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   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 31.08.2011 - 2 Sa 79/11   

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https://dejure.org/2011,18638
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 31.08.2011 - 2 Sa 79/11 (https://dejure.org/2011,18638)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 31.08.2011 - 2 Sa 79/11 (https://dejure.org/2011,18638)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 31. August 2011 - 2 Sa 79/11 (https://dejure.org/2011,18638)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sittenwidriger Stundenlohn eines Krankentransportfahrers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Ein Stundenlohn in Höhe von 2,40 für einen Krankentransportfahrer ist in jedem Fall sittenwidrig

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 22.04.2009 - 5 AZR 436/08

    Lohnwucher

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 31.08.2011 - 2 Sa 79/11
    Ein wucherähnliches Geschäft liegt nach § 138 Abs. 1 BGB vor, wenn Leistung und Gegenleistung in einem auffälligen Missverhältnis zueinander stehen und weitere sittenwidrige Umstände, z. B. eine verwerfliche Gesinnung des durch den Vertrag objektiv Begünstigten, hinzutreten (BAG, Urteil vom 22.04.2009 - 5 AZR 436/08 - NZA 2009, 837).

    Für die Beurteilung der Sittenwidrigkeit sind die Verhältnisse im streitgegenständlichen Zeitraum maßgeblich (BAG, Urteil vom 22.04.2009 - 5 AZR 436/08 - NZA 2009, 837).

    Das trifft auf Löhne zu, die die übliche Vergütung dieser Arbeitsleistung in der Branche und an dem jeweiligen Ort um mehr als 1/3 unterschreiten (BAG, Urteil vom 22.04.2009 - 5 AZR 436/08 - NZA 2009, 837).

    Entspricht der Tariflohn dagegen nicht der verkehrsüblichen Vergütung, ist von dem allgemeinen Lohnniveau im Wirtschaftsgebiet auszugehen (BAG, Urteil vom 22.04.2009 - 5 AZR 436/08 - NZA 2009, 837).

    Seine verwerfliche Gesinnung ist nicht nur dann zu bejahen, wenn er als der wirtschaftlich oder intellektuell Überlegene die schwächere Lage des anderen Teils bewusst zu seinem Vorteil ausnutzt, sondern auch dann, wenn er sich leichtfertig der Einsicht verschließt, dass sich der andere nur wegen seiner schwächeren Lage oder unter dem Zwang der Verhältnisse auf den ungünstigen Vertrag einlässt (BAG, Urteil vom 22.04.2009 - 5 AZR 436/08 - NZA 2009, 837; BAG, Urteil vom 22.03.1989 - 5 AZR 151/88 -).

    Im Übrigen muss sich dieser auch dann, wenn das bestehende Missverhältnis bereits einen hinreichend sicheren Schluss auf den subjektiven Tatbestand zulässt, nach der allgemeinen Lebenserfahrung zumindest leichtfertig der Erkenntnis verschlossen haben, es liege ein solches Missverhältnis vor (BAG, Urteil vom 22.04.2009 - 5 AZR 436/08 - NZA 2009, 837; BGH, Urteil vom 13.06.2001 - XII ZR 49/99 - NJW 2002, 55).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 02.11.2010 - 5 Sa 91/10

    Parteifähigkeit - ARGE - Lohnwucher - Sittenwidrigkeit - Tarifvertrag - übliche

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 31.08.2011 - 2 Sa 79/11
    Die von den statistischen Ämtern der Bundesländer regelmäßig erstellte Verdienststrukturerhebung nach dem Gesetz über die Statistik der Verdienste und Arbeitskosten (Verdienststatistikgesetz) vom 21.12.2006 (vorher Lohnstatistikgesetz) ist eine geeignete Erkenntnisquelle für die Ermittlung von Durchschnittseinkommen in den dort berücksichtigten Branchen (LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 02.11.2010 - 5 Sa 91/10 - ArbRB 2011, 111).

    Von einem besonders auffälligen Missverhältnis ist regelmäßig auszugehen, wenn die gezahlte Vergütung nicht einmal 50 Prozent des Wertes der Arbeitsleistung erreicht (LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 02.11.2010 - 5 Sa 91/10 - ArbRB 2011, 111; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.02.2011 - 11 Sa 568/10 -).

  • BGH, 13.06.2001 - XII ZR 49/99

    Sittenwidrigkeit eines Gaststättenpachtvertrages bei auffälligem Mißverhältnis

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 31.08.2011 - 2 Sa 79/11
    Im Übrigen muss sich dieser auch dann, wenn das bestehende Missverhältnis bereits einen hinreichend sicheren Schluss auf den subjektiven Tatbestand zulässt, nach der allgemeinen Lebenserfahrung zumindest leichtfertig der Erkenntnis verschlossen haben, es liege ein solches Missverhältnis vor (BAG, Urteil vom 22.04.2009 - 5 AZR 436/08 - NZA 2009, 837; BGH, Urteil vom 13.06.2001 - XII ZR 49/99 - NJW 2002, 55).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.02.2011 - 11 Sa 568/10

    Lohnwucher und Sittenwidrigkeit des Arbeitsentgelts

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 31.08.2011 - 2 Sa 79/11
    Von einem besonders auffälligen Missverhältnis ist regelmäßig auszugehen, wenn die gezahlte Vergütung nicht einmal 50 Prozent des Wertes der Arbeitsleistung erreicht (LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 02.11.2010 - 5 Sa 91/10 - ArbRB 2011, 111; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.02.2011 - 11 Sa 568/10 -).
  • BAG, 22.03.1989 - 5 AZR 151/88

    Arbeitsentgelt: untertarifliche Bezahlung - Lohnwucher

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 31.08.2011 - 2 Sa 79/11
    Seine verwerfliche Gesinnung ist nicht nur dann zu bejahen, wenn er als der wirtschaftlich oder intellektuell Überlegene die schwächere Lage des anderen Teils bewusst zu seinem Vorteil ausnutzt, sondern auch dann, wenn er sich leichtfertig der Einsicht verschließt, dass sich der andere nur wegen seiner schwächeren Lage oder unter dem Zwang der Verhältnisse auf den ungünstigen Vertrag einlässt (BAG, Urteil vom 22.04.2009 - 5 AZR 436/08 - NZA 2009, 837; BAG, Urteil vom 22.03.1989 - 5 AZR 151/88 -).
  • BGH, 23.02.1995 - IX ZR 29/94

    Höhe der Gebühren und Pauschalhonorare in Beitreibungssachen

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 31.08.2011 - 2 Sa 79/11
    Die Darlegungs- und Beweislast trägt derjenige, der sich auf die Sittenwidrigkeit beruft (BGH, Urteil vom 23.02.1995 - IX ZR 29/94 - NJW 1995, 1425).
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