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   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.01.2009 - 5 Sa 112/08   

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LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.01.2009 - 5 Sa 112/08 (https://dejure.org/2009,13331)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 13.01.2009 - 5 Sa 112/08 (https://dejure.org/2009,13331)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 13. Januar 2009 - 5 Sa 112/08 (https://dejure.org/2009,13331)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Einzelfallentscheidung zur Entschädigung wegen Mobbings

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unbegründete Schadensersatzklage eines Dezernenten wegen Mobbing bei grenzwertiger Personalführung durch Vorgesetzte; Keine Haftung des Arbeitgebers für Anpassungsschwierigkeiten in veränderter Arbeitssituation

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Persönlichkeitsrechtsverletzung - Schadensersatzanspruch

  • Judicialis

    AGG § 3 Abs. 3; ; BGB § 241; ; BGB § 253; ; GG Art. 1; ; GG Art. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unbegründete Schadensersatzklage eines Dezernenten wegen Mobbing bei grenzwertiger Personalführung durch Vorgesetzte - keine Haftung des Arbeitgebers für Anpassungsschwierigkeiten in veränderter Arbeitssituation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 16.05.2007 - 8 AZR 709/06

    Persönlichkeitsverletzung - Mobbing - Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.01.2009 - 5 Sa 112/08
    Die Verpflichtung des Arbeitgebers, das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers zu schützen, entspricht gefestigter Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. nur BAG 25. Oktober 2007 - 8 AZR 593/06 - AP Nr. 6 zu § 611 BGB Mobbing = NZA 2008, 223 = DB 2008, 135; BAG 16. Mai 2007 - 8 AZR 709/06 - AP NR.

    5 zu § 611 BGB Mobbing = NZA 2007, 1154; BAG 12. September 2006 - 9 AZR 271/06 - AP Nr. 1 zu § 611 BGB Personalakte = EzA BGB 2002 § 611 Persönlichkeitsrecht Nr. 4).

    Dafür wäre zumindest die Kenntnis der Gefährdung oder gar der Verletzung der Ehre oder des Persönlichkeitsrechts des Klägers durch die als Organ handelnde Person erforderlich (BAG 16. Mai 2007 a. a. O.).

    Dies betont auch das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 16. Mai 2007 (a. a. O.) in einer etwas allgemeineren Formulierung, wenn es dort ausführt, dass "im Arbeitsleben übliche Konfliktsituationen" im Regelfall nicht als Ausdruck eines gegen die Person gerichteten Verhaltens gewertet werden können.

    Bis heute setzt daher der Schmerzensgeldanspruch wegen der Verletzung nicht kommerzialisierbarer Aspekte des Persönlichkeitsrechts eine schwere Verletzung dieses Rechts voraus, zu deren Ausgleich die Entschädigung erforderlich sein muss (vgl. nur BAG 16. Mai 2007 a. a. O. und Vieweg a. a. O. RN 44).

    Ausgangspunkt der Bewertung muss wiederum der zentrale Gedanke in der Rechtsprechung des BAG (16. Mai 2007 aaO) sein, dass die Auswirkungen einer "im Arbeitsleben üblichen Konfliktsituation" im Regelfall noch nicht das Niveau einer schweren Persönlichkeitsrechtsverletzung erreichen können.

  • BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 593/06

    Mobbing - Schmerzensgeld - Entlassung des Störers

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.01.2009 - 5 Sa 112/08
    Die Verpflichtung des Arbeitgebers, das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers zu schützen, entspricht gefestigter Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. nur BAG 25. Oktober 2007 - 8 AZR 593/06 - AP Nr. 6 zu § 611 BGB Mobbing = NZA 2008, 223 = DB 2008, 135; BAG 16. Mai 2007 - 8 AZR 709/06 - AP NR.

    In Anlehnung an § 3 Absatz 3 AGG ist dann entscheidend, ob festgestellt werden kann, dass durch den oder die Handelnden ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wurde (vgl. nur BAG 25. Oktober 2007 a. a. O.).

    Als Erfüllungsgehilfen in diesem Sinne sind insbesondere die Vorgesetzten des Arbeitnehmers anzusehen (BAG 16. Mai 2007 und 25. Oktober 2007 a. a. O. ).

  • BGH, 25.05.1954 - I ZR 211/53

    Veröffentlichung von Briefen

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.01.2009 - 5 Sa 112/08
    Das Persönlichkeitsrecht umfasst damit auch den Anspruch auf Unterlassung der Herabwürdigung und Missachtung durch andere (BGH 25. Mai 1954 - I ZR 211/53 - BGHZ 13, 334; 2. April 1957 - VI ZR 9/56 - BGHZ 24, 72; 20. Mai 1958 - VI ZR 104/57 - BGHZ 27, 284).
  • BGH, 02.04.1957 - VI ZR 9/56

    Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.01.2009 - 5 Sa 112/08
    Das Persönlichkeitsrecht umfasst damit auch den Anspruch auf Unterlassung der Herabwürdigung und Missachtung durch andere (BGH 25. Mai 1954 - I ZR 211/53 - BGHZ 13, 334; 2. April 1957 - VI ZR 9/56 - BGHZ 24, 72; 20. Mai 1958 - VI ZR 104/57 - BGHZ 27, 284).
  • BGH, 20.05.1958 - VI ZR 104/57

    Tonbandaufnahme - Allgemeines Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.01.2009 - 5 Sa 112/08
    Das Persönlichkeitsrecht umfasst damit auch den Anspruch auf Unterlassung der Herabwürdigung und Missachtung durch andere (BGH 25. Mai 1954 - I ZR 211/53 - BGHZ 13, 334; 2. April 1957 - VI ZR 9/56 - BGHZ 24, 72; 20. Mai 1958 - VI ZR 104/57 - BGHZ 27, 284).
  • BAG, 12.09.2006 - 9 AZR 271/06

    Personalakte - Aufbewahrung von Gesundheitsdaten

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.01.2009 - 5 Sa 112/08
    5 zu § 611 BGB Mobbing = NZA 2007, 1154; BAG 12. September 2006 - 9 AZR 271/06 - AP Nr. 1 zu § 611 BGB Personalakte = EzA BGB 2002 § 611 Persönlichkeitsrecht Nr. 4).
  • BAG, 28.10.2010 - 8 AZR 546/09

    Mobbing - offenkundige oder gerichtskundige Tatsachen - Hinweispflicht - Anspruch

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Januar 2009 - 5 Sa 112/08 - aufgehoben.
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 10.06.2020 - 3 Sa 219/19

    Schadensersatz wegen Mobbing - Persönlichkeitsrechtsverletzung - Verletzung der

    Es liegt in der Natur der Sache, dass auch Personalvorgesetze im Rahmen der von ihnen wahrzunehmenden Personalführung nicht fehlerfrei arbeiten, sodass von Fehlern in der Führung des untergebenen Personals nicht ohne Weiteres auf eine feindliche Einstellung gegenüber der untergebenen Arbeitnehmerin geschlossen werden kann (LAG M-V vom 13.01.2009 - 5 Sa 112/08 - Juris Randnummer 68).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 05.07.2011 - 5 Sa 86/11

    Mobbing - Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts - Haftung des

    Das Landesarbeitsgericht hat die Berufung mit seinem Urteil vom 13. Januar 2009 zunächst zurückgewiesen (5 Sa 112/08).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.01.2009 - 5 Sa 86/08

    Entschädigung wegen Mobbings - Persönlichkeitsrechtsverletzung - Fürsorgepflicht

    Die Verletzung des Persönlichkeitsrechts fordert eine gezielte Maßnahme, die sich gegen die Person und ihren Geltungsanspruch richtet (LAG Mecklenburg-Vorpommern Urteil vom 13. Januar 2009 - 5 Sa 112/08 - demnächst über juris.de verfügbar).
  • ArbG Gelsenkirchen, 31.08.2020 - 1 Ca 613/20

    Schmerzensgeldanspruch, Mobbing

    Es liegt in der Natur der Sache, dass auch Personalvorgesetze im Rahmen der von ihnen wahrzunehmenden Personalführung nicht fehlerfrei arbeiten, sodass von Fehlern in der Führung des untergebenen Personals nicht ohne Weiteres auf eine feindliche Einstellung gegenüber der untergebenen Arbeitnehmerin geschlossen werden kann (LAG M-V vom 13.01.2009 - 5 Sa 112/08 - Juris Randnummer 68).
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