Rechtsprechung
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.09.2011 - 5 Sa 53/11 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Kündigung wegen Schlechterfüllung der übertragenen Arbeitsaufgabe
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern
Kündigung wegen Schlechterfüllung der übertragenen Arbeitsaufgabe
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Außerordentliche Kündigung wegen Schlechterfüllung der übertragenen Arbeitsaufgabe; Erteilung einer unzutreffenden Auskunft über angeblich geleistete Arbeiten; Vertuschung der Nichterfüllung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 626; BGB § 323 Abs. 3
Außerordentliche Kündigung wegen Schlechterfüllung der übertragenen Arbeitsaufgabe; Erteilung einer unzutreffenden Auskunft über angeblich geleistete Arbeiten; Vertuschung der Nichterfüllung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Eine Schlechterfüllung der übertragenen Arbeitsaufgabe rechtfertigt nicht in jedem Fall die Kündigung des Arbeitsverhältnisses
- anwalt.de (Kurzinformation)
Eine Schlechterfüllung der Arbeitsaufgabe rechtfertigt nicht jedenfalls eine Kündigung
Verfahrensgang
- ArbG Rostock, 09.12.2010 - 2 Ca 1172/10
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.09.2011 - 5 Sa 53/11
Papierfundstellen
- NZA-RR 2012, 246
Wird zitiert von ...
- VG Mainz, 24.07.2012 - 5 K 1706/11
Personalvertretungsrecht: Ersetzung der Zustimmung
Ist - wie hier - das Arbeitsverhalten - also die Arbeitspflichten, wie sie durch die Weisungslage geprägt sind - betroffen, so können Defizite bei der Erfüllung der Arbeitspflicht, insbesondere das Abweichen von Arbeitgeberanweisungen im Regelfall eine außerordentliche Kündigung nicht rechtfertigen (vgl. BAG…, Urteil vom 12.5.2010 - 2 AZR 845/08 -, a.a.O.; LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 15.9.2011 - 5 Sa 53/11 -, NZA-RR 2012, 246 und juris, Rn. 40 f.).Gegen ihn ins Feld geführt werden kann auch - wenngleich vom Gewicht her geringeres - früheres Fehlverhalten bei dem Erstantrag und dem ersten Eilantrag des Versicherten vor dem Sozialgericht, das indes nicht Gegenstand des vorliegenden Kündigungsverfahren ist, gleichwohl hinsichtlich der Bewertung der Art und des Ausmaßes des Fehlverhaltens herangezogen werden kann (vgl. LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 15.9.2011 - 5 Sa 53/11 -, a.a.O. und juris, Rn. 65).