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   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.07.2011 - 2 Sa 49/11   

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https://dejure.org/2011,16004
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.07.2011 - 2 Sa 49/11 (https://dejure.org/2011,16004)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 13.07.2011 - 2 Sa 49/11 (https://dejure.org/2011,16004)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 13. Juli 2011 - 2 Sa 49/11 (https://dejure.org/2011,16004)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Ablehnung wegen fehlender Wiederbesetzungsmöglichkeit - Altersteilzeitantrag - Ermessensentscheidung

  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 315 BGB, § 2 Abs 1 AltTZTV
    Altersteilzeitantrag - Ablehnung wegen fehlender Wiederbesetzungsmöglichkeit - Ermessensentscheidung

  • IWW

    TV ATZ § 2 Abs. 1 BGB § 315

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Die Ablehnung eines Antrags auf Altersteilzeit ist bei Darlegung der fehlenden Wiederbesetzungsmöglichkeit der frei werdenden Stelle in der Regel recht und billig; Anforderungen an die Ablehnung eines Altersteilzeitantrages bei fehlender Wiederbesetzungsmöglichkeit der ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TV ATZ § 2 Abs. 1; BGB § 315; BGB § 611 Abs. 1
    Ablehnung eines Altersteilzeitantrages bei fehlender Wiederbesetzungsmöglichkeit; unbegründete Klage einer Grundschullehrerin bei voraussichtlichem Lehrermangel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 15.09.2009 - 9 AZR 643/08

    Altersteilzeit - Ermessensentscheidung - Haushaltsmittel

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.07.2011 - 2 Sa 49/11
    Der Arbeitnehmer hat vielmehr Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber bei der Entscheidung über seinen Antrag billiges Ermessen entsprechend § 315 Abs. 1 BGB wahrt (BAG, Urteil vom 15.09.2009 - 9 AZR 643/08 - NZA-RR 2010, 551; BAG, Urteil vom 14.10.2008 - 9 AZR 511/07 - ZTR 2009, 306).

    Maßgeblich ist der Zeitpunkt, in dem der Arbeitgeber die Ermessensentscheidung zu treffen hat (BAG, Urteil vom 15.09.2009 - 9 AZR 643/08 - NZA-RR 2010, 551; BAG, Urteil vom 10.05.2005 - 9 AZR 294/04 - AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 20).

    Diese Vorschrift bezieht sich lediglich auf Arbeitnehmer i. S. v. § 2 Abs. 2 TV ATZ, also auf Arbeitnehmer ab Vollendung des 60. Lebensjahres (BAG, Urteil vom 15.09.2009 - 9 AZR 643/08 - NZA-RR 2010, 551; BAG, Urteil vom 12.12.2000 - 9 AZR 706/99 - NZA 2001, 1209).

    Der Arbeitnehmer, der trotz einer in sich nachvollziehbaren und damit plausiblen Begründung des Arbeitgebers weiter eine fehlerhafte Ermessensausübung rügt, muss das seinerseits näher konkretisieren (BAG, Urteil vom 15.09.2009 - 9 AZR 643/08 - NZA-RR 2010, 551; BAG, Urteil vom 26.06.2001 - 9 AZR 244/00 - NZA 2002, 44).

    Das beklagte Land hat - anders als in dem vom BAG am 15.09.2009 entschiedenen Rechtsstreit (- 9 AZR 643/08 - NZA-RR 2010, 551) - nicht nur vage Befürchtungen geäußert, sondern anhand konkreter Daten eine durchaus wahrscheinliche Entwicklung des Unterrichts- und Personalbedarfs dargestellt.

  • BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 294/04

    Bezugnahmeklausel - Altersteilzeit - Ermessensentscheidung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.07.2011 - 2 Sa 49/11
    Maßgeblich ist der Zeitpunkt, in dem der Arbeitgeber die Ermessensentscheidung zu treffen hat (BAG, Urteil vom 15.09.2009 - 9 AZR 643/08 - NZA-RR 2010, 551; BAG, Urteil vom 10.05.2005 - 9 AZR 294/04 - AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 20).

    Dazu können auch finanzielle Gründe gehören (BAG, Urteil vom 10.05.2005 - 9 AZR 294/04 - AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 20).

  • BAG, 14.10.2008 - 9 AZR 511/07

    Altersteilzeit - Anspruch auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrags -

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.07.2011 - 2 Sa 49/11
    Der Arbeitnehmer hat vielmehr Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber bei der Entscheidung über seinen Antrag billiges Ermessen entsprechend § 315 Abs. 1 BGB wahrt (BAG, Urteil vom 15.09.2009 - 9 AZR 643/08 - NZA-RR 2010, 551; BAG, Urteil vom 14.10.2008 - 9 AZR 511/07 - ZTR 2009, 306).

    Da die Tarifvertragsparteien in ihrer Regelung keine besonderen Umstände aufgeführt haben, die der Arbeitgeber bei seiner Entscheidung über einen Antrag auf Altersteilzeit nach § 2 Abs. 1 TV ATZ zu berücksichtigen hat, kommen alle sachlichen Gründe in Betracht, die sich aus einem Wechsel des Arbeitnehmers in die Altersteilzeit ergeben (BAG, Urteil vom 14.10.2008 - 9 AZR 511/07 - ZTR 2009, 306).

  • BGH, 17.10.2000 - X ZR 97/99

    Anmeldung von Ersatzansprüchen gegen den Reiseveranstalter durch einen

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.07.2011 - 2 Sa 49/11
    Willenserklärung ist jedes Verhalten, das darauf gerichtet ist, Rechte zu begründen, zu ändern oder aufzuheben (BGH, Urteil vom 17.10.2000 - X ZR 97/99 - NJW 2001, 289; Palandt/Ellenberger, BGB, 70. Aufl. 2011, Einf v § 116, Rn. 1).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 05.02.2008 - 5 Sa 185/07

    Altersteilzeit - Ermessensreduzierung - Vertrauenstatbestand - Änderung der

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.07.2011 - 2 Sa 49/11
    Der Arbeitgeber kann seine bisherige Verwaltungspraxis mit Wirkung für die Zukunft aufheben (LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 05.02.2008 - 5 Sa 185/07 - juris).
  • BAG, 24.01.2007 - 4 AZR 629/06

    Lehrereingruppierung - "Beförderungsanspruch" - Rechtsschutz gegen dienstliche

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.07.2011 - 2 Sa 49/11
    Diese Billigkeitskontrolle umfasst auch die Prüfung, ob die Ermessensausübung dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz widerspricht (BAG, Urteil vom 24.01.2007 - 4 AZR 629/06 - ZTR 2007, 566).
  • BAG, 26.06.2001 - 9 AZR 244/00

    Übergang vom Arbeitsverhältnis in ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.07.2011 - 2 Sa 49/11
    Der Arbeitnehmer, der trotz einer in sich nachvollziehbaren und damit plausiblen Begründung des Arbeitgebers weiter eine fehlerhafte Ermessensausübung rügt, muss das seinerseits näher konkretisieren (BAG, Urteil vom 15.09.2009 - 9 AZR 643/08 - NZA-RR 2010, 551; BAG, Urteil vom 26.06.2001 - 9 AZR 244/00 - NZA 2002, 44).
  • BAG, 15.09.2009 - 9 AZR 685/08

    Lehrerpersonalkonzept - nachträgliche Teilnahme

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.07.2011 - 2 Sa 49/11
    Das LPK ist hingegen kein Tarifvertrag, sondern eine sonstige Koalitionsvereinbarung (BAG, Urteil vom 15.09.2009 - 9 AZR 685/08 - AP Nr. 186 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten).
  • BAG, 12.12.2000 - 9 AZR 706/99

    Übergang vom Arbeitsverhältnis in ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.07.2011 - 2 Sa 49/11
    Diese Vorschrift bezieht sich lediglich auf Arbeitnehmer i. S. v. § 2 Abs. 2 TV ATZ, also auf Arbeitnehmer ab Vollendung des 60. Lebensjahres (BAG, Urteil vom 15.09.2009 - 9 AZR 643/08 - NZA-RR 2010, 551; BAG, Urteil vom 12.12.2000 - 9 AZR 706/99 - NZA 2001, 1209).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 02.04.2019 - 5 Sa 221/18

    Lohnkürzung - Schweigen des Arbeitnehmers - fehlende Willenserklärung

    Maßgeblich ist, wie sich das Verhalten aus der Sicht des Erklärungsempfängers bei verständiger Betrachtung darstellt (BAG, Urteil vom 02. August 2018 - 6 AZR 28/17 - Rn. 19, juris = NZA-RR 2019, 34; LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 13. Juli 2011 - 2 Sa 49/11 - Rn. 63, juris).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.08.2019 - 5 Sa 85/19

    Aufwendungsersatz eines Kraftfahrers im Fernverkehr für Fahrtkosten zur

    Maßgeblich ist, wie sich das Verhalten aus der Sicht des Erklärungsempfängers bei verständiger Betrachtung darstellt (BAG, Urteil vom 02. August 2018 - 6 AZR 28/17 - Rn. 19, juris = NZA-RR 2019, 34; LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 13. Juli 2011 - 2 Sa 49/11 - Rn. 63, juris).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.09.2011 - 3 Sa 17/11

    Altersteilzeitarbeit - Ermessenentscheidung - fehlende

    Ein Überschreiten dieser Zeitspanne ist auf der Grundlage der vorstehenden Erörterungen nicht mit rechtlichen Folgen verbunden (zutreffend LAG M-V vom 13. Juli 2011 - 2 Sa 49/11 - Juris).
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