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   LAG Nürnberg, 14.11.2012 - 2 Sa 837/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,45375
LAG Nürnberg, 14.11.2012 - 2 Sa 837/10 (https://dejure.org/2012,45375)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 14.11.2012 - 2 Sa 837/10 (https://dejure.org/2012,45375)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 14. November 2012 - 2 Sa 837/10 (https://dejure.org/2012,45375)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unbegründete Feststellungsklage des Arbeitnehmers aufgrund fehlenden Forderungsrechts gegen Treuhänder

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anforderungen an Insolvenzsicherung von Ansprüchen bei aufgeschobener Vergütung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2013, 1094 (Ls.)
  • DB 2013, 1611
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Berlin-Brandenburg, 27.10.2011 - 5 Sa 1310/11

    Insolvenz - Altersteilzeit im Blockmodell - Sicherung des Wertguthabens -

    Auszug aus LAG Nürnberg, 14.11.2012 - 2 Sa 837/10
    Im Falle der Insolvenz des Arbeitgebers entfällt die Verwaltungstreuhand als entgeltlicher Geschäftsbesorgungsvertrag nach §§ 115, 116 InsO, nicht jedoch die Sicherungstreuhand, wenn sie als echter Vertrag zu Gunsten Dritter ausgestaltet ist (vgl. LAG Berlin-Brandenburg vom 27.10.2011 - 5 Sa 1310/11, Rn. 70, zitiert nach juris und vom 19.06.2012 - 16 Sa 2205/11; Birkel/Obenberger, BB 2011, 2051, 2055; Frank, NZA 2008, 152, 155 mwN auch zur Gegenansicht).

    Im Gegensatz zu den Fallgestaltungen, die den Entscheidungen des LAG Berlin-Brandenburg vom 27.10.2011 - 5 Sa 1310/11 und 19.06.2012 - 16 Sa 2205/11 zu Grunde liegen, ist im vorliegenden Fall an keiner Stelle des Treuhandvertrages ein eigenes Forderungsrecht der Mitarbeiter gegen die Bank geregelt.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.06.2012 - 16 Sa 2205/11

    Insolvenz - Altersteilzeit im Blockmodell - Sicherung des Wertguthabens -

    Auszug aus LAG Nürnberg, 14.11.2012 - 2 Sa 837/10
    Im Falle der Insolvenz des Arbeitgebers entfällt die Verwaltungstreuhand als entgeltlicher Geschäftsbesorgungsvertrag nach §§ 115, 116 InsO, nicht jedoch die Sicherungstreuhand, wenn sie als echter Vertrag zu Gunsten Dritter ausgestaltet ist (vgl. LAG Berlin-Brandenburg vom 27.10.2011 - 5 Sa 1310/11, Rn. 70, zitiert nach juris und vom 19.06.2012 - 16 Sa 2205/11; Birkel/Obenberger, BB 2011, 2051, 2055; Frank, NZA 2008, 152, 155 mwN auch zur Gegenansicht).

    Im Gegensatz zu den Fallgestaltungen, die den Entscheidungen des LAG Berlin-Brandenburg vom 27.10.2011 - 5 Sa 1310/11 und 19.06.2012 - 16 Sa 2205/11 zu Grunde liegen, ist im vorliegenden Fall an keiner Stelle des Treuhandvertrages ein eigenes Forderungsrecht der Mitarbeiter gegen die Bank geregelt.

  • BAG, 15.12.2005 - 2 AZR 148/05

    Kündigungsfrist und Klageerhebungsfrist nach § 4 KSchG nF

    Auszug aus LAG Nürnberg, 14.11.2012 - 2 Sa 837/10
    Im Zweifel ist der Auslegung der Vorzug zu geben, die zu einem vernünftigen, widerspruchsfreien und den Interessen beider Vertragspartner gerecht werdenden Ergebnis führt (vgl. z. B. Urteile des BAG vom 02.07.2009 - 3 AZR 501/07 -, NZA-RR 2010, S. 205 ff. und vom 15.12.2005 - 2 AZR 148/05 -, EzA § 4 KSchG n. F. Nr. 72).
  • BAG, 02.07.2009 - 3 AZR 501/07

    Auslegung einer Versorgungszusage - vertragliche Unverfallbarkeit

    Auszug aus LAG Nürnberg, 14.11.2012 - 2 Sa 837/10
    Im Zweifel ist der Auslegung der Vorzug zu geben, die zu einem vernünftigen, widerspruchsfreien und den Interessen beider Vertragspartner gerecht werdenden Ergebnis führt (vgl. z. B. Urteile des BAG vom 02.07.2009 - 3 AZR 501/07 -, NZA-RR 2010, S. 205 ff. und vom 15.12.2005 - 2 AZR 148/05 -, EzA § 4 KSchG n. F. Nr. 72).
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