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   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.06.2012 - 5 Sa 253/11   

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LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.06.2012 - 5 Sa 253/11 (https://dejure.org/2012,19653)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 26.06.2012 - 5 Sa 253/11 (https://dejure.org/2012,19653)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 26. Juni 2012 - 5 Sa 253/11 (https://dejure.org/2012,19653)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 611 Abs 1 BGB, § 320 BGB, § 323 Abs 5 BGB, § 324 BGB, § 241 Abs 2 BGB
    Rücktritt des Arbeitnehmers vom Prozessvergleich wegen seiner teilweisen Nichterfüllung durch den Arbeitgeber

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rücktritt von gerichtlichem Vergleich bei unvollständiger Entgeltabrechnung; Fortsetzung des Rechtsstreits zur arbeitsvertraglichen Bezugnahme auf Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes und zur Wirksamkeit des Vergleichs nach Rücktrittserklärung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 323 Abs. 5; BGB § 611 Abs. 1
    Rücktritt von gerichtlichem Vergleich bei unvollständiger Entgeltabrechnung; Fortsetzung des Rechtsstreits zur arbeitsvertraglichen Bezugnahme auf Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes und zur Wirksamkeit des Vergleichs nach Rücktrittserklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2012, 552
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 05.08.1982 - 2 AZR 199/80

    Prozeßvergleich

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.06.2012 - 5 Sa 253/11
    Der Streit um die Wirksamkeit des Vergleichs nach der Rücktrittserklärung ist durch Fortsetzung des Rechtsstreits, der durch den Vergleich (scheinbar) erledigt wurde, zu klären (BAG 30. Mai 1956 - 2 AZR 178/54 - BAGE 3, 43 = AP Nr. 2 zu § 794 ZPO = ArbuR 1956, 315; BAG 17. Januar 1991 - 8 AZR 14/90 - nicht amtlich veröffentlicht, sowie mit ausführlicher Begründung BAG 5. August 1982 - 2 AZR 199/80 - BAGE 40, 17 = DB 1983, 1370 = NJW 1983, 2212 = AP Nr. 31 zu § 794 ZPO zum insoweit vergleichbaren Fall der streitigen vertraglichen Aufhebung eines gerichtlichen Vergleichs; vgl. auch LAG Mecklenburg-Vorpommern 8. Dezember 2009 - 5 Sa 156/09).(Rn.48).

    Denn wenn Parteien über die Wirksamkeit eines Prozessvergleichs streiten, ist dieser Streit in demselben Verfahren auszutragen, in dem der Vergleich geschlossen wurde (BAG 12. Mai 20102 - 2 AZR 544/08 - NZA 2010, 1250 = AP Nr. 68 zu § 123 BGB; BAG 23. November 2006 - 6 AZR 394/06 - BAGE 120, 251; BAG 5. August 1982 - 2 AZR 199/80 - BAGE 40, 17).

    Das Bundesarbeitsgericht wendet diese Rechtsprechung nicht nur auf die Fallgestaltungen an, in denen der Vergleich schon bei seinem Abschluss mit einem Mangel behaftet war, sondern - im Gegensatz zur Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - auch auf die Fälle, in denen der Vergleich - wie hier - erst nachträglich, beispielsweise durch einen Rücktritt wegen Nichterfüllung, in Frage gestellt ist (BAG 30. Mai 1956 - 2 AZR 178/54 - BAGE 3, 43 = AP Nr. 2 zu § 794 ZPO = ArbuR 1956, 315; BAG 17. Januar 1991 - 8 AZR 14/90 - nicht amtlich veröffentlicht, sowie mit ausführlicher Begründung BAG 05.08.1982 - 2 AZR 199/80 - BAGE 40, 17 = DB 1983, 1370 = NJW 1983, 2212 = AP Nr. 31 zu § 794 ZPO zum insoweit vergleichbaren Fall der streitigen vertraglichen Aufhebung eines gerichtlichen Vergleichs; vgl. auch LAG Mecklenburg-Vorpommern 8. Dezember 2009 - 5 Sa 156/09).

  • BAG, 17.01.1991 - 8 AZR 14/90

    Rechtshängigkeit eines Schadenersatzanspruchs, wenn dieser lediglich als

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.06.2012 - 5 Sa 253/11
    Der Streit um die Wirksamkeit des Vergleichs nach der Rücktrittserklärung ist durch Fortsetzung des Rechtsstreits, der durch den Vergleich (scheinbar) erledigt wurde, zu klären (BAG 30. Mai 1956 - 2 AZR 178/54 - BAGE 3, 43 = AP Nr. 2 zu § 794 ZPO = ArbuR 1956, 315; BAG 17. Januar 1991 - 8 AZR 14/90 - nicht amtlich veröffentlicht, sowie mit ausführlicher Begründung BAG 5. August 1982 - 2 AZR 199/80 - BAGE 40, 17 = DB 1983, 1370 = NJW 1983, 2212 = AP Nr. 31 zu § 794 ZPO zum insoweit vergleichbaren Fall der streitigen vertraglichen Aufhebung eines gerichtlichen Vergleichs; vgl. auch LAG Mecklenburg-Vorpommern 8. Dezember 2009 - 5 Sa 156/09).(Rn.48).

    Das Bundesarbeitsgericht wendet diese Rechtsprechung nicht nur auf die Fallgestaltungen an, in denen der Vergleich schon bei seinem Abschluss mit einem Mangel behaftet war, sondern - im Gegensatz zur Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - auch auf die Fälle, in denen der Vergleich - wie hier - erst nachträglich, beispielsweise durch einen Rücktritt wegen Nichterfüllung, in Frage gestellt ist (BAG 30. Mai 1956 - 2 AZR 178/54 - BAGE 3, 43 = AP Nr. 2 zu § 794 ZPO = ArbuR 1956, 315; BAG 17. Januar 1991 - 8 AZR 14/90 - nicht amtlich veröffentlicht, sowie mit ausführlicher Begründung BAG 05.08.1982 - 2 AZR 199/80 - BAGE 40, 17 = DB 1983, 1370 = NJW 1983, 2212 = AP Nr. 31 zu § 794 ZPO zum insoweit vergleichbaren Fall der streitigen vertraglichen Aufhebung eines gerichtlichen Vergleichs; vgl. auch LAG Mecklenburg-Vorpommern 8. Dezember 2009 - 5 Sa 156/09).

    Das Recht zum Rücktritt vom Vergleich bei dessen Nichterfüllung ist auch in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts anerkannt (BAG 17. Januar 1991 - 8 AZR 14/90 - nicht amtlich veröffentlicht - sowie jüngst noch BAG 10. November 2011 - 6 AZR 357/10 - NZA 2012, 205 = ZIP 2012, 91 für den vergleichbaren Fall eines außergerichtlichen Aufhebungsvertrages).

  • BAG, 23.11.2006 - 6 AZR 394/06

    Gerichtlicher Vergleich - Schriftform für Beendigungsvereinbarung - Anfechtung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.06.2012 - 5 Sa 253/11
    Denn wenn Parteien über die Wirksamkeit eines Prozessvergleichs streiten, ist dieser Streit in demselben Verfahren auszutragen, in dem der Vergleich geschlossen wurde (BAG 12. Mai 20102 - 2 AZR 544/08 - NZA 2010, 1250 = AP Nr. 68 zu § 123 BGB; BAG 23. November 2006 - 6 AZR 394/06 - BAGE 120, 251; BAG 5. August 1982 - 2 AZR 199/80 - BAGE 40, 17).

    Wird der Vergleich als wirksam angesehen, so ergeht ein Endurteil dahin, dass der Rechtsstreit durch den Vergleich erledigt ist (BAG 23. November 2006 - 6 AZR 394/06 - aaO; BGH 10. März 1955 - II ZR 201/53 - BGHZ 16, 388).

  • BGH, 12.12.1991 - IX ZR 178/91

    Bindungswirkung eines außergerichtlichen Sanierungsvergleichs

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.06.2012 - 5 Sa 253/11
    Auch der BGH hat einen Sanierungsvergleich, in dem eine Bank auf einen Teil ihrer Forderung gegen das Versprechen von tatsächlichen Zinszahlungen auf die Restforderung verzichtet hat, als einen gegenseitige Vertag angesehen (BGH 12. Dezember 1991 - IX ZR 178/91 - BGHZ 116, 319 = DB 1992, 675 = AP Nr. 10 zu § 779 BGB).

    Der Anerkennung eines Rücktrittsrechts von einem solchen Vergleich im Falle seiner Nichterfüllung stehen durchgreifende Bedenken nicht entgegen (wie BGH 12. Dezember 1991 aaO Rz. 41).

  • BAG, 30.05.1956 - 2 AZR 178/54
    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.06.2012 - 5 Sa 253/11
    Der Streit um die Wirksamkeit des Vergleichs nach der Rücktrittserklärung ist durch Fortsetzung des Rechtsstreits, der durch den Vergleich (scheinbar) erledigt wurde, zu klären (BAG 30. Mai 1956 - 2 AZR 178/54 - BAGE 3, 43 = AP Nr. 2 zu § 794 ZPO = ArbuR 1956, 315; BAG 17. Januar 1991 - 8 AZR 14/90 - nicht amtlich veröffentlicht, sowie mit ausführlicher Begründung BAG 5. August 1982 - 2 AZR 199/80 - BAGE 40, 17 = DB 1983, 1370 = NJW 1983, 2212 = AP Nr. 31 zu § 794 ZPO zum insoweit vergleichbaren Fall der streitigen vertraglichen Aufhebung eines gerichtlichen Vergleichs; vgl. auch LAG Mecklenburg-Vorpommern 8. Dezember 2009 - 5 Sa 156/09).(Rn.48).

    Das Bundesarbeitsgericht wendet diese Rechtsprechung nicht nur auf die Fallgestaltungen an, in denen der Vergleich schon bei seinem Abschluss mit einem Mangel behaftet war, sondern - im Gegensatz zur Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - auch auf die Fälle, in denen der Vergleich - wie hier - erst nachträglich, beispielsweise durch einen Rücktritt wegen Nichterfüllung, in Frage gestellt ist (BAG 30. Mai 1956 - 2 AZR 178/54 - BAGE 3, 43 = AP Nr. 2 zu § 794 ZPO = ArbuR 1956, 315; BAG 17. Januar 1991 - 8 AZR 14/90 - nicht amtlich veröffentlicht, sowie mit ausführlicher Begründung BAG 05.08.1982 - 2 AZR 199/80 - BAGE 40, 17 = DB 1983, 1370 = NJW 1983, 2212 = AP Nr. 31 zu § 794 ZPO zum insoweit vergleichbaren Fall der streitigen vertraglichen Aufhebung eines gerichtlichen Vergleichs; vgl. auch LAG Mecklenburg-Vorpommern 8. Dezember 2009 - 5 Sa 156/09).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 08.12.2009 - 5 Sa 156/09

    Verfahrensfortsetzung bei Streit über Prozessvergleich - Schadenersatz bei

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.06.2012 - 5 Sa 253/11
    Der Streit um die Wirksamkeit des Vergleichs nach der Rücktrittserklärung ist durch Fortsetzung des Rechtsstreits, der durch den Vergleich (scheinbar) erledigt wurde, zu klären (BAG 30. Mai 1956 - 2 AZR 178/54 - BAGE 3, 43 = AP Nr. 2 zu § 794 ZPO = ArbuR 1956, 315; BAG 17. Januar 1991 - 8 AZR 14/90 - nicht amtlich veröffentlicht, sowie mit ausführlicher Begründung BAG 5. August 1982 - 2 AZR 199/80 - BAGE 40, 17 = DB 1983, 1370 = NJW 1983, 2212 = AP Nr. 31 zu § 794 ZPO zum insoweit vergleichbaren Fall der streitigen vertraglichen Aufhebung eines gerichtlichen Vergleichs; vgl. auch LAG Mecklenburg-Vorpommern 8. Dezember 2009 - 5 Sa 156/09).(Rn.48).

    Das Bundesarbeitsgericht wendet diese Rechtsprechung nicht nur auf die Fallgestaltungen an, in denen der Vergleich schon bei seinem Abschluss mit einem Mangel behaftet war, sondern - im Gegensatz zur Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - auch auf die Fälle, in denen der Vergleich - wie hier - erst nachträglich, beispielsweise durch einen Rücktritt wegen Nichterfüllung, in Frage gestellt ist (BAG 30. Mai 1956 - 2 AZR 178/54 - BAGE 3, 43 = AP Nr. 2 zu § 794 ZPO = ArbuR 1956, 315; BAG 17. Januar 1991 - 8 AZR 14/90 - nicht amtlich veröffentlicht, sowie mit ausführlicher Begründung BAG 05.08.1982 - 2 AZR 199/80 - BAGE 40, 17 = DB 1983, 1370 = NJW 1983, 2212 = AP Nr. 31 zu § 794 ZPO zum insoweit vergleichbaren Fall der streitigen vertraglichen Aufhebung eines gerichtlichen Vergleichs; vgl. auch LAG Mecklenburg-Vorpommern 8. Dezember 2009 - 5 Sa 156/09).

  • BAG, 14.07.1960 - 2 AZR 152/60

    Dissense - Irrtum - Wirksamkeit eines Prozeßvergleichs - Wirklicher Sachverhalt -

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.06.2012 - 5 Sa 253/11
    Wird die Wirksamkeit verneint, kann hierüber ein Zwischenurteil ergehen, das die Unwirksamkeit feststellt (BAG 14.Juli 1960 - 2 AZR 152/60 - BAGE 9, 319; BGH 26. Januar 1967 - Ia ZB 19/65 - BGHZ 47, 132).
  • BAG, 20.04.2005 - 4 AZR 292/04

    Vertrag zugunsten Dritter

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.06.2012 - 5 Sa 253/11
    Auch das Bundesarbeitsgericht ordnet die Vergütungstarifverträge dem Begriff "ergänzenden" Tarifverträge zu (BAG Urteil vom 20. April 2005 - 4 AZR 292/04 - AP Nr. 35 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag = NZA 2006, 281).
  • BAG, 12.05.2010 - 2 AZR 544/08

    Gerichtlicher Vergleich - Anfechtung - Drohung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.06.2012 - 5 Sa 253/11
    Denn wenn Parteien über die Wirksamkeit eines Prozessvergleichs streiten, ist dieser Streit in demselben Verfahren auszutragen, in dem der Vergleich geschlossen wurde (BAG 12. Mai 20102 - 2 AZR 544/08 - NZA 2010, 1250 = AP Nr. 68 zu § 123 BGB; BAG 23. November 2006 - 6 AZR 394/06 - BAGE 120, 251; BAG 5. August 1982 - 2 AZR 199/80 - BAGE 40, 17).
  • BAG, 19.05.2010 - 4 AZR 796/08

    Ergänzende Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.06.2012 - 5 Sa 253/11
    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts müsste man dann davon ausgehen, dass der Arbeitsvertrag durch die fehlende Weiterentwicklung des BAT / BAT-O nachträglich lückenhaft geworden ist, und die Lücke im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung dadurch zu schließen wäre, dass man von einer Verweisung auf den TVöD ausgeht (BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - BAGE 134, 283 = AP Nr. 76 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag = DB 2010, 1888).
  • BAG, 10.11.2011 - 6 AZR 357/10

    Aufhebungsvertrag - Rücktritt nach Insolvenzantrag

  • BGH, 10.03.1955 - II ZR 201/53

    Fortführung eines Rechtsstreit nach Rücktritt von einem gerichtlichen Vergleich

  • BGH, 26.01.1967 - Ia ZB 19/65

    Zwischenstreit im Rechtsbeschwerdeverfahren

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12.08.2004 - 1 Sa 509/03
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.03.2006 - 1 Sa 58/05
  • BAG, 27.08.2014 - 4 AZR 999/12

    Rücktritt vom Prozessvergleich - gegenseitiger Vertrag

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 26. Juni 2012 - 5 Sa 253/11 - aufgehoben und festgestellt, dass sich der Rechtsstreit in der Hauptsache durch den zwischen den Parteien am 20. Januar 2009 vor dem Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern im Verfahren Az. - 5 Sa 4/08 - geschlossenen Vergleich erledigt hat.
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