Rechtsprechung
LAG Nürnberg, 09.03.2010 - 7 Sa 430/09 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Vorlage zum Bundesverfassungsgericht - Anrechnung ersparter Aufwendungen - Kleinbetrieb - Verfassungswidrigkeit des § 615 S 2 BGB
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ungleichbehandlung von Beschäftigten in Kleinbetrieb durch unterschiedliche gesetzliche Regelungen zur Anrechnung ersparter Aufwendungen bei Annahmeverzug; Vorlagebeschluss zum Bundesverfassungsgericht
- Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern
§ 615 Satz 2 BGB; § 11 KSchG
Annahmeverzug - Anrechnung ersparter Aufwendungen - Diskrepanz von § 615 Satz 2 BGB und § 11 KSchG - Benachteiligung im Kleinbetrieb (BVerfG v. 24.6.2010, 1 BvL 5/10; Aufhebung)
- hensche.de
Annahmeverzug, Kündigungsschutz, Annahmeverzugslohn
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ungleichbehandlung von Beschäftigten in Kleinbetrieb durch unterschiedliche gesetzliche Regelungen zur Anrechnung ersparter Aufwendungen bei Annahmeverzug; Vorlagebeschluss zum Bundesverfassungsgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- hensche.de (Entscheidungsbesprechung)
§ 615 S. 2 BGB verfassungswidrig
Verfahrensgang
- ArbG Bamberg, 20.05.2009 - 3 Ca 61/06
- LAG Nürnberg, 09.03.2010 - 7 Sa 430/09
- LAG Nürnberg, 09.03.2010 - 7 Sa 220/10
- BVerfG, 24.06.2010 - 1 BvL 5/10
- BAG, 13.12.2011 - 9 AZR 420/10
Papierfundstellen
- DB 2010, 1070
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 21.12.1997 - 2 BvL 6/95
Fortgeltung von DDR-Strafrecht
Auszug aus LAG Nürnberg, 09.03.2010 - 7 Sa 430/09
Dabei stehen solche vorkonstitutionellen Gesetze den nachkonstitutionellen Normen gleich, die der Gesetzgeber nach Inkrafttreten des Grundgesetzes in seinen Willen aufgenommen hat (vgl. Bundesverfassungsgericht - Beschluss vom 21.12.1997 - 2 BvL 6/95). - BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 917/06
Betriebsübergang - Kündigung - Vergütungsansprüche
Auszug aus LAG Nürnberg, 09.03.2010 - 7 Sa 430/09
Die Vorschrift verdrängt als lex specialis § 615 Satz 2 (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. Bundesarbeitsgericht - Urteil vom 25.10.2007 - 8 AZR 917/06). - BAG, 13.07.2006 - 8 AZR 382/05
Betriebsübergang im Ausbildungsverhältnis - Widerspruchserklärung - Verwirkung - …
Auszug aus LAG Nürnberg, 09.03.2010 - 7 Sa 430/09
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der das erkennende Gericht folgt, ist ein solches Angebot indes gemäß § 296 BGB entbehrlich, wenn der Arbeitgeber seine Mitwirkungshandlung, die darin besteht, dem Arbeitnehmer einen Arbeitsplatz zuzuweisen, nicht erbringt (vgl. Bundesarbeitsgericht - Urteil vom 13.07.2006 - 8 AZR 382/05 mwN).
- BVerfG, 22.02.1983 - 1 BvL 17/81
Verfassungswidrigkeit des Art. 15 EGBGB
Auszug aus LAG Nürnberg, 09.03.2010 - 7 Sa 430/09
Das ist insbesondere anzunehmen, wenn die alte Norm als Gesetz neu verkündet wird, eine neue (nachkonstitutionelle) Norm auf die alte Norm verweist oder ein begrenztes und überschaubares Rechtsgebiet durchgreifend geändert wird und ein enger sachlicher Zusammenhang zwischen veränderten und unveränderten Normen besteht (vgl. Bundesverfassungsgericht - Beschluss vom 22.02.1983 - 1 BvL 17/81 mwN). - BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 15/87
Kleinbetriebsklausel I
Auszug aus LAG Nürnberg, 09.03.2010 - 7 Sa 430/09
Das Bundesverfassungsgericht hat sich bereits in seiner Entscheidung vom 27.01.1998 (1 BvL 15/87) mit der Kleinbetriebsklausel des § 23 Absatz 1 KSchG auseinandergesetzt. - BAG, 24.11.1994 - 2 AZR 179/94
Annahmeverzug und Arbeitsunfähigkeit
Auszug aus LAG Nürnberg, 09.03.2010 - 7 Sa 430/09
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der das erkennende Gericht folgt, treten die Verzugsfolgen des § 615 Satz 1 BGB nach unwirksamer Arbeitgeberkündigung unabhängig davon ein, ob der arbeitsunfähig erkrankte Arbeitnehmer seine wiedergewonnene Arbeitsfähigkeit dem Arbeitgeber anzeigt (vgl. Bundesarbeitsgericht - Urteil vom 24.11.1994 - 2 AZR 179/94). - BVerfG, 17.11.2009 - 1 BvR 2192/05
Übergangsregeln vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren bei der …
Auszug aus LAG Nürnberg, 09.03.2010 - 7 Sa 430/09
Art. 3 Absatz 1 GG ist danach jedenfalls dann verletzt, wenn sich ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonst wie einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung oder Gleichbehandlung nicht finden lässt (vgl. Bundesverfassungsgericht - Beschluss vom 17.11.2009 - 1 BvR 2192/05).