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   LAG Niedersachsen, 07.08.1996 - 15 TaBV 121/95   

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LAG Niedersachsen, 07.08.1996 - 15 TaBV 121/95 (https://dejure.org/1996,12718)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 07.08.1996 - 15 TaBV 121/95 (https://dejure.org/1996,12718)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 07. August 1996 - 15 TaBV 121/95 (https://dejure.org/1996,12718)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 99 BetrVG; § 118 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG
    Eingliederung von DRK-Vereinsschwestern in den vom Arbeitgeber geleiteten Pflegedienst eines Krankenhauses als mibestimmungspflichtige Einstellung; Tendenzschutz der Schwesternschaft als Hindernis des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrates des aufnehmenden Arbeitgebers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eingliederung von DRK-Vereinsschwestern in den vom Arbeitgeber geleiteten Pflegedienst eines Krankenhauses als mibestimmungspflichtige Einstellung; Tendenzschutz der Schwesternschaft als Hindernis des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrates des aufnehmenden Arbeitgebers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 30.08.1994 - 1 ABR 3/94

    Beschäftigung eines "freien Handelsvertreters" als mitbestimmungspflichtige

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 07.08.1996 - 15 TaBV 121/95
    Unter Einstellung im Sinne des § 99 BetrVG sei nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (z. B. Beschluß vom 30.08.1994 - 1 ABR 3/94 - AP Nr. 6 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung) die Eingliederung von Personen in den Betrieb zu verstehen, um zusammen mit den dort beschäftigten Arbeitnehmern den arbeitstechnischen Zweck des Betriebs durch ihrer Art nachweisungsgebundene Tätigkeit zu verrichten.

    Das Beschwerdegericht folgt dem Bundesarbeitsgericht, das in ständiger Rechtsprechung (z. B. Beschlüsse vom 15.04.1986 - 1 ABR 44/84 - AP Nr. 35 zu § 99 BetrVG 1972 und vom 30.08.1994 - 1 ABR 3/94 - AP 6 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung; anders das Bundesverwaltungsgericht zu dem personalvertretungsrechtlichen Mitbestimmungstatbestand der Einstellung, jedenfalls für die Eingliederung eines kirchlichen Religionslehrers in eine Schule, Beschluß vom 23.08.1993 - 6 P 14/92) allein darauf abstellt, ob eine Person in den Betrieb eingegliedert wird, um zusammen mit den im Betrieb vorhandenen Arbeitnehmern den arbeitstechnischen Zweck des Betriebes durch weisungsgebundene Tätigkeit zu verwirklichen, ohne daß es auf das Rechtsverhältnis ankommt, in dem diese Person zum Arbeitgeber als Betriebsinhaber steht.

  • BAG, 06.07.1995 - 5 AZB 9/93

    Rote-Kreuz-Schwester - Arbeitnehmer - arbeitnehmerähnliche Person

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 07.08.1996 - 15 TaBV 121/95
    Mit dem Arbeitsgericht ist davon auszugehen, daß die Vereinspflegekräfte und Vereinsschülerinnen der Schwesternschaft keine Arbeitnehmerinnen im Sinne des § 5 BetrVG sind, weil ihre Tätigkeit vereinsrechtlicher Natur ist (vgl. BAG, Beschluß vom 06.07.1995 - 5 AZB 9/93 - AP Nr. 22 zu § 5 ArbGG 1979 zu der Tätigkeit der Vereinsschwestern auf der Grundlage der dortigen Vereinssatzung, die der Vereinssatzung des Beteiligten zu 3) inhaltlich entspricht).
  • BAG, 15.04.1986 - 1 ABR 44/84

    Mitbestimmungsrecht - Mitbestimmung - Betriebsrat - Weisungsgebundenheit -

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 07.08.1996 - 15 TaBV 121/95
    Das Beschwerdegericht folgt dem Bundesarbeitsgericht, das in ständiger Rechtsprechung (z. B. Beschlüsse vom 15.04.1986 - 1 ABR 44/84 - AP Nr. 35 zu § 99 BetrVG 1972 und vom 30.08.1994 - 1 ABR 3/94 - AP 6 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung; anders das Bundesverwaltungsgericht zu dem personalvertretungsrechtlichen Mitbestimmungstatbestand der Einstellung, jedenfalls für die Eingliederung eines kirchlichen Religionslehrers in eine Schule, Beschluß vom 23.08.1993 - 6 P 14/92) allein darauf abstellt, ob eine Person in den Betrieb eingegliedert wird, um zusammen mit den im Betrieb vorhandenen Arbeitnehmern den arbeitstechnischen Zweck des Betriebes durch weisungsgebundene Tätigkeit zu verwirklichen, ohne daß es auf das Rechtsverhältnis ankommt, in dem diese Person zum Arbeitgeber als Betriebsinhaber steht.
  • BVerwG, 23.08.1993 - 6 P 14.92

    Beschäftigung einer kirchlichen Dienstkraft - Religionslehrer -

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 07.08.1996 - 15 TaBV 121/95
    Das Beschwerdegericht folgt dem Bundesarbeitsgericht, das in ständiger Rechtsprechung (z. B. Beschlüsse vom 15.04.1986 - 1 ABR 44/84 - AP Nr. 35 zu § 99 BetrVG 1972 und vom 30.08.1994 - 1 ABR 3/94 - AP 6 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung; anders das Bundesverwaltungsgericht zu dem personalvertretungsrechtlichen Mitbestimmungstatbestand der Einstellung, jedenfalls für die Eingliederung eines kirchlichen Religionslehrers in eine Schule, Beschluß vom 23.08.1993 - 6 P 14/92) allein darauf abstellt, ob eine Person in den Betrieb eingegliedert wird, um zusammen mit den im Betrieb vorhandenen Arbeitnehmern den arbeitstechnischen Zweck des Betriebes durch weisungsgebundene Tätigkeit zu verwirklichen, ohne daß es auf das Rechtsverhältnis ankommt, in dem diese Person zum Arbeitgeber als Betriebsinhaber steht.
  • BAG, 14.12.1994 - 7 ABR 26/94

    Zuordnung von Gastschwestern zum Krankenhausbetrieb

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 07.08.1996 - 15 TaBV 121/95
    Mit dem Arbeitsgericht ist weiter davon auszugehen, daß die Beteiligten zu 2. und zu 3. das Städtische Krankenhaus Hildesheim nicht als gemeinsamen Betrieb im Sinne des § 1 BetrVG führen, weil kein einheitlicher Leitungsapparat hinsichtlich der sozialen und personellen Angelegenheiten der Mitarbeiter besteht (dazu: BAG, Beschluß vom 14.12.1994 - 7 ABR 26/94 - AP Nr. 3 zu § 5 BetrVG 1972 Rotes Kreuz).
  • BAG, 04.07.1979 - 5 AZR 8/78

    Gastschwestern - DRK-Schwesternschaft e.V. - Arbeit gegen Entgelt -

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 07.08.1996 - 15 TaBV 121/95
    Der vorliegende Gestellungsvertrag weicht nämlich entscheidend von dem Gestellungsvertrag ab, der dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 04.07.1979 (5 AZR 8/78 - AP Nr. 10 zu § 611 BGB Rotes Kreuz) zugrunde lag.
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