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   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.10.2012 - 5 Sa 334/11   

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LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.10.2012 - 5 Sa 334/11 (https://dejure.org/2012,46121)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 23.10.2012 - 5 Sa 334/11 (https://dejure.org/2012,46121)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 23. Oktober 2012 - 5 Sa 334/11 (https://dejure.org/2012,46121)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verhaltensbedingte Kündigung einer Verwaltungsangestellten bei unterlassener Beteiligung des Personalrats in der Sitzung des kommunalen Haupt- und Finanzausschusses

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Verhaltensbedingte Kündigung - Verhältnismäßigkeitsgrundsatz - Auflösungsantrag

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksame verhaltensbedingte Kündigung einer Verwaltungsangestellten bei unterlassener Beteiligung des Personalrats in der Sitzung des kommunalen Haupt- und Finanzausschusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.10.2012 - 5 Sa 334/11
    Dieser Aspekt hat durch die Regelung des § 314 Absatz 2 BGB in Verbindung mit § 323 Absatz 2 BGB seit 2002 sogar eine gesetzgeberische Bestätigung erfahren (BAG 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - BAGE 134, 349 = AP Nr. 229 zu § 626 BGB = DB 2010, 2395 = NJW 2011, 167; BAG 12. Januar 2006 - 2 AZR 179/05 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 54 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 68).

    Einer Abmahnung bedarf es in Ansehung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes deshalb nur dann nicht, wenn eine Verhaltensänderung in Zukunft selbst nach Abmahnung nicht zu erwarten steht oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass eine Hinnahme durch den Arbeitgeber offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (BAG 10. Juni 2010 aaO; BAG Senat 23. Juni 2009 - 2 AZR 103/08 - AP Nr. 59 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung = EzTöD 100 TVöD-AT § 34 Abs. 2 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 17; BAG 19. April 2007 - 2 AZR 180/06 - AP Nr. 20 zu § 174 BGB).

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.10.2012 - 5 Sa 334/11
    Dies entspricht dem Rechtsstandpunkt des Bundesarbeitsgerichts seit der Entscheidung des Großen Senats vom 27. Februar 1985 (GS 1/84 - BAGE 48, 122 = AP Nr. 14 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht = NZA 1985, 702 = DB 1985, 2197).
  • BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 179/05

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen privater Internetnutzung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.10.2012 - 5 Sa 334/11
    Dieser Aspekt hat durch die Regelung des § 314 Absatz 2 BGB in Verbindung mit § 323 Absatz 2 BGB seit 2002 sogar eine gesetzgeberische Bestätigung erfahren (BAG 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - BAGE 134, 349 = AP Nr. 229 zu § 626 BGB = DB 2010, 2395 = NJW 2011, 167; BAG 12. Januar 2006 - 2 AZR 179/05 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 54 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 68).
  • BAG, 19.04.2007 - 2 AZR 180/06

    Außerordentliche Kündigung - Personalrat

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.10.2012 - 5 Sa 334/11
    Einer Abmahnung bedarf es in Ansehung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes deshalb nur dann nicht, wenn eine Verhaltensänderung in Zukunft selbst nach Abmahnung nicht zu erwarten steht oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass eine Hinnahme durch den Arbeitgeber offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (BAG 10. Juni 2010 aaO; BAG Senat 23. Juni 2009 - 2 AZR 103/08 - AP Nr. 59 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung = EzTöD 100 TVöD-AT § 34 Abs. 2 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 17; BAG 19. April 2007 - 2 AZR 180/06 - AP Nr. 20 zu § 174 BGB).
  • BAG, 28.08.2008 - 2 AZR 63/07

    Anforderungen an die Antragstellung - Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.10.2012 - 5 Sa 334/11
    Ist sie auch noch aus anderen Gründen unwirksam, kommt eine gerichtliche Auflösung nicht in Betracht (vgl. nur BAG 28. August 2008 - 2 AZR 63/07 - BAGE 127, 329 = AP Nr. 62 zu § 9 KSchG 1969 = DB 2009, 630).
  • BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 103/08

    Verhaltensbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.10.2012 - 5 Sa 334/11
    Einer Abmahnung bedarf es in Ansehung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes deshalb nur dann nicht, wenn eine Verhaltensänderung in Zukunft selbst nach Abmahnung nicht zu erwarten steht oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass eine Hinnahme durch den Arbeitgeber offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (BAG 10. Juni 2010 aaO; BAG Senat 23. Juni 2009 - 2 AZR 103/08 - AP Nr. 59 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung = EzTöD 100 TVöD-AT § 34 Abs. 2 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 17; BAG 19. April 2007 - 2 AZR 180/06 - AP Nr. 20 zu § 174 BGB).
  • BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 532/08

    Verhaltensbedingte Kündigung - Personalrat - Mitbestimmung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.10.2012 - 5 Sa 334/11
    Nach mehreren etwas unklaren Aussagen dazu hat sich das Bundesarbeitsgericht nunmehr mit der Entscheidung vom 23. Juni 2009 (2 AZR 532/08 - AP Nr. 2 zu § 68 LPVG Mecklenb.-Vorpommern = NZA-RR 2009, 622 = PersR 2009, 447 = PersV 2010, 36) zu der Annahme durchgerungen, dass es sich um ein Mitbestimmungstatbestand handelt.
  • BAG, 28.01.2010 - 2 AZR 50/09

    Mitbestimmung bei ordentlicher Kündigung nach dem Niedersächsischen

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.10.2012 - 5 Sa 334/11
    Eine solche Erklärung bewirkt auch keinen vorzeitigen Eintritt der Zustimmungsfiktion (BAG 28. Januar 2010 - 2 AZR 50/09 - AP Nr. 162 zu § 102 BetrVG = PersR 2010, 305 zum insoweit vergleichbaren niedersächsischen Landespersonalvertretungsgesetz).
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