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LAG Niedersachsen, 05.05.1997 - 5 Sa 2139/93 E |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Anspruch eines staatlich anerkannte Erziehers und graduiertem Sozialpädagogen auf Feststellung einer höheren Vergütung; Verstoß eines Eingruppierungserlasses gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz; Anreize für eine höhere Qualifizierung durch ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch eines staatlich anerkannte Erziehers und graduiertem Sozialpädagogen auf Feststellung einer höheren Vergütung; Verstoß eines Eingruppierungserlasses gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz; Anreize für eine höhere Qualifizierung durch ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Göttingen, 24.06.1993 - 1 Ca 467/92
- LAG Niedersachsen, 05.05.1997 - 5 Sa 2139/93 E
- BAG, 30.09.1998 - 4 AZR 546/97
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 23.02.1994 - 4 AZR 218/93
Eingruppierung einer Erzieherin - Mitttelbare Diskriminierung wegen des …
Auszug aus LAG Niedersachsen, 05.05.1997 - 5 Sa 2139/93
Danach begegnet die Differenzierung im Eingruppierungserlaß keinen rechtlichen Bedenken (BAG Urt. vom 23.02.1994 - 4 AZR 218/93 -).Nachdem das Bundesarbeitsgericht festgestellt hat, es bestehe kein Erfahrungssatz, wonach eine wissenschaftliche Ausbildung regelmäßig zu besseren Arbeitsergebnissen gegenüber Absolventen anderer Ausbildungsformen führe (BAG Urt. vom 23. Februar 1994 - 4 AZR 218/93 -), entspricht es billigem Ermessen, Lehrkräfte als Gruppen-/Klassenleiter für Geistigbehinderte mit der Befähigung gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 Bes.
- BAG, 23.02.1988 - 3 AZR 408/86
Einstandspflicht des Arbeitgebers, der eine Zusatzversorgung durch eine …
Auszug aus LAG Niedersachsen, 05.05.1997 - 5 Sa 2139/93
Dagegen beansprucht der Gleichbehandlungsgrundsatz nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts uneingeschränkt Geltung, wenn der Arbeitgeber - wie im vorliegenden Fall - Leistungen nach einem erkennbaren und generalisierenden Prinzip festlegt (BAG AP Nr. 18 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung; AP Nr. 102 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; AP Nr. 171 zu §§ 22, 23 BAT Nr. 175).
- BAG, 30.09.1998 - 4 AZR 546/97 hat der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 30. September 1998 durch den Vorsitzenden Richter Schliemann, die Richter Dr. Friedrich und Bott sowie die ehrenamtlichen Richter Jürgens und Valentien für Recht erkannt: 1. Auf die Revision des beklagten Landes wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 5. Mai 1997 - 5 Sa 2139/93 E - aufgehoben, soweit es der Klage stattgegeben hat.