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   LAG Niedersachsen, 08.01.2018 - 15 Sa 318/17   

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LAG Niedersachsen, 08.01.2018 - 15 Sa 318/17 (https://dejure.org/2018,4577)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 08.01.2018 - 15 Sa 318/17 (https://dejure.org/2018,4577)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 08. Januar 2018 - 15 Sa 318/17 (https://dejure.org/2018,4577)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 242 BGB; § 307 Abs. 1 S. 1 BGB; § 307 Abs. 3 BGB; § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB; § 315 Abs. 1 BGB; § 315 Abs. 3 S. 2 BGB; § 611 Abs. 1 BGB; § 14 Abs. 1 TzBfG
    Angemessene Befristungsregelung bei befristeter Übertragung einer anderen Tätigkeit im Rahmen eines separaten Arbeitsvertrages unter Ruhendstellung eines weiterhin bestehenden Arbeitsvertrages; Bonusansprüche aufgrund gerichtlicher Leistungsbestimmung bei unzureichenden ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Angemessene Befristungsregelung bei befristeter Übertragung einer anderen Tätigkeit im Rahmen eines separaten Arbeitsvertrages unter Ruhendstellung eines weiterhin bestehenden Arbeitsvertrages; Bonusansprüche aufgrund gerichtlicher Leistungsbestimmung bei unzureichenden ...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Angemessene Befristungsregelung bei befristeter Übertragung einer anderen Tätigkeit im Rahmen eines separaten Arbeitsvertrages unter Ruhendstellung eines weiterhin bestehenden Arbeitsvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • heise.de (Pressebericht, 08.01.2018)

    Streit über Boni zwischen Manager und Volkswagen

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Bonuszahlungen - Festlegung der Höhe von Bonuszahlungen durch gerichtliche Leistungsbestimmung

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (22)

  • BAG, 24.02.2016 - 7 AZR 253/14

    Befristete Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit - AGB-Kontrolle -

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 08.01.2018 - 15 Sa 318/17
    Denn der Antrag wäre als Angriff auf die Befristung von Arbeitsvertragsbedingungen nach der dann gebotenen Auslegung zu verstehen (vgl. für die befristete Übertragung von Tätigkeiten: BAG 24. Februar 2016 - 7 AZR 253/14 - Rn. 17 f.; 18. Januar 2006 - 7 AZR 191/05 - Rn. 13) ,.

    Nach der gesetzgeberischen Wertung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes ist das unbefristete Arbeitsverhältnis sozialpolitisch erwünscht (BAG 24. Februar 2016 - 7 AZR 253/14 - Rn. 36) .

    Dem Teilzeit- und Befristungsgesetz liegt die Wertung zugrunde, dass der unbefristete Vertrag der Normalfall und der befristete Vertrag die Ausnahme ist (BAG 24. Februar 2016 - 7 AZR 253/14 - Rn. 35) .

    Nur eingeschränkt zu kontrollieren sind Abreden über den Umfang der von den Parteien geschuldeten Hauptleistungen, die ihrer Art nach nicht der Regelung durch Gesetz oder andere Rechtsvorschriften unterliegen, sondern von den Vertragsparteien festgelegt werden müssen (BAG 24. Februar 2016 - 7 AZR 253/14 - Rn. 28) .

    Gegenstand der Inhaltskontrolle ist nicht die vereinbarte Tätigkeit und die damit verbundene (höhere) Vergütung und somit der Umfang der von den Parteien zu erbringenden Hauptleistungen, sondern die zeitliche Einschränkung durch die Befristung (BAG 24. Februar 2016 - 7 AZR 253/14 - Rn. 29) .

    Betrifft die Inhaltskontrolle einen Verbrauchervertrag, sind nach § 310 Abs. 3 Nr. 3 BGB bei der Beurteilung der unangemessenen Benachteiligung auch die den Vertragsschluss begleitenden Umstände zu berücksichtigen (BAG 24. Februar 2016 - 7 AZR 253/14 - Rn. 32 mwN) .

    Während die Befristung des gesamten Arbeitsvertrags - von den Fällen der gesetzlich vorgesehenen Möglichkeit zur sachgrundlosen Befristung abgesehen - daraufhin zu überprüfen ist, ob sie durch einen sachlichen Grund gemäß § 14 Abs. 1 TzBfG gerechtfertigt ist, unterliegt die Befristung einzelner Vertragsbedingungen nach § 307 Abs. 1 BGB einer Angemessenheitskontrolle, die anhand einer Berücksichtigung und Bewertung rechtlich anzuerkennender Interessen beider Vertragsparteien vorzunehmen ist (BAG 24. Februar 2016 - 7 AZR 253/14 - Rn. 33 mwN) .

    Das sozialpolitisch erwünschte - auch seinem Inhalt nach - unbefristete Arbeitsverhältnis soll dem Arbeitnehmer ein dauerhaftes Auskommen sichern und zu einer längerfristigen Lebensplanung beitragen (BAG 24. Februar 2016 - 7 AZR 253/14 - Rn. 35 mwN) .

    Deshalb kann die Sicherung eines bestimmten Auskommens des Arbeitnehmers bei einer befristeten Tätigkeitsübertragung allenfalls dann beeinträchtigt sein, wenn diese mit einer ebenso befristeten und erheblichen Anhebung der Vergütung verbunden ist (BAG 24. Februar 2016 - 7 AZR 253/14 - Rn. 36 mwN) .

    Ein Verstoß gegen das Schriftformerfordernis des § 14 Abs. 4 TzBfG kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil die Bestimmung nicht für die Befristung einzelner Arbeitsvertragsbedingungen gilt (BAG 24. Februar 2016 - 7 AZR 253/14 - Rn. 57 mwN) .

  • BAG, 03.08.2016 - 10 AZR 710/14

    Bonusanspruch - gerichtliche Leistungsbestimmung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 08.01.2018 - 15 Sa 318/17
    Innerhalb des Spielraums können dem Bestimmungsberechtigten mehrere Entscheidungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen (BAG 23. August 2017 - 10 AZR 376/16 - Rn. 30; 3. August 2016 - 10 AZR 710/14 - Rn. 26 mwN) .

    cc) Aufgrund der Unverbindlichkeit der Leistungsbestimmung der Beklagten hat gemäß § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB die Bestimmung der Höhe des Anspruchs für das Geschäftsjahr 2012 durch Urteil zu erfolgen (BAG 3. August 2016 - 10 AZR 710/14 - Rn. 29) .

    Lediglich ausnahmsweise hat in entsprechender Anwendung des § 287 ZPO eine Festsetzung zu unterbleiben, wenn es auch nach vollständiger Ausschöpfung des Prozessstoffs an jeglichen greifbaren Anhaltspunkten für die Leistungsbestimmung fehlt (BAG 3. August 2016 - 10 AZR 710/14 - Rn. 30) .

    Es würde eine unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers darstellen, wenn der Arbeitgeber von der Leistungsbestimmung für ein bestimmtes Geschäftsjahr absehen dürfte, obwohl der Arbeitnehmer in diesem Geschäftsjahr seine Arbeitsleistung erbracht hat und die Leistung auch Teil der Gegenleistung für die erbrachte Arbeitsleistung des Arbeitnehmers war (BAG 3. August 2016 - 10 AZR 710/14 - Rn. 20) .

  • BAG, 23.06.2010 - 7 AZR 1021/08

    Altersgrenze für Flugbegleiter

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 08.01.2018 - 15 Sa 318/17
    Dementsprechend wird die materiell-rechtliche Klagefrist des § 17 Satz 1 TzBfG nach ständiger Rechtsprechung auch durch die Erhebung einer Klage vor dem Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit gewahrt (für den Fall einer nahezu zwei Jahre vor dem Erreichen der Altersgrenze erhobenen Klage das Feststellungsinteresse bejahend: BAG 23. Juni 2010 - 7 AZR 1021/08 - Rn. 12 mwN) .

    Vorliegend ist daher zu berücksichtigen, dass der Zeitabstand von über vier bzw. drei Jahren erheblich größer ist als in der vom Bundesarbeitsgericht getroffenen Entscheidung (23. Juni 2010 - 7 AZR 1021/08 - Rn. 12) betreffend einen Zeitabstand von knapp zwei Jahren zwischen Klagerhebung und Befristungsende.

    Dies folgt für den Antrag betreffend die Befristung zum 31. März 2021 aus der Frage, ob ein Feststellungsinteresse vorliegt, wenn das Befristungsende mehrere Jahre in der Zukunft liegt, und aus der Abweichung von dem zitierten Urteil des BAG vom 23. Juni - 7 AZR 1021/08 -, das ein Feststellungsinteresse für eine nahezu zwei Jahre vor dem Erreichen der Altersgrenze erhobene Klage bejaht hat.

  • BAG, 23.08.2017 - 10 AZR 376/16

    Sonderzahlung - billiges Ermessen - Konkretisierung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 08.01.2018 - 15 Sa 318/17
    Innerhalb des Spielraums können dem Bestimmungsberechtigten mehrere Entscheidungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen (BAG 23. August 2017 - 10 AZR 376/16 - Rn. 30; 3. August 2016 - 10 AZR 710/14 - Rn. 26 mwN) .

    Zwar kann grundsätzlich die Prognose eines negativen Betriebsergebnisses dazu führen, dass eine Entscheidung, keine weitere Sonderzahlung auszuschütten, gerechtfertigt ist (vgl. BAG 23. August 2017 - 10 AZR 376/16 - Rn. 31) , allerdings ist vorliegend nicht nachvollziehbar, warum der angeführte Milliardenverlust der Beklagten aufgrund der Dieselthematik zu einem Faktor 0, 4 führt.

  • BAG, 10.12.2014 - 7 AZR 1009/12

    Befristung einer Arbeitszeitverringerung - Inhaltskontrolle

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 08.01.2018 - 15 Sa 318/17
    aa) Während die Befristung des gesamten Arbeitsvertrags - von den Fällen der gesetzlich vorgesehenen Möglichkeit von sachgrundlosen Befristungen abgesehen - daraufhin zu überprüfen ist, ob sie durch einen sachlichen Grund gemäß § 14 Abs. 1 TzBfG gerechtfertigt ist, unterliegt die Befristung einzelner Vertragsbedingungen nach § 307 Abs. 1 BGB einer Angemessenheitskontrolle (BAG 10. Dezember 2014 - 7 AZR 1009/12 - Rn. 47) .

    Es ist unerheblich, dass in der Vereinbarung der Parteien der Grund für die Befristung nicht genannt ist (BAG 10. Dezember 2014 - 7 AZR 1009/12 - Rn. 51) .

  • BAG, 21.08.2013 - 5 AZR 581/11

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahme auf Tarifvertrag

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 08.01.2018 - 15 Sa 318/17
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Feststellung und Bewertung des mutmaßlichen Parteiwillens und der Interessenlage ist der Zeitpunkt des Vertragsschlusses (BAG 21. August 2013 - 5 AZR 581/11 - Rn. 42) .
  • BAG, 21.03.2017 - 7 AZR 222/15

    Zweckbefristung - Schließung einer Betriebsstätte

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 08.01.2018 - 15 Sa 318/17
    Es muss bereits zum Zeitpunkt der Klageerhebung durchaus wahrscheinlich sein, dass sich die Frage der Wirksamkeit der Befristung zwischen den Parteien in absehbarer Zeit stellen wird (BAG 21. März 2017 - 7 AZR 222/15 - Rn. 16) .
  • BAG, 24.08.2016 - 7 ABR 2/15

    Betriebsverfassung - Leiharbeitnehmer

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 08.01.2018 - 15 Sa 318/17
    Die Erstellung eines Rechtsgutachtens ist den Gerichten verwehrt (BAG 24. August 2016 - 7 ABR 2/15 - Rn. 16; 9. September 2015 - 7 ABR 47/13 - Rn. 17 mwN) .
  • BAG, 26.10.2016 - 5 AZR 168/16

    Umkleidezeiten - Schätzung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 08.01.2018 - 15 Sa 318/17
    Weiterhin muss - als Zumutbarkeitsmoment - das Erfordernis des Vertrauensschutzes das Interesse des Berechtigten an einer sachlichen Prüfung des von ihm behaupteten Anspruchs derart überwiegen, dass dem in Anspruch Genommenen die Erfüllung des Anspruchs oder die Einlassung auf die Klage nicht mehr zuzumuten ist (BAG 26. Oktober 2016 - 5 AZR 168/16 - Rn. 41) .
  • BAG, 09.09.2015 - 7 ABR 47/13

    Betriebsratswahl - Wahlanfechtung - Ablauf der Amtszeit - Rechtsschutzinteresse -

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 08.01.2018 - 15 Sa 318/17
    Die Erstellung eines Rechtsgutachtens ist den Gerichten verwehrt (BAG 24. August 2016 - 7 ABR 2/15 - Rn. 16; 9. September 2015 - 7 ABR 47/13 - Rn. 17 mwN) .
  • BAG, 07.10.2015 - 7 AZR 945/13

    Befristete Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit - 1. (Solo-) Fagottistin -

  • BAG, 10.12.2014 - 4 AZR 991/12

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Ausgliederung -Einwand der

  • BAG, 22.07.2014 - 9 AZR 981/12

    Urlaubsgeld - gekündigtes Arbeitsverhältnis - AGB-Kontrolle

  • BAG, 20.02.2013 - 10 AZR 177/12

    Weihnachtsgeld - Freiwilligkeitsvorbehalt

  • BAG, 15.05.2013 - 10 AZR 679/12

    Leistungsbonus - Auslegung eines Arbeitsvertrags - billiges Ermessen

  • BAG, 29.08.2012 - 10 AZR 385/11

    Bonuszahlung im Bankgewerbe - Zielvereinbarung - Bonusvolumen - Berücksichtigung

  • BAG, 22.02.2012 - 4 AZR 579/10

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Ausgliederung - Einwand der

  • BGH, 20.07.2010 - EnZR 23/09

    Stromnetznutzungsentgelt IV

  • BAG, 15.02.2017 - 7 AZR 153/15

    Befristung - Feststellungsklage des Arbeitgebers

  • BAG, 20.06.2013 - 6 AZR 842/11

    Dienstfreier Tag iSd. Klangkörper-Tarifvertrags

  • BAG, 17.01.2007 - 7 AZR 20/06

    Befristung - Vorübergehender betrieblicher Bedarf

  • BAG, 18.01.2006 - 7 AZR 191/05

    Befristete Erhöhung der regelmäßigen Arbeitszeit

  • LAG Hamm, 02.10.2020 - 16 Sa 1462/19

    Befristete Änderung einzelner Vertragsbedingungen Dreiwochenfrist für den

    Ein solcher Arbeitsvertrag unterliegt unmittelbar der Befristungskontrolle nach dem TzBfG (a. A. Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 08. Januar 2018 - 15 Sa 318/17 -, wonach der Schutzzweck des TzBfG nicht betroffen ist, wenn der bisherige Arbeitsvertrag weiterhin unbefristet bestehen bleibt und nur vorübergehend ruht).
  • LAG Niedersachsen - 15 Sa 149/17 (anhängig)

    Bonuszahlungen - Festlegung der Höhe von Bonuszahlungen durch gerichtliche

    Auf die Pressemitteilung vom 04.01.2018 zum Verfahren 15 Sa 318/17 wird verwiesen.
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