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   LAG Nürnberg, 18.08.2016 - 1 TaBV 2/16   

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https://dejure.org/2016,54965
LAG Nürnberg, 18.08.2016 - 1 TaBV 2/16 (https://dejure.org/2016,54965)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 18.08.2016 - 1 TaBV 2/16 (https://dejure.org/2016,54965)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 18. August 2016 - 1 TaBV 2/16 (https://dejure.org/2016,54965)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Anspruch des Betriebsrats auf Auskunft über Namen und Zahl der schwerbehinderten Menschen - Überwachungsrecht für die Einhaltung der Schwerbehindertenquote

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    § 80 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 BetrVG, § 80 Abs. 2 SGB IX
    Beschäftigung Behinderter - Beschäftigtenquote - Überwachung - Betriebsrat oder Gesamtbetriebsrat

  • rewis.io

    Anspruch auf Auskunft über Namen und Zahl der schwerbehinderten Menschen

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • LAG München, 28.07.2016 - 3 TaBV 91/15

    Anspruch des Betriebsrats auf Übermittlung einer Kopie des Verzeichnisses der

    Auszug aus LAG Nürnberg, 18.08.2016 - 1 TaBV 2/16
    Dies ergibt sich schon aus dem Wortlaut (BVerwG 06.07.1989, 5 C 6484, zitiert nach juris; ebenso LAG München vom 28.07.2016, 3 TaBV 91/15; Dau/Düwell/Joussen, SGB IX, 4. Aufl. 2014, § 71 Rn. 9 ff.; Neumann in Neumann/Pahlen/Majerski-Pahlen, SGB IX, 12. Aufl. 2010, § 71 Rn. 13; Euler in Boecken/Düwell/Diller/Hanau, § 77 SGB IX Rn. 2).

    Die Auffassung des LAG München im Beschluss vom 28.07.2016 (a.a.O.) beachtet diese grundsätzliche Zuständigkeitsverteilung nicht ausreichend.

    Soweit das Landesarbeitsgericht München im Beschluss vom 28.07.2016 (a.a.O.) meint, der Einzelbetriebsrat könne die Daten über die Beschäftigten im gesamten Unternehmen ohnehin nicht abgleichen, weil er die Richtigkeit hinsichtlich der Beschäftigten in anderen Betrieben ohnehin nicht prüfen könne, mag dies im Ansatz zutreffen.

  • BAG, 17.05.2011 - 1 ABR 121/09

    Unterlassungsanspruch - Mitbestimmung bei der Einführung von Ethikrichtlinien -

    Auszug aus LAG Nürnberg, 18.08.2016 - 1 TaBV 2/16
    Anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 17.05.2011 (1 ABR 121/09, zitiert nach juris).
  • LAG Hamburg, 18.07.2011 - 8 TaBV 10/09

    Rechte des Gesamtbetriebsrats im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von

    Auszug aus LAG Nürnberg, 18.08.2016 - 1 TaBV 2/16
    Im Beschluss des BAG vom 14.05.2013 (1 ABR 4/12, zitiert nach juris), der auf die vom Landesarbeitsgericht zitierte Entscheidung des LAG Hamburg vom 18.07.2011 (8 TaBV 10/09) hin ergangen ist, hat das Bundesarbeitsgericht gerade nicht auf die Überwachungsaufgabe nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG abgestellt und das Begehren des Gesamtbetriebsrats, soweit es auf die Beschäftigtenquote behinderter Menschen und die Ausgleichsabgabe bezogen war, aus anderen Gründen abgelehnt.
  • BAG, 14.05.2013 - 1 ABR 4/12

    Betriebsrat - Unterrichtung über die wirtschaftliche Lage und Entwicklung des

    Auszug aus LAG Nürnberg, 18.08.2016 - 1 TaBV 2/16
    Im Beschluss des BAG vom 14.05.2013 (1 ABR 4/12, zitiert nach juris), der auf die vom Landesarbeitsgericht zitierte Entscheidung des LAG Hamburg vom 18.07.2011 (8 TaBV 10/09) hin ergangen ist, hat das Bundesarbeitsgericht gerade nicht auf die Überwachungsaufgabe nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG abgestellt und das Begehren des Gesamtbetriebsrats, soweit es auf die Beschäftigtenquote behinderter Menschen und die Ausgleichsabgabe bezogen war, aus anderen Gründen abgelehnt.
  • BAG, 16.08.2011 - 1 ABR 22/10

    Betriebsrat - Zuständigkeit - Unterrichtung - Online-Zugriff

    Auszug aus LAG Nürnberg, 18.08.2016 - 1 TaBV 2/16
    Insoweit bleibt es bei der funktionellen Zuständigkeit der jeweiligen Einzelbetriebsräte (ausdrücklich BAG vom 16.08.2011, 1 ABR 22/10, Rn. 29 ff. der Gründe; BAG 20.12.1988, 1 ABR 63/87, jeweils zitiert nach juris; Weber in GK-BetrVG, 10. Aufl. 2014, § 80 Rn. 23).
  • BAG, 20.12.1988 - 1 ABR 63/87

    Anschlußrechtsbeschwerde - Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Nürnberg, 18.08.2016 - 1 TaBV 2/16
    Insoweit bleibt es bei der funktionellen Zuständigkeit der jeweiligen Einzelbetriebsräte (ausdrücklich BAG vom 16.08.2011, 1 ABR 22/10, Rn. 29 ff. der Gründe; BAG 20.12.1988, 1 ABR 63/87, jeweils zitiert nach juris; Weber in GK-BetrVG, 10. Aufl. 2014, § 80 Rn. 23).
  • BAG, 05.03.2013 - 1 ABR 75/11

    Betriebsrat - Antragsbefugnis - Normenkontrolle

    Auszug aus LAG Nürnberg, 18.08.2016 - 1 TaBV 2/16
    In der Entscheidung vom 05.03.2013 (1 ABR 75/11, zitiert nach juris) stellt das Bundesarbeitsgericht zwar fest, dass der Betriebsrat nicht die Unwirksamkeit einer von einer anderen Arbeitnehmervertretung abgeschlossenen Betriebsvereinbarung geltend machen könne, solange er diesbezüglich keine eigenen betriebsverfassungsrechtlichen Rechtspositionen besitze.
  • BAG, 20.03.2018 - 1 ABR 11/17

    Vorlageanspruch des Betriebsrats - funktionelle Zuständigkeit

    Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 18. August 2016 - 1 TaBV 2/16 - aufgehoben.
  • LAG München, 11.10.2016 - 9 TaBV 49/16

    Auskunft des örtlichen Betriebsrats über die im Unternehmen beschäftigten

    Infolge des Fehlens einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zum Empfänger der Unterlagen nach § 80 Abs. 2 Satz 3 SGB IX und einer Abweichung zur Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 18.08.2016 (1 TaBV 2/16) war die Rechtsbeschwerde nach §§ 92 Abs. 1 Satz 1, 72 Abs. 2 ArbGG zuzulassen.
  • LAG München, 12.10.2016 - 8 TaBV 39/16

    Vorlageanspruch des Betriebsrats betreffend Unterlagen über die Beschäftigung

    Erfolglose Beschwerde der AGin: der örtliche BR hat Anspruch auf Übermittlung einer Kopie der Anzeige nach § 80 Abs. 1 Satz 1 SGB IX und des Verzeichnisses nach § 80 Abs. 1 SGB IX, bezogen auf das ganze Unternehmen (wie LAG Nürnberg vom 18.08.2016 - 1 TaBV 2/16; entgegen LAG München vom 21.06.2016 - 6 TaBV 16/16, vom 28.07.2016 - 3 TaBV 90/15, und vom 11.10.2016 - 9 TaBV 49/16).

    Insoweit bleibt es bei der funktionellen Zuständigkeit der jeweiligen Einzelbetriebsräte (vgl. zum Ganzen: LAG Nürnberg, Beschluss vom 18.08.2016 - 1 TaBV 2/16, m.w.N.).

  • LAG München, 26.04.2017 - 8 TaBV 57/16

    Auskunft über Schwerbehinderte im Unternehmen

    Der örtliche BR hat gegen die Arbeitgeberin Anspruch auf Auskunft über Name und Betriebsstätte der im Unternehmen beschäftigten Schwerbehinderten und der ihnen Gleichgestellten, um die unternehmensbezogen ausgestaltete Beschäftigungsquote überwachen zu können; dies folgt aus § 80 Abs. 2, Abs. 1 Nr. 1 BetrVG, § 71 SBG IX., Ferner hat er einen Anspruch auf Übermittlung einer Kopie der Anzeige nach § 80 Abs. 1 Satz 1 SGB IX und des Verzeichnisses nach § 80 Abs. 1 SGB IX, bezogen auf das ganze Unternehmen (wie LAG Nürnberg vom 18.08.2016 - 1 TaBV 2/16; entgegen LAG München vom 21.06.2016 - 6 TaBV 16/16, vom 28.07.2016 - 3 TaBV 90/15, und vom 11.10.2016 - 9 TaBV 49/16).

    Insoweit bleibt es bei der funktionellen Zuständigkeit der jeweiligen Einzelbetriebsräte (vgl. zutreffend zum Ganzen: LAG Nürnberg, Beschluss vom 18.08.2016 - 1 TaBV 2/16, m.w.N.).

  • LAG München, 17.11.2016 - 4 TaBV 15/16

    Informationsrecht des örtlichen Betriebsrats über Schwerbehinderte im Betrieb

    Die Rechtsbeschwerde war bereits wegen der Abweichung von der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts München vom 17.6.2015 - 8 TaBV 8/15 sowie des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 18.08.2016 (1 TaBV 2/16) zuzulassen.
  • LAG München, 11.10.2016 - 9 TaBV 50/16

    Auskunftsanspruch des örtlichen Betriebsrats eines Unternehmens mit mehreren

    Infolge des Fehlens einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zum Empfänger der Unterlagen nach § 80 Abs. 2 Satz 3 SGB IX und einer Abweichung zur Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 18.08.2016 (1 TaBV 2/16) war die Rechtsbeschwerde nach §§ 92 Abs. 1 Satz 1, 72 Abs. 2 ArbGG zuzulassen.
  • LAG München, 17.11.2016 - 4 TaBV 25/16

    Informationsrecht des örtlichen Betriebsrats über Schwerbehinderte im Betrieb

    Die Rechtsbeschwerde war bereits wegen der Abweichung von der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts München vom 17.6.2015 - 8 TaBV 8/15 sowie des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 18.08.2016 (1 TaBV 2/16) zuzulassen.
  • LAG München, 17.11.2016 - 4 TaBV 24/16

    Informationsrecht des örtlichen Betriebsrats über Schwerbehinderte im Betrieb

    Die Rechtsbeschwerde war bereits wegen der Abweichung von der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts München vom 17.6.2015 - 8 TaBV 8/15 sowie des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 18.08.2016 (1 TaBV 2/16) zuzulassen.
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