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   LAG Niedersachsen, 01.12.2008 - 6 Sa 817/08   

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LAG Niedersachsen, 01.12.2008 - 6 Sa 817/08 (https://dejure.org/2008,7490)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 01.12.2008 - 6 Sa 817/08 (https://dejure.org/2008,7490)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 01. Dezember 2008 - 6 Sa 817/08 (https://dejure.org/2008,7490)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Außerordentliche Kündigung - unerlaubte Abfallentsorgung - Beginn der Kündigungserklärungsfrist - Zuständigkeit des Eigenbetriebspersonalrates

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 626 Abs. 1 BGB; § 626 Abs. 2 BGB; § 80 Abs. 4 NGO; § 113 NGO; § 79 NPersVG
    Außerordentliche Kündigung eines Müllwerkers wegen pflichtwidriger Müllentsorgung; Beginn der Kündigungserklärungsfrist bei Anhörung des Arbeitnehmers vor Ausspruch einer außerordentlichen Tatkündigung; Zuständigkeit des Eigenbetriebspersonalrates bei Kündigungen von ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außerordentliche Kündigung eines Müllwerkers wegen pflichtwidriger Müllentsorgung; Beginn der Kündigungserklärungsfrist bei Anhörung des Arbeitnehmers vor Ausspruch einer außerordentlichen Tatkündigung; Zuständigkeit des Eigenbetriebspersonalrates bei Kündigungen von ...

  • Judicialis

    BGB § 626; ; NGO § 80; ; NGO § 113; ; NPersVG § 79

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Außerordentliche Kündigung eines Müllwerkers wegen pflichtwidriger Müllentsorgung - Beginn der Kündigungserklärungsfrist bei Anhörung des Arbeitnehmers vor Ausspruch einer außerordentlichen Tatkündigung - Zuständigkeit des Eigenbetriebspersonalrates bei Kündigungen von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (20)

  • BAG, 13.12.2007 - 2 AZR 537/06

    Außerordentliche Kündigung - betriebsverfassungswidrig erlangte Information

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 01.12.2008 - 6 Sa 817/08
    Vom Arbeitnehmer zu Lasten des Arbeitgebers begangene Vermögensdelikte sind regelmäßig geeignet, eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund zu rechtfertigen (vgl. BAG, Urteil vom 13.12.2007 - 2 AZR 537/06 - NJW 2008, 1633 - 1635).

    Ein Verwertungsverbot in bezug auf Sachvortrag besteht nicht (vgl. BAG, 13.12.2007 - 2 AZR 537/06 - NJW 2008, 1633 - 1635).

  • BAG, 19.04.2007 - 2 AZR 180/06

    Außerordentliche Kündigung - Personalrat

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 01.12.2008 - 6 Sa 817/08
    Auch unter Berücksichtigung der vorherigen mehrfachen Anweisungen vonseiten der Beklagten zum Thema der unerlaubten Müllentsorgung konnte der Kläger unter keinem denkbaren Gesichtspunkt davon ausgehen, die Beklagte werde das von ihm gezeigte Fehlverhalten nicht zum Anlass für eine sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses nehmen (vgl. BAG, 10.02.1999 - 2 ABR 31/98v - AP Nr. 42 zu § 15 KSchG 1969; BAG, 01.07.1999 - 2 AZR 676/98 -AP Nr. 11 zu § 15 BBiG; BAG, 19.04.2007 - 2 AZR 180/06 - AP Nr. 20 zu § 174 BGB).
  • BAG, 03.07.2003 - 2 AZR 437/02

    Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 01.12.2008 - 6 Sa 817/08
    Seine pauschale Einlassung, er erkenne sich auf den Videoaufnahmen nicht, erweckt auf den ersten Blick den Eindruck einer Schutzbehauptung; ihr brauchte deshalb weder vonseiten der Beklagten noch vonseiten des Gerichtes nachgegangen zu werden (vgl. BAG, 03.07.2003 - 2 AZR 437/02 - AP Nr. 30 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung).
  • OLG Dresden, 13.09.2002 - 10 UF 504/02

    Bewilligung der Prozesskostenhilfe für die Berufungsinstanz

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 01.12.2008 - 6 Sa 817/08
    Anlass zur erneuten Vernehmung hatte die Kammer daher nicht (vgl. BAG, vom 06.12.2001 - 2 AZR 396/00 - AP Nr. 32 zu § 286 ZPO; OLG Dresden, 13.09.2002 - 10 HS 502/02 [richtig: 10 UF 504/02 - d. Red.] - NJW-RR 2003, 210 - 211).
  • BAG, 01.07.1999 - 2 AZR 676/98

    Außerordentliche Kündigung eines Berufsausbildungsverhältnisses wegen

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 01.12.2008 - 6 Sa 817/08
    Auch unter Berücksichtigung der vorherigen mehrfachen Anweisungen vonseiten der Beklagten zum Thema der unerlaubten Müllentsorgung konnte der Kläger unter keinem denkbaren Gesichtspunkt davon ausgehen, die Beklagte werde das von ihm gezeigte Fehlverhalten nicht zum Anlass für eine sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses nehmen (vgl. BAG, 10.02.1999 - 2 ABR 31/98v - AP Nr. 42 zu § 15 KSchG 1969; BAG, 01.07.1999 - 2 AZR 676/98 -AP Nr. 11 zu § 15 BBiG; BAG, 19.04.2007 - 2 AZR 180/06 - AP Nr. 20 zu § 174 BGB).
  • BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 396/00

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen Drohung mit einer außerordentlichen

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 01.12.2008 - 6 Sa 817/08
    Anlass zur erneuten Vernehmung hatte die Kammer daher nicht (vgl. BAG, vom 06.12.2001 - 2 AZR 396/00 - AP Nr. 32 zu § 286 ZPO; OLG Dresden, 13.09.2002 - 10 HS 502/02 [richtig: 10 UF 504/02 - d. Red.] - NJW-RR 2003, 210 - 211).
  • LAG Hamm, 07.06.2005 - 19 (9) Sa 232/05

    Anhörung des Arbeitnehmers und Beginn der zweiwöchigen Kündigungserklärungsfrist

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 01.12.2008 - 6 Sa 817/08
    Bei einer Tatkündigung kann eine vorherige Anhörung des Arbeitnehmers schon deshalb geboten sein, um dem Arbeitnehmer die Gelegenheit zu geben, entlastende Umstände vorzubringen und so die Kündigungsentscheidung des Arbeitgebers zu beeinflussen (vgl. BAG, 14.11.1984 - 7 AZR 132/82 - NZA 86, 95; LAG Hamm, 07.06.2005 - 19 (9) Sa 232/05 - LAGReport 2005, 384).
  • BAG, 27.08.1974 - 1 AZR 505/73

    Arbeitgeber - Dienstherr - Billigung einer Maßnahme - Personalrat - Schriftliche

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 01.12.2008 - 6 Sa 817/08
    Die Beteiligung einer unzuständigen Personalvertretung führt zur Unwirksamkeit der Kündigung (vgl. BAG, 27.08.1974 - 1 AZR 505/73 - AP Nr. 1 zu § 72 PersVG Niedersachsen).
  • BAG, 20.11.2003 - 8 AZR 580/02

    Schadensersatz wegen Betruges

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 01.12.2008 - 6 Sa 817/08
    Die Rechtsprechung legt dem Gegner der primär darlegungs- und beweispflichtigen Partei dann eine gewisse sekundäre Behauptungslast auf, wenn eine darlegungspflichtige Partei außerhalb des von ihr darzulegenden Geschehensablaufes steht und keine näheren Kenntnisse der maßgebenden Tatsachen besitzt, wohingegen der Prozessgegner sie hat und ihm nähere Angaben zumutbar sind (vgl. BAG, 20.11.2003 - 8 AZR 580/02 - NJW 2004, 2848 - 2853; BAG, 18.10.1990 - 2 AZR 204/90 - RzK I. 10 h Nr. 30).
  • BAG, 25.02.1998 - 2 AZR 226/97

    Kündigung in der Probezeit - Personalratsanhörung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 01.12.2008 - 6 Sa 817/08
    Der Personalrat hat im Rahmen der Benehmensherstellung auch zu keinem Zeitpunkt die Zuständigkeit des Eigenbetriebsleiters zum Ausspruch der Kündigung gerügt (vgl. BAG, 25.02.1998 - 2 AZR 226/97 - AP Nr. 8 zu § 72 a LPVG N.rhein-Westfalen; BVerwG, 26.08.1987, 6 P 11/86 - PersVG 1988, 488 - 491).
  • BAG, 05.12.2002 - 2 AZR 478/01

    Anfechtung der Eigenkündigung eines Arbeitnehmers wegen Drohung des Arbeitgebers

  • BAG, 18.10.1990 - 2 AZR 204/90

    Wirksamkeit einer verhaltensbedingten Kündigung wegen Arbeitsbummelei -

  • BAG, 28.10.1970 - 4 AZR 481/69

    Höher bewerteter Arbeitsplatz - Zuweisung durch Arbeitgeber - Nicht gedecktes

  • BAG, 22.08.1996 - 2 AZR 5/96

    Personalratsbeteiligung nach Dienststellenschließung

  • BAG, 14.11.1984 - 7 AZR 133/83

    Kündigung - Revisionszulassung - Einzelvertretungsmacht - Vertretungsmacht -

  • BAG, 14.01.1986 - 1 ABR 82/83

    Mitbestimmung

  • BAG, 26.03.1991 - 1 ABR 26/90

    Überwachung der Arbeitnehmer durch Privatdetektive

  • BGH, 14.01.1993 - IX ZR 238/91

    Eigentumsvermutung zu Lasten der Ehegatten bei Fremdbesitz eines Dritten -

  • BAG, 04.12.1985 - 5 AZR 656/84

    Fortsetzungskrankheit - Beweislast - Anscheinsbeweis

  • BAG, 20.11.1987 - 2 AZR 266/87

    Zulässigkeit der Beschränkung auf nicht beachtliche rechtliche Gesichtspunkte in

  • BAG, 25.11.2010 - 2 AZR 171/09

    Außerordentliche Kündigung - Personalratsbeteiligung

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 1. Dezember 2008 - 6 Sa 817/08 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
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