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   LAG Nürnberg, 25.02.2003 - 2 TaBV 24/02   

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LAG Nürnberg, 25.02.2003 - 2 TaBV 24/02 (https://dejure.org/2003,6827)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 25.02.2003 - 2 TaBV 24/02 (https://dejure.org/2003,6827)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 25. Februar 2003 - 2 TaBV 24/02 (https://dejure.org/2003,6827)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung betriebsbedingt angefallener Kosten für Übernachtung und Verpflegung im Zusammenhang mit der Teilnahme an einer Schulung eines Betriebsratsmitglieds; Besuch des Betriebsräte-Seminars "Geschäftsführung und Zusammenarbeit im Betriebsrat (§§ 36 ff. BetrVG)" ; ...

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    BetrVG §§ 37 Abs. 1, 6; 40 Abs. 1; 78 Satz 2
    Anrechnung einer Haushaltsersparnis für Betriebsräteschulungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 07.06.1984 - 6 ABR 66/81

    Betriebsratsmitglied - Schulungsveranstaltung - Reisekosten

    Auszug aus LAG Nürnberg, 25.02.2003 - 2 TaBV 24/02
    Dies soll jedoch dann nicht gelten, wenn einem Betriebsratsmitglied bei Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung nach § 37 Abs. 6 BetrVG Kosten entstehen, die von ihm der Höhe nach nicht beeinflussbar sind (BAG vom 07.06.1984, 6 ABR 66/81 = AP Nr. 24 zu § 40 BetrVG 1972).

    Für den Fall, dass die Schulungskosten der Höhe nach vom Betriebsratsmitglied nicht beeinflussbar sind, hat dies das BAG ausdrücklich entschieden (BAG vom 07.06.1984, 6 ABR 66/81 = AP Nr. 24 zu § 40 BetrVG).

  • BAG, 29.01.1974 - 1 ABR 34/73

    Reisekosten - Abrechnung - Reisen von Betriebsratsmitgliedern - Beschlußverfahren

    Auszug aus LAG Nürnberg, 25.02.2003 - 2 TaBV 24/02
    BetrVG, 8. Auflage, § 40 Rz. 51; Hess/Schlochauer/Glaubitz, BetrVG, 5. Auflage, § 40 Rz. 44 a; Stege/Weinsbach, BetrVG, 7. Auflage, § 37 Rz. 58, Fitting/Kaiser/Heither/Engels, BetrVG, 21. Auflage, § 40 Rz. 59, Wiese/Weber in GK-BetrVG, 7. Auflage, § 40 Rz. 44, abweichend Wedde in Däubler/Kittner, Klebe, BetrVG, 7. Auflage, § 40 Rz. 50. Das BAG entnimmt dem Verbot einer Begünstigung oder Benachteiligung der Betriebsratsmitglieder wegen ihrer Tätigkeit in § 78 Satz 2 BetrVG, dass bei Bestehen einer für alle Arbeitnehmer verbindlichen betrieblichen Reisekostenregelung oder bei Bestehen einer allgemeinen betrieblichen Praxis, bei Reisen von Arbeitnehmern nach den Lohnsteuerrichtlinien abzurechnen, dies dann grundsätzlich auch für die Erstattung von Verzehrkosten von Betriebsratsmitgliedern wegen der Teilnahme an Schulungen nach § 37 Abs. 6 BetrVG gilt (vgl. BAG AP Nr. 10 zu § 37 BetrVG unter Hinweis auf BAG vom 17.09.1974, 1 ABR 98/73 = AP Nr. 6 zu § 40 BetrVG 1972 sowie BAG vom 29.01.1974, 1 ABR 34/73 = AP Nr. 8 zu § 37 BetrVG 1972).

    Insoweit besteht eine Vergleichbarkeit mit der Entscheidung des BAG vom 31.10.1972, 1 ABR 7/72 = AP Nr. 2 zu § 40 BetrVG 1972, auf die das BAG in der Entscheidung vom 29.01.1974, 1 ABR 34/73 = AP Nr. 8 zu § 37 BetrVG 1972 hingewiesen und ausgeführt hat, dass sich aus der Entscheidung vom 31.10.1972 nichts herleiten lasse, hinsichtlich einer Anrechnung einer Haushaltsersparnis.

  • BAG, 31.10.1972 - 1 ABR 7/72

    Kostentragung bei gewerkschaftlichen Schulungen

    Auszug aus LAG Nürnberg, 25.02.2003 - 2 TaBV 24/02
    Insoweit besteht eine Vergleichbarkeit mit der Entscheidung des BAG vom 31.10.1972, 1 ABR 7/72 = AP Nr. 2 zu § 40 BetrVG 1972, auf die das BAG in der Entscheidung vom 29.01.1974, 1 ABR 34/73 = AP Nr. 8 zu § 37 BetrVG 1972 hingewiesen und ausgeführt hat, dass sich aus der Entscheidung vom 31.10.1972 nichts herleiten lasse, hinsichtlich einer Anrechnung einer Haushaltsersparnis.
  • BAG, 17.06.1998 - 7 ABR 22/97

    Aufschlüsselung pauschaler Schulungskosten

    Auszug aus LAG Nürnberg, 25.02.2003 - 2 TaBV 24/02
    Diese Rechtsprechung ist auch in der Entscheidung vom 17.06.1998, 7 ABR 22/97 = AP Nr. 62 zu § 40 BetrVG 1972 nicht aufgegeben.
  • BAG, 28.02.1990 - 7 ABR 5/89

    Betriebsrat: Erforderlichkeit von Verpflegungskosten bei Schulung

    Auszug aus LAG Nürnberg, 25.02.2003 - 2 TaBV 24/02
    Nach der Rechtsprechung des BAG sei deshalb eine Saldierung geboten von Aufwendungen der Betriebsratsmitglieder für tatsächlich entstandene Kosten bei Übernachtung und Verpflegung im Zusammenhang mit der Seminarteilnahme einerseits und Ersparnissen infolge während dieser Zeit nicht in Anspruch genommener Verpflegung zu Hause oder in einer Betriebskantine andererseits (BAG vom 28.02.1990, 7 ABR 5/89).
  • ArbG Kiel, 27.02.1997 - H 5d BV 41/96

    Verpflichtung des Arbeitgebers zur Übernahme von Seminarkosten; Übernahme der

    Auszug aus LAG Nürnberg, 25.02.2003 - 2 TaBV 24/02
    Der Antragsgegner verweist auf die Entscheidungen des BAG vom 29.04.1975 AP Nr. 9 zu § 40 BetrVG; vom 29.01.1974 AP Nr. 8 zu § 37 BetrVG 1972 sowie als Anlage beigefügte Entscheidungen der Arbeitsgerichte Regensburg vom 13.09.2000, 6 BV 9/00; Nürnberg vom 15.03.2001, 16 BV 117/00; Bamberg - Kammer Coburg vom 03.07.2000, 1 BV 4/01 C; Kiel vom 27.02.1997, NZA RR 1998, 212, 214; Ulm vom 16.01.2002, 2 BV 4/01; LAG München Beschlusse vom 08.08.2002, 4 TaBV 74/01, vom 30.10.2002, 6 TaBV 66/00, vom 17.12.2002, 8 TaBV 44/02 sowie LAG Köln vom 11.04.2000, 10 TaBV 50/01.
  • BAG, 30.03.1994 - 7 ABR 45/93

    Schulung durch gewerkschaftseigenes Unternehmen

    Auszug aus LAG Nürnberg, 25.02.2003 - 2 TaBV 24/02
    Dem von einer ständigen Rechtsprechung des BAG entwickelten und von der herrschenden Meinung in der Literatur geteilten Grundsatz, wonach sich Betriebsratsmitglieder auf den Freistellungsanspruch von Schulungskosten nach § 37 Abs. 6 BetrVG - soweit Verzehrkosten betroffen sind - eine Haushaltsersparnis anrechnen lassen müssen, schließt sich die Beschwerdekammer an (vgl. BAG vom 29.01.1974, 1 ABR 34/71 = AP Nr. 8 zu § 37 BetrVG 1972, BAG vom 30.03.1994, 7 ABR 45/93 = AP Nr. 42 zu § 40 BetrVG 1972, BAG vom 28.06.1995, 7 ABR 55/93 = AP Nr. 48 zu § 40 BetrVG 1972; Richardi/Thüsing,.
  • BAG, 17.09.1974 - 1 ABR 98/73

    Betriebliche Reisekostenregelung - Kenntnis - Betriebsratsmitglied

    Auszug aus LAG Nürnberg, 25.02.2003 - 2 TaBV 24/02
    BetrVG, 8. Auflage, § 40 Rz. 51; Hess/Schlochauer/Glaubitz, BetrVG, 5. Auflage, § 40 Rz. 44 a; Stege/Weinsbach, BetrVG, 7. Auflage, § 37 Rz. 58, Fitting/Kaiser/Heither/Engels, BetrVG, 21. Auflage, § 40 Rz. 59, Wiese/Weber in GK-BetrVG, 7. Auflage, § 40 Rz. 44, abweichend Wedde in Däubler/Kittner, Klebe, BetrVG, 7. Auflage, § 40 Rz. 50. Das BAG entnimmt dem Verbot einer Begünstigung oder Benachteiligung der Betriebsratsmitglieder wegen ihrer Tätigkeit in § 78 Satz 2 BetrVG, dass bei Bestehen einer für alle Arbeitnehmer verbindlichen betrieblichen Reisekostenregelung oder bei Bestehen einer allgemeinen betrieblichen Praxis, bei Reisen von Arbeitnehmern nach den Lohnsteuerrichtlinien abzurechnen, dies dann grundsätzlich auch für die Erstattung von Verzehrkosten von Betriebsratsmitgliedern wegen der Teilnahme an Schulungen nach § 37 Abs. 6 BetrVG gilt (vgl. BAG AP Nr. 10 zu § 37 BetrVG unter Hinweis auf BAG vom 17.09.1974, 1 ABR 98/73 = AP Nr. 6 zu § 40 BetrVG 1972 sowie BAG vom 29.01.1974, 1 ABR 34/73 = AP Nr. 8 zu § 37 BetrVG 1972).
  • LAG Köln, 11.04.2002 - 10 TaBV 50/01

    Schulungskosten, Erstattungsanspruch, Verpflegungskosten, privater

    Auszug aus LAG Nürnberg, 25.02.2003 - 2 TaBV 24/02
    Der Antragsgegner verweist auf die Entscheidungen des BAG vom 29.04.1975 AP Nr. 9 zu § 40 BetrVG; vom 29.01.1974 AP Nr. 8 zu § 37 BetrVG 1972 sowie als Anlage beigefügte Entscheidungen der Arbeitsgerichte Regensburg vom 13.09.2000, 6 BV 9/00; Nürnberg vom 15.03.2001, 16 BV 117/00; Bamberg - Kammer Coburg vom 03.07.2000, 1 BV 4/01 C; Kiel vom 27.02.1997, NZA RR 1998, 212, 214; Ulm vom 16.01.2002, 2 BV 4/01; LAG München Beschlusse vom 08.08.2002, 4 TaBV 74/01, vom 30.10.2002, 6 TaBV 66/00, vom 17.12.2002, 8 TaBV 44/02 sowie LAG Köln vom 11.04.2000, 10 TaBV 50/01.
  • LAG Hamm, 13.01.2006 - 10 TaBV 65/05

    Anrechnung einer Haushaltsersparnis auf Verpflegungskosten einer

    Die von 1990 bis 1995 geltenden Lohnsteuerrichtlinien stellen jedoch für das Jahr 2004, das Jahr, in dem die Schulungsveranstaltung stattfand, für die Bemessung der Haushaltsersparnis keinen geeigneten Anhaltspunkt mehr dar (LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.02.2003 - 19 TaBV 3/02 - n.v.; LAG Nürnberg, Beschluss vom 25.02.2003 - 2 TaBV 24/02 - LAGRep 2003, 243 = ARSt 2003, 244; a.A. LAG München, Beschluss vom 08.08.2002 - 4 TaBV 74/01 - n.v.).
  • LAG Hamm, 15.10.2010 - 10 TaBV 37/10

    Ordnungsgemäße Beschlussfassung des Betriebsrats bei unterlassener Ladung an

    Die von 1990 bis 1995 geltenden Lohnsteuerrichtlinien stellen jedoch für das Jahr 2008, das Jahr, in dem die Schulungsveranstaltung stattfand, für die Bemessung der Haushaltsersparnis keinen geeigneten Anhaltspunkt mehr dar (LAG Baden-Württemberg 06.02.2003 - 19 TaBV 3/02 - n.v.; LAG Nürnberg 25.02.2003 - 2 TaBV 24/02 - LAGRep 2003, 243 = ARSt 2003, 244; LAG Hamm 13.01.2006 - 10 TaBV 65/05 - NZA-RR 2006, 249; LAG Köln 25.04.2008 - 11 TaBV 10/08 - AE 2009, 135 = EzB BetrVG § 37 Nr. 9).
  • LAG Köln, 25.04.2008 - 11 TaBV 10/08

    Kosten einer Betriebsratsschulung

    Demgegenüber haben mehrere Landesarbeitsgerichte in jüngerer Rechtsprechung auf die Sachbezugsverordnung abgestellt (LAG Baden-Württemberg 20. September 2007 - 11 TaBV 5/07 - juris; LAG Hamm 13. Januar 2006 - 10 TaBV 65/05 - NZA-RR 2006, 249; LAG Nürnberg 25. Februar 26. Juli 2004 - 9(7) TaBV 51/02 - juris; LAG Nürnberg 25. Februar 2003 - 2 TaBV 24/02 - LAG Report 2003, 243).
  • LAG Baden-Württemberg, 01.02.2006 - 2 TaBV 4/05

    Erstattung von Übernachtungskosten und Verpflegungskosten für

    Da im vorliegenden Verfahren eine Reisekostenregelung auf der Basis des LRKG Anwendung findet, die den Verpflegungsmehraufwand regelt, kommt es nicht auf die Frage an, ob hinsichtlich der Verpflegungskosten ein Abschlag für ersparte eigene Haushaltsaufwendungen in Abzug gebracht werden kann (vgl. BAG, 28.06.1995 - 7 ABR 47/94 - AP Nr. 47 zu 40 BetrVG 1972 B II. a der Gründe; LAG Baden-Württemberg, 06.02.2003 - 19 TaBV 3/02; LAG Nürnberg, 25.02.2003 - 2 TaBV 24/02; LAG Nürnberg, 26.07.2004 - 9 (7) TaBV 51/02; Fitting a.a.O. § 40 Rnr. 59, 76 m.w.N.).
  • LAG Nürnberg, 05.07.2004 - 9 (7) TaBV 51/02

    Kosten des Betriebsrats; Anrechnung einer Haushaltsersparnis bei Seminarteilnahme

    Die erkennende Kammer folgt der Rechtsansicht der 2. Kammer des Landesarbeitsgerichts Nürnberg (Beschluss vom 12.02.2003, 2 TaBV 24/02 - ARST 2003, 244), wonach auf die frühere 20 %-Regelung in den Lohnsteuerrichtlinien nicht mehr zurückgegriffen werden kann, wie dies weiterhin von der Beschwerdeführerin vertreten wird.
  • LAG Nürnberg, 26.07.2004 - 9 (7) TaBV 51/02

    Kosten des Betriebsrats - Anrechnung einer Haushaltsersparnis bei

    Die erkennende Kammer folgt der Rechtsansicht der 2. Kammer des Landesarbeitsgerichts Nürnberg (Beschluss vom 12.02.2003, 2 TaBV 24/02 - ARST 2003, 244), wonach auf die frühere 20 %-Regelung in den Lohnsteuerrichtlinien nicht mehr zurückgegriffen werden kann, wie dies weiterhin von der Beschwerdeführerin vertreten wird.
  • LAG Baden-Württemberg, 20.09.2007 - 11 TaBV 5/07

    Schulungskosten - Haushaltsersparnis - Kosten der Betriebsratstätigkeit

    Auch deshalb ist ein Rückgriff auf die frühere 20-Prozent-Regelung in den Lohnsteuerrichtlinien nicht mehr möglich, dies aber insbesondere auch, weil die von 1990 bis 1995 geltenden Lohnsteuerrichtlinien für das Jahr 2005, in dem die streitgegenständlichen Schulungsveranstaltungen stattfanden, für die Bemessung der Haushaltsersparnis keinen geeigneten Anhaltspunkt mehr darstellen (LAG Bad.-Württ. 06.02.2003 - 19 TaBV 3/02 - LAG Nürnberg 25.02.2003 - ARST 2003, 244; LAG Nürnberg 26.07.2004 - 9 (7) TaBV 51/02 - BeckRS 2004 4; LAG Hamm 13.01.2006 - 10 TaBV 65/05 - NZA-RR 2006, Heft 5).
  • SG Berlin, 14.11.2007 - S 37 AS 28904/07

    Arbeitslosengeld II - keine Kürzung der Regelleistung - keine

    Schließlich ist zu bedenken, dass § 2 SvEV keinen Wert für die Versorgung mit Getränken enthält (vgl. LAG Nürnberg vom 25.2.2003 - 2 TaBV 24/02, juris); die Getränke wären zusätzlich nach § 3 Abs. 1 Satz 1 SvEV mit dem um übliche Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreis am Abgabeort anzusetzen.
  • ArbG Ulm, 20.12.2006 - 9 BV 5/06

    Erforderlichkeit einer Grundlagenschulung für die Gesamtbetriebsratsarbeit und

    Insofern ist es sachgerecht, stattdessen zur Feststellung der Höhe der Haushaltsersparnis auf die Sachbezugsverordnung zurück zu greifen, die regelmäßig der aktuellen Preisentwicklung angepasst wird (so auch LAG Nürnberg, Beschluss v. 25.02.2003, 2 TaBV 24/02, dessen ausführlicher Auseinandersetzung mit der Problematik sich die Kammer anschließt).
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