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   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.09.2011 - 5 Sa 334/10   

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https://dejure.org/2011,8539
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.09.2011 - 5 Sa 334/10 (https://dejure.org/2011,8539)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 20.09.2011 - 5 Sa 334/10 (https://dejure.org/2011,8539)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 20. September 2011 - 5 Sa 334/10 (https://dejure.org/2011,8539)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Rechtsstellung des Betriebserwerbers im Kündigungsschutzprozess des Arbeitnehmers gegen den Altarbeitgeber

  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    Betriebsübergang - Druckereibetrieb - Passivlegitimation des bisherigen Arbeitgebers - Rechtsmittel - Weiterbeschäftigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschäftigungsanspruch eines Arbeitnehmers gegen Betriebserwerber besteht nach rechtskräftigem Obsiegen des Arbeitnehmers im Kündigungsrechtsstreit mit Betriebsveräußerer; Beschäftigungsanspruch gegen Betriebserwerber nach rechtskräftigem Obsiegen eines Arbeitnehmers im ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1 Abs. 2 S. 1 Alt. 3; BGB § 613 a Abs. 1
    Beschäftigungsanspruch gegen Betriebserwerber nach rechtskräftigem Obsiegen der Arbeitnehmerin im Kündigungsrechtsstreit mit Betriebsveräußerin; Rechtsstellung des Betriebserwerbers im Kündigungsschutzprozess der Arbeitnehmerin gegen Betriebsveräußerin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 21.02.2008 - 8 AZR 77/07

    Zeitpunkt eines Betriebsübergangs

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.09.2011 - 5 Sa 334/10
    Den für das Vorliegen eines Übergangs maßgeblichen Kriterien kommt je nach der ausgeübten Tätigkeit und je nach den Produktions-und Betriebsmethoden unterschiedliches Gewicht zu (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BAG 21. Februar 2008 - 8 AZR 77/07 - APNr. 343 zu § 613a BGB; BAG 15. Februar 2007 - 8 AZR 431/06 - AP Nr. 320 zu 3 613a BGB = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 64 im Anschluss an EuGH11. März 1997 - C-13/95 - [Ayse Süzen] Slg. 1997, I-1259 = AP Nr. 14 zu EWG-Richtlinie Nr. 77/187 = EzA BGB § 613a Nr. 145).
  • EuGH, 11.03.1997 - C-13/95

    EINE PUTZFRAU, DIE ENTLASSEN WIRD, NACHDEM IHR UNTERNEHMEN EINEN

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.09.2011 - 5 Sa 334/10
    Den für das Vorliegen eines Übergangs maßgeblichen Kriterien kommt je nach der ausgeübten Tätigkeit und je nach den Produktions-und Betriebsmethoden unterschiedliches Gewicht zu (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BAG 21. Februar 2008 - 8 AZR 77/07 - APNr. 343 zu § 613a BGB; BAG 15. Februar 2007 - 8 AZR 431/06 - AP Nr. 320 zu 3 613a BGB = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 64 im Anschluss an EuGH11. März 1997 - C-13/95 - [Ayse Süzen] Slg. 1997, I-1259 = AP Nr. 14 zu EWG-Richtlinie Nr. 77/187 = EzA BGB § 613a Nr. 145).
  • BAG, 26.05.1983 - 2 AZR 477/81

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung wegen Betriebsübergangs -

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.09.2011 - 5 Sa 334/10
    Ist die Kündigung des Veräußerers unwirksam gewesen, geht das Arbeitsverhältnis also ungekündigt auf den Erwerber über (BAG 26. Mai 1983 - 2 AZR 477/81 - BAGE 43, 13 =NJW 1984, 627 = DB 1983, 2690).
  • BAG, 15.02.2007 - 8 AZR 431/06

    Betriebsübergang - Neuvergabe von Schlachtarbeiten in einem Schlachthof

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.09.2011 - 5 Sa 334/10
    Den für das Vorliegen eines Übergangs maßgeblichen Kriterien kommt je nach der ausgeübten Tätigkeit und je nach den Produktions-und Betriebsmethoden unterschiedliches Gewicht zu (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BAG 21. Februar 2008 - 8 AZR 77/07 - APNr. 343 zu § 613a BGB; BAG 15. Februar 2007 - 8 AZR 431/06 - AP Nr. 320 zu 3 613a BGB = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 64 im Anschluss an EuGH11. März 1997 - C-13/95 - [Ayse Süzen] Slg. 1997, I-1259 = AP Nr. 14 zu EWG-Richtlinie Nr. 77/187 = EzA BGB § 613a Nr. 145).
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