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   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.04.2015 - 2 Sa 85/14   

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https://dejure.org/2015,9944
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.04.2015 - 2 Sa 85/14 (https://dejure.org/2015,9944)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 14.04.2015 - 2 Sa 85/14 (https://dejure.org/2015,9944)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 14. April 2015 - 2 Sa 85/14 (https://dejure.org/2015,9944)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 613a Abs 1 BGB, § 387 BGB
    Betriebsübergang - Auftragsnachfolge - Übernahme des wesentlichen Teils der Belegschaft - Fleischzerlegung - Aufrechnung

  • IWW

    § 613a BGB, §§ ... 305 ff BGB, § 626 Absatz 1 BGB, § 626 Absatz 2 BGB, § 613a Absatz 1 BGB, § 6 Absatz 5 Arbeitszeitgesetz, § 2 Absatz 3 Arbeitszeitgesetz, § 322 Absatz 2 ZPO, § 394 BGB, §§ 850 ff ZPO, §§ 92 Absatz 1, 97 Absatz 2 ZPO, § 42 Absatz 2 GKG, § 97 Absatz 2 ZPO, § 72 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unbegründete Kündigungsschutzklage bei außerordentlicher Kündigung durch Insolvenzverwalter nach Betriebsübergang; Betriebsübergang der "Fleischzerlegung" durch Auftragsnachfolge unter Übernahme eines wesentlichen Teils der Belegschaft; rechtwidrige Aufrechnung des ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 322 Abs. 2
    Unbegründete Kündigungsschutzklage bei außerordentlicher Kündigung durch Insolvenzverwalter nach Betriebsübergang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebsübergänge in der Fleischzerlegung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Aufrechnung durch den Arbeitgeber

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kündigung des Altarbeitgebers nach Betriebsübertragung geht mangels bestehendem Arbeitsverhältnisses ins Leere

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 18.08.2011 - 8 AZR 230/10

    Betriebsübergang - Betriebsfortführung durch Zwangsverwalter

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.04.2015 - 2 Sa 85/14
    Das Tatbestandsmerkmal "durch Rechtsgeschäft" aus § 613a BGB wird heute also sehr weit ausgelegt und es dient eigentlich nur noch dazu, hoheitliche Übertragungsakte und Fälle der Gesamtrechtsnachfolge aus dem Anwendungsbereich von § 613a BGB auszuschließen (vgl. BAG 18. August 2011 - 8 AZR 230/10 - AP Nr. 412 zu § 613a BGB = ZInsO 2011, 2083 = NZA 2012, 267).

    Insbesondere ist es anerkannt, dass § 613a BGB nicht notwendig ein Rechtsgeschäft zwischen dem Betriebsveräußerer und dem Betriebserwerber voraussetzt (BAG 18. August 2011 aaO).

  • BAG, 05.12.2002 - 6 AZR 569/01

    Unzulässigkeit der Aufrechnung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.04.2015 - 2 Sa 85/14
    Auch wenn die Klage aufgrund der Aufrechnung abgewiesen werden soll, muss feststehen, in welcher Höhe die zur Aufrechnung gestellte Gegenforderung erloschen ist (BAG 16. März 1994 - 5 AZR 411/92 - und BAG 13. November 1980 - 5 AZR 572/78 ; so auch BAG 5. Dezember 2002 - 6 AZR 569/01 - AP Nr. 32 zu § 394 BGB = NJW 2003, 2189 = NZA 2003, 802 für den umgekehrten Fall, dass der Arbeitnehmer seine Brutto-Lohnforderung gegen eine Arbeitgeberforderung zur Aufrechnung stellt; vgl. auch LAG Mecklenburg-Vorpommern 30. August 2011 - 5 Sa 11/11).
  • BAG, 15.12.2005 - 8 AZR 202/05

    Voraussetzungen eines Betriebsübergangs

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.04.2015 - 2 Sa 85/14
    Die Kündigung des Altarbeitgebers nach Betriebsübertragung auf einen Neuarbeitgeber geht mangels eines zwischen den Prozessparteien bestehenden Arbeitsverhältnisses ins Leere; eine gleichwohl erhobene Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit einer solchen Kündigung ist damit unbegründet, denn ein Arbeitsverhältnis besteht nicht mehr (BAG 15. Dezember 2005 - 8 AZR 202/05 - AP Nr. 294 zu § 613a BGB = NZA 2006, 597; BAG 20. März 2003 - 8 AZR 312/02 - NJW 2003, 3581 = NZA 2003, 1338 = ZIP 2003, 1557; BAG 18. April 2002 - 8 AZR 346/01 - AP Nr. 232 zu § 613a BGB = NZA 2002, 1207 = NZI 2002, 620; vgl. auch ErfK-Preis § 613a BGB RNr. 175 und ErfK-Kiel § 4 KSchG RNr. 19).
  • BAG, 25.02.1981 - 5 AZR 991/78

    Pachtübernahme

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.04.2015 - 2 Sa 85/14
    Dies ist beispielsweise in der Rechtsprechung bereits anerkannt für den Fall, dass der Betriebserwerber mit dem Verpächter des Betriebes einen Pachtvertrag abschließt und damit den bisherigen Pächter aus der Rolle als Inhaber des Betriebes verdrängt (BAG 25. Februar 1981 - 5 AZR 991/78 - BAGE 35, 104 = AP Nr. 24 zu § 613a BGB = DB 1981, 1140).
  • BAG, 16.03.1994 - 5 AZR 411/92
    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.04.2015 - 2 Sa 85/14
    Auch wenn die Klage aufgrund der Aufrechnung abgewiesen werden soll, muss feststehen, in welcher Höhe die zur Aufrechnung gestellte Gegenforderung erloschen ist (BAG 16. März 1994 - 5 AZR 411/92 - und BAG 13. November 1980 - 5 AZR 572/78 ; so auch BAG 5. Dezember 2002 - 6 AZR 569/01 - AP Nr. 32 zu § 394 BGB = NJW 2003, 2189 = NZA 2003, 802 für den umgekehrten Fall, dass der Arbeitnehmer seine Brutto-Lohnforderung gegen eine Arbeitgeberforderung zur Aufrechnung stellt; vgl. auch LAG Mecklenburg-Vorpommern 30. August 2011 - 5 Sa 11/11).
  • BAG, 18.04.2002 - 8 AZR 346/01

    Betriebsübergang - Kündigung des Insolvenzverwalters

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.04.2015 - 2 Sa 85/14
    Die Kündigung des Altarbeitgebers nach Betriebsübertragung auf einen Neuarbeitgeber geht mangels eines zwischen den Prozessparteien bestehenden Arbeitsverhältnisses ins Leere; eine gleichwohl erhobene Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit einer solchen Kündigung ist damit unbegründet, denn ein Arbeitsverhältnis besteht nicht mehr (BAG 15. Dezember 2005 - 8 AZR 202/05 - AP Nr. 294 zu § 613a BGB = NZA 2006, 597; BAG 20. März 2003 - 8 AZR 312/02 - NJW 2003, 3581 = NZA 2003, 1338 = ZIP 2003, 1557; BAG 18. April 2002 - 8 AZR 346/01 - AP Nr. 232 zu § 613a BGB = NZA 2002, 1207 = NZI 2002, 620; vgl. auch ErfK-Preis § 613a BGB RNr. 175 und ErfK-Kiel § 4 KSchG RNr. 19).
  • BAG, 21.06.2012 - 8 AZR 181/11

    Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.04.2015 - 2 Sa 85/14
    In diesem Sinne kann es bei bestimmten Betrieben, den sog. betriebsmittelarmen Betrieben, für einen Betriebsübergang auch ausreichen, wenn der neue Arbeitgeber den nach Anzahl und Sachkunde wesentlichen Teil der Belegschaft durch Abschluss neuer Arbeitsverträge übernimmt (BAG 21. Juni 2012 AP Nr. 434 zu § 613a BGB = NZA-RR 2013, 6).
  • BAG, 13.11.1980 - 5 AZR 572/78
    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.04.2015 - 2 Sa 85/14
    Auch wenn die Klage aufgrund der Aufrechnung abgewiesen werden soll, muss feststehen, in welcher Höhe die zur Aufrechnung gestellte Gegenforderung erloschen ist (BAG 16. März 1994 - 5 AZR 411/92 - und BAG 13. November 1980 - 5 AZR 572/78 ; so auch BAG 5. Dezember 2002 - 6 AZR 569/01 - AP Nr. 32 zu § 394 BGB = NJW 2003, 2189 = NZA 2003, 802 für den umgekehrten Fall, dass der Arbeitnehmer seine Brutto-Lohnforderung gegen eine Arbeitgeberforderung zur Aufrechnung stellt; vgl. auch LAG Mecklenburg-Vorpommern 30. August 2011 - 5 Sa 11/11).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 30.08.2011 - 5 Sa 11/11

    Keine Aufrechnung gegen eine Bruttolohnforderung und einen Spesenanspruch des

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.04.2015 - 2 Sa 85/14
    Auch wenn die Klage aufgrund der Aufrechnung abgewiesen werden soll, muss feststehen, in welcher Höhe die zur Aufrechnung gestellte Gegenforderung erloschen ist (BAG 16. März 1994 - 5 AZR 411/92 - und BAG 13. November 1980 - 5 AZR 572/78 ; so auch BAG 5. Dezember 2002 - 6 AZR 569/01 - AP Nr. 32 zu § 394 BGB = NJW 2003, 2189 = NZA 2003, 802 für den umgekehrten Fall, dass der Arbeitnehmer seine Brutto-Lohnforderung gegen eine Arbeitgeberforderung zur Aufrechnung stellt; vgl. auch LAG Mecklenburg-Vorpommern 30. August 2011 - 5 Sa 11/11).
  • BAG, 20.03.2003 - 8 AZR 312/02

    Sicherungsübereignung und Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.04.2015 - 2 Sa 85/14
    Die Kündigung des Altarbeitgebers nach Betriebsübertragung auf einen Neuarbeitgeber geht mangels eines zwischen den Prozessparteien bestehenden Arbeitsverhältnisses ins Leere; eine gleichwohl erhobene Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit einer solchen Kündigung ist damit unbegründet, denn ein Arbeitsverhältnis besteht nicht mehr (BAG 15. Dezember 2005 - 8 AZR 202/05 - AP Nr. 294 zu § 613a BGB = NZA 2006, 597; BAG 20. März 2003 - 8 AZR 312/02 - NJW 2003, 3581 = NZA 2003, 1338 = ZIP 2003, 1557; BAG 18. April 2002 - 8 AZR 346/01 - AP Nr. 232 zu § 613a BGB = NZA 2002, 1207 = NZI 2002, 620; vgl. auch ErfK-Preis § 613a BGB RNr. 175 und ErfK-Kiel § 4 KSchG RNr. 19).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.07.2015 - 2 Sa 140/14

    Beharrliche Arbeitsverweigerung - Zurückbehaltungsrecht wegen Lohnrückständen -

    Auch wenn die Klage aufgrund der Aufrechnung abgewiesen werden soll, muss feststehen, in welcher Höhe die zur Aufrechnung gestellte Gegenforderung erloschen ist (BAG 16. März 1994 - 5 AZR 411/92 - und BAG 13. November 1980 - 5 AZR 572/78; so auch BAG 5. Dezember 2002 - 6 AZR 569/01 - AP Nr. 32 zu § 394 BGB = NJW 2003, 2189 = NZA 2003, 802 für den umgekehrten Fall, dass der Arbeitnehmer seine Bruttolohnforderung gegen eine Arbeitgeberforderung zur Aufrechnung stellt; vgl. auch LAG Mecklenburg-Vorpommern 14. April 2015 - 2 Sa 85/14; LAG Mecklenburg-Vorpommern 30. August 2011 - 5 Sa 11/11).
  • LAG Hamburg, 11.02.2016 - 7 Sa 54/15

    Prämie - Fahrtkostenpauschale - Steuerfreiheit - Sachbezüge - tarifliche

    Auch wenn die Klage aufgrund der Aufrechnung abgewiesen werden soll, muss feststehen, in welcher Höhe die zur Aufrechnung gestellte Gegenforderung erloschen ist (BAG, 16.3.1994, 5 AZR 411/92; 13.11.1980, 5 AZR 572/78; LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.4.2015, 2 Sa 85/14; zit. nach iuris).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 18.08.2015 - 2 Sa 63/14

    Arbeitsvertragliches Vertragsstrafversprechen - Schadensersatz - unangemessene

    Aus dem Urteil des Landesarbeitsgerichts in dem erwähnten Parallelverfahren (Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern 14 April 2015 - 2 Sa 85/14; derzeit BAG 8 AZN 478/15 und 8 AZN 507/15) ergibt sich, dass die Schichten im August 2013 stets zur vollen oder halben Stunde begonnen hatten und sie durch stets 30minütige Pausen unterbrochen waren.
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