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   LAG Niedersachsen, 02.12.2010 - 5 Sa 1183/10   

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https://dejure.org/2010,13841
LAG Niedersachsen, 02.12.2010 - 5 Sa 1183/10 (https://dejure.org/2010,13841)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 02.12.2010 - 5 Sa 1183/10 (https://dejure.org/2010,13841)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 02. Dezember 2010 - 5 Sa 1183/10 (https://dejure.org/2010,13841)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Keine Umdeutung einer unwirksamen Änderungskündigung in eine Maßnahme des Direktionsrechts

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs. 2 S. 1 Alt. 3 KSchG; § 2 KSchG; § 107 GewO; § 140 BGB; § 611 Abs. 1 BGB; § 99 Abs. 2 BetrVG; § 100 BetrVG
    Umdeutung einer Änderungskündigung in Maßnahme des Direktionsrechts; Ausschluss des betriebsverfassungsrechtlichen Weiterbeschäftigungsanspruchs bei Annahme der Änderungskündigung unter Vorbehalt

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umdeutung einer Änderungskündigung in Maßnahme des Direktionsrechts; Ausschluss des betriebsverfassungsrechtlichen Weiterbeschäftigungsanspruchs bei Annahme der Änderungskündigung unter Vorbehalt

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Änderungskündigung - Unwirksamkeit und Umdeutung

  • hensche.de

    Weisung, Änderungskündigung, Direktionsrecht, Weisungsrecht, Änderungsschutzklage, Kündigung: Änderungskündigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtswidrige Umdeutung unwirksamer Änderungskündigung in Maßnahme des Direktionsrechts; Ausschluss des betriebsverfassungsrechtlichen Weiterbeschäftigungsanspruchs bei Annahme der Änderungskündigung unter Vorbehalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 522/98

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 02.12.2010 - 5 Sa 1183/10
    Er muss im Kündigungsschutzprozess konkrete Angaben dazu machen, wie sich die Verringerung des Auftragsvolumens auf die Arbeitsmenge auswirkt und in welchem Umfang dadurch ein konkreter Arbeitskräfteüberhang entsteht (BAG, Urteil vom 17.06.1999 a. a. O.; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.08.2007, Az.: 8 Sa 293/07 - juris).

    Wenn auch die unternehmerische Entscheidung nicht auf ihre sachliche Rechtfertigkeit oder ihre Zweckmäßigkeit hin zu überprüfen ist, sondern nur darauf, ob sie offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist, dann obliegt es doch den Arbeitsgerichten voll nachzuprüfen, ob eine derartige unternehmerische Entscheidung tatsächlich vorliegt (BAG, Urteil vom 17.06.1999, Az.: 2 AZR 522/98 - AP Nr. 102 zu § 1 KSchG 1969 betriebsbedingte Kündigung).

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 02.12.2010 - 5 Sa 1183/10
    Der Rückgriff der Klägerin auf den allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruch, auf der Grundlage der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG GS, Beschluss vom 27.01.1985 - GS 1/84 - AP Nr. 14 zu § 611 BGB Weiterbeschäftigungspflicht) ist ihr mit der Annahme unter Vorbehalt versperrt.
  • LAG Baden-Württemberg, 17.08.2005 - 13 Sa 78/04

    Änderungskündigung - Geltendmachung sonstiger Unwirksamkeitsgründe

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 02.12.2010 - 5 Sa 1183/10
    Denn nachdem § 4 S. 2 KSchG durch das Arbeitsmarktreformgesetz ab dem 01.01.2004 auf alle Fälle der Unwirksamkeit der Kündigung erweitert worden war, ist der Vorbehalt des § 2 Satz 1 KSchG dahingehend auszulegen, dass er sich auf alle Unwirksamkeitsgründe bezieht (APS-Künzel, 3. Aufl. § 2 KSchG RdNr. 207; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 17.08.2005, Az.: 13 Sa 78/04 - juris).
  • BAG, 18.05.2006 - 2 AZR 412/05

    Betriebsbedingte Kündigung eines Leiharbeitnehmers nach Auftragsverlust des

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 02.12.2010 - 5 Sa 1183/10
    Er muss deshalb den Rückgang des Beschäftigungsvolumens nachvollziehbar darstellen, beispielsweise durch eine Darstellung der Entwicklung und einen Vergleich des Auftrags- und Beschäftigungsvolumens in Referenzperioden (BAG, Urteil vom 18.05.2006, Az.: 2 AZR 412/05 - AP Nr. 7 zu § 9 AÜG m. w. N.).
  • BAG, 29.03.1990 - 2 AZR 369/89

    Grenzen der Versetzungspflicht und der sozialen Auswahl

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 02.12.2010 - 5 Sa 1183/10
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 07.12.1978, Az.: 2 AZR 155/77 - BAGE 31, 157; Urteil vom 29.03.1990, Az.: 2 AZR 369/89 - BAGE 65, 61) können sich betriebliche Erfordernisse für eine Kündigung im Sinne von § 1 Abs. 2 KSchG aus innerbetrieblichen Umständen oder durch außerbetriebliche Gründe ergeben.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.08.2007 - 8 Sa 293/07

    Kündigung infolge Auftragsrückgang und Personalreduzierung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 02.12.2010 - 5 Sa 1183/10
    Er muss im Kündigungsschutzprozess konkrete Angaben dazu machen, wie sich die Verringerung des Auftragsvolumens auf die Arbeitsmenge auswirkt und in welchem Umfang dadurch ein konkreter Arbeitskräfteüberhang entsteht (BAG, Urteil vom 17.06.1999 a. a. O.; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.08.2007, Az.: 8 Sa 293/07 - juris).
  • BAG, 15.03.1991 - 2 AZR 582/90

    Änderungskündigung zum Zwecke der Rückgruppierung bei übertariflicher

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 02.12.2010 - 5 Sa 1183/10
    Ferner ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts Voraussetzung, dass sich der Arbeitgeber bei einem an sich anerkennenswerten Anlass zur Änderungskündigung darauf beschränkt hat, nur solche Änderungen vorzuschlagen, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muss (BAG Urteil, vom 15.03.1991, Az. 2 AZR 582/90 - EZA § 2 KSchG Nr. 16 m.w.N.).
  • BAG, 12.05.2010 - 2 AZR 845/08

    Außerordentliche Kündigung - Umdeutung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 02.12.2010 - 5 Sa 1183/10
    So hat denn auch das Bundesarbeitsgericht (BAG, Urteil vom 12.05.2010, Az.: 2 AZR 845/08 - DB 2010, 2508 - 2509) bei der Problematik der Umdeutung einer gemäß § 626 Abs. 1 BGB unwirksamen außerordentlichen Kündigung in eine ordentliche Kündigung entscheidend darauf abgestellt, dass dies dem mutmaßlichen Willen des Kündigenden entspricht und dieser Wille dem Kündigungsempfänger im Zeitpunkt des Kündigungszugangs erkennbar ist.
  • BAG, 26.08.2008 - 1 AZR 353/07

    Überflüssige" Änderungskündigung - Wechsel der Lohnart durch Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 02.12.2010 - 5 Sa 1183/10
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urt. vom 24.08.2004, AZ: 1 AZR 419/03 - BAGE 111, 361; Urt. vom 26.08.2008, AZ: 1 AZR 353/07 - NZA-RR 2009; 300-303) muss eine Änderungsschutzklage nach § 2 KSchG abgewiesen werden, wenn die angebotenen Änderungen der Arbeitsbedingungen ohnehin gelten, sei es aufgrund einer Weisung oder sei es aufgrund eines Tarifvertrages.
  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 456/98

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung - Tarifliche

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 02.12.2010 - 5 Sa 1183/10
    Die Kündigung muss wegen der betrieblichen Lage unvermeidbar sein (BAG, Urteil vom 17.06.1999, Az.: 2 AZR 456/98 - AP Nr. 103 zu § 1 KSchG 1969 betriebsbedingte Kündigung).
  • BAG, 24.08.2004 - 1 AZR 419/03

    Änderungsschutzklage - "überflüssige" Änderungskündigung - Umstellung vom

  • LAG Berlin, 29.11.1999 - 9 Sa 1277/99

    Verhältnis von Änderungskündigung und Direktionsrecht

  • BAG, 07.12.1978 - 2 AZR 155/77

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung - Innerbetriebliche Gründe -

  • BAG, 26.01.2012 - 2 AZR 102/11

    "Überflüssige" Änderungskündigung - Streitgegenstand einer Klage nach § 4 Satz 2

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 2. Dezember 2010 - 5 Sa 1183/10 - aufgehoben.
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