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   LAG Niedersachsen, 06.08.2009 - 7 Sa 145/09   

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https://dejure.org/2009,8629
LAG Niedersachsen, 06.08.2009 - 7 Sa 145/09 (https://dejure.org/2009,8629)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 06.08.2009 - 7 Sa 145/09 (https://dejure.org/2009,8629)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 06. August 2009 - 7 Sa 145/09 (https://dejure.org/2009,8629)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 133 BGB; § 157 BGB; § 611 Abs. 1 BGB; § 3 Abs. 1 TVG; § 256 Abs. 1 ZPO
    Geltung der Firmentariftarifverträge der Deutschen Post AG bei arbeitsvertraglicher Bezugnahme auf Tarifverträge für Arbeiter der Deutschen Bundespost

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltung der Firmentariftarifverträge der Deutschen Post AG bei arbeitsvertraglicher Bezugnahme auf Tarifverträge für Arbeiter der Deutschen Bundespost

  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § 157; ; TVG § 3 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geltung der Firmentariftarifverträge der Deutschen Post AG bei arbeitsvertraglicher Bezugnahme auf Tarifverträge für Arbeiter der Deutschen Bundespost

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 22.10.2008 - 4 AZR 784/07

    Vertragliche Inbezugnahme eines Tarifvertrags

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 06.08.2009 - 7 Sa 145/09
    Dies gilt auch für dynamische Verweisungsklauseln (BAG vom 22. Oktober 2008, 4 AZR 784/07, AP Nr. 66 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag).

    Diese Auslegung hat zur Folge, dass die vertragliche Anbindung an die dynamische Entwicklung der tariflich geregelten Arbeitsbedingungen endet, wenn sie tarifrechtlich auch für einen tarifgebundenen Arbeitnehmer endet (BAG vom 22. Oktober 2008, aaO).

    Die Bezugnahme auf ein bestimmtes Tarifwerk kann über ihren Wortlaut hinaus dann als eine große dynamische Verweisung im Sinne einer Bezugnahme auf den jeweils für den Betrieb fachlich bzw. betrieblich geltenden Tarifvertrag ausgelegt werden, wenn sich dies aus besonderen Umständen ergibt (BAG vom 22. Oktober 2008, a.a.O.).

    Dies unterscheidet die vorliegende Fallkonstellation von dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 22. Oktober 2008 (4 AZR 784/07, a.a.O.).

  • BAG, 24.09.2008 - 6 AZR 76/07

    Vertragliche Bezugnahme auf Tarifvertrag - AGB-Kontrolle

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 06.08.2009 - 7 Sa 145/09
    In dem Urteil vom 24. September 2008 (6 AZR 76/07, aaO) wurde ausgeführt, dass die Bezugnahmeklausel so zu verstehen ist, dass sie alle für Arbeiter einschlägigen Tarifverträge in ihrer jeweiligen Fassung in den Vertrag einbeziehen sollte.
  • BAG, 04.09.1996 - 4 AZR 135/95

    Arbeitsvertragliche Verweisung auf Tarifvertrag

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 06.08.2009 - 7 Sa 145/09
    Das Bundesarbeitsgericht hat im Übrigen bereits in einem Urteil vom 4. September 1996 (4 AZR 135/95, AP Nr. 5 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag) entschieden, dass eine arbeitsvertragliche Verweisungsklausel, die auf einen konkret benannten Tarifvertrag Bezug nimmt, bei einem Verbandswechsel des Arbeitgebers in der Regel dahingehend korrigierend ausgelegt werden muss, dass eine Verweisung auf den jeweils für den Betrieb geltenden Tarifvertrag erfolgt, wenn die Tarifverträge wie vorliegend von derselben Gewerkschaft abgeschlossen worden sind.
  • BAG, 28.11.2007 - 6 AZR 390/07

    Tarifauslegung - Absenkung der Vergütung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 06.08.2009 - 7 Sa 145/09
    So wird in dem Urteil vom 28. November 2007 (6 AZR 390/07, ZTR 2008, 445) für eine gleichlautende Klausel ausgeführt, der Arbeitsvertrag verweise damit dynamisch auf sämtliche einschlägigen Tarifverträge, die von der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängerin abgeschlossen worden sind.
  • LAG Köln, 25.03.2009 - 9 Sa 972/08

    Bezugnahmeklausel; Auslegung; Betriebsübergang; Tarifsukzession;

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 06.08.2009 - 7 Sa 145/09
    Die erkennende Kammer ist wie auch das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (Urteil vom 13. Mai 2009, 6 Sa 390/08, Revision eingelegt unter dem Aktenzeichen 4 AZR 501/09) und entgegen der von dem Landesarbeitsgericht Köln vertretenen Auffassung (Urteile vom 25. März 2009, 9 Sa 972/08, 9 Sa 1147/08 und 9 Sa 1148/08, Revision eingelegt unter den Aktenzeichen 4 AZR 494/09 bis 496/09) zu dem Ergebnis gelangt, dass die Tarifverträge der D. AG auf das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis keine Anwendung mehr finden.
  • LAG Schleswig-Holstein, 13.05.2009 - 6 Sa 390/08

    Betriebsübergang, Unterrichtung, Branchenwechsel, Tarifvertrag,

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 06.08.2009 - 7 Sa 145/09
    Die erkennende Kammer ist wie auch das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (Urteil vom 13. Mai 2009, 6 Sa 390/08, Revision eingelegt unter dem Aktenzeichen 4 AZR 501/09) und entgegen der von dem Landesarbeitsgericht Köln vertretenen Auffassung (Urteile vom 25. März 2009, 9 Sa 972/08, 9 Sa 1147/08 und 9 Sa 1148/08, Revision eingelegt unter den Aktenzeichen 4 AZR 494/09 bis 496/09) zu dem Ergebnis gelangt, dass die Tarifverträge der D. AG auf das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis keine Anwendung mehr finden.
  • LAG Köln, 25.03.2009 - 9 Sa 1148/08

    Bezugnahmeklausel; Auslegung; Betriebsübergang; Tarifsukzession;

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 06.08.2009 - 7 Sa 145/09
    Die erkennende Kammer ist wie auch das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (Urteil vom 13. Mai 2009, 6 Sa 390/08, Revision eingelegt unter dem Aktenzeichen 4 AZR 501/09) und entgegen der von dem Landesarbeitsgericht Köln vertretenen Auffassung (Urteile vom 25. März 2009, 9 Sa 972/08, 9 Sa 1147/08 und 9 Sa 1148/08, Revision eingelegt unter den Aktenzeichen 4 AZR 494/09 bis 496/09) zu dem Ergebnis gelangt, dass die Tarifverträge der D. AG auf das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis keine Anwendung mehr finden.
  • BAG, 09.04.2008 - 4 AZR 184/07

    Tarifliche Eingruppierung - Beschäftigungszeiten

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 06.08.2009 - 7 Sa 145/09
    Gegenstand einer Feststellungsklage kann nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auch die Anwendbarkeit eines bestimmten Tarifvertrages oder Tarifwerkes sein (BAG vom 22. Januar 2008, 4 AZR 184/07, AP Nr. 66 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag).
  • BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 501/09

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Ausgliederung - Zulässigkeit

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 06.08.2009 - 7 Sa 145/09
    Die erkennende Kammer ist wie auch das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (Urteil vom 13. Mai 2009, 6 Sa 390/08, Revision eingelegt unter dem Aktenzeichen 4 AZR 501/09) und entgegen der von dem Landesarbeitsgericht Köln vertretenen Auffassung (Urteile vom 25. März 2009, 9 Sa 972/08, 9 Sa 1147/08 und 9 Sa 1148/08, Revision eingelegt unter den Aktenzeichen 4 AZR 494/09 bis 496/09) zu dem Ergebnis gelangt, dass die Tarifverträge der D. AG auf das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis keine Anwendung mehr finden.
  • BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 494/09

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Anwendbarkeit der

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 06.08.2009 - 7 Sa 145/09
    Die erkennende Kammer ist wie auch das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (Urteil vom 13. Mai 2009, 6 Sa 390/08, Revision eingelegt unter dem Aktenzeichen 4 AZR 501/09) und entgegen der von dem Landesarbeitsgericht Köln vertretenen Auffassung (Urteile vom 25. März 2009, 9 Sa 972/08, 9 Sa 1147/08 und 9 Sa 1148/08, Revision eingelegt unter den Aktenzeichen 4 AZR 494/09 bis 496/09) zu dem Ergebnis gelangt, dass die Tarifverträge der D. AG auf das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis keine Anwendung mehr finden.
  • LAG Köln, 25.03.2009 - 9 Sa 1147/08

    Bezugnahmeklausel; Auslegung; Betriebsübergang; Tarifsukzession;

  • BAG, 17.10.2001 - 4 AZR 641/00

    Zulässigkeit vom Feststellungsantrag

  • BAG, 29.08.2007 - 4 AZR 767/06

    Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang - Branchenwechsel

  • BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 707/09

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Ausgliederung

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 6. August 2009 - 7 Sa 145/09 - aufgehoben.
  • LAG Köln, 17.01.2013 - 7 Sa 644/12

    Konkurrenz von Tarifverträgen bei Betriebsübergang

    Auf die Berufung der Beklagten hin hob das Landesarbeitsgericht Niedersachsen mit Urteil vom 06.08.2009 (7 Sa 145/09) das arbeitsgerichtliche Urteil auf und wies die Klage ab.

    In der Entscheidung vom 06.07.2011 hat das Bundesarbeitsgericht zugunsten des Klägers ein Urteil des Arbeitsgerichts Hannover vom 07.10.2008, 13 Ca 117/08, wiederhergestellt, was zuvor durch Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 06.08.2009, 7 Sa 145/09, aufgehoben worden war.

  • LAG Thüringen, 17.09.2010 - 7 Sa 167/09

    Auslegung einer Gleichstellungsabrede - Betriebsübergang - Tarifwechsel -

    Die veröffentlichte Instanzrechtsprechung ist gespalten (bejahend: LAG Schleswig-Holstein vom 13.05.2009, 6 Sa 390/08; LAG Niedersachsen vom 06.08.2009, 7 Sa 145/09; LAG Sachsen vom 07.10.2009, 3 Sa 732/08; vom 29.10.2009, 6 Sa 332/09; vom 11.02.2010, 6 Sa 499/09; vom 26.01.2010, 7 Sa 213/09; verneinend: LAG Köln vom 25.03.2009, 9 Sa 972/08; LAG Sachsen vom 10.02.2010, 5 Sa 65/09; alle juris).
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