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   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 05.11.2019 - 5 Sa 73/19   

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https://dejure.org/2019,42356
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 05.11.2019 - 5 Sa 73/19 (https://dejure.org/2019,42356)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 05.11.2019 - 5 Sa 73/19 (https://dejure.org/2019,42356)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 05. November 2019 - 5 Sa 73/19 (https://dejure.org/2019,42356)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611a Abs. 2 ; BGB § 612 Abs. 1
    Überstunden; Mehrarbeit; Darlegungs- und Beweislast; Arbeitszeitkonten; Saldo; Zeiterfassungssystem; Überstundenprozess

  • rechtsportal.de

    BGB § 611a Abs. 2 ; BGB § 612 Abs. 1
    Gestufte Darlegungslast des Arbeitgebers bei nachträglichem Bestreiten des Saldos des Arbeitszeitguthabens des Arbeitnehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2020, 1838
  • NZA 2020, 253
  • NZA-RR 2020, 131
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 10.04.2013 - 5 AZR 122/12

    Überstundenvergütung - Anordnung, Billigung und Duldung von Über-stunden

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 05.11.2019 - 5 Sa 73/19
    Denn der Arbeitgeber muss sich Leistung und Vergütung von Überstunden nicht aufdrängen lassen, und der Arbeitnehmer kann nicht durch überobligatorische Mehrarbeit seinen Vergütungsanspruch selbst bestimmen (BAG, Urteil vom 10. April 2013 - 5 AZR 122/12 - Rn. 13, juris = NZA 2013, 1100).

    Für beide Voraussetzungen - einschließlich der Anzahl geleisteter Überstunden - trägt der Arbeitnehmer die Darlegungs- und Beweislast (BAG, Urteil vom 21. Dezember 2016 - 5 AZR 362/16 - Rn. 21, juris = NZA-RR 2017, 233; BAG, Urteil vom 25. März 2015 - 5 AZR 602/13 - Rn. 18 = NZA 2015, 1002; BAG, Urteil vom 10. April 2013 - 5 AZR 122/12 - Rn. 14 und 15, juris = NZA 2013, 1100).

    Für eine ausdrückliche Anordnung von Überstunden muss der Arbeitnehmer vortragen, wer wann auf welche Weise wie viele Überstunden angeordnet hat (BAG, Urteil vom 10. April 2013 - 5 AZR 122/12 - Rn. 16, juris = NZA 2013, 1100).

    Dabei begründet allein die Anwesenheit des Arbeitnehmers im Betrieb oder an einem Arbeitsort außerhalb des Betriebs keine Vermutung dafür, Überstunden seien zur Erbringung der geschuldeten Arbeit notwendig gewesen (BAG, Urteil vom 10. April 2013 - 5 AZR 122/12 - Rn. 17, juris = NZA 2013, 1100).

    Erst wenn dieses feststeht, ist es Sache des Arbeitgebers, darzulegen, welche Maßnahmen er zur Unterbindung der von ihm nicht gewollten Überstundenleistung ergriffen hat (BAG, Urteil vom 10. April 2013 - 5 AZR 122/12 - Rn. 21, juris = NZA 2013, 1100).

    Vielmehr muss der Arbeitnehmer darlegen, wer wann auf welche Weise zu erkennen gegeben habe, mit der Leistung welcher Überstunden einverstanden zu sein (BAG, Urteil vom 10. April 2013 - 5 AZR 122/12 - Rn. 19, juris = NZA 2013, 1100).

  • BAG, 26.06.2019 - 5 AZR 452/18

    Pauschalvergütung von Überstunden durch Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 05.11.2019 - 5 Sa 73/19
    Auf diesen Vortrag muss der Arbeitgeber substantiiert erwidern und im Einzelnen vortragen, welche Arbeiten er dem Arbeitnehmer zugewiesen hat und an welchen Tagen der Arbeitnehmer von wann bis wann diesen Weisungen - nicht - nachgekommen ist (BAG, Urteil vom 26. Juni 2019 - 5 AZR 452/18 - Rn. 39, juris = NZA 2019, 1361).

    Wird die Arbeitszeit des Arbeitnehmers (elektronisch) erfasst und zeichnet der Arbeitgeber oder für ihn ein Vorgesetzter des Arbeitnehmers die entsprechenden Arbeitszeitnachweise ab, kann der Arbeitnehmer im Überstundenprozess der ihm obliegenden Darlegungslast für die Leistung von Überstunden schon dadurch genügen, dass er schriftsätzlich die vom Arbeitgeber abgezeichneten Arbeitsstunden und den sich ergebenden Saldo vorträgt (BAG, Urteil vom 26. Juni 2019 - 5 AZR 452/18 - Rn. 40, juris = NZA 2019, 1361).

    Hat der Arbeitgeber die vom Arbeitnehmer auf den Zeiterfassungsbögen festgehaltenen Arbeitszeiten abgezeichnet, hat er diese damit gebilligt (BAG, Urteil vom 26. Juni 2019 - 5 AZR 452/18 - Rn. 44, juris = NZA 2019, 1361).

  • BAG, 23.09.2015 - 5 AZR 767/13

    Arbeitszeitkonto - Arbeitszeitguthaben - Darlegungslast

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 05.11.2019 - 5 Sa 73/19
    (BAG, Urteil vom 23. September 2015 - 5 AZR 767/13 - Rn. 23, juris = NZA 2016, 295).

    Erst wenn dies geschehen ist, hat sich der Arbeitgeber hierzu zu erklären (BAG, Urteil vom 23. September 2015 - 5 AZR 767/13 - Rn. 40, juris = NZA 2016, 295).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 18.08.2017 - 3 Sa 228/17

    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer wegen

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 05.11.2019 - 5 Sa 73/19
    Hinsichtlich der Darlegungslast verbleibt es bei den für einen Überstundenprozess geltenden Maßstäben (LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18. August 2017 - 3 Sa 228/17 - Rn. 150, juris).
  • BAG, 21.12.2016 - 5 AZR 362/16

    Überstundenprozess - Darlegungs- und Beweislast

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 05.11.2019 - 5 Sa 73/19
    Für beide Voraussetzungen - einschließlich der Anzahl geleisteter Überstunden - trägt der Arbeitnehmer die Darlegungs- und Beweislast (BAG, Urteil vom 21. Dezember 2016 - 5 AZR 362/16 - Rn. 21, juris = NZA-RR 2017, 233; BAG, Urteil vom 25. März 2015 - 5 AZR 602/13 - Rn. 18 = NZA 2015, 1002; BAG, Urteil vom 10. April 2013 - 5 AZR 122/12 - Rn. 14 und 15, juris = NZA 2013, 1100).
  • BAG, 25.03.2015 - 5 AZR 602/13

    Umfang der Arbeitszeit - "Überstundenschätzung"

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 05.11.2019 - 5 Sa 73/19
    Für beide Voraussetzungen - einschließlich der Anzahl geleisteter Überstunden - trägt der Arbeitnehmer die Darlegungs- und Beweislast (BAG, Urteil vom 21. Dezember 2016 - 5 AZR 362/16 - Rn. 21, juris = NZA-RR 2017, 233; BAG, Urteil vom 25. März 2015 - 5 AZR 602/13 - Rn. 18 = NZA 2015, 1002; BAG, Urteil vom 10. April 2013 - 5 AZR 122/12 - Rn. 14 und 15, juris = NZA 2013, 1100).
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