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   LAG Niedersachsen, 05.05.2015 - 9 Sa 165/14   

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https://dejure.org/2015,28890
LAG Niedersachsen, 05.05.2015 - 9 Sa 165/14 (https://dejure.org/2015,28890)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 05.05.2015 - 9 Sa 165/14 (https://dejure.org/2015,28890)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 05. Mai 2015 - 9 Sa 165/14 (https://dejure.org/2015,28890)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 613a Abs. 1 S. 1 BGB; § 613a Abs. 4 BGB; § 613a Abs. 5 Nr. 3 BGB; § 613a Abs. 6 S. 1-2 BGB
    Unbegründeter Widerspruch gegenüber einer früheren Betriebserwerberin bei mehreren Betriebsübergängen

  • IWW

    § 69 Abs. 2 ArbGG, §§ ... 519, 520 ZPO, §§ 64, 66 ArbGG, § 520 Abs. 3 Nr. 2 ZPO, § 613 a Abs. 1 BGB, § 613 a Abs. 6 BGB, § 613 a Abs. 6 S. 1 BGB, § 613 a Abs. 4 BGB, § 613 a Abs. 6 S. 2 BGB, Richtlinie 77/187/EWG, § 613 a Abs. 5 BGB, § 112 a Abs. 2 S. 1 BetrVG, §§ 9 Nr. 1, 10 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unbegründeter Widerspruch gegenüber einer früheren Betriebserwerberin bei mehreren Betriebsübergängen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 613a
    Betriebsübergang; inzidente Prüfung; Kettenwiderspruch; Widerspruch - Kettenwiderspruch beim mehrfachen Betriebsübergang

  • rechtsportal.de

    Unbegründeter Widerspruch gegenüber einer früheren Betriebserwerberin bei mehreren Betriebsübergängen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 11.12.2014 - 8 AZR 943/13

    Betriebsübergang - mehrere Betriebsübergänge - Adressat des Widerspruchs nach §

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 05.05.2015 - 9 Sa 165/14
    Ein Widerspruch nach § 613a Abs. 6 BGB kann nur gegenüber dem bisherigen Inhaber oder dem neuen Inhaber, den letzten Übergang des Arbeitsverhältnisses betreffend, erklärt werden, nicht jedoch gegenüber vormaligen Arbeitgebern oder alten Inhabern wegen früherer Betriebsübergänge (vgl. BAG vom 11.12.2014, 8 AZR 943/13 mwN).

    Nur wenn geklärt ist, ob die Beklagte im Zeitpunkt des Widerspruchs bisherige Arbeitgeberin der Klägerin war, kann ein (weiterer Widerspruch) der Klägerin statthaft sein (BAG vom 11.12.2014, 8 AZR 943/13 Rn. 34).

  • BAG, 16.10.2014 - 8 AZR 670/13

    Betriebsübergang - mehrere Betriebsübergänge - Adressat des Widerspruchs nach §

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 05.05.2015 - 9 Sa 165/14
    Die Kammer folgt der Auffassung des Bundesarbeitsgerichts, wonach weder der Wortlaut, noch die Gesetzesbegründung noch systematische Überlegungen einen Widerspruch gegen einen früheren als den bisherigen Arbeitgeber zulässt; vgl. insbesondere BAG vom 24.04.2014, 8 AZR 369/13 Rn. 17 ff.; in der Folge BAG vom 21.08.2014, 8 AZR 629/13 Rn. 16 ff.; BAG vom 21.08.2014, 8 AZR 619/14 Rn. 22 ff., BAG vom 16.10.2014, 8 AZR 670/13 und 8 AZR 697/13, jeweils Rn. 15 ff.).).
  • BAG, 24.04.2014 - 8 AZR 369/13

    Betriebsübergang - mehrere Betriebsübergänge - Adressat des Widerspruchs nach §

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 05.05.2015 - 9 Sa 165/14
    Die Kammer folgt der Auffassung des Bundesarbeitsgerichts, wonach weder der Wortlaut, noch die Gesetzesbegründung noch systematische Überlegungen einen Widerspruch gegen einen früheren als den bisherigen Arbeitgeber zulässt; vgl. insbesondere BAG vom 24.04.2014, 8 AZR 369/13 Rn. 17 ff.; in der Folge BAG vom 21.08.2014, 8 AZR 629/13 Rn. 16 ff.; BAG vom 21.08.2014, 8 AZR 619/14 Rn. 22 ff., BAG vom 16.10.2014, 8 AZR 670/13 und 8 AZR 697/13, jeweils Rn. 15 ff.).).
  • BAG, 14.11.2013 - 8 AZR 824/12

    Betriebsübergang - Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB - Betriebserwerberin -

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 05.05.2015 - 9 Sa 165/14
    Das Unterrichtungsschreiben selbst wurde nicht zur Prozessakte gereicht, so dass eine Überprüfung auf einen offensichtlichen Fehler - auch vor dem Hintergrund der Rechtsprechung zur Unterrichtungspflicht über die fehlende Sozialpflichtigkeit eines neu gegründeten Betriebes i.S. von § 112 a Abs. 2 S. 1 BetrVG (BAG vom 14.11.2013, 8 AZR 824/12 Rn. 30 u. 31 mwN) - nicht geprüft werden kann.
  • BAG, 21.08.2014 - 8 AZR 629/13

    Betriebsübergang - mehrere Betriebsübergänge - Adressat des Widerspruchs nach §

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 05.05.2015 - 9 Sa 165/14
    Die Kammer folgt der Auffassung des Bundesarbeitsgerichts, wonach weder der Wortlaut, noch die Gesetzesbegründung noch systematische Überlegungen einen Widerspruch gegen einen früheren als den bisherigen Arbeitgeber zulässt; vgl. insbesondere BAG vom 24.04.2014, 8 AZR 369/13 Rn. 17 ff.; in der Folge BAG vom 21.08.2014, 8 AZR 629/13 Rn. 16 ff.; BAG vom 21.08.2014, 8 AZR 619/14 Rn. 22 ff., BAG vom 16.10.2014, 8 AZR 670/13 und 8 AZR 697/13, jeweils Rn. 15 ff.).).
  • BAG, 10.11.2011 - 8 AZR 430/10

    Betriebsübergang - ordnungsgemäße Unterrichtung - verspäteter Widerspruch

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 05.05.2015 - 9 Sa 165/14
    (BAG vom 10.11.2011, 8 AZR 430/10, Rn. 24).
  • BAG, 26.05.2011 - 8 AZR 18/10

    Betriebsübergang - Zweiterwerber - Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 05.05.2015 - 9 Sa 165/14
    (BAG vom 26.05.2011, 8 AZR 18/10, AP Nr. 407 zu § 613 a BGB Rn. 23).
  • BAG, 16.10.2014 - 8 AZR 697/13

    Betriebsübergang - mehrere Betriebsübergänge - Adressat des Widerspruchs nach §

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 05.05.2015 - 9 Sa 165/14
    Die Kammer folgt der Auffassung des Bundesarbeitsgerichts, wonach weder der Wortlaut, noch die Gesetzesbegründung noch systematische Überlegungen einen Widerspruch gegen einen früheren als den bisherigen Arbeitgeber zulässt; vgl. insbesondere BAG vom 24.04.2014, 8 AZR 369/13 Rn. 17 ff.; in der Folge BAG vom 21.08.2014, 8 AZR 629/13 Rn. 16 ff.; BAG vom 21.08.2014, 8 AZR 619/14 Rn. 22 ff., BAG vom 16.10.2014, 8 AZR 670/13 und 8 AZR 697/13, jeweils Rn. 15 ff.).).
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