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   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 25.11.2008 - 5 Sa 174/08   

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https://dejure.org/2008,20379
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 25.11.2008 - 5 Sa 174/08 (https://dejure.org/2008,20379)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 25.11.2008 - 5 Sa 174/08 (https://dejure.org/2008,20379)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 25. November 2008 - 5 Sa 174/08 (https://dejure.org/2008,20379)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Auslegung einer Schwarzgeldabrede als Nettolohnabrede - Wechselseitige Zahlungsansprüche aus einem beendeten Arbeitsverhältnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schwarzgeldabrede als Nettolohnabrede

  • Judicialis

    BGB § 134; ; BGB § 611; ; SGB IV § 14 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 134; BGB § 611 Abs. 1; SGB IV § 14 Abs. 2
    Schwarzgeldabrede als Nettolohnabrede

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Schwarzgeldabrede = Nettolohnabrede

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 26.02.2003 - 5 AZR 690/01

    Arbeitslohn - Schwarzgeldvereinbarung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 25.11.2008 - 5 Sa 174/08
    Dies ergibt sich seit Juli 2002 aus § 14 Absatz 2 SGB IV, galt aber auch bereits für die Zeit davor (wie BAG 26.02.2003 - 5 AZR 690/01 - BAGE 105.187 = AP Nr. 24 zu § 134 BGB = DB 2003, 1581) aus allgemeinen Grundsätzen.

    Schließlich verstoßen die Parteien gegen steuer- und sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten, insbesondere § 41 a Abs. 1, § 41 b Abs. 1 EStG und § 28 a SGB IV (so Bundesarbeitsgericht 26.02.2003 - 5 AZR 690/01 - BAGE 105, 187 = AP Nr. 24 zu § 134 BGB = DB 2003, 1581).

  • BGH, 25.01.1984 - 3 StR 278/83

    Arbeitnehmerüberlassung - Nichtabführung von Arbeitnehmeranteilen - Strafbarkeit

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 25.11.2008 - 5 Sa 174/08
    Darüber hinaus begehen Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei Abwicklung einer Schwarzgeldabrede einen Beitragsbetrug nach § 263 Abs. 1 StGB zu Lasten der Sozialversicherungsträger (vgl. BGH 25. Januar 1984 - 3 StR 278/83 - BGHSt 32, 236, 240); denn die Träger der Sozialversicherung werden durch die abgegebene Erklärung getäuscht und unterlassen deswegen die Einforderung der tatsächlich geschuldeten Beiträge, wodurch der Versichertengemeinschaft ein Vermögensschaden entsteht.
  • ArbG Köln, 15.07.2016 - 19 Ca 2801/16

    Schadenersatzbegehren des Arbeitgebers wegen Verletzung einer

    Nichtig ist vielmehr nur der Teil der Abrede, der sich auf die gemeinschaftliche Hinterziehung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen bezieht (LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 25. November 2008 - 5 Sa 174/08 - juris; BAG, Urteil vom 26. Februar 2003 - 5 AZR 690/01 - juris).
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