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LAG Mecklenburg-Vorpommern, 25.03.1996 - 5 Sa 479/95 |
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LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 25.03.1996 - 5 Sa 479/95 (https://dejure.org/1996,11126)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 25. März 1996 - 5 Sa 479/95 (https://dejure.org/1996,11126)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Böswillige Unterlassung, durch Verwendung der Dienste anderweitige Einkünfte zu erzielen; Nichtanbieten der Arbeitskraft nach rechtskräftiger Beendigung des Kündigungsschutzprozesses ; "Gleichwohlgewährung" von Arbeitslosengeld; Zu bestätigendes Interesse an einer ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Schwerin, 05.08.1995 - 2 Ca 2230/941
- ArbG Schwerin, 15.08.1995 - 2 Ca 2230/94
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 25.03.1996 - 5 Sa 479/95
Papierfundstellen
- NZA-RR 1997, 249
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 14.11.1985 - 2 AZR 98/84
Annahmeverzug des Arbeitgebers im Anschluß an eine von ihm ausgesprochene …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 24.10.1991 - 2 AZR 112/91
Annahmeverzug nach unwirksamer Arbeitgeberkündigung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BSG, 11.06.1987 - 7 RAr 16/86
Arbeitslosengeld
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 24.11.1994 - 2 AZR 179/94
Annahmeverzug und Arbeitsunfähigkeit
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- LAG Rheinland-Pfalz, 11.03.2004 - 1 Sa 1268/03
Annahmeverzug des Arbeitgebers bei Freistellung des Arbeitnehmers.
Würde man der Klägerin trotz dieses Sachverhalts den vollen Lohn zusprechen, wäre die Beklagte der Bundesanstalt gegenüber nicht befreit und müsste den Lohnanspruch gegebenenfalls doppelt erfüllen (vgl. § 143 Abs. 3 Satz 2 SGB III i. V. m. §§ 407 Abs. 1, 412 BGB; eingehend: LAG Mecklenburg-Vorpommern, 25.3.1996, NZA-RR 1997, 249 [250]).