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   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 25.09.2012 - 5 Sa 297/11   

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https://dejure.org/2012,33928
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 25.09.2012 - 5 Sa 297/11 (https://dejure.org/2012,33928)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 25.09.2012 - 5 Sa 297/11 (https://dejure.org/2012,33928)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 25. September 2012 - 5 Sa 297/11 (https://dejure.org/2012,33928)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 1 AGG, § 237a SGB 6, § 242 BGB
    Schadenersatz und Entschädigung wegen Diskriminierung aufgrund des Alters und des Geschlechts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verstoß gegen § 1 AGG durch Anknüpfung einer Vorruhestandsregelung an das noch unterschiediche Renteneintrittsalter von Männern und Frauen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGG § 1; SGB VI § 237a; BGB § 242
    Verstoß gegenb § 1 AGG durch Anknüpfung einer Vorruhestandsregelung an das noch unterschiediche Renteneintrittsalter von Männern und Frauen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 15.02.2011 - 9 AZR 750/09

    Vorruhestandsbezug - Benachteiligung wegen des Geschlechts

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 25.09.2012 - 5 Sa 297/11
    Entscheidend ist, ob zwischen der vom Arbeitgeber geschuldeten Leistung und dem in Bezug genommenen Renteneintrittsalter ein sachlicher Zusammenhang besteht (BAG 15. Februar 2011 - 9 AZR 750/09 - NZA 2011, 740 = NJW 2011, 2535 = AP Nr. 3 zu § 7 AGG).

    Außerdem diene das Vorruhestandsgeld einem sozialpolitischen Überbrückungszweck im Sinne der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgericht (Bezug auf BAG 15.02.2011 - 9 AZR 750/09 - NZA 2011, 740), was es ermögliche, auf den frühesten möglichen Renteneintritt abzustellen.

    Entscheidend ist, ob zwischen der vom Arbeitgeber geschuldeten Leistung und dem in Bezug genommenen Renteneintrittsalter ein sachlicher Zusammenhang besteht (BAG 15. Februar 2011 - 9 AZR 750/09 - NZA 2011, 740 = NJW 2011, 2535 = AP Nr. 3 zu § 7 AGG).

  • BAG, 18.05.2006 - 6 AZR 631/05

    Tarifauslegung - Begrenzung von Überbrückungsbeihilfe bei vorgezogenem

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 25.09.2012 - 5 Sa 297/11
    Ist aber ohnehin klar, dass die versprochene Leistung für die Aufhebung des Arbeitsvertrages allenfalls einen Beitrag zur Milderung der Probleme darstellen kann, die bis zum Erreichen des Rentenalters entstehen werden ("Überbrückungsbeihilfe"), kann es gerechtfertigt sein, an das frühestmögliche Renteneintrittsalter anzuknüpfen (so ausdrücklich BAG aaO Randnummer 34 einerseits und Randnummer 36 andererseits, dort unter zustimmender Bezugnahme auf BAG 18. Mai 2006 - 6 AZR 631/05 - BAGE 118, 196 = AP Nr. 1 zu § 8 TV-SozSich = NZA 2007, 103).

    Ist aber ohnehin klar, dass die versprochene Leistung für die Aufhebung des Arbeitsvertrages allenfalls einen Beitrag zur Milderung der Probleme darstellen kann, die bis zum Erreichen des Rentenalters entstehen werden ("Überbrückungsbeihilfe"), kann es gerechtfertigt sein, an das frühestmögliche Renteneintrittsalter anzuknüpfen (so ausdrücklich BAG aaO Randnummer 34 einerseits und Randnummer 36 andererseits, dort unter zustimmender Bezugnahme auf BAG 18. Mai 2006 - 6 AZR 631/05 - BAGE 118, 196 = AP Nr. 1 zu § 8 TV-SozSich = NZA 2007, 103).

  • BAG, 27.11.1987 - 7 AZR 314/87

    Bestehen eines befristeten Arbeitsverhältnisses - Lehrauftrag an einer Hochschule

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 25.09.2012 - 5 Sa 297/11
    Von einer Verwirkung eines Rechts spricht man, wenn der Berechtigte - hier die Klägerin - mit der Geltendmachung seines Rechts oder Anspruchs längere Zeit zugewartet hat (Zeitmoment) und der Schuldner - hier das beklagte Land - deswegen annehmen durfte, nicht mehr in Anspruch genommen zu werden, er sich hierauf eingerichtet hat und ihm die gegenwärtige Erfüllung des Rechts oder Anspruchs unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls nach Treu und Glauben nicht mehr zuzumuten ist (Umstandsmoment - vgl. nur BAG 30. Januar 1991 - 7 AZR 497/89 - BAGE 67, 124 = AP Nr. 8 zu § 10 AÜG = DB 1991, 2342; BAG 27. November 1987 - 7 AZR 314/87 - RzK I 9a Nr. 29; BAG 17. Februar 1988 - 5 AZR 638/86 - BAGE 57, 329 = DB 1988, 1071 = AP Nr. 17 zu § 630 BGB).
  • BAG, 17.02.1988 - 5 AZR 638/86

    Qualifiziertes Zeugnis: Ergänzungs- oder Berichtigungsverlangen als

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 25.09.2012 - 5 Sa 297/11
    Von einer Verwirkung eines Rechts spricht man, wenn der Berechtigte - hier die Klägerin - mit der Geltendmachung seines Rechts oder Anspruchs längere Zeit zugewartet hat (Zeitmoment) und der Schuldner - hier das beklagte Land - deswegen annehmen durfte, nicht mehr in Anspruch genommen zu werden, er sich hierauf eingerichtet hat und ihm die gegenwärtige Erfüllung des Rechts oder Anspruchs unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls nach Treu und Glauben nicht mehr zuzumuten ist (Umstandsmoment - vgl. nur BAG 30. Januar 1991 - 7 AZR 497/89 - BAGE 67, 124 = AP Nr. 8 zu § 10 AÜG = DB 1991, 2342; BAG 27. November 1987 - 7 AZR 314/87 - RzK I 9a Nr. 29; BAG 17. Februar 1988 - 5 AZR 638/86 - BAGE 57, 329 = DB 1988, 1071 = AP Nr. 17 zu § 630 BGB).
  • BAG, 30.01.1991 - 7 AZR 497/89

    Arbeitnehmerüberlassung; Werkvertrag

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 25.09.2012 - 5 Sa 297/11
    Von einer Verwirkung eines Rechts spricht man, wenn der Berechtigte - hier die Klägerin - mit der Geltendmachung seines Rechts oder Anspruchs längere Zeit zugewartet hat (Zeitmoment) und der Schuldner - hier das beklagte Land - deswegen annehmen durfte, nicht mehr in Anspruch genommen zu werden, er sich hierauf eingerichtet hat und ihm die gegenwärtige Erfüllung des Rechts oder Anspruchs unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls nach Treu und Glauben nicht mehr zuzumuten ist (Umstandsmoment - vgl. nur BAG 30. Januar 1991 - 7 AZR 497/89 - BAGE 67, 124 = AP Nr. 8 zu § 10 AÜG = DB 1991, 2342; BAG 27. November 1987 - 7 AZR 314/87 - RzK I 9a Nr. 29; BAG 17. Februar 1988 - 5 AZR 638/86 - BAGE 57, 329 = DB 1988, 1071 = AP Nr. 17 zu § 630 BGB).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 02.08.2011 - 5 Sa 321/10

    Zum Anspruch auf Abschluss eines Aufhebungsvertrages mit anschließendem Bezug von

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 25.09.2012 - 5 Sa 297/11
    Aus den Rechtsstreitigkeiten, die daraus entstanden sind, dass einzelne Lehrkräfte dann keine Aufhebungsverträge mehr bekommen haben (vgl. nur beispielsweise LAG Mecklenburg-Vorpommern 2. August 2011 - 5 Sa 321/10 - mit weiteren Nachweisen der Gerichtsrechtsprechung), hat das Gericht Kenntnis davon, dass das beklagte Land die Anträge auf die begehrten Aufhebungsverträge bis zuletzt so abgeschlossen hat, dass nie mehr als 48 Monate Vorruhestandsgeld zu zahlen war.
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