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   LAG Niedersachsen, 08.02.2000 - 7 Sa 781/99   

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https://dejure.org/2000,14676
LAG Niedersachsen, 08.02.2000 - 7 Sa 781/99 (https://dejure.org/2000,14676)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 08.02.2000 - 7 Sa 781/99 (https://dejure.org/2000,14676)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 08. Februar 2000 - 7 Sa 781/99 (https://dejure.org/2000,14676)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Wirksamkeit einer einzelvertraglichen Vereinbarung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer einzelvertraglichen Vereinbarung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2000, 428
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG München, 04.05.1990 - 2 Sa 128/90

    Günstigkeitsvergleich zwischen tariflicher und einzelvertraglicher

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 08.02.2000 - 7 Sa 781/99
    Es ist deshalb darauf abzustellen, wie ein verständiger Arbeitnehmer unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung und der Umstände des Einzelfalles die Bestimmung des Arbeitsvertrages im Vergleich zu der des Kollektivvertrages einschätzen würde (Löwisch/Rieple, § 4 TVG Rdnr. 203; LAG München vom 04. Mai 1990, 2 Sa 128/90 , LAG E § 4 TVG Günstigkeitsprinzip Nr. 3).

    Ob das Interesse, auf sich am Arbeitsmarkt bietende Chancen eines Stellenwechsels schnell reagieren zu können, oder die gesicherte Möglichkeit, im Falle einer Arbeitgeberkündigung längere Zeit zum Aussuchen einer anderen Stellung zur Verfügung zu haben, überwiegt, kann nur im jeweiligen Einzelfall beurteilt werden (LAG München vom 04. Mai 1990, 2 Sa 128/90 , LAG Nr. 3 zu § 4 TVG Günstigkeitsprinzip).

  • BAG, 12.04.1972 - 4 AZR 211/71

    Günstigkeitsprinzip - untertarifliche Auslösung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 08.02.2000 - 7 Sa 781/99
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Günstigkeit ist der Augenblick, in dem die abweichende Vereinbarung getroffen wurde (BAG vom 12.04.1972, AP Nr. 13 zu § 4 TVG Günstigkeitsprinzip).
  • BAG, 23.02.1977 - 3 AZR 149/76

    Günstigkeitsprinzip - Vertragsbruch - Nichtantritt eines

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 08.02.2000 - 7 Sa 781/99
    Das Bundesarbeitsgericht hat deshalb auch in einem Urteil vom 23. Februar 1977 (AP Nr. 15 zu § 4 TVG Günstigkeitsprinzip) ausgeführt, dass eine vertragliche Erschwerung der tariflichen Möglichkeit zur kurzfristigen Lösung des Arbeitsverhältnisses nicht zulässig gewesen wäre, weil das für den Arbeitnehmer ungünstiger wäre als die tarifliche Regelung.
  • LAG Hamm, 16.11.1998 - 18 Sa 1581/97

    Voraussetzungen der Abrechnung von Spesen und Lohnzuschlägen; Vergleich der

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 08.02.2000 - 7 Sa 781/99
    Ambivalente Bestimmungen, also Bedingungen im Arbeitsvertrag, die sich je nach den Umständen als günstig oder ungünstig auswirken können, setzen sich nur dann gegenüber der tariflichen Regelung durch, wenn im voraus feststellbar ist, dass sie sich für den Arbeitnehmer vorteilhaft auswirken (Wiedemann/Wank, § 4 TVG, Rdz. 452; LAG Hamm vom 16.11.1998, 18 Sa 1581/97 , n.v.).
  • BAG, 29.08.2001 - 4 AZR 337/00

    Tarifvertrag: Auslegung

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 8. Februar 2000 - 7 Sa 781/99 - aufgehoben.
  • LAG Düsseldorf, 28.09.2007 - 10 Sa 1078/07

    Vereinbarung über die Verlängerung der regelmäßigen Arbeitszeit

    Lässt sich nicht eindeutig beantworten, welche Regelung günstiger oder ungünstiger ist, verbleibt es bei der tariflichen Regelung (BAG vom 12.04.1972 - 4 AZR 211/71 - AP TVG § 4 Günstigkeitsprinzip Nr. 13; LAG Niedersachsen vom 08.02.2000 - 7 Sa 781/99 - NZA-RR 2000, 428, 429; Wiedemann/Wank TVG § 4 Rdn. 478; ErfK-Schaub § 4 TVG Rdn. 40; Hamacher MAH Arbeitsrecht § 67 Rdn. 45).
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