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   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 30.05.2008 - 3 Sa 62/08   

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https://dejure.org/2008,16049
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 30.05.2008 - 3 Sa 62/08 (https://dejure.org/2008,16049)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 30.05.2008 - 3 Sa 62/08 (https://dejure.org/2008,16049)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 30. Mai 2008 - 3 Sa 62/08 (https://dejure.org/2008,16049)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Berücksichtigung von Mehrarbeitsstunden bei der Bemessung des Urlaubslohns - Geldfaktor - § 14 Nr 2.1 RTV Gebäudereinigung - Zahlungsanspruch nach § 11 Abs 1 S 1 BUrlG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechnung von Urlaubsentgelt; Berücksichtigung von Mehrarbeitsstunden bei der Bemessung der Höhe von Urlaubslohn nach dem Rahmentarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung (RTV); Berücksichtigung von Mehrarbeitsstunden sowohl hinsichtlich der ...

  • Judicialis

    BUrlG § 11; ; RTV Gebäudereinigung § 14 Ziff. 2.1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BUrlG § 11; RTV Gebäudereinigung § 14 Ziff. 2.1
    Geldfaktor; Mehrarbeitsstunden; Urlaubsentgelt

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 22.02.2000 - 9 AZR 107/99

    Mehrarbeit und Urlaubsvergütung - MTV Metall NRW

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 30.05.2008 - 3 Sa 62/08
    Die zwingende Berücksichtigung des sogenannten "Zeitfaktors" folgt zunächst aus der Formulierung "auf bezahlten Erholungsurlaub" in § 1 BUrlG (BAG vom 22.02.2000, 9 AZR 107/99, Juris).

    Diese Entscheidung befindet sich im Einklang mit den Urteilen des Bundesarbeitsgerichts vom 22.02.2000 (a. a. O.) sowie vom 09.11.1999 (a. a. O.).

  • BAG, 09.11.1999 - 9 AZR 771/98

    Bemessung des Urlaubsentgelts

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 30.05.2008 - 3 Sa 62/08
    Maßgeblich sind danach die letzten dreizehn Wochen, jedoch ohne Überstunden, und zwar sowohl hinsichtlich des Grundbetrages als auch bezüglich der Zuschläge (BAG vom 09.11.1999, 9 AZR 771/98, Juris Rn. 25; Erfurter Kommentar, 8. Auflage 2008/Dörner, Rn. 9 zu § 1 BUrlG).

    Diese Entscheidung befindet sich im Einklang mit den Urteilen des Bundesarbeitsgerichts vom 22.02.2000 (a. a. O.) sowie vom 09.11.1999 (a. a. O.).

  • LAG Thüringen, 16.12.2010 - 5 Sa 143/10

    Berechnung von Urlaubsvergütung und Entgeltfortzahlung nach dem

    Der RTV regelt ausschließlich die Bestimmung des Geldfaktors (so auch LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 30.05.2008 - 3 Sa 62/08 - zitiert nach juris).
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