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   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.07.2020 - 2 Sa 52/20   

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LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.07.2020 - 2 Sa 52/20 (https://dejure.org/2020,27292)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 14.07.2020 - 2 Sa 52/20 (https://dejure.org/2020,27292)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 14. Juli 2020 - 2 Sa 52/20 (https://dejure.org/2020,27292)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 615 S 1 BGB, § 611a Abs 2 BGB, § 294 BGB, § 1 TVG, § 3 EntgFG
    Annahmeverzug nach langandauernder Arbeitsunfähigkeit - Nichtleistung im Kalenderjahr - tarifliche Sondervergütung

  • IWW

    § 613 a BGB, § ... 8 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG), § 2 Abs. 3 SGB IX, § 288 Abs. 5 BGB, § 242 BGB, § 14 RTV, § 20 RTV, § 151 Satz 1 BGB, § 12 a ArbGG, § 64 Abs. 1, 2 ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO, § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 ZPO, § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 ZPO, § 615 Satz 1 BGB, § 611a Abs. 2 BGB, § 293 BGB, §§ 294 ff BGB, § 294 BGB, § 613 BGB, § 297 BGB, § 74 SGB V, § 106 GewO, § 2 Abs. 1 Nr. 10 Nachweisgesetz (NachwG), § 9 II 2 des RTV, § 614 BGB, § 151 BGB, § 126 BGB, § 125 BGB, § 126 Abs. 1 BGB, § 126 b BGB, §§ 286 Abs. 1, Abs. 2 Ziff. 1, 288 Abs. 1 BGB, § 615 BGB, § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz, § 7 Entgeltfortzahlungsgesetz, § 280 Abs. 1 BGB, § 823 Abs. 2 BGB, § 81 Abs. 4 SGB IX, § 241 Abs. 2 BGB, §§ 97 Abs. 1, 92 Abs. 1, Satz 1, 1. Alt. ZPO

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Annahmeverzug nach langandauernder Arbeitsunfähigkeit - Nichtleistung im Kalenderjahr steht tariflichem Anspruch auf Sondervergütung nicht entgegen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (35)

  • BAG, 17.12.1992 - 10 AZR 427/91

    13. Monatseinkommen im Baugewerbe - Anspruch auch bei Dauerkrankheit?

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.07.2020 - 2 Sa 52/20
    Bleiben bei entsprechender Auswertung des Tarifwortlautes und des tariflichen Gesamtzusammenhanges als den stets und in erster Linie heranzuziehenden Auslegungskriterien im Einzelfall noch Zweifel, so kann zur Ermittlung des wirklichen Willens der Tarifvertragsparteien auf weitere Gesichtspunkte wie die Tarifgeschichte, die praktische Tarifübung und die Entstehungsgeschichte des jeweiligen Tarifvertrages zurückgegriffen werden (BAG, Urteil vom 17.12.1992 - 10 AZR 427/91 - Rn. 18, juris).

    Ein allgenmeines Prinzip, dass der Anspruch entfällt, wenn während des Bezugszeitraumes überhaupt keine oder keine nennenswerte Arbeitsleistung erbracht wird, gibt es nicht (BAG, Urteil vom 17.12.1992 - 10 AZR 427/91 - Rn. 22, juris).

    Enthält der Tarifvertrag für diese Tatbestände keine Regelung, kann eine am Umfang der jährlichen Arbeitsleistung orientierte Kürzung der Gratifikation nicht mit einem allgemeinen Rechtsprinzip begründet werden (BAG, Urteil vom 17.12.1992 - 10 AZR 427/91 - Rn. 24, juris).

  • BAG, 16.03.1994 - 10 AZR 669/92

    Sonderzahlung ohne tatsächliche Arbeitsleistung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.07.2020 - 2 Sa 52/20
    Die jeweils normierten Anspruchsvoraussetzungen geben vielmehr abschließend darüber Auskunft, in welchem Umfang und mit welchen Mitteln dieser Zweck erreicht werden soll (BAG, Urteil vom 16.03.1994 - 10 AZR 669/92 - Rn. 21, juris).

    Allein der Entgeltcharakter der Sonderleistung kann vielmehr nicht begründen, dass der Anspruch auf eine solche Jahressonderzahlung auf jeden Fall eine tatsächliche Arbeitsleistung im Bezugszeitraum voraussetzt, ganz abgesehen davon, dass damit auch nicht die Frage beantwortet ist, welche tatsächliche Arbeitsleistung zu fordern ist (BAG, Urteil vom 16.03.1994 - 10 AZR 669/92 - Rn. 25, juris).

    Soweit dem nicht zwingende Rechtsvorschriften entgegenstehen, kann die Regelung jeweils bestimmen, welche Zeiten ohne tatsächliche Arbeitsleistung den Anspruch mindern oder ausschließen (BAG, Urteil vom 16.03.1994 - 10 AZR 669/92 - Rn. 26, juris).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.03.2010 - 3 Sa 714/09

    Beschäftigungsanspruch eines LKW-Fahrers von Gefahrgut bei Verweigerung einer

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.07.2020 - 2 Sa 52/20
    Liegt eine erforderliche G 25 Untersuchung nicht vor oder bestätigt sie nicht das Ergebnis "geeignet", kann ein Annahmeverzug des Arbeitgebers nicht begründet werden (LAG Köln, Urt. v. 04.09.2015 - 4 Sa 823/14 - Rn. 73, juris; LAG Rheinland - Pfalz, Urt. v. 23.03.2010 - 3 Sa 714/09 - Rn. 52, juris).

    Liegt diese nicht vor oder bestätigt sie nicht das Ergebnis "geeignet", kann ein Annahmeverzug nicht begründet werden (LAG Köln, Urteil vom 04.09.2015 - 4 Sa 823/14 - Rn. 73; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.03.2010 - 3 Sa 714/09 - Rn. 52, juris).

    Liegt die G 25 Untersuchung nicht vor oder bestätigt sie nicht das Ergebnis "geeignet", kann ein Annahmeverzug nicht begründet werden (LAG Köln, Urteil vom 04.09.2015 - 4 Sa 823/14 - Rn. 73; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.03.2010 - 3 Sa 714/09 - Rn. 52, juris).

  • LAG Köln, 04.09.2015 - 4 Sa 823/14

    Anspruch eines Tankwagenfahrers auf Annahmeverzugsvergütung bei fehlender

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.07.2020 - 2 Sa 52/20
    Liegt eine erforderliche G 25 Untersuchung nicht vor oder bestätigt sie nicht das Ergebnis "geeignet", kann ein Annahmeverzug des Arbeitgebers nicht begründet werden (LAG Köln, Urt. v. 04.09.2015 - 4 Sa 823/14 - Rn. 73, juris; LAG Rheinland - Pfalz, Urt. v. 23.03.2010 - 3 Sa 714/09 - Rn. 52, juris).

    Liegt diese nicht vor oder bestätigt sie nicht das Ergebnis "geeignet", kann ein Annahmeverzug nicht begründet werden (LAG Köln, Urteil vom 04.09.2015 - 4 Sa 823/14 - Rn. 73; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.03.2010 - 3 Sa 714/09 - Rn. 52, juris).

    Liegt die G 25 Untersuchung nicht vor oder bestätigt sie nicht das Ergebnis "geeignet", kann ein Annahmeverzug nicht begründet werden (LAG Köln, Urteil vom 04.09.2015 - 4 Sa 823/14 - Rn. 73; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.03.2010 - 3 Sa 714/09 - Rn. 52, juris).

  • BAG, 26.02.2003 - 5 AZR 223/02

    Nettolohnklage, Ausschlußfrist

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.07.2020 - 2 Sa 52/20
    Allerdings kann von einer Bezeichnung der Höhe des geforderten Betrages abgesehen werden, wenn dem anderen Vertragspartner die Höhe eindeutig bekannt oder für ihn ohne weiteres errechenbar ist und die schriftliche Geltendmachung erkennbar davon ausgeht (BAG, Urteil vom 16.04.2013 - 9 AZR 731/11 - Rn. 21; BAG, Urteil vom 22.06.2005 - 10 AZR 459/04 - Rn. 30; BAG, Urteil vom 26.02.2003 - 5 AZR 223/02 - Rn. 30, juris).

    Hier ist der Arbeitgeber aufgrund seiner besonderen Sachkenntnis zur genauen Bezifferung regelmäßig eher in der Lage, als der Arbeitnehmer (BAG, Urteil vom 26.02.2003 - 5 AZR 223/02 - Rn. 30; BAG, Urteil vom 05.12.2001 - 10 AZR 197/01 - Rn. 134, juris).

  • BAG, 22.06.2005 - 10 AZR 459/04

    Karenzentschädigung - Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.07.2020 - 2 Sa 52/20
    Das gilt auch dann, wenn der nachzuweisende Tarifvertrag nicht normativ, sondern nur aufgrund einzelvertraglicher Inbezugnahme gilt (BAG, Urteil vom 22.06.2005 - 10 AZR 459/04 - Rn. 18, juris).

    Allerdings kann von einer Bezeichnung der Höhe des geforderten Betrages abgesehen werden, wenn dem anderen Vertragspartner die Höhe eindeutig bekannt oder für ihn ohne weiteres errechenbar ist und die schriftliche Geltendmachung erkennbar davon ausgeht (BAG, Urteil vom 16.04.2013 - 9 AZR 731/11 - Rn. 21; BAG, Urteil vom 22.06.2005 - 10 AZR 459/04 - Rn. 30; BAG, Urteil vom 26.02.2003 - 5 AZR 223/02 - Rn. 30, juris).

  • BAG, 18.12.1986 - 2 AZR 34/86

    Vergütungsansprüche aus Annahmeverzug wegen unwirksamer fristloser Kündigung -

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.07.2020 - 2 Sa 52/20
    Dies Leistungsvermögen darf nicht aus irgendwelchen Gründen fehlen (BAG, Urteil vom 18.12.1986 - 2 AZR 34/86 - Rn. 25, juris).

    Ist der Arbeitnehmer zum Beispiel wegen Entzugs der Fahrerlaubnis oder abgelaufener Approbation außer Stande, die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen, so hat er keinen Anspruch auf Entgeltansprüche unter dem Gesichtspunkt des Annahmeverzugs (BAG, Urteil vom 18.12.1986 - 2 AZR 34/86 - Rn. 15, juris).

  • BAG, 19.05.2010 - 5 AZR 162/09

    Annahmeverzug - Leistungsfähigkeit - leidensgerechter Arbeitsplatz -

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.07.2020 - 2 Sa 52/20
    Erst die durch die wirksame Ausübung des Direktionsrechtes näher bestimmte Tätigkeit ist die im Sinne von § 294 BGB zu bewirkende Arbeitsleistung (BAG, Urteil vom 19.05.2010 - 5 AZR 162/09 - Rn. 14, juris).

    Die Verpflichtung des Arbeitgebers zu einer Neubestimmung der Tätigkeit des Arbeitnehmers setzt voraus, dass der Arbeitnehmer die Umsetzung auf einen leidensgerechten Arbeitsplatz verlangt und dem Arbeitgeber mitgeteilt hat, wie er sich seine weitere, an die aufgetretenen Leistungshindernisse ausräumende Beschäftigung vorstellt (vgl. BAG, Urteil vom 19.05.2010 - 5 AZR 162/09 - Rn. 28, juris).

  • LAG Berlin, 10.05.2001 - 10 Sa 2695/00

    Keine Gesundschreibung erforderlich

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.07.2020 - 2 Sa 52/20
    Allein eine vorangegangene längere Arbeitsunfähigkeit begründet für sich genommen einen solchen Umstand regelmäßig nicht (LAG Düsseldorf, Urt. v. 17.07.2003 - 11 Sa 183/03 - Rn. 42, juris = NZA-RR 2004, 65 - 68; LAG Berlin, Urt. v. 10.05.2001 - 10 Sa 2695/00 - Rn. 24, juris = NZA-RR 2002, 23 - 25).

    Der Umstand allein einer vorangegangenen längeren Arbeitsunfähigkeit begründet dies für sich genommen regelmäßig nicht (LAG Berlin, Urteil vom 10.05.2001 - 10 Sa 2695/00 - Rn. 24; Hess. LAG, Urteil vom 04.12.1984 - 7 Sa 956/84 - Leitsatz; LAG Düsseldorf, Urteil vom 17.07.2003 - 11 Sa 183/03 Rn. 42, juris).

  • BAG, 21.10.2015 - 5 AZR 843/14

    Annahmeverzug - Unvermögen

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.07.2020 - 2 Sa 52/20
    Im unstreitig bestehenden Arbeitsverhältnis muss der Arbeitnehmer nach § 294 BGB die Arbeitsleistung tatsächlich anbieten (BAG, Urteil vom 21.10.2015 - 5 AZR 843/14 - Rn. 19, juris).

    Das Unvermögen kann auf tatsächlichen Umständen - wie zum Beispiel Arbeitsunfähigkeit - beruhen oder ihre Ursache im Rechtlichen haben, etwa wenn ein gesetzliches Beschäftigungsverbot besteht oder eine erforderliche Erlaubnis für das Ausüben der geschuldeten Tätigkeit fehlt (BAG, Urteil vom 21.10.2015 - 5 AZR 843/14 - Rn. 23, juris).

  • LAG Düsseldorf, 17.07.2003 - 11 Sa 183/03

    Annahmeverzug des Arbeitgebers bei Zurückweisung der Arbeitsleistung ohne

  • BAG, 10.01.1991 - 6 AZR 448/89

    Tarifliche Sondervergütung - Umfang der Arbeitsleistung

  • BAG, 16.04.2013 - 9 AZR 731/11

    Ausschlussfrist - Betriebsübergang - Urlaubsabgeltung

  • LAG Hessen, 04.12.1984 - 7 Sa 956/84
  • BAG, 18.02.2016 - 6 AZR 628/14

    Altersdiskriminierung - Wahrung einer tariflichen Ausschlussfrist

  • BAG, 11.04.2019 - 6 AZR 104/18

    Ausschlussfrist - unionsrechtlicher Staatshaftungsanspruch

  • BAG, 18.09.2019 - 5 AZR 240/18

    Annahmeverzug - Ausschlussfrist - Beschäftigungsklage

  • BAG, 15.05.2013 - 5 AZR 130/12

    Kündigungsfrist - Klagefrist - Annahmeverzug

  • BAG, 29.10.1998 - 2 AZR 666/97

    Annahmeverzug; Krankheit

  • BAG, 22.01.1998 - 2 AZR 266/97
  • BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 549/08

    Grundsatz der Tarifeinheit - Rechtsprechungsänderung

  • BAG, 17.08.2011 - 5 AZR 251/10

    Annahmeverzug - Leistungswille - Prozessbeschäftigung

  • BAG, 19.02.2013 - 9 AZR 543/11

    Gesetzliche Anforderungen an die Begründung der Berufung

  • BAG, 25.09.2013 - 10 AZR 850/12

    Sonderzahlung - lang andauernde Arbeitsunfähigkeit

  • BAG, 14.03.2012 - 10 AZR 112/11

    Tarifliche Sondervergütung bei Langzeiterkrankung

  • BAG, 30.03.1989 - 6 AZR 769/85

    Ausschlussfrist: gerichtliche Geltendmachung einer Forderung

  • BAG, 05.12.2001 - 10 AZR 197/01

    Sonderzuwendung - konstitutive Verweisung auf Tarifvertrag

  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.03.2016 - 5 Sa 341/15

    Annahmeverzug - Schadensersatz - leidensgerechte Beschäftigung

  • BAG, 05.08.1992 - 10 AZR 88/90

    Sonderzahlung ohne tatsächliche Arbeitsleistung

  • BAG, 22.02.2012 - 5 AZR 249/11

    Annahmeverzug - Leistungswille - Verbindlichkeit einer Weisung

  • BAG, 19.02.1997 - 5 AZR 83/96

    Wegfall des Entgeltfortzahlungsanspruchs bei unterlassener Meldung der

  • BAG, 05.05.2015 - 1 AZR 806/13

    Tariföffnungsklausel - Freiwillige Betriebsvereinbarung - Nachwirkung -

  • BAG, 01.10.1997 - 5 AZR 726/96

    Nachweis der Arbeitsunfähigkeit ab ersten Tag der Erkrankung

  • LAG Hamm, 04.07.2011 - 8 Sa 726/11

    Annahmeverzug nach Arbeitsunfähigkeit; Darlegungslast der Arbeitgeberin nach

  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.07.2009 - 11 Sa 202/09

    Zeitkonto: Auslegung einer Betriebsvereinbarung - Günstigkeitsprinzip - Zeitpunkt

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