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LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.05.1996 - 3 Sa 204/95 |
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LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 21.05.1996 - 3 Sa 204/95 (https://dejure.org/1996,33484)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 21. Mai 1996 - 3 Sa 204/95 (https://dejure.org/1996,33484)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Stralsund, 28.03.1995 - 6 Ca 26/93
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.05.1996 - 3 Sa 204/95
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.11.1996 - 3 Sa 204/95
- BAG, 04.06.1998 - 8 AZR 696/96
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 21.02.1995 - 1 BvR 1397/93
Sonderkündigung
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.05.1996 - 3 Sa 204/95
Zu berücksichtigen ist aber auch das Verhalten des Klägers nach der Wende unter Berücksichtigung der Grundsätze der Berufsfreiheit und des gleichen Zugangs zu den öffentlichen Ämtern nach Art. 12 Abs. 1 und Art. 33 Abs. 2 GG (BVerfG, Beschluß vom 21.2.1995 in NJ 1995, Seite 307). - BAG, 26.08.1993 - 8 AZR 561/92
Kündigung - mangelnde Eignung gemäß Einigungsvertrag
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.05.1996 - 3 Sa 204/95
Abgesehen davon, daß bei Unzumutbarkeit wegen MfS-Tätigkeit generell das Fehlen persönlicher Eignung anzunehmen ist, sind die an eine auf Absatz 4 Nr. 1 gestützte Kündigung wegen mangelnder persönlicher Eignung aufgrund von MfS-Tätigkeit zu stellenden Anforderungen nicht geringer als die an eine nach Absatz 5 Nr. 2 unmittelbar auf MfS-Tätigkeit gestützte Kündigung zu stellenden (BAG, Urteil vom 26.8.1993 in NZA 1994, Seite 25).
- BAG, 04.06.1998 - 8 AZR 696/96
Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung wegen Tätigkeit für das Ministerium für …
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 21. Mai 1996 - 3 Sa 204/95 - aufgehoben.