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   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12.10.2011 - 2 Sa 91/11   

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LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12.10.2011 - 2 Sa 91/11 (https://dejure.org/2011,4762)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 12.10.2011 - 2 Sa 91/11 (https://dejure.org/2011,4762)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 12. Oktober 2011 - 2 Sa 91/11 (https://dejure.org/2011,4762)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Sachgrundlose Befristung - Rechtsmissbrauch - Zuvorbeschäftigungsverbot - ARGE

  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 14 Abs 2 TzBfG, § 242 BGB, § 5 EGRL 7099
    Sachgrundlose Befristung - Rechtsmissbrauch - Zuvorbeschäftigungsverbot - ARGE

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sachgrundlos befristete Beschäftigung in Arbeitsgemeinschaft zur Grundsicherung von Arbeitssuchenden

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sachgrundlos befristete Beschäftigung in Arbeitsgemeinschaft zur Grundsicherung von Arbeitssuchenden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (21)

  • EuGH, 10.03.2011 - C-109/09

    Deutsche Lufthansa - Befristeter Arbeitsvertrag - Richtlinie 1999/70/EG -

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12.10.2011 - 2 Sa 91/11
    Das unbefristete Arbeitsverhältnisse soll nach dem Willen des Gesetzgebers aus sozialpolitischen Gründen der Normalfall für eine Beschäftigung sein (BT-Drucksache 14/4374, Seite 12; vgl. auch EuGH, Urteil vom 10.03.2011 - C-109/09 - [Deutsche Lufthansa] Rn. 30, NZA 2011, 397; BAG vom 17.11.2010 - 7 AZR 443/09 (A) - NZA 2011, 34).

    Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, mindestens eine der in Nr. 1 Buchst. a bis c aufgeführten Maßnahmen in ihr nationales Recht aufzunehmen, wenn es im betreffenden Mitgliedstaat noch keine gleichwertigen Rechtsvorschriften gibt, um den Missbrauch durch aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge wirksam zu verhindern (EuGH, Urteil vom 10.03.2011 - C-109/09 - [Deutsche Lufthansa] Rn. 32, NZA 2011, 397).

    Ob die Mitgliedstaaten dafür auf eine oder mehrere der dort genannten Maßnahmen oder aber auf gleichwertige bestehende gesetzliche Maßnahmen zurückgreifen, steht in ihrem Ermessen (EuGH, Urteil vom 10.03.2011 - C-109/09 - [Deutsche Lufthansa] Rn. 35, NZA 2011, 397).

  • BAG, 09.03.2011 - 7 AZR 657/09

    Sachgrundlose Befristung - derselbe Arbeitgeber iSv. § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12.10.2011 - 2 Sa 91/11
    Ein vorhergehender Arbeitsvertrag hat deshalb nur dann mit demselben Arbeitgeber bestanden, wenn Vertragspartner des Arbeitnehmers bei beiden Verträgen dieselbe natürliche oder juristische Person ist (BAG, Urteil vom 09.03.2011 - 7 AZR 657/09 - juris; BAG, Urteil vom 09.02.2011 - 7 AZR 32/10 - NZA 2011, 791; BAG, Urteil vom 18.10.2006 - 7 AZR 145/06 - NZA 2007, 443).

    Auch die Ausnutzung der durch das Teilzeit- und Befristungsgesetz vorgesehenen Gestaltungsmöglichkeiten kann unter bestimmten Voraussetzungen rechtsmissbräuchlich sein, etwa wenn mehrere rechtlich und tatsächlich verbundene Vertragsarbeitgeber in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge mit einem Arbeitnehmer ausschließlich deshalb schließen, um auf diese Weise über die nach § 14 Abs. 2 TzBfG vorgesehenen Befristungsmöglichkeiten hinaus sachgrundlose Befristungen aneinanderreihen zu können (BAG, Urteil vom 09.03.2011 - 7 AZR 657/09 - juris).

    In diesem Zusammenhang sind unionsrechtliche Vorgaben, insbesondere die der Richtlinie 1999/70/EG des Rates vom 28.06.1999 (Befristungsrichtlinie) zu der EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge vom 18.03.1999 (Rahmenvereinbarung) zu beachten (BAG, Urteil vom 09.03.2011 - 7 AZR 657/09 - juris).

  • BAG, 17.11.2010 - 7 AZR 443/09

    Befristungskontrolle - Unionsrecht

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12.10.2011 - 2 Sa 91/11
    Das unbefristete Arbeitsverhältnisse soll nach dem Willen des Gesetzgebers aus sozialpolitischen Gründen der Normalfall für eine Beschäftigung sein (BT-Drucksache 14/4374, Seite 12; vgl. auch EuGH, Urteil vom 10.03.2011 - C-109/09 - [Deutsche Lufthansa] Rn. 30, NZA 2011, 397; BAG vom 17.11.2010 - 7 AZR 443/09 (A) - NZA 2011, 34).

    In dem Vorabentscheidungsersuchen des BAG vom 17.11.2010 - 7 AZR 443/09 (A) - (NZA 2011, 34) geht es ebenfalls um wiederholte Befristungen aus sachlichem Grund, nämlich zur Vertretung anderer Arbeitnehmer, wenn ein ständiger Vertretungsbedarf gegeben ist.

  • BAG, 18.10.2006 - 7 AZR 145/06

    Befristung - Arbeitnehmerüberlassung - Rechtsmissbrauch

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12.10.2011 - 2 Sa 91/11
    Ein vorhergehender Arbeitsvertrag hat deshalb nur dann mit demselben Arbeitgeber bestanden, wenn Vertragspartner des Arbeitnehmers bei beiden Verträgen dieselbe natürliche oder juristische Person ist (BAG, Urteil vom 09.03.2011 - 7 AZR 657/09 - juris; BAG, Urteil vom 09.02.2011 - 7 AZR 32/10 - NZA 2011, 791; BAG, Urteil vom 18.10.2006 - 7 AZR 145/06 - NZA 2007, 443).

    Der Gesetzgeber hat für die Zulässigkeit der sachgrundlosen Befristung nicht auf die vorherige Beschäftigung in einem Betrieb oder für einen Betriebsinhaber, sondern nur auf den rechtlichen Bestand eines Arbeitsverhältnisses mit dem Vertragsarbeitgeber abgestellt (BAG, Urteil vom 18.10.2006 - 7 AZR 145/06 - NZA 2007, 443).

  • EuGH, 16.07.2009 - C-12/08

    Mono Car Styling - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 98/59/EG - Art. 2 und

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12.10.2011 - 2 Sa 91/11
    Es obliegt dem nationalen Gericht zu beurteilen, ob die Frage im Hinblick auf die Besonderheiten der Rechtssache für den Erlass seines Urteils erheblich und ob eine Vorabentscheidung erforderlich ist (EuGH, Urteil vom 16.07.2009 - C-12/08 - [Mono Car Styling] Rn. 27, Slg. 2009, I-06653).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.06.2011 - 13 Sa 366/11

    Wirksamkeit einer Befristung ohne Sachgrund

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12.10.2011 - 2 Sa 91/11
    Die nach § 14 Abs. 2 TzBfG zulässige sachgrundlose Befristung steht mit der europäischen Befristungsrichtlinie in Einklang (LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.06.2011 - 13 Sa 366/11 - juris; LAG Baden-Württemberg 14.09.2005 - 13 Sa 32/05 - juris).
  • LAG Köln, 13.04.2010 - 7 Sa 1224/09

    Verstoß deutschen Befristungsrechts gegen europäisches Recht?

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12.10.2011 - 2 Sa 91/11
    Darauf bezieht sich das von der Klägerin angesprochene Vorabentscheidungsersuchen des LAG Köln vom 13.04.2010 - 7 Sa 1224/09 - (ZTR 2010, 427), das verschiedene Fragen im Zusammenhang mit der Prüfung von sachlichen Gründen bei Befristungsketten aufgeworfen hat.
  • BAG, 19.11.1992 - 10 AZR 290/91

    Jahressonderzahlung - Gleichbehandlung in gemeinsamen Betrieb verschiedener

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12.10.2011 - 2 Sa 91/11
    Der Gleichbehandlungsgrundsatz verpflichtet einen Arbeitgeber nicht, die Arbeitsbedingungen seiner Arbeitnehmer den bei einem anderen Arbeitgeber geltenden Arbeitsbedingungen anzupassen (BAG, Urteil vom 19.11.1992 - 10 AZR 290/91 - NJW 1993, 1813).
  • LAG Baden-Württemberg, 14.09.2005 - 13 Sa 32/05

    Berufungsbegründung - Befristetes Arbeitsverhältnis - Zitiergebot -

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12.10.2011 - 2 Sa 91/11
    Die nach § 14 Abs. 2 TzBfG zulässige sachgrundlose Befristung steht mit der europäischen Befristungsrichtlinie in Einklang (LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.06.2011 - 13 Sa 366/11 - juris; LAG Baden-Württemberg 14.09.2005 - 13 Sa 32/05 - juris).
  • LAG Düsseldorf, 08.10.2010 - 6 Sa 867/10
    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12.10.2011 - 2 Sa 91/11
    Diesen Anforderungen genügt eine Berufungsbegründung nur dann, wenn sie erkennen lässt, in welchen Punkten tatsächlicher oder rechtlicher Art das angefochtene Urteil nach Ansicht des Berufungsklägers unrichtig sein soll und auf welchen Gründen diese Ansicht im Einzelnen beruht (BAG, Urteil vom 08.10.2008 - 5 AZR 526/07 - NZA 2008, 1429; BAG, Urteil vom 25.04.2007 - 6 AZR 436/05 - NJW 2007, 3803; LAG Köln, Beschluss vom 04.02.2011 - 3 Sa 1346/10 - juris; LAG Düsseldorf, Urteil vom 08.10.2010 - 6 Sa 867/10 - juris; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.11.2010 - 26 Sa 1438/10 - NZA-RR 2011, 153).
  • BAG, 08.10.2008 - 5 AZR 526/07

    Unzureichende Berufungsbegründung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.11.2010 - 26 Sa 1438/10

    Anforderungen an eine Berufungsbegründung - Berücksichtigung neuer Beweismittel

  • BAG, 30.09.2004 - 8 AZR 462/03

    Betriebsübergang - Kollektiver Widerspruch - Betriebsbedingte Kündigung

  • BAG, 15.03.2011 - 9 AZR 813/09

    Gesetzliche Anforderungen an die Berufungsbegründungsschrift

  • BAG, 25.04.2007 - 6 AZR 436/05

    Unzulässigkeit der Berufung - Restitutionsgründe

  • EuGH, 07.09.2006 - C-53/04

    Marrosu und Sardino - Richtlinie 1999/70/EG - Paragrafen 1 Buchstabe b und 5 der

  • BAG, 18.05.2011 - 4 AZR 552/09

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

  • BAG, 09.02.2011 - 7 AZR 32/10

    Vorbeschäftigungsverbot des § 14 Abs 2 S 2 TzBfG - Arbeitnehmerüberlassung im

  • BAG, 28.05.2009 - 2 AZR 223/08

    Berufung - Anforderung an die Berufungsbegründung

  • BAG, 16.07.2008 - 7 AZR 278/07

    Sachgrundlose Befristung - Zitiergebot

  • LAG Köln, 04.02.2011 - 3 Sa 1346/10

    Zulässigkeit der Berufung - Anforderungen an eine Berufungsbegründung

  • LAG Hamburg, 07.03.2013 - 7 Sa 57/12

    Sachgrundlose Befristung - Anschlussverbot - Arbeitgeber i.S.d. § 14 Abs 2 TzBfG

    Sie hat sich jedoch noch innerhalb des Normzwecks bewegt (im Ergebnis so auch LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 12, Oktober 2011 - 2 Sa 91/11 - juris; LAG Köln, Urteil vom 2. Dezember 2011 - 10 Sa 1229/10, juris).

    ... einsetzt, während der Kläger wiederum dessen Tätigkeit übernimmt (LAG Mecklenburg-Vorpommern vom 12. Oktober 2011 -2 Sa 91/11).

    Daher ist vorliegend schon unter diesem Gesichtspunkt nicht von der Konstellation auszugehen, in der der bisherige Arbeitgeber - trotz bestehendem eigenen Beschäftigungsbedarfs - sich eines Dritten bedient, um das Anschlussbefristungsverbot nach § 14 Abs. 2 TzBfG zu umgehen (im Ergebnis so auch LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 12. Oktober 2011 -2 Sa 91/11 - juris; LAG Köln, Urteil vom 2. Dezember 2011 -10 Sa 1229/10, juris).

    Dies kann gegebenenfalls zu mehrjährigen Befristungsketten führen (LAG Mecklenburg-Vorpommern vom 12. Oktober 2011 a.a.O.).

  • LAG Hamburg, 07.03.2013 - 7 Sa 59/12

    Sachgrundlose Befristung - Anschlussverbot - Arbeitgeber i.S.d. § 14 Abs 2 TzBfG

    Sie hat sich jedoch noch innerhalb des Normzwecks bewegt (im Ergebnis so auch LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 12. Oktober 2011 - 2 Sa 91/11 - juris; LAG Köln, Urteil vom 2. Dezember 2011 - 10 Sa 1229/10, juris).

    Nach dem Zweck des Befristungsrechts ist es nicht geboten, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer auch einen neuen Arbeitsplatz zuweist, dass also die Beklagte beispielsweise einen anderen Mitarbeiter aus ihrer Verwaltung im ... einsetzt, während der Kläger wiederum dessen Tätigkeit übernimmt (LAG Mecklenburg-Vorpommern vom 12. Oktober 2011 - 2 Sa 91/11).

    Daher ist vorliegend schon unter diesem Gesichtspunkt nicht von der Konstellation auszugehen, in der der bisherige Arbeitgeber - trotz bestehendem eigenen Beschäftigungsbedarfs - sich eines Dritten bedient, um das Anschlussbefristungsverbot nach § 14 Abs. 2 TzBfG zu umgehen (im Ergebnis so auch LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 12. Oktober 2011 - 2 Sa 91/11 - juris; LAG Köln, Urteil vom 2. Dezember 2011 - 10 Sa 1229/10, juris).

    Dies kann gegebenenfalls zu mehrjährigen Befristungsketten führen (LAG Mecklenburg-Vorpommern vom 12. Oktober 2011 a.a.O.).

  • ArbG Hamburg, 31.05.2012 - 22 Ca 27/12

    Befristungskontrolle: Rechtsfolgen der Angabe eines Befristungsgrunds im

    Sie hat sich jedoch noch innerhalb des Normzwecks bewegt (im Ergebnis so auch: LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 12. Oktober 2011 - 2 Sa 91/11 - juris; LAG Köln, Urteil vom 02. Dezember 2011 - 10 Sa 1229/10, juris ).

    Daher ist vorliegend schon unter diesem Gesichtspunkt nicht von der Konstellation auszugehen, in der der bisherige Arbeitgeber trotz bestehenden eigenen Beschäftigungsbedarfs sich eines Dritten bedient, um das Anschlussbefristungsverbot nach § 14 Abs. 2 TzBfG zu umgehen (im Ergebnis so auch: LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 12. Oktober 2011 - 2 Sa 91/11 - juris; LAG Köln, Urteil vom 02. Dezember 2011 - 10 Sa 1229/10, juris ).

    Er muss damit rechnen, dass sich nach einer bis zu zweijährigen befristeten Beschäftigung ohne Sachgrund eine weitere sachgrundlose Befristung bei einem anderen Arbeitgeber oder eine Befristung mit Sachgrund bei dem bisherigen Arbeitgeber anschließt ( LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 12. Oktober 2011 - 2 Sa 91/11 - juris ).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 19.01.2016 - 2 Sa 131/14

    Mehrere sachgrundlose Befristungen mit verschiedenen amtsangehörigen Gemeinden -

    Insoweit ist das Arbeitsgericht davon ausgegangen, dass der vorliegende Fall mit dem Fall vergleichbar sei, den das LAG Mecklenburg-Vorpommern am 12. Oktober 2011 (2 Sa 91/11) zu Lasten des seinerzeitigen Klägers entschieden hatte.

    Mit dieser Bewertung setzt sich das Gericht nicht in Widerspruch zu der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 12. Oktober 2011 (2 Sa 91/11), auf die das Arbeitsgericht seine Klageabweisung gestützt hat.

  • ArbG Hamburg, 09.05.2012 - 3 Ca 45/12

    Befristung des Arbeitsverhältnisses ohne Sachgrund: Wirksamkeit -

    Dies kann ggf. zu mehrjährigen Befristungsketten führen (LAG Mecklenburg-Vorpommern 12. Oktober 2011 - 2 Sa 91/11 -, juris) .
  • ArbG Hamburg, 06.09.2012 - 7 Ca 39/12

    Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses - Voraussetzung für

    Wie das LAG Mecklenburg-Vorpommern in seiner Entscheidung vom 12.10.2011 (2 Sa 91/11) überzeugend ausgeführt hat, hat die Bekl. zu 1. auch nicht durch die Befristung des Arbeitsvertrags das Zuvorbeschäftigungsverbot des § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG nicht entgegen dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) oder entgegen den unionsrechtlichen Vorgaben umgangen.
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