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   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 04.09.2012 - 5 Sa 308/11   

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https://dejure.org/2012,44519
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 04.09.2012 - 5 Sa 308/11 (https://dejure.org/2012,44519)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 04.09.2012 - 5 Sa 308/11 (https://dejure.org/2012,44519)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 04. September 2012 - 5 Sa 308/11 (https://dejure.org/2012,44519)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 611 Abs 1 BGB, § 1 TVG, Art 9 Abs 3 GG, § 613a Abs 6 BGB, § 133 BGB
    OT-Mitgliedschaft im Einzelhandelsverband Nord e.V. - Anspruch auf Sonderzuwendung nach § 12 Manteltarifvertrag Einzelhandel Mecklenburg-Vorpommern

  • IWW

    MTV Einzelhandel MV § 12 SGB V § 45 BGB § 315 TVG § 1

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unbillige Kürzung tariflicher Sonderzuwendung bei Bezug von Krankengeld infolge Erkrankung eines Kindes; Mitgliedschaft ohne Tarifbindung im Einzelhandelsverband Nord e.V.

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unbillige Kürzung tariflicher Sonderzuwendung bei Bezug von Krankengeld infolge Erkrankung eines Kindes; Mitgliedschaft ohne Tarifbindung im Einzelhandelsverband Nord e.V.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 01.12.2009 - 5 Sa 102/09

    Kürzung einer tariflichen Sonderzuwendung aufgrund von Ausfallzeiten durch

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 04.09.2012 - 5 Sa 308/11
    Auch dies habe das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern bereits mit überzeugenden Argumenten in einem ähnlich gelagerten Falle entschieden (Verweis auf Urteil vom 1. Dezember 2009 - 5 Sa 102/09 -).

    Das Gericht hält insoweit auch an seiner Auffassung aus dem Urteil vom 1. Dezember 2009 (5 Sa 102/09) fest, dass die Kürzungsmöglichkeit aus § 12.3 Satz 2 MTV nur gegeben ist, wenn es sich um einen Ausfallzeitraum des Arbeitnehmers handelt, der über mehr als einen Monat andauert und daher sowohl von § 12.3 Satz 1 MTV als auch von § 12.3 Satz 2 MTV erfasst wird.

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des hiesigen Landesarbeitsgerichts, dass der Arbeitgeber bei der Ausübung des Optionsrechts an den Maßstab des billigen Ermessens aus § 315 BGB gebunden ist (Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 2. Juni 2005 - 1 Sa 551/04 - und vom 16. Mai 2008 - 3 Sa 20/08; ebenso LAG Mecklenburg-Vorpommern 1. Dezember 2009 aaO).

    Denn wenn der Gesetzgeber nach § 45 SGB V dem Arbeitnehmer für bestimmte Zeiträume einen Krankengeldanspruch zuerkennt, wenn sein Kind erkrankt ist und der Pflege bedarf, würde es billigem Ermessen widersprechen, wenn der Arbeitgeber diese gesetzlich geförderten Betreuungszeiten für erkrankte Kinder zum Anlass nehmen dürfte, die Sonderzuwendung auf Basis seines tariflich eingeräumten Ermessens zu kürzen (so schon Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern 1. Dezember 2009 aaO).

  • BAG, 31.07.2002 - 10 AZR 578/01

    Kürzung einer tariflichen Sonderzahlung bei Krankengeldbezug für die Pflege eines

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 04.09.2012 - 5 Sa 308/11
    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG 31. Juli 2002 - 10 AZR 578/01 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Wohnungswirtschaft = DB 2002, 2493; BAG 5. Oktober 1999 - 4 AZR 578/98 - AP Nr. 15 zu § 4 TVG Verdienstsicherung).

    Denn wenn die Ausfallzeit ohnehin viele Monate andauert, wird es mehr und mehr zu einer rein akademischen Frage, ob sich das Fehlen des Entgeltanspruchs auf den Fälligkeitsmonat oder auf die Ansparmonate im Referenzzeitraum beziehen soll (vgl. zu ähnlichen Überlegungen auch BAG 31. Juli 2002 aaO, Randnummer 38 ff).

    Dies entspricht auch der Wertung, die das Bundesarbeitsgericht in dem bereits mehrfach erwähnten Urteil vom 31. Juli 2002 (10 AZR 578/01 - Randnummer 41) für den dortigen Tarifvertrag vorgenommen hat.

  • BAG, 15.12.2010 - 4 AZR 256/09

    Tarifgebundenheit - Wechsel in eine OT-Mitgliedschaft

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 04.09.2012 - 5 Sa 308/11
    Weiter ist bei ihnen ein Stimmrecht bei Abstimmungen über die Festlegung von tarifpolitischen Zielen oder die Annahme von Tarifverhandlungsergebnissen auszuschließen (BAG Urteil vom 15. Dezember 2010 - 4 AZR 256/09 - AP Nr. 50 zu § 3 TVG = NZA-RR 2012, 260 zur OT-Mitgliedschaft im Verband der Kaufleute Sachsen-Anhalt e.V.).

    Mitwirkung umfasst auch die Nichtentsendung von OT-Mitgliedern in eine Tarifkommission, die Unterlassung tarifpolitischer Vertretung des Verbandes im Außenverhältnis durch OT-Mitglieder sowie den Mitwirkungsausschluss, was gegebenenfalls bestehende Streik- oder Aussperrungsfonds angeht (so auch BAG 15. Dezember 2010 aaO zu einer vergleichbaren Satzung).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 02.06.2005 - 1 Sa 551/04
    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 04.09.2012 - 5 Sa 308/11
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des hiesigen Landesarbeitsgerichts, dass der Arbeitgeber bei der Ausübung des Optionsrechts an den Maßstab des billigen Ermessens aus § 315 BGB gebunden ist (Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 2. Juni 2005 - 1 Sa 551/04 - und vom 16. Mai 2008 - 3 Sa 20/08; ebenso LAG Mecklenburg-Vorpommern 1. Dezember 2009 aaO).

    Für die Auslegung des Billigkeitsmaßstabes hatte sich die Erste Kammer des Gerichts in ihrer Entscheidung vom 2. Juni 2005 (aaO) seinerzeit an die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Anwendung von § 616 BGB auf die Fälle der Ausfallzeiten wegen eines erkrankten Kindes aus der Zeit angelehnt, als es die Regelung in § 45 SGB V noch nicht gab.

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.04.2002 - 2 Sa 48/02
    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 04.09.2012 - 5 Sa 308/11
    Im Übrigen sei der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Gleichstellungsabrede nicht zu folgen, wie das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern (15. April 2002 - 2 Sa 48/02 -) bereits mit überzeugenden Argumenten entschieden habe.

    Das dort genannte Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 15. April 2002 (2 Sa 48/02) ist durch das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 19. März 2003 - 4 AZR 331/02 - aufgehoben worden.

  • BAG, 08.02.1984 - 4 AZR 369/83

    Supermarkt - Eingruppierung einer Kassiererin - Lebensmittel-Supermarktes -

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 04.09.2012 - 5 Sa 308/11
    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG 31. Juli 2002 - 10 AZR 578/01 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Wohnungswirtschaft = DB 2002, 2493; BAG 5. Oktober 1999 - 4 AZR 578/98 - AP Nr. 15 zu § 4 TVG Verdienstsicherung).
  • BAG, 19.04.1978 - 5 AZR 834/76

    Zur Weiterbezahlung eines Arbeitnehmers im Falle eines erkrankten, in seinem

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 04.09.2012 - 5 Sa 308/11
    Das Bundesarbeitsgericht hatte dazu unter dem 19. April 1978 (5 AZR 834/76 - BAGE 30, 240 = AP Nr. 48 zu § 616 BGB = DB 1978, 1595) entschieden, dass der Arbeitnehmer - sogar unter Fortzahlung der Vergütung - von der Pflicht zur Arbeitsleistung befreit sei, wenn ein im Haushalt des Arbeitnehmers lebendes Kind unter acht Jahren wegen einer Erkrankung nach ärztlichem Zeugnis der Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege des Arbeitnehmers bedarf, weil eine andere im Haushalt des Arbeitnehmers lebende Person hierfür nicht zur Verfügung stehe.
  • BAG, 28.05.1998 - 6 AZR 349/96

    Nichtverlängerungsmitteilung aus Anlaß des Intendantenwechsels

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 04.09.2012 - 5 Sa 308/11
    Hierzu ist auch auf den tariflichen Gesamtzusammenhang abzustellen, weil häufig nur aus ihm und nicht aus der einzelnen Tarifnorm auf den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien geschlossen und nur bei Berücksichtigung des Gesamtzusammenhangs der Sinn und Zweck, zutreffend ermittelt werden kann (z. B. BAG Urteil vom 18. Mai 2006 - 6 AZR 422/05 - ZTR 2007, 42; BAG Urteil vom 28. Mai 1998 - 6 AZR 349/96 - AP Nr. 52 zu § 611 BGB Bühnenengagementvertrag).
  • BAG, 05.10.1999 - 4 AZR 578/98

    Tarifliche Alterssicherung und zusätzliche Pausenvergütung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 04.09.2012 - 5 Sa 308/11
    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG 31. Juli 2002 - 10 AZR 578/01 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Wohnungswirtschaft = DB 2002, 2493; BAG 5. Oktober 1999 - 4 AZR 578/98 - AP Nr. 15 zu § 4 TVG Verdienstsicherung).
  • BAG, 19.03.2003 - 4 AZR 331/02

    Bezugnahme auf Tarifvertrag - Gleichstellungsabrede

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 04.09.2012 - 5 Sa 308/11
    Das dort genannte Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 15. April 2002 (2 Sa 48/02) ist durch das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 19. März 2003 - 4 AZR 331/02 - aufgehoben worden.
  • BAG, 14.12.2005 - 4 AZR 536/04

    Auslegungsregel zur Gleichstellungsabrede - Ankündigung einer

  • BAG, 18.05.2006 - 6 AZR 422/05

    Tarifauslegung - Abfindung gemäß § 51 TVK

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 16.05.2008 - 3 Sa 20/08

    Keine Kürzung von Sonderzuwendungen nach § 12 Abs 3 MTV Einzelhandel MV bei

  • BAG, 26.08.2009 - 4 AZR 300/08

    Wechsel des Arbeitgebers in OT-Mitgliedschaft - Eintragung der diese

  • BAG, 19.01.2011 - 3 AZR 111/09

    Statthaftigkeit der Berufung - Bindung an die Streitwertfestsetzung im Urteil des

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