. 29.05.2002, 5 AZR 370/01, ZTR 2002, S. 544; U. v. 17.04.2002, 5 AZR 644/00, AP Nr. 40 zu § 611 BGB Mehrarbeitsvergütung - II. 2. a und 3. der Gründe -).
  • LAG München, 01.08.2007 - 10 Sa 93/07

    Überstundenforderung eines Oberarztes in einer Klinik

    Auszug aus LAG München, 30.06.2011 - 4 Sa 116/11
    Das Arbeitsgericht hat hierzu auf eine Entscheidung des Landesarbeitsgericht München vom 01.08.2007 (Az. 10 Sa 93/07) über die - dort angenommene - Wirksamkeit einer ähnlichen arbeitsvertraglichen Klausel im Arbeitsvertrag eines leitenden Oberarztes sowie auf die einschlägige Rechtsprechung des BAG Bezug genommen und weiter ausgeführt, dass nach der nunmehrigen Rechtsprechung des BAG eine die pauschale Vergütung von Mehrarbeit regelnde Klausel nur dann klar und verständlich sei, wenn sich aus dem Arbeitsvertrag selbst ergebe, welche Arbeitsleistungen von ihr erfasst werden sollten.
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