Rechtsprechung
LAG Nürnberg, 19.11.2009 - 7 Sa 74/08 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,52930) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Abtretungsbeschränkungen in Lebensversicherungsbedingungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Nürnberg, 20.11.2007 - 4 Ca 1782/07
- LAG Nürnberg, 19.11.2009 - 7 Sa 74/08
- BAG, 17.01.2012 - 3 AZR 10/10
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BAG, 02.07.2009 - 3 AZR 501/07
Auslegung einer Versorgungszusage - vertragliche Unverfallbarkeit
Auszug aus LAG Nürnberg, 19.11.2009 - 7 Sa 74/08
Im Zweifel ist der Auslegung der Vorzug zu geben, die zu einem vernünftigen, widerspruchsfreien und den Interessen beider Vertragspartner gerecht werdenden Ergebnis führt (vgl. Bundesarbeitsgericht - Urteil vom 02.07.2009 - 3 AZR 501/07 = DB 2009/1939). - BGH, 04.05.1977 - VIII ZR 230/76
Auslegung eines Factory-Vertrages als aufschiebend bedingte Forderungsabtretung - …
Auszug aus LAG Nürnberg, 19.11.2009 - 7 Sa 74/08
Soweit der Bundesgerichtshof darauf abstellt, nicht selten werde das Zustimmungserfordernis mit dem Anzeigeerfordernis z. B. in Vergabebedingungen der Deutschen Bundespost oder von Gemeinden gekoppelt (Bundesgerichtshof - VIII ZR 230/76), vermag dies kein Argument darzustellen, § 13 ALB sei in dieser Weise auszulegen. - BGH, 31.10.1990 - IV ZR 24/90
Wirksamkeit der Abtretung von Ansprüchen aus einem Lebensversicherungsvertrag
Auszug aus LAG Nürnberg, 19.11.2009 - 7 Sa 74/08
56 Allerdings ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Abtretung der Rechte aus einem Versicherungsvertrag absolut unwirksam, wenn die Abtretung entgegen den ALB vom Berechtigten nicht gegenüber der Versicherung schriftlich angezeigt worden ist (vgl. Bundesgerichtshof - Urteil vom 31.10.1990 - IV ZR 24/90 = BGHZ 112/387 und NJW 199/559).
- BGH, 25.03.1991 - II ZR 169/90
Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung für Änderungen des Dienstvertrages …
Auszug aus LAG Nürnberg, 19.11.2009 - 7 Sa 74/08
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich das erkennende Gericht anschließt, ist die Gesellschafterversammlung einer GmbH außer für den Abschluss und die Beendigung des Dienstvertrages eines Geschäftsführers auch für dessen Änderung zuständig (§ 46 Nr. 5 analog GmbHG), soweit nach dem Gesetz oder der Satzung keine anderweitige Zuständigkeit bestimmt ist (vgl. Bundesgerichtshof - Urteil vom 25.03.1991 - Az: II ZR 169/90 = NJW 91/1680). - BGH, 07.04.2005 - IX ZR 138/04
Verwertung von verpfändeten Rückdeckungsversicherungen in der Insolvenz des …
Auszug aus LAG Nürnberg, 19.11.2009 - 7 Sa 74/08
Insbesondere gebührt der Rückkaufswert - vorbehaltlich des Sicherstellungsrechts der Pfandgläubiger - der Insolvenzmasse, § 35 InsO, und der Insolvenzverwalter darf ihn einziehen, § 80 Absatz 1 InsO (vgl. Bundesgerichtshof - Urteil vom 07.04.2005 - Az: IX ZR 138/04 = NJW 05/2231). - OLG Stuttgart, 08.07.1998 - 20 U 112/97
Erteilung einer Ruhegeldzusage ohne förmlichen Gesellschafterbeschluss durch …
Auszug aus LAG Nürnberg, 19.11.2009 - 7 Sa 74/08
Die beiden Gesellschafter der Schuldnerin haben sich gemäß § 48 Absatz 2 GmbHG in Textform mit der Vertragsänderung einverstanden erklärt (vgl. OLG Stuttgart - Urteil vom 08.07.1998 - 20 U 112/97 = GmbHR 1998/1034 und NZG 1998/994).
- BAG, 17.01.2012 - 3 AZR 10/10
Zugehörigkeit des Rückkaufswertes einer Rückversicherung zur Insolvenzmasse
Auf die Revision des Beklagten wird - unter Zurückweisung der Anschlussrevision des Klägers - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 19. November 2009 - 7 Sa 74/08 - teilweise aufgehoben, soweit dem Hilfsantrag stattgegeben wurde.