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   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.12.2015 - 3 Sa 270/14   

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https://dejure.org/2015,43824
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.12.2015 - 3 Sa 270/14 (https://dejure.org/2015,43824)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 09.12.2015 - 3 Sa 270/14 (https://dejure.org/2015,43824)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 09. Dezember 2015 - 3 Sa 270/14 (https://dejure.org/2015,43824)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    Durchgriffshaftung - Geschäftsführer - GmbH - unzureichende Insolvenzsicherung - Wertguthaben - Altersteilzeitvertrag

  • IWW

    § 8a Altersteilzeitgesetz, § 13 Abs. 3 GmbHG, §§ ... 280 Abs. 1, 241 Abs. 2, 311 Abs. 3 BGB, § 7e Abs. 7 Satz 2 SGB IV, § 8a Abs. 1 Satz 1 AltTZG, § 7e SGB IV, §§ 131, 132 InsO, § 8 Abs. 1 Satz 1 letzter Halbsatz AltTZG, § 7e Abs. 7 SGB IV, § 8a AltTZG, § 8a Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 AltTZG, Artikel 3 Grundgesetz, § 7 Abs. 1a SGB IV, § 7e Abs. 6 SGB IV, § 7e Abs. 7 Satz 1 und 2 SGB IV, § 311 Abs. 3 BGB, §§ 164, 278 BGB, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 43 GmbHG, § 13 Abs. 2 GmbHG, § 823 Abs. 1 BGB, § 823 Abs. 2 BGB, § 8a Abs. 1 AltTZG, §§ 263, 266 StGB, § 826 BGB, § 8a Abs. 1 Satz 1, zweiter Halbsatz AltTZG, § 8a Abs. 1, § 7e Abs. 7 Satz 2 und Satz 3 SGB IV, § 7e Abs. 7 Satz 1 SGB IV, § 8a Abs. 2 AltTZG, Artikel 3 Abs. 1 Grundgesetz, § 8a Abs. 4 AltTZG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichtanwendbarkeit sozialrechtlicher Durchgriffshaftung zur Erstattung des erdienten Wertguthabens auf unterlassene Insolvenzsicherungen aus Altersteilzeitverhältnissen; Unbegründete Zahlungsklage gegen Geschäftsführer der Gemeinschuldnerin bei ungesichertem Wertguthaben ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtanwendbarkeit sozialrechtlicher Durchgriffshaftung zur Erstattung des erdienten Wertguthabens auf unterlassene Insolvenzsicherungen aus Altersteilzeitverhältnissen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 23.02.2010 - 9 AZR 44/09

    Altersteilzeit - Insolvenz - Geschäftsführerhaftung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.12.2015 - 3 Sa 270/14
    Das setzt voraus, dass der Vertreter entweder dem Vertragsgegenstand besonders nahe steht und bei wirtschaftlicher Betrachtung gewissermaßen in eigener Sache handelt oder er gegenüber dem Verhandlungspartner in besonderem Maß persönliches Vertrauen in Anspruch genommen und dadurch die Vertragsverhandlungen beeinflusst hat (BAG, Urteil vom 23.10.2010 - 9 AZR 44/09 - vom 13.02.2007 - 9 AZR 207/06 - vom 21.11.2006 -9 AZR 206/06-).

    Ob diese Bestimmung nur auf den spezialgesetzlichen Vorrang der Regelungen des § 8a AltTZG im Verhältnis des Arbeitnehmers zum Arbeitgeber hinweist oder auch die Durchgriffshaftung des organschaftlichen Vertreters nach § 7e Abs. 7 Satz 2 SGB IV ausschließt, ist umstritten (unentschieden BAG vom 23.02.2010 - 9 AZR 44/09 -, juris Rn. 54).

  • BAG, 21.11.2006 - 9 AZR 206/06

    Persönliche Haftung wegen unterbliebener Insolvenzsicherung eines Wertguthabens

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.12.2015 - 3 Sa 270/14
    Werden Vertragsverhandlungen von einem Vertreter geführt, richten sich Schadensersatzansprüche wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlungen nach §§ 164, 278 BGB regelmäßig gegen den Vertretenden und nicht gegen den Vertreter (BAG, Urteil vom 21.11.2006 - 9 AZR 206/06 -).

    Das setzt voraus, dass der Vertreter entweder dem Vertragsgegenstand besonders nahe steht und bei wirtschaftlicher Betrachtung gewissermaßen in eigener Sache handelt oder er gegenüber dem Verhandlungspartner in besonderem Maß persönliches Vertrauen in Anspruch genommen und dadurch die Vertragsverhandlungen beeinflusst hat (BAG, Urteil vom 23.10.2010 - 9 AZR 44/09 - vom 13.02.2007 - 9 AZR 207/06 - vom 21.11.2006 -9 AZR 206/06-).

  • BAG, 13.02.2007 - 9 AZR 106/06

    Persönliche Haftung wegen unterbliebener Insolvenzsicherung eines Wertguthabens

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.12.2015 - 3 Sa 270/14
    Nach § 311 Abs. 3 BGB entsteht ein haftungsbegründendes Schuldverhältnis mit dem Dritten, wenn er in besonderem Maße Vertrauen für sich in Anspruch nimmt und dadurch die Vertragsverhandlungen oder den Vertragsschluss erheblich beeinflusst (BAG, Urteil vom 13.02.2007 - 9 AZR 106/06 -).
  • BAG, 18.07.2006 - 1 AZR 578/05

    Kostenlast bei Lohnpfändungen

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.12.2015 - 3 Sa 270/14
    Damit soll verhindert werden, dass der Schädiger aus der für ihn zufälligen Verlagerung des Schadens auf einen nicht anspruchsberechtigten Dritten Vorteile zieht (BAG vom 18.07.2006 - 1 AZR 578/05 -, juris Rn. 15).
  • BGH, 02.07.1996 - X ZR 104/94

    Annahme eines Vertrages mit Schutzpflichten zugunsten Dritter bei gleichzeitigem

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.12.2015 - 3 Sa 270/14
    Zwar ist anerkannt, dass auch dritte Personen, die nicht unmittelbar an einem Vertrag beteiligt sind, in den Schutzbereich eines solchen Vertrages einbezogen werden können (BGH vom 02.07.1996 - X ZR 104/94 - juris Rn. 11).
  • BAG, 13.02.2007 - 9 AZR 207/06

    Altersteilzeit - Insolvenz - Wertguthaben - Betrug

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.12.2015 - 3 Sa 270/14
    Das setzt voraus, dass der Vertreter entweder dem Vertragsgegenstand besonders nahe steht und bei wirtschaftlicher Betrachtung gewissermaßen in eigener Sache handelt oder er gegenüber dem Verhandlungspartner in besonderem Maß persönliches Vertrauen in Anspruch genommen und dadurch die Vertragsverhandlungen beeinflusst hat (BAG, Urteil vom 23.10.2010 - 9 AZR 44/09 - vom 13.02.2007 - 9 AZR 207/06 - vom 21.11.2006 -9 AZR 206/06-).
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