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   LAG Niedersachsen, 07.06.2004 - 5 Sa 2024/03   

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LAG Niedersachsen, 07.06.2004 - 5 Sa 2024/03 (https://dejure.org/2004,5627)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 07.06.2004 - 5 Sa 2024/03 (https://dejure.org/2004,5627)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 07. Juni 2004 - 5 Sa 2024/03 (https://dejure.org/2004,5627)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Anspruch eines Vorsitzenden des Personalrats auf Unterlassung und Widerruf ehrverletzender Äußerungen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 823 BGB; § 1004 BGB
    Erklärung der zurückgetretenen Mitglieder des Personalrats eine Wiederwahl des bisherigen Vorstands nicht mitzutragen; Möglichkeiten des bisherigen Personalratsvorsitzenden gegen diese Äußerungen vorzugehen; Unterscheidung zwischen einer Schmähkritik und einer ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erklärung der zurückgetretenen Mitglieder des Personalrats eine Wiederwahl des bisherigen Vorstands nicht mitzutragen; Möglichkeiten des bisherigen Personalratsvorsitzenden gegen diese Äußerungen vorzugehen; Unterscheidung zwischen einer Schmähkritik und einer ...

  • Judicialis

    BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 1004 Abs. 1; ; GG Art. 1 Abs. 2; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch eines Vorsitzenden des Personalrats auf Unterlassung und Widerruf ehrverletzender Äußerungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • doczz.fr (Auszüge)

    Anspruch eines PR-Vorsitzenden auf Unterlassung und Widerruf ehrverletzender Äußerungen anderer PRMitglieder

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 281
  • NZA-RR 2005, 111
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 07.06.2004 - 5 Sa 2024/03
    Unerheblich sind die Bedeutsamkeit, die Richtigkeit oder gar Vernünftigkeit einer Äußerung (BVerfG 22.06.1982 E 61, 1, 7 ff. = NJW 1983, 1415).

    Dies gilt im Wahlkampf der politischen Parteien (BverfG 22.06.1982 E 61, 1 = NJW 1983, 1415) und entsprechend bei anderen demokratischen Wahlen, so auch bei der Personalratswahl.

  • BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65

    Soraya

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 07.06.2004 - 5 Sa 2024/03
    Rechtlicher Ausgangspunkt ist der von Art. 1 und 2 GG garantierte Persönlichkeitsschutz (vgl. BAG 27.02.1985 = BAGE GS 48, 122, 136, 139 = AP Nr. 14 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht mit Hinweis auf BVerfGE 34, 269, 280 = AP Nr. 21 zu Art. 2 GG).
  • BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94

    Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 07.06.2004 - 5 Sa 2024/03
    Darüber hinaus muss der Widerruf geeignet sein, die Ansehensminderung zu beseitigen oder zu mildern (LAG Niedersachsen 24.06.2003 - 13 Sa 54/03 - unter Hinweis auf BGH 15.11.1994 - VI ZR 56/94).
  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 07.06.2004 - 5 Sa 2024/03
    Meinungsbezogene Tatsachenbehauptungen fallen deshalb im Zweifel ebenfalls in den Schutzbereich des Art. 5, 1 GG, wenn sie offensichtlich falsch sind (BVerfG 09.10.1991 E 85, 1 = NJW 1992 1439; kritisch Erfurter Kommentar/Dieterich Art. 5 GG Rn. 7, der mit weiteren Schrifttumsnachweisen der Auffassung ist, falsche Tatsachenbehauptungen seien ebenso wie unhaltbare Meinungen prinzipiell in den Grundrechtsschutz einzubeziehen).
  • BVerfG, 06.05.1997 - 1 BvR 409/90

    Vaterschaftsauskunft

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 07.06.2004 - 5 Sa 2024/03
    Beschränkt wird das allgemeine Persönlichkeitsrecht durch kollidierende Grundrechte Dritter, insbesondere durch das Recht der Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 GG sowie durch Persönlichkeitsrechte Dritter (Erfurter Kommentar/Dieterich Art. 2 GG Rn. 65 unter Hinweis auf BVerG 06.05.1997 E 96, 56 = NJW 1997, 1769).
  • ArbG Bochum, 09.02.2012 - 3 Ca 1203/11

    Ehrverletzende Behauptungen in sozialen Netzwerken - Bestimmtheit des

    Es kommt auf den konkreten Inhalt sowie die Form der Meinungsäußerung und die gesamten Begleitumstände sowie auf die Folgen an (vgl. hierzu ausführlich LAG Niedersachsen, Urteil vom 07.06.2004 - 5 Sa 2024/03 - Juris, m.w.N.).
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