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   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 19.01.2016 - 2 Sa 131/14   

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LAG Mecklenburg-Vorpommern, 19.01.2016 - 2 Sa 131/14 (https://dejure.org/2016,14936)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 19.01.2016 - 2 Sa 131/14 (https://dejure.org/2016,14936)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 19. Januar 2016 - 2 Sa 131/14 (https://dejure.org/2016,14936)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 14 Abs 2 TzBfG, § 242 BGB
    Mehrere sachgrundlose Befristungen mit verschiedenen amtsangehörigen Gemeinden - Einsatz einer Arbeitnehmerin im Jobcenter des Landkreises - Rechtsmissbrauch

  • IWW

    § 14 Absatz 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG), § ... 14 Absatz 1 Nr. 7 TzBfG, § 14 Absatz 2 TzBfG, § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG), § 17 TzBfG, § 6a SGB II, § 14 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 TzBfG, § 17 Satz 2 TzBfG, § 7 Halbsatz 1 KSchG, § 17 Satz 1 TzBfG, § 14 Absatz 2 Satz 1 TzBfG, § 14 Absatz 2 Satz 2 TzBfG, § 44b Abs. 1 Satz 4, § 44g SGB II, § 125 Absatz 2 KV MV, § 242 BGB, § 138 Abs. 2 ZPO, § 138 Abs. 3 ZPO, § 14 Abs. 2 TzBfG, § 6 Absatz 2 SGB II, § 14 Absatz 1 TzBfG, § 14 Absatz 1 Satz 1 Nr. 6 TzBfG, § 91 ZPO, § 72 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsmissbräuchliche Ausnutzung sachgrundlos befristeter Arbeitsverträge einer kommunalen Fachassistentin im Leistungsbereich SGB II

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242; TzBfG § 14 Abs. 2
    Gemeinde; Amt; Landkreis; Grundsicherung; Jobcenter; Gestellung; Befristung; sachgrundlose Befristung; Rechtsmissbrauch - Mehrere sachgrundlose Befristungen mit verschiedenen amtsangehörigen Gemeinden und Einsatz der Arbeitnehmerin im Jobcenter des Landkreises ...

  • rechtsportal.de

    TzBfG § 14 Abs. 2 S. 1
    Rechtsmissbräuchliche Ausnutzung sachgrundlos befristeter Arbeitsverträge einer kommunalen Fachassistentin im Leistungsbereich SGB II

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mehrere sachgrundlose Befristungen - und das Ping-Pong-Spiel zwischen zwei Arbeitgebern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2016, 462
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 24.06.2015 - 7 AZR 452/13

    Sachgrundlose Befristung - Anschlussverbot - Rechtsmissbrauch

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 19.01.2016 - 2 Sa 131/14
    Mit nicht nachgelassenem Schriftsatz vom 10. Dezember 2015 hat die Beklagte noch ergänzend und vertiefend vorgetragen, nach den Kriterien aus dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 24. Juni 2015 (7 AZR 452/13) sei das Vorgehen der Beklagten im vorliegenden Falle nicht rechtsmissbräuchlich gewesen.

    Der Gesetzgeber hat für die Zulässigkeit der sachgrundlosen Befristung auf den rechtlichen Bestand eines Arbeitsverhältnisses mit dem Vertragsarbeitgeber abgestellt, nicht auf eine Beschäftigung für den Betriebsinhaber oder -träger (BAG 24. Juni 2015 - 7 AZR 452/13 - DB 2015, 2942; BAG 19. März 2014 - 7 AZR 527/12 - AP Nr. 119 zu § 14 TzBfG = NZA 2014, 840 = DB 2014, 1322).

    Ein Jobcenter kann demnach nicht Vertragsarbeitgeber im Sinne von § 14 Absatz 2 TzBfG sein (BAG 24. Juni 2015 aaO; BAG 15. Oktober 2014 - 7 ABR 71/12).

    Auch die Ausnutzung der durch das Teilzeit- und Befristungsgesetz vorgesehenen Gestaltungsmöglichkeiten kann unter bestimmten Voraussetzungen rechtsmissbräuchlich sein, etwa wenn mehrere rechtlich und tatsächlich verbundene Vertragsarbeitgeber in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge mit einem Arbeitnehmer ausschließlich deshalb schließen, um auf diese Weise über die nach § 14 Absatz 2 Satz 1 TzBfG vorgesehenen Befristungsmöglichkeiten hinaus sachgrundlose Befristungen aneinanderreihen zu können (BAG 24. Juni 2015 aaO; BAG 4. Dezember 2013 - 7 AZR 290/12 - BAGE 146, 371; BAG 19. März 2014 - 7 AZR 527/12).

    Der unredliche Vertragspartner kann sich auf eine solche Befristung nicht berufen (BAG 24. Juni 2015 aaO; BAG 19. März 2014 - 7 AZR 527/12; BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 525/11 - BAGE 145, 128).

  • BAG, 04.12.2013 - 7 AZR 290/12

    Sachgrundlose Befristung - Rechtsmissbrauch

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 19.01.2016 - 2 Sa 131/14
    Auch die Ausnutzung der durch das Teilzeit- und Befristungsgesetz vorgesehenen Gestaltungsmöglichkeiten kann unter bestimmten Voraussetzungen rechtsmissbräuchlich sein, etwa wenn mehrere rechtlich und tatsächlich verbundene Vertragsarbeitgeber in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge mit einem Arbeitnehmer ausschließlich deshalb schließen, um auf diese Weise über die nach § 14 Absatz 2 Satz 1 TzBfG vorgesehenen Befristungsmöglichkeiten hinaus sachgrundlose Befristungen aneinanderreihen zu können (BAG 24. Juni 2015 aaO; BAG 4. Dezember 2013 - 7 AZR 290/12 - BAGE 146, 371; BAG 19. März 2014 - 7 AZR 527/12).

    Gelingt es dem Arbeitgeber, die vom Arbeitnehmer vorgetragenen Indizien für ein missbräuchliches Vorgehen zu erschüttern, bleibt es bei dem Grundsatz, dass der Arbeitnehmer darlegen und beweisen muss, der letzte Vertragsarbeitgeber habe die Befristung in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken mit dem vormaligen Vertragsarbeitgeber nur deshalb vereinbart, um auf diese Weise über die nach § 14 Abs. 2 TzBfG vorgesehenen Befristungsmöglichkeiten hinaus sachgrundlose Befristungen aneinanderreihen zu können (BAG 4. Dezember 2013 - 7 AZR 290/12 - BAGE 146, 371).

    Auch die unveränderte Beschäftigung der Klägerin auf demselben Arbeitsplatz sowie die Umstände des Vertragsschlusses sprechen im Sinne eines Indizes für einen Rechtsmissbrauch (BAG 4. Dezember 2013 - 7 AZR 290/12 - BAGE 146, 371).

  • BAG, 19.03.2014 - 7 AZR 527/12

    Sachgrundlose Befristung - Anschlussverbot - Rechtsmissbrauch

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 19.01.2016 - 2 Sa 131/14
    Der Gesetzgeber hat für die Zulässigkeit der sachgrundlosen Befristung auf den rechtlichen Bestand eines Arbeitsverhältnisses mit dem Vertragsarbeitgeber abgestellt, nicht auf eine Beschäftigung für den Betriebsinhaber oder -träger (BAG 24. Juni 2015 - 7 AZR 452/13 - DB 2015, 2942; BAG 19. März 2014 - 7 AZR 527/12 - AP Nr. 119 zu § 14 TzBfG = NZA 2014, 840 = DB 2014, 1322).

    Auch die Ausnutzung der durch das Teilzeit- und Befristungsgesetz vorgesehenen Gestaltungsmöglichkeiten kann unter bestimmten Voraussetzungen rechtsmissbräuchlich sein, etwa wenn mehrere rechtlich und tatsächlich verbundene Vertragsarbeitgeber in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge mit einem Arbeitnehmer ausschließlich deshalb schließen, um auf diese Weise über die nach § 14 Absatz 2 Satz 1 TzBfG vorgesehenen Befristungsmöglichkeiten hinaus sachgrundlose Befristungen aneinanderreihen zu können (BAG 24. Juni 2015 aaO; BAG 4. Dezember 2013 - 7 AZR 290/12 - BAGE 146, 371; BAG 19. März 2014 - 7 AZR 527/12).

    Der unredliche Vertragspartner kann sich auf eine solche Befristung nicht berufen (BAG 24. Juni 2015 aaO; BAG 19. März 2014 - 7 AZR 527/12; BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 525/11 - BAGE 145, 128).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12.10.2011 - 2 Sa 91/11

    Sachgrundlose Befristung - Rechtsmissbrauch - Zuvorbeschäftigungsverbot - ARGE

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 19.01.2016 - 2 Sa 131/14
    Insoweit ist das Arbeitsgericht davon ausgegangen, dass der vorliegende Fall mit dem Fall vergleichbar sei, den das LAG Mecklenburg-Vorpommern am 12. Oktober 2011 (2 Sa 91/11) zu Lasten des seinerzeitigen Klägers entschieden hatte.

    Mit dieser Bewertung setzt sich das Gericht nicht in Widerspruch zu der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 12. Oktober 2011 (2 Sa 91/11), auf die das Arbeitsgericht seine Klageabweisung gestützt hat.

  • BAG, 15.05.2013 - 7 AZR 525/11

    Sachgrundlose Befristung - Rechtsmissbrauch

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 19.01.2016 - 2 Sa 131/14
    - Das Berufungsverfahren ruhte nach der mündlichen Verhandlung vom 17. Januar 2013 in Hinblick auf die ausstehende Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts in Sachen 7 AZR 525/11 (Urteil vom 15. Mai 2013) bis Juni 2014 und wurde dann in Anschluss an den Termin zur mündlichen Verhandlung vom 16. September 2014 erneut ruhend gestellt in Hinblick auf einen anderen Rechtsstreit, den die Klägerin gegen die Bundesagentur und den Landkreis als Träger des Jobcenters sowie gegen das Jobcenter selbst angestrengt hatte.

    Der unredliche Vertragspartner kann sich auf eine solche Befristung nicht berufen (BAG 24. Juni 2015 aaO; BAG 19. März 2014 - 7 AZR 527/12; BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 525/11 - BAGE 145, 128).

  • BAG, 02.06.2010 - 7 AZR 136/09

    Befristung - Vertretung - sonstiger Sachgrund

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 19.01.2016 - 2 Sa 131/14
    Die Klagefrist von drei Wochen nach dem vereinbarten Vertragsende wird nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auch durch die Erhebung einer Klage vor dem Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit gewahrt (BAG 12. November 2014 - 7 AZR 891/12 - NZA 2015, 379; BAG 2. Juni 2010 - 7 AZR 136/09 - BAGE 134, 339).
  • BAG, 12.11.2014 - 7 AZR 891/12

    Befristung - Gerichtlicher Vergleich

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 19.01.2016 - 2 Sa 131/14
    Die Klagefrist von drei Wochen nach dem vereinbarten Vertragsende wird nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auch durch die Erhebung einer Klage vor dem Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit gewahrt (BAG 12. November 2014 - 7 AZR 891/12 - NZA 2015, 379; BAG 2. Juni 2010 - 7 AZR 136/09 - BAGE 134, 339).
  • BAG, 15.10.2014 - 7 ABR 71/12

    Schwerbehindertenvertretung - Zuständigkeit - Jobcenter

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 19.01.2016 - 2 Sa 131/14
    Ein Jobcenter kann demnach nicht Vertragsarbeitgeber im Sinne von § 14 Absatz 2 TzBfG sein (BAG 24. Juni 2015 aaO; BAG 15. Oktober 2014 - 7 ABR 71/12).
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