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   LAG Niedersachsen, 06.02.2009 - 14 Sa 1794/07   

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https://dejure.org/2009,13275
LAG Niedersachsen, 06.02.2009 - 14 Sa 1794/07 (https://dejure.org/2009,13275)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 06.02.2009 - 14 Sa 1794/07 (https://dejure.org/2009,13275)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 06. Februar 2009 - 14 Sa 1794/07 (https://dejure.org/2009,13275)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 9 Abs. 3 GG; § 611 Abs. 1 BGB; § 3 Abs. 1 TVG; § 4 Abs. 1 TVG; § 3 Abs. 1 TVAStD AGH
    Tarifliche Differenzierungsklausel für Sonderleistungen an Gewerkschaftsmitglieder

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Tarifliche Differenzierungsklausel für Sonderleistungen an Gewerkschaftsmitglieder

  • Judicialis

    TVAStD AGH; ; BGB § 611; ; TVG § 1; ; TVG § 3 Abs. 1; ; TVG § 4 Abs. 1; ; GG Art. 9 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifliche Differenzierungsklausel für Sonderleistungen an Gewerkschaftsmitglieder

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 09.05.2007 - 4 AZR 275/06

    Tarifliche Differenzierungsklausel

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 06.02.2009 - 14 Sa 1794/07
    Ist jedoch eine inhaltliche Regelung dahin getroffen worden, dass eine bestimmte zusätzliche Leistung nur einem begrenzten Personenkreis von Gewerkschaftsmitgliedern zustehen soll, handelt es sich nicht nur um eine deklaratorische Wiedergabe des Tarifvertragsrechtes (vgl. BAG, 09.05.2007, 4 AZR 275/06, AP Nr. 23 zu § 3 TVG Verbandszugehörigkeit = EzA Art. 9 GG Nr. 91, Randnummer 28).

    In einer Entscheidung vom 09.05.2007 (4 AZR 275/06, AP Nr. 23 zu § 3 TVG Verbandszugehörigkeit = EzA Art. 9 GG Nr. 91, Randnummer 31) hat der 4. Senat des Bundesarbeitsgerichtes offengelassen, ob dieser Auffassung des Großen Senates von der grundsätzlichen Unzulässigkeit von Differenzierungsklauseln und ihrer Begründung uneingeschränkt zu folgen ist oder ob und gegebenenfalls mit welcher Regelungstechnik und in welchem Umfang zusätzliche Leistungen bestimmt werden können, die nur Gewerkschaftsmitglieder erhalten sollen.

    Zugleich werde durch den sofortigen Wegfall der tariflichen Leistungen bei einem Gewerkschaftsaustritt in die negative Koalitionsfreiheit eingegriffen (vgl. BAG, 09.05.2007, 4 AZR 275/06, a. a. O., Randnummer 32 - 35).

    Es kommt lediglich darauf an, ob der Tarifvertrag ohne die unwirksame Regelung noch eine sinnvolle und in sich geschlossene Regelung darstellt (BAG, 09.05.2007, 4 AZR 275/06, a. a. O. Randnummer 37 m. w. N.).

  • BVerfG, 14.11.1995 - 1 BvR 601/92

    Mitgliederwerbung II

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 06.02.2009 - 14 Sa 1794/07
    Insoweit gilt für Art. 9 Abs. 3 GG nichts anderes als für die übrigen Grundrechte (Bundesverfassungsgericht, 14.11.1995, 1 BvR 601/92, AP Nr. 80 zu § 9 GG = EzA Art. 9 GG Nr. 60, Randnummer 20, 24).

    Die Gewerkschaften schaffen damit das Fundament für die Erfüllung ihrer in Art. 9 Abs. 3 GG genannten Aufgaben und sichern ihren Fortbestand sowie ihre Verhandlungsstärke (Bundesverfassungsgericht, 14.11.1995, 1 BvR 601/92 a. a. O., Randnummer 19).

  • BAG, 29.11.1967 - GS 1/67

    Diffrerenzierung zwischen gewerkschaftlich organisierten und anders oder nicht

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 06.02.2009 - 14 Sa 1794/07
    Das erstinstanzliche Gericht ist im Ergebnis der Rechtsprechung des Großen Senates des Bundesarbeitsgerichtes (29. November 1967, GS 1/67, BAGE 20, 175) gefolgt.

    Solche "Beiträge" oder "Ausgleichsbelastungen" dürfen daher in keinem Fall mittels einer undurchsichtigen Differenzierung bei der Gewährung von Urlaubsgeld oder der Bemessung sonstiger tariflicher Leistungen erhoben werden."( 29.11.2967, GS 1/67, BAGE 20, 175, 221).

  • LAG Niedersachsen, 11.12.2007 - 5 Sa 914/07

    Verstoß einfacher Differenzierungsklauseln in einem Tarifvertrag gegen die

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 06.02.2009 - 14 Sa 1794/07
    Dieser Leistungsanreiz übt keinen so erheblichen Druck zum Gewerkschaftsbeitritt aus, dass eine Verletzung der negativen Koalitionsfreiheit angenommen werden kann (vgl. auch LAG Niedersachsen, 11.12.2007, 5 Sa 914/07, DB 2008, 1977).
  • BVerfG, 18.07.2000 - 1 BvR 948/00

    Verfassungsbeschwerde gegen Bau-Mindestlohn erfolglos

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 06.02.2009 - 14 Sa 1794/07
    Soweit ein mittelbarer Druck entstehen solle, um der größeren Einflussmöglichkeit willen Mitglied einer der tarifvertragschließenden Parteien zu werden, sei dieser nicht so erheblich, dass die negative Koalitionsfreiheit verletzt würde (Bundesverfassungsgericht, 18.07.2000, 1 BvR 948/00, AP Nr. 4 zu § 1 Arbeitnehmerentsendegesetz = EzA Art. 9 GG Nr. 69, Randnummer 6).
  • BVerfG, 20.07.1971 - 1 BvR 13/69

    Verfassungsmäßigkeit der Zulassung von Rechtsanwälten nur bei Streitwerten über

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 06.02.2009 - 14 Sa 1794/07
    Die rechtliche Freiheit, sich einer Organisation anzuschließen oder nicht anzuschließen wird nicht durch jeden möglichen Anreiz berührt (vgl. Bundesverfassungsgericht, 20.07.1971, 1 BvR 13/69, AP Nr. 34 zu § 11 ArbGG 1953, Randnummer 17).
  • BAG, 24.02.1999 - 4 AZR 62/98

    Außerordentliche Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband und Tarifgebundenheit

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 06.02.2009 - 14 Sa 1794/07
    Nach der Rechtsprechung des 4. Senates des Bundesarbeitsgerichtes bestehen jedenfalls keine rechtlichen Bedenken, den Geltungsbereich eines Tarifvertrages an eine Verbandsmitgliedschaft zu knüpfen (vgl. BAG, 24.02.1999, 4 AZR 62/98, AP Nr. 17 zu § 3 TVG Verbandszughörigkeit = EzA § 3 TVG Nr. 16, Randnummer 32; Löwisch/Rieble, TVG, § 4, Randnummer 99).
  • BAG, 21.01.1987 - 4 AZR 486/86

    Vorruhestand in Chemieindustrie

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 06.02.2009 - 14 Sa 1794/07
    Der davon ausgehende Druck auf den Außenseiter, der tarifschließenden Gewerkschaft beizutreten ist ebenso legitim, wie der nicht organisierte Arbeitnehmer nach dem Gleichheitssatz des Art. 3 GG nicht die Gleichstellung mit tarifgebundenen Arbeitnehmern verlangen kann (BAG 21.01.1987, 4 AZR 486/86, AP Nr. 46 zu Art. 9 GG, Rn.30).
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