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   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.03.2017 - 5 Sa 82/16   

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https://dejure.org/2017,11176
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.03.2017 - 5 Sa 82/16 (https://dejure.org/2017,11176)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 21.03.2017 - 5 Sa 82/16 (https://dejure.org/2017,11176)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 21. März 2017 - 5 Sa 82/16 (https://dejure.org/2017,11176)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    Befristung - vorübergehender Beschäftigungsbedarf - Projektbefristung

  • IWW

    § 15 Abs. 1 Satz 1 LHG M-V, § 15 Abs. 2 Satz 1 LHG M-V, § 15 Abs. 3 Sätze 1 u. 2 LHG M-V, § 43 Abs. 4 LHG M-V, § 2 Wis... sZeitVG, § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TzBfG, § 16 Satz 1 TzBfG, § 14 Abs. 1 Satz 1 TzBfG, § 43 Abs. 4 Satz 1 LHG M-V, § 43 Abs. 4 Satz 3 LHG M-V, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Befristung eines Arbeitsvertrages bei zeitweiser Überführung einer dauerhaft an der Hochschule wahrgenommenen Aufgabe in eine zentrale Organisationseinheit

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorübergehender Beschäftigungsbedarf; Projektbefristung; Sachgrundbefristung; Hochschule; Daueraufgabe; Zusatzaufgabe - Befristung wegen eines vorübergehenden Beschäftigungsbedarfs; Projektbefristung

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen der Befristung eines Arbeitsvertrages bei zeitweiser Überführung einer dauerhaft an der Hochschule wahrgenommenen Aufgabe in eine zentrale Organisationseinheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Befristung wegen eines vorübergehenden Beschäftigungsbedarfs - Projektbefristung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 27.07.2016 - 7 AZR 545/14

    Befristung - vorübergehender Bedarf an der Arbeitsleistung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.03.2017 - 5 Sa 82/16
    Die tatsächlichen Grundlagen für die Prognose hat der Arbeitgeber im Prozess darzulegen (BAG, Urteil vom 27. Juli 2016 - 7 AZR 545/14 - Rn. 17, juris = NJW 2016, 3388; BAG, Urteil vom 15. Oktober 2014 - 7 AZR 893/12 - Rn. 14, juris = NZA 2015, 362).

    Für das Vorliegen eines Projekts spricht es regelmäßig, wenn dem Arbeitgeber für die Durchführung der in dem Projekt verfolgten Tätigkeiten von einem Dritten finanzielle Mittel oder Sachleistungen zur Verfügung gestellt werden (BAG, Urteil vom 27. Juli 2016 - 7 AZR 545/14 - Rn. 18, juris = NJW 2016, 3388; BAG, Urteil vom 24. September 2014 - 7 AZR 987/12 - Rn. 17, juris = NZA 2015, 301).

    Unerheblich ist es, ob der befristet beschäftigte Arbeitnehmer nach Fristablauf aufgrund seiner Qualifikation auf einem freien Arbeitsplatz außerhalb des Projekts befristet oder unbefristet beschäftigt werden könnte (BAG, Urteil vom 27. Juli 2016 - 7 AZR 545/14 - Rn. 19, juris = NJW 2016, 3388; BAG, Urteil vom 24. September 2014 - 7 AZR 987/12 - Rn. 19, juris = NZA 2015, 301).

  • BAG, 24.09.2014 - 7 AZR 987/12

    Befristungskontrolle - vorübergehender Beschäftigungsbedarf - Universität

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.03.2017 - 5 Sa 82/16
    Für das Vorliegen eines Projekts spricht es regelmäßig, wenn dem Arbeitgeber für die Durchführung der in dem Projekt verfolgten Tätigkeiten von einem Dritten finanzielle Mittel oder Sachleistungen zur Verfügung gestellt werden (BAG, Urteil vom 27. Juli 2016 - 7 AZR 545/14 - Rn. 18, juris = NJW 2016, 3388; BAG, Urteil vom 24. September 2014 - 7 AZR 987/12 - Rn. 17, juris = NZA 2015, 301).

    Unerheblich ist es, ob der befristet beschäftigte Arbeitnehmer nach Fristablauf aufgrund seiner Qualifikation auf einem freien Arbeitsplatz außerhalb des Projekts befristet oder unbefristet beschäftigt werden könnte (BAG, Urteil vom 27. Juli 2016 - 7 AZR 545/14 - Rn. 19, juris = NJW 2016, 3388; BAG, Urteil vom 24. September 2014 - 7 AZR 987/12 - Rn. 19, juris = NZA 2015, 301).

  • BAG, 15.10.2014 - 7 AZR 893/12

    Befristeter Arbeitsvertrag - vorübergehender betrieblicher Bedarf

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.03.2017 - 5 Sa 82/16
    Eine solche Unsicherheit gehört zum unternehmerischen Risiko des Arbeitgebers, das er nicht durch Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrags auf den Arbeitnehmer abwälzen darf (BAG, Urteil vom 15. Oktober 2014 - 7 AZR 893/12 - Rn. 15, juris = NZA 2015, 362; BAG, Urteil vom 4. Dezember 2013 - 7 AZR 277/12 - Rn. 17, juris = NZA 2014, 480).

    Die tatsächlichen Grundlagen für die Prognose hat der Arbeitgeber im Prozess darzulegen (BAG, Urteil vom 27. Juli 2016 - 7 AZR 545/14 - Rn. 17, juris = NJW 2016, 3388; BAG, Urteil vom 15. Oktober 2014 - 7 AZR 893/12 - Rn. 14, juris = NZA 2015, 362).

  • BAG, 20.02.2008 - 7 AZR 950/06

    Befristeter Arbeitsvertrag - Vorübergehender Bedarf an der Arbeitsleistung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.03.2017 - 5 Sa 82/16
    Ein vorübergehender Beschäftigungsbedarf kann sowohl durch einen vorübergehenden Anstieg des Arbeitsvolumens im Bereich der Daueraufgaben des Arbeitgebers entstehen als auch durch die Übernahme eines Projekts oder einer Zusatzaufgabe, für deren Erledigung das vorhandene Stammpersonal nicht ausreicht (BAG, Urteil vom 20. Februar 2008 - 7 AZR 950/06 - Rn. 13 = ZTR 2008, 508).
  • BAG, 04.12.2013 - 7 AZR 277/12

    Befristeter Arbeitsvertrag - vorübergehender betrieblicher Bedarf an der

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.03.2017 - 5 Sa 82/16
    Eine solche Unsicherheit gehört zum unternehmerischen Risiko des Arbeitgebers, das er nicht durch Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrags auf den Arbeitnehmer abwälzen darf (BAG, Urteil vom 15. Oktober 2014 - 7 AZR 893/12 - Rn. 15, juris = NZA 2015, 362; BAG, Urteil vom 4. Dezember 2013 - 7 AZR 277/12 - Rn. 17, juris = NZA 2014, 480).
  • BAG, 19.02.2014 - 7 AZR 260/12

    Sachgrundbefristung - Rechtsmissbrauch

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.03.2017 - 5 Sa 82/16
    Ob ein sachlicher Grund vorhanden ist, richtet sich nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt des Abschlusses eines befristeten Arbeitsvertrages (BAG, Urteil vom 19. Februar 2014 - 7 AZR 260/12 - Rn. 30, juris = NZA-RR 2014, 408).
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