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   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 18.03.2009 - 3 Sa 280/08   

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LAG Mecklenburg-Vorpommern, 18.03.2009 - 3 Sa 280/08 (https://dejure.org/2009,15991)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 18.03.2009 - 3 Sa 280/08 (https://dejure.org/2009,15991)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 18. März 2009 - 3 Sa 280/08 (https://dejure.org/2009,15991)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Außerordentliche Kündigung wegen Arbeitszeitmanipulation - Einhaltung der Kündigungserklärungsfrist - Abmahnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außerordentliche verhaltensbedingte Kündigung der Bereichsleiterin in Zusatzversorgungskasse bei Falschangaben auf Zeiterfassungskarten; Begriff der selbständigen Dienststelle nach Landespersonalvertretungsrecht; Satzungsgemäße Kündigungsberechtigung des Kassendirektors; ...

  • Judicialis

    BGB § 314; ; BGB § 626 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Außerordentliche verhaltensbedingte Kündigung der Bereichsleiterin in Zusatzversorgungskasse bei Falschangaben auf Zeiterfassungskarten; Begriff der selbständigen Dienststelle nach Landespersonalvertretungsrecht; satzungsgemäße Kündigungsberechtigung des Kassendirektors; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 46/05

    Außerordentliche Kündigung - Schwerbehinderter

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 18.03.2009 - 3 Sa 280/08
    Dies setzt eine möglichst vollständige und zuverlässige Kenntniserlangung voraus (BAG vom 02.03.2006, 2 AZR 46/05; juris).

    Vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass die Anhörung des betroffenen Arbeitnehmers grundsätzlich innerhalb von einer Woche zu erfolgen hat, wobei eine geringfügige Überschreitung auf der Grundlage besonderer Umstände unschädlich ist (BAG vom 02.03.2006, a. a. O.).

    Denn auf Grund der Erkrankung der Klägerin vom 10.01.2008 bis zum 22.02.2008 lagen besondere Umstände im Sinne der zitierten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (vom 02.03.2006, a. a. O.) vor, die eine Überschreitung der vom Bundesarbeitsgericht benannten grundsätzlichen Wochenfrist vorliegend rechtfertigte.

  • BAG, 01.02.2007 - 2 AZR 333/06

    Ausschlussfrist des § 626 Abs. 2 BGB - Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 18.03.2009 - 3 Sa 280/08
    Hat der Kündigungsberechtigte Anhaltspunkte für einen Sachverhalt, der zur außerordentlichen Kündigung berechtigen könnte, kann er im Einzelfall Ermittlungen anstellen und gegebenenfalls den Betroffenen anhören, ohne dass die Frist des § 626 Abs. 2 BGB zu laufen beginnt (BAG vom 01.02.2007, 2 AZR 333/06; juris).

    In diesem Zusammenhang sollen die zeitlichen Grenzen des § 626 Abs. 2 BGB den Kündigenden weder zu hektischer Eile bei der Kündigung antreiben noch ihn veranlassen, ohne eine genügende Prüfung des Sachverhalts oder vorhandener Beweismittel voreilig zu kündigen (BAG vom 01.02.2007, a. a. O.; m. w. N.).

  • BAG, 14.11.1984 - 7 AZR 133/83

    Kündigung - Revisionszulassung - Einzelvertretungsmacht - Vertretungsmacht -

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 18.03.2009 - 3 Sa 280/08
    Lediglich vorsorglich wird im Übrigen auf das Urteil des Landesarbeitsgerichtes Mecklenburg-Vorpommern vom 05.11.2008 (2 Sa 137/08 rkr.) hingewiesen, wonach eine Beschränkung der Kündigungsberechtigung im Innenverhältnis keine Auswirkungen auf die Kündigungswirksamkeit im Außenverhältnis entfaltet (in diesem Sinne auch Bundesarbeitsgericht vom 14.11.1984 - 7 AZR 133/83; juris).
  • BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 923/98

    Außerordentliche Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 18.03.2009 - 3 Sa 280/08
    Im Rahmen einer außerordentlichen Kündigung ist im Grundsatz die Notwendigkeit anerkannt (Ascheid u. a. GK-Kündigungsrecht, 2. Auflage/Dörner Rn. 59 zu § 626 BGB) den der außerordentlichen Kündigung zu Grunde liegenden Lebenssachverhalt nach dem sachlichen Inhalt zu systematisieren, um dann zunächst zu überprüfen, ob der vorgefundene sachliche Inhalt dem Grunde nach - ohne Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalles (BAG, Urteil vom 12.08.1999, DB 2000, Seite 48) - an sich geeignet ist, einen wichtigen Kündigungsgrund im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB darzustellen.
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 05.11.2008 - 2 Sa 137/08

    Änderungskündigung statt Rückgruppierung - Vertretungsmacht eines

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 18.03.2009 - 3 Sa 280/08
    Lediglich vorsorglich wird im Übrigen auf das Urteil des Landesarbeitsgerichtes Mecklenburg-Vorpommern vom 05.11.2008 (2 Sa 137/08 rkr.) hingewiesen, wonach eine Beschränkung der Kündigungsberechtigung im Innenverhältnis keine Auswirkungen auf die Kündigungswirksamkeit im Außenverhältnis entfaltet (in diesem Sinne auch Bundesarbeitsgericht vom 14.11.1984 - 7 AZR 133/83; juris).
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