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   LAG Niedersachsen, 02.11.1994 - 4 Sa 851/94   

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https://dejure.org/1994,11282
LAG Niedersachsen, 02.11.1994 - 4 Sa 851/94 (https://dejure.org/1994,11282)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 02.11.1994 - 4 Sa 851/94 (https://dejure.org/1994,11282)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 02. November 1994 - 4 Sa 851/94 (https://dejure.org/1994,11282)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Nichtberücksichtigung von Teilzeitkräften in tariflichen Vorschriften hinsichtlich der Altersversorgung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichtberücksichtigung von Teilzeitkräften in tariflichen Vorschriften hinsichtlich der Altersversorgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 28.07.1992 - 3 AZR 35/92

    Zusatzversorgung für Teilzeitbeschäftigte - Anspruch auf monatliche Rente im

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 02.11.1994 - 4 Sa 851/94
    Das Landesarbeitsgericht schließt sich im übrigen den Entscheidungen des BAG vom 28.07.1992, 3 AZR 35/92 und 3 AZR 176/92 in vollem Umfang an, soweit dort ausgeführt wird, daß der Anspruch des Arbeitnehmers auf Gleichbehandlung nicht voraussetzt, daß der Arbeitgeber schuldhaft gehandelt haben muß, denn der Arbeitnehmer, der Gleichbehandlung begehrt, verlangt nicht Schadenersatz, sondern Erfüllung seines Anspruchs auf Gleichbehandlung.
  • BAG, 16.09.1993 - 6 AZR 691/92

    Teilzeitbeschäftigte Postarbeiterin - Tariflohnerhöhung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 02.11.1994 - 4 Sa 851/94
    Nichtig ist, soweit darin bei den Postdienstzeiten Zeiten einer Beschäftigung mit weniger als der Hälfte der jeweils geltenden regelmäßigen Arbeitszeit eines vollbeschäftigten Arbeiters nicht berücksichtigt werden (vgl. BAG vom 05.11.1992, 6 AZR 420/91 und vom 16.09.1993, 6 AZR 691/92 ), sind tarifliche Vorschriften nichtig, die generell Teilzeitkräfte, die weniger als die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit eines vollbeschäftigten Arbeiters oder Angestellten für die Altersversorgung nicht berücksichtigen, nichtig sind.
  • BAG, 25.10.1994 - 3 AZR 149/94

    Betriebliche Altersversorgung; Gleichbehandlung - Teilzeitkräfte

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 02.11.1994 - 4 Sa 851/94
    Die für den Ausschluß der Teil zeitkräfte maßgeblichen Sachgründe müssen vielmehr anderer Art. sein; etwa auf Arbeitsleistung, Qualifikation, Berufserfahrung oder unterschiedlichen Anforderungen am Arbeitsplatz beruhen (vgl. BAG AP Nr. 18 zu § 1 BetrAVG, Gleichbehandlung, BAG vom 25.10.1994, 3 AZR 149/94 m. w. N.).
  • BVerfG, 28.09.1992 - 1 BvR 496/87

    Verfassungsrechliche Prüfung des Ausschlusses teilzeitbeschäftigter

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 02.11.1994 - 4 Sa 851/94
    Mit Urteil vom 28.09.1992 (NZA 1993, 213 [BVerfG 28.09.1992 - 1 BvR 496/87] ) hat das Bundesverfassungsgericht die Rechtsprechung des BAG zur zeitlich unbegrenzten Rückwirkung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ausdrücklich bestätigt und jeglichen Vertrauensschutz zugunsten betroffener Arbeitgeber für die hier streitige Frage der Einbeziehung teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer in ein bestehendes betriebliches Versorgungswerk kategorisch abgelehnt.
  • BAG, 14.10.1986 - 3 AZR 66/83

    Mittelbare Diskriminierung durch Versorgungsordnung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 02.11.1994 - 4 Sa 851/94
    Das BAG hat die Entscheidungsgrundsätze des EuGH übernommen und bestätigt, daß auch eine nur mittelbare Diskriminierung zur Gleichbehandlung führen muß (vgl. BAG NZA 1987, 445).
  • BAG, 05.11.1992 - 6 AZR 420/91

    Teilzeitbeschäftigte Postarbeiterin - Tariflohnerhöhung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 02.11.1994 - 4 Sa 851/94
    Nichtig ist, soweit darin bei den Postdienstzeiten Zeiten einer Beschäftigung mit weniger als der Hälfte der jeweils geltenden regelmäßigen Arbeitszeit eines vollbeschäftigten Arbeiters nicht berücksichtigt werden (vgl. BAG vom 05.11.1992, 6 AZR 420/91 und vom 16.09.1993, 6 AZR 691/92 ), sind tarifliche Vorschriften nichtig, die generell Teilzeitkräfte, die weniger als die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit eines vollbeschäftigten Arbeiters oder Angestellten für die Altersversorgung nicht berücksichtigen, nichtig sind.
  • EuGH, 06.10.1993 - C-109/91

    Ten Oever / Stichting Bedrijfspensioenfonds voor het Glazenwassers- en

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 02.11.1994 - 4 Sa 851/94
    Auch die Entscheidung des EuGH vom 06.10.1993 (DB 1993, Seite 2132) stehe dem nicht entgegen.
  • BAG, 28.07.1992 - 3 AZR 176/92
    Auszug aus LAG Niedersachsen, 02.11.1994 - 4 Sa 851/94
    Das Landesarbeitsgericht schließt sich im übrigen den Entscheidungen des BAG vom 28.07.1992, 3 AZR 35/92 und 3 AZR 176/92 in vollem Umfang an, soweit dort ausgeführt wird, daß der Anspruch des Arbeitnehmers auf Gleichbehandlung nicht voraussetzt, daß der Arbeitgeber schuldhaft gehandelt haben muß, denn der Arbeitnehmer, der Gleichbehandlung begehrt, verlangt nicht Schadenersatz, sondern Erfüllung seines Anspruchs auf Gleichbehandlung.
  • LAG Niedersachsen, 06.08.1993 - 3 Sa 1256/91
    Auszug aus LAG Niedersachsen, 02.11.1994 - 4 Sa 851/94
    Der Auffassung der 3. Kammer des Landesarbeitsgerichts vom 06.08.1993, - 3 Sa 1256/91 - kann deshalb nicht beigetreten werden.
  • BAG, 23.02.1988 - 3 AZR 408/86

    Einstandspflicht des Arbeitgebers, der eine Zusatzversorgung durch eine

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 02.11.1994 - 4 Sa 851/94
    Die für den Ausschluß der Teil zeitkräfte maßgeblichen Sachgründe müssen vielmehr anderer Art. sein; etwa auf Arbeitsleistung, Qualifikation, Berufserfahrung oder unterschiedlichen Anforderungen am Arbeitsplatz beruhen (vgl. BAG AP Nr. 18 zu § 1 BetrAVG, Gleichbehandlung, BAG vom 25.10.1994, 3 AZR 149/94 m. w. N.).
  • BAG, 24.09.1996 - 3 AZR 652/95

    Klage einer Arbeitnehmerin (Teilzeitangestellte bei der Deutschen

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 2. November 1994 - 4 Sa 851/94 - wird mit folgender Maßgabe zurückgewiesen:.
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