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   LAG Nürnberg, 20.08.2014 - 2 TaBV 5/14   

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https://dejure.org/2014,22947
LAG Nürnberg, 20.08.2014 - 2 TaBV 5/14 (https://dejure.org/2014,22947)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 20.08.2014 - 2 TaBV 5/14 (https://dejure.org/2014,22947)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 20. August 2014 - 2 TaBV 5/14 (https://dejure.org/2014,22947)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    §§ 81 Abs. 2, 83 Abs. 5, 83a Abs. 2, 85, 89 Abs. 4, 90 Abs. 3, 91, 92 Abs. 1 ArbGG, 516 Abs. 3 Satz 1 ZPO
    Beschlussverfahren - Einstellungsbeschluss - Rechtsnatur - Rechtsmittel

  • Betriebs-Berater

    Einstellung - keine Verfahrensbeendigung wegen deklaratorischem Charakter

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unanfechtbarkeit des Einstellungsbeschlusses nach Rücknahme der Beschwerde im Beschlussverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Rechtsbeschwerde nur bei verfahrensbeendendem Beschluss möglich

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Einstellung - keine Verfahrensbeendigung wegen deklaratorischem Charakter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2014, 2227
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Hamm, 21.09.1999 - 13 TaBV 53/99

    Verfahrensbeschwerde bei Einstellungsbeschluss des Vorsitzenden

    Auszug aus LAG Nürnberg, 20.08.2014 - 2 TaBV 5/14
    (vgl. LAG Hamm vom 21.09.1999 - 13 TaBV 53/99 für die erstinstanzlichen Einstellungsbeschlüsse gemäß § 81 Abs. 2 Satz 2 ArbGG bei der Antragsrücknahme und gemäß § 83 a Abs. 2 ArbGG bei übereinstimmenden Erledigungserklärungen; LAG Hessen vom 24.01.1984 - 4 TaBV 82/83).
  • LAG Hessen, 24.01.1984 - 4 TaBV 82/83
    Auszug aus LAG Nürnberg, 20.08.2014 - 2 TaBV 5/14
    (vgl. LAG Hamm vom 21.09.1999 - 13 TaBV 53/99 für die erstinstanzlichen Einstellungsbeschlüsse gemäß § 81 Abs. 2 Satz 2 ArbGG bei der Antragsrücknahme und gemäß § 83 a Abs. 2 ArbGG bei übereinstimmenden Erledigungserklärungen; LAG Hessen vom 24.01.1984 - 4 TaBV 82/83).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.06.1982 - 6 TaBV 10/82

    Einstellungsbeschluß; Rechtsbeschwerde; Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus LAG Nürnberg, 20.08.2014 - 2 TaBV 5/14
    Der vorliegende Einstellungsbeschluss stellt aber keinen solchen Beschluss dar (GWBG/Greiner, 8. Aufl., 2014, § 89 ArbGG, Rn 22, a.A. allerdings die hM, z.B: ErfK/Koch, 14. Aufl., § 89 ArbGG Rn 7; Schwab/Weth/Busemann, ArbGG, 3. Aufl., § 89 ArbGG, Rn 54; GMP/Matthes/ Schlewing, 8. Aufl., 2013, § 89 ArbGG Rn. 59; GK-ArbGG/Dörner, § 89 ArbGG Rn. 59 allesamt unter Berufung auf LAG Rheinland-Pfalz vom 25.06.1982 - 6 TaBV 10/82).
  • LAG Baden-Württemberg, 24.06.2016 - 17 TaBV 6/15

    Beschlussverfahren - Betriebsrat - Zulässigkeit eines negativen Widerantrages des

    Im Umfang der teilweisen Beschwerderücknahme war das Beschwerdeverfahren durch Beschluss gemäß § 89 Abs. 4 Satz 2 ArbGG einzustellen (vgl. LAG Nürnberg 20. August 2014 - 2 TaBV 5/14 - Rn. 1; GMP/Matthes/ Schlewing ArbGG 8. Aufl. § 89 Rn. 59) und war der Beteiligte zu 1. durch Beschluss gemäß §§ 87 Abs. 2 Satz 1, 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG, 516 Abs. 3 ZPO der Beschwerde für verlustig zu erklären (vgl. LAG Nürnberg 20. August 2014 - 2 TaBV 5/14 - Rn. 6; GMP/Matthes/ Schlewing ArbGG 8. Aufl. § 89 Rn. 60).
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