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   LAG Nürnberg, 24.08.2016 - 2 Sa 201/16   

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https://dejure.org/2016,55124
LAG Nürnberg, 24.08.2016 - 2 Sa 201/16 (https://dejure.org/2016,55124)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 24.08.2016 - 2 Sa 201/16 (https://dejure.org/2016,55124)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 24. August 2016 - 2 Sa 201/16 (https://dejure.org/2016,55124)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • IWW

    § 18 Abs. 1 Nr. 1 2. Fall ArbZG, § ... 612 Abs. 1 BGB, § 5 Abs. 3 BetrVG, § 64 Abs. 1, 2 b ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG, 519, 520 ZPO, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 77 Abs. 4 BetrVG, § 151 BGB, § 77 Abs. 1 BetrVG, § 5 Abs. 3 Nr. 1 BetrVG, § 5 Abs. 3 Nr. 2 BetrVG, § 5 Abs. 3 Nr. 3 BetrVG, § 18 Abs. 1 Nr. 1 ArbZG, § 1 Abs. 2 BÄO, § 5 Abs. 4 BetrVG, §§ 15 - 18 BAT, § 3 lit. i BAT, § 1 Abs. 2 a TVöD, § 241 Abs. 2 BGB, § 106 GewO, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Arbeitszeit eines Chefarztes bei Teilnahme an der Zeiterfassung; Unbegründete Klage auf Fortführung eines Stundenkontos und bezahlten Freizeitausgleich

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    §§ 611, 612 BGB, 18 Abs. 1 ArbZG
    Überstunden - Chefarzt - Freizeitausgleich - betriebliche Übung

  • rewis.io

    Anspruch auf Fortführung des Stundenkontos und bezahlten Freizeitausgleich

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611; BGB § 612; ArbZG § 18 Abs. 1
    Arbeitszeit eines Chefarztes bei Teilnahme an der Zeiterfassung; Unbegründete Klage auf Fortführung eines Stundenkontos und bezahlten Freizeitausgleich

  • rechtsportal.de

    Arbeitszeit eines Chefarztes bei Teilnahme an der Zeiterfassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 22.02.2012 - 5 AZR 765/10

    Vereinbarung einer pauschalen Abgeltung von Mehrarbeitsvergütung im

    Auszug aus LAG Nürnberg, 24.08.2016 - 2 Sa 201/16
    Da es jedoch einen allgemeinen Rechtsgrundsatz, wonach jede Mehrarbeitszeit oder jede dienstliche Anwesenheit über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus zu vergüten ist, gerade bei Diensten höherer Art nicht gibt, ist die Vergütungserwartung stets anhand eines objektiven Maßstabes festzustellen (BAG 22.02.2012 - 5 AZR 765/10: 21.09.2011 - 5 AZR 629/10; 17.08.2011 - 5 AZR 406/10).

    Im Hinblick auf die Frage der Vergütungserwartung sind die Verkehrssitte, Art, Umfang und Dauer der Dienstleistung sowie die Stellung der Beteiligten zueinander zu berücksichtigen (BAG 22.02.2012 - 5 AZR 765/10).

    Wer mit seinem Entgelt, das er aus abhängiger Beschäftigung erzielt, die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung überschreitet, gehört zu den Besserverdienern, die aus Sicht der beteiligten Kreise nach der Erfüllung ihrer Arbeitsaufgaben und nicht nach der Erfüllung eines bestimmten Stundensolls beurteilt werden (BAG, Urteil vom 22.02.2012 - 5 AZR 765/10).

  • BAG, 17.03.1982 - 5 AZR 1047/79

    Arbeitszeit: Rufbereitschaft eines leitenden Krankenhausarztes - Zusatzvergütung

    Auszug aus LAG Nürnberg, 24.08.2016 - 2 Sa 201/16
    Der Chefarzt einer Fachabteilung ist, wenn ihm diese Leitungsbefugnisse zukommen, mit einem leitenden Angestellten vergleichbar (BAG 17.03.1982 - 5 AZR 1047/79; LAG Hamm 15.03.2013 - 18 Sa 1802/12 - Rn 53).

    Mehrarbeit, die sich daraus ergibt, dass der Chefarzt die ihm verantwortlich übertragenen Aufgaben erledigt, ist grundsätzlich mit der vereinbarten Vergütung abgegolten; dies gilt jedenfalls dann, wenn neben dem Gehalt auch noch eine Beteiligungsvergütung - wie vorliegend in § 9 Abs. 2 des Arbeitsvertrags - vereinbart ist (BAG 17.03.1982 - 5 AZR 1047/79 für ein Liquidationsrecht; LAG Hamm a.a.O.).

  • BAG, 21.09.2011 - 5 AZR 629/10

    Vergütungserwartung - Überstunden

    Auszug aus LAG Nürnberg, 24.08.2016 - 2 Sa 201/16
    Da es jedoch einen allgemeinen Rechtsgrundsatz, wonach jede Mehrarbeitszeit oder jede dienstliche Anwesenheit über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus zu vergüten ist, gerade bei Diensten höherer Art nicht gibt, ist die Vergütungserwartung stets anhand eines objektiven Maßstabes festzustellen (BAG 22.02.2012 - 5 AZR 765/10: 21.09.2011 - 5 AZR 629/10; 17.08.2011 - 5 AZR 406/10).

    Darlegungs- und beweispflichtig für das Bestehen einer Vergütungserwartung ist nach allgemeinen Grundsätze derjenige, der eine Vergütung begehrt (BAG 21.09.2011 - 5 AZR 629/10).

  • LAG Hamm, 15.03.2013 - 18 Sa 1802/12

    Pauschale Abgeltung von Bereitschaftsdiensten und Rufbereitschaft - Festlegung

    Auszug aus LAG Nürnberg, 24.08.2016 - 2 Sa 201/16
    Es kann dahingestellt bleiben, ob eine solche Klausel in Chefarztverträgen mit Beteiligungsvergütung wirksam ist oder mangels Transparenz nach § 307 Abs. 3 Satz 2 iVm Abs. 1 Satz 2 BGB unwirksam, wenn sie nicht individuell ausgehandelt ist (vgl. zur Pauschalabgeltung von Überstunden allgemein zuletzt BAG 18.11.2015 - 5 AZR 751/13 - Rn 23 mwN; kritisch für Chefarztverträge: Münzel, Chefarztverträge und AGB, NZA, 2011, 886; offengelassen für Rufbereitschaftsdienste LAG Hamm 15.03.2013 - 18 Sa 1802/12 - Rn 48 mwN).

    Der Chefarzt einer Fachabteilung ist, wenn ihm diese Leitungsbefugnisse zukommen, mit einem leitenden Angestellten vergleichbar (BAG 17.03.1982 - 5 AZR 1047/79; LAG Hamm 15.03.2013 - 18 Sa 1802/12 - Rn 53).

  • BAG, 05.05.2010 - 7 ABR 97/08

    Leitender Angestellter - Chefarzt - Einfluss auf die Unternehmensführung

    Auszug aus LAG Nürnberg, 24.08.2016 - 2 Sa 201/16
    Ob ein Chefarzt leitender Angestellter i.S.v. § 5 Abs. 3 Nr. 3 BetrVG ist, hängt maßgeblich von den Umständen des Einzelfalls ab (BAG 05.05.2010 - 7 ABR 97/08 - Rn 14).

    Die Erwähnung der Chefärzte in dieser Vorschrift wäre überflüssig, wenn sie ohne Weiteres dem Begriff des leitenden Angestellten unterfallen würden (BAG 05.05.2010 - 7 ABR 97/08 - Rn 15).

  • BAG, 21.03.2012 - 6 AZR 560/10

    Gutschrift auf ein Arbeitszeitkonto für eine Lehrkraft

    Auszug aus LAG Nürnberg, 24.08.2016 - 2 Sa 201/16
    Dies wäre allenfalls dann der Fall gewesen, wenn der Kläger von seiner Arbeitspflicht durch Reduzierung der Sollarbeitszeit freigestellt worden wäre (BAG 21.03.2012 - 6 AZR 560/10 - Rn 22; Küttner/Poeche, a.a.O., Rn 14).
  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 347/11

    Darlegungs- und Beweislast im Überstundenprozess

    Auszug aus LAG Nürnberg, 24.08.2016 - 2 Sa 201/16
    In diesem Fall kommt grundsätzlich ein Entgeltanspruch aus § 612 Abs. 1 BGB in Betracht (BAG 16.05.2012 - 5 AZR 347/11), der je nach Vereinbarung auch in Freizeitausgleich bestehen kann (vgl. Küttner/Poeche, 23. Auflage, 2016, Überstunden, Rn 14).
  • BAG, 17.08.2011 - 5 AZR 406/10

    Pauschalabgeltung von Überstunden - Vergütungserwartung

    Auszug aus LAG Nürnberg, 24.08.2016 - 2 Sa 201/16
    Da es jedoch einen allgemeinen Rechtsgrundsatz, wonach jede Mehrarbeitszeit oder jede dienstliche Anwesenheit über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus zu vergüten ist, gerade bei Diensten höherer Art nicht gibt, ist die Vergütungserwartung stets anhand eines objektiven Maßstabes festzustellen (BAG 22.02.2012 - 5 AZR 765/10: 21.09.2011 - 5 AZR 629/10; 17.08.2011 - 5 AZR 406/10).
  • BAG, 27.04.2016 - 5 AZR 311/15

    Anspruch auf Gehaltserhöhung - Bandbreitenregelung - betriebliche Übung

    Auszug aus LAG Nürnberg, 24.08.2016 - 2 Sa 201/16
    Erbringt der Arbeitgeber die Leistungen für den Arbeitnehmer erkennbar aufgrund einer anderen Rechtspflicht, kann der Arbeitnehmer nicht davon ausgehen, ihm solle eine Leistung auf Dauer unabhängig von dieser Rechtspflicht gewährt werden (st. Rspr. z.B. BAG 27.04.2016 -5 AZR 311/15 - Rn 27).
  • BAG, 23.09.2015 - 5 AZR 767/13

    Arbeitszeitkonto - Arbeitszeitguthaben - Darlegungslast

    Auszug aus LAG Nürnberg, 24.08.2016 - 2 Sa 201/16
    Der Arbeitnehmer, der Kenntnis von der Buchung erhält, kann nicht annehmen, es handele sich um eine auf Bestätigung oder gar Veränderung der Rechtslage gerichtete Willenserklärung im Sinne eines deklaratorischen oder konstitutiven Schuldanerkenntnisses (BAG 23.09.2015 - 5 AZR 767/13 - Rn 23).
  • BAG, 18.11.2015 - 5 AZR 751/13

    Vergütungsvereinbarung - Sittenwidrigkeit

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