Rechtsprechung
LAG Niedersachsen, 08.03.2004 - 5 Sa 1393/03 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Befristung wegen absehbaren Minderbedarfs - Schließung einer Teileinheit der Bundeswehr - Unterbringung unbefristet Beschäftigter - Änderung der prognostizierten Planung - vorbehaltloser Abschluss eines befristeten Folgevertrages während einer bereits anhängigen ...
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 14 Abs. 1 TzBfG; § 17 TzBfG
Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses; Vorübergehend bestehender Bedarf an der Arbeitsleistung; Absehbarer Minderbedarf; Ablösung eines unwirksamen Arbeitsvertrages durch den vorbehaltlosen Abschluss eines neuen Folgevertrages - IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses; Vorübergehend bestehender Bedarf an der Arbeitsleistung; Absehbarer Minderbedarf; Ablösung eines unwirksamen Arbeitsvertrages durch den vorbehaltlosen Abschluss eines neuen Folgevertrages
- Judicialis
TzBfG § 14 Abs. 1 Satz 2 Ziff. 1; ; TV UmBW § 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
TzBfG § 14 Abs. 1 Satz 2 Ziff. 1; TV UmBW § 3
Befristung wegen absehbaren Minderbedarfs, Schließung einer Teileinheit der Bundeswehr, Unterbringung unbefristet Beschäftigter, Änderung der prognostizierten Planung; vorbehaltloser Abschluss eines befristeten Folgevertrages während einer bereits anhängigen ... - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- docplayer.org (Auszüge)
Befristung wegen absehbaren Minderbedarfs, Schließung einer Teileinheit der Bundeswehr, Unterbringung unbefristet Beschäftigter, Änderung der prognostizierten Planung; vorbehaltloser Abschluss eines befristeten Folgevertrages während einer bereits anhängigen ...
Verfahrensgang
- ArbG Wilhelmshaven, 22.05.2003 - 2 Ca 602/02
- LAG Niedersachsen, 08.03.2004 - 5 Sa 1393/03
- BAG, 13.10.2004 - 7 AZR 218/04
- BAG, 15.12.2004 - 7 AZR 218/04
- LAG Niedersachsen, 22.08.2005 - 5 Sa 226/05
Papierfundstellen
- NZA-RR 2004, 468
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (11)
- LAG Niedersachsen, 12.01.2004 - 5 Sa 1130/03
Konsequenz eines ohne Vorbehalt geschlossenen Folgevertrages auf ein …
Auszug aus LAG Niedersachsen, 08.03.2004 - 5 Sa 1393/03
(Fortführung von LAG Niedersachsen 12.01.2004 - 5 Sa 1130/03 E, Revision zugelassen).Folglich müssen die Parteien dem Arbeitnehmer in dem nachfolgenden Vertrag das Recht vorbehalten, die Wirksamkeit der vorangegangenen Befristung überprüfen zu lassen, damit die arbeitsgerichtliche Befristungskontrolle auch für den davorliegenden Vertrag eröffnet wird (…BAG 05.06.2002 - 7 AZR 205/01 a.a.O. unter I. 1. der Gründe) bzw. bleibt (LAG Niedersachsen, Urteil vom 12.01.2004 - 5 Sa 1130/03 E).
Die Kammer folgt dieser Auffassung aus methodischen Gründen nicht (ausführlich schon LAG Niedersachsen 12.01.2004 - 5 Sa 1130/03 E).
- BAG, 26.07.2000 - 7 AZR 43/99
Wirksamkeit einer Befristung nach dem BeschFG
Auszug aus LAG Niedersachsen, 08.03.2004 - 5 Sa 1393/03
Das hierfür erforderliche Feststellungsinteresse, das ohne weiteres aus der bei Versäumung der Klagefrist nach § 17 Satz 2 TzBfG i. v. m. § 7 KSchG eintretenden Fiktion der Wirksamkeit der Befristung folgt, ist nicht dadurch entfallen, dass die Parteien am 20.08.2003 vorbehaltlos einen weiteren befristeten Arbeitsvertrag abgeschlossen haben (BAG 26.07.2000 - 7 AZR 43/99 - AP Nr. 26 zu § 1 BeschFG 1985 = EzA § 1 BeschFG 1984 Nr. 18 unter A der Gründe; offengelassen LAG Niedersachsen 12.01.2004 - 5 Sa 130/03 E - zur Veröffentlichung vorgesehen, unter I. 1. der Gründe).Die Arbeitsvertragsparteien stellen ihre Vertragsbeziehungen durch einen ohne Vorbehalt geschlossenen Folgevertrag regelmäßig auf eine neue Rechtsgrundlage und heben zugleich konkludent ein etwa befristetes früheres Arbeitsverhältnis auf (ständige Rechtsprechung des BAG seit 08.04.1985 - 7 AZR 191/84 - AP Nr. 97 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag = EzA § 620 BGB Nr. 76 unter II. der Gründe; vgl. ferner 15.02.1985 - 7 AZR 680/94 -AP Nr. 166 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag = EzA § 620 BGB Nr. 130 unter I. 1. der Gründe; 26.07.2000 - 7 AZR 43/99 - a.a.O. unter B. I. 1. der Gründe; 05.06.2002 - 7 AZR/205/01 - EzA SD 2002, Nr. 21, 9 bis 10 unter I. 1. der Gründe).
Ein grundsätzlich anderes Ergebnis folgt auch nicht aus dem Urteil des BAG vom 26.07.2000 (7 AZR 43/99 a.a.O. unter B I. 1. der Gründe).
- BAG, 13.06.1985 - 2 AZR 410/84
Weiterbeschäftigung bei Streit über Befristung
Auszug aus LAG Niedersachsen, 08.03.2004 - 5 Sa 1393/03
In der Konsequenz des unbegründeten Feststellungsantrags entfällt auch der Anspruch auf vorläufige Weiterbeschäftigung für die Dauer des Rechtsstreits nach den Grundsätzen des Beschlusses des Großen Senats vom 13.06.1985 - 2 AZR 410/84 - NZA 1986, 562 = EzA § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 16.
- BAG, 03.11.1999 - 7 AZR 846/98
Befristetes Arbeitsverhältnis; Aufgabe von begrenzter Dauer
- BAG, 22.03.2000 - 7 AZR 758/98
Befristung wegen Übertragung sozialstaatlicher Aufgaben
Auszug aus LAG Niedersachsen, 08.03.2004 - 5 Sa 1393/03
Deren Grundlagen hat er im Prozess darzulegen, damit der Arbeitnehmer seinerseits die Möglichkeit erhält, die Richtigkeit der Prognose zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zu überprüfen (BAG 04.12.2002 - 7 AZR 437/01 -AP BAT SR 2 y Nr. 24; 22.03.2000 - 7 AZR 758/98 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 221 = NZA 2000, 881; APS/Backhaus § 14 TzBfG N. 40, 82 und 138 ff.;… KR/Lipke § 14 TzBfG Rn. 67 ff.;… Dörner, Der befristete Arbeitsvertrag, EFAS 2004 Rn. 278 mit zahlreichen weiteren Nachweisen). - BAG, 03.12.1997 - 7 AZR 651/96
Befristung wegen bevorstehender Betriebs- bzw. Dienststellenschließung
Auszug aus LAG Niedersachsen, 08.03.2004 - 5 Sa 1393/03
Ein solcher absehbarer Minderbedarf kommt u. a. bei Rationalisierungen bzw. bei (Teil-)Stilllegungen in Betracht (vgl. BAG 03.12.1997 - 7 AZR 651/96 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 196;… APS/Backhaus § 14 TzBfG Rn. 142 f.;… KR/Lipke § 14 TzBfG Rn. 82;… Dörner a.a.O. Rn. 282 sowie Rn. 296 mit weiteren Nachweisen). - BAG, 15.02.1995 - 7 AZR 680/94
Betriebsübergang - Befristeter Arbeitsvertrag bei einer …
Auszug aus LAG Niedersachsen, 08.03.2004 - 5 Sa 1393/03
Die Arbeitsvertragsparteien stellen ihre Vertragsbeziehungen durch einen ohne Vorbehalt geschlossenen Folgevertrag regelmäßig auf eine neue Rechtsgrundlage und heben zugleich konkludent ein etwa befristetes früheres Arbeitsverhältnis auf (ständige Rechtsprechung des BAG seit 08.04.1985 - 7 AZR 191/84 - AP Nr. 97 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag = EzA § 620 BGB Nr. 76 unter II. der Gründe; vgl. ferner 15.02.1985 - 7 AZR 680/94 -AP Nr. 166 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag = EzA § 620 BGB Nr. 130 unter I. 1. der Gründe;… 26.07.2000 - 7 AZR 43/99 - a.a.O. unter B. I. 1. der Gründe; 05.06.2002 - 7 AZR/205/01 - EzA SD 2002, Nr. 21, 9 bis 10 unter I. 1. der Gründe). - BAG, 05.06.2002 - 7 AZR 205/01
Befristeter Arbeitsvertrag
Auszug aus LAG Niedersachsen, 08.03.2004 - 5 Sa 1393/03
Folglich müssen die Parteien dem Arbeitnehmer in dem nachfolgenden Vertrag das Recht vorbehalten, die Wirksamkeit der vorangegangenen Befristung überprüfen zu lassen, damit die arbeitsgerichtliche Befristungskontrolle auch für den davorliegenden Vertrag eröffnet wird (BAG 05.06.2002 - 7 AZR 205/01 a.a.O. unter I. 1. der Gründe) bzw. bleibt (LAG Niedersachsen, Urteil vom 12.01.2004 - 5 Sa 1130/03 E). - BAG, 04.12.2002 - 7 AZR 437/01
Befristeter Arbeitsvertrag; Krankenbezüge
Auszug aus LAG Niedersachsen, 08.03.2004 - 5 Sa 1393/03
Deren Grundlagen hat er im Prozess darzulegen, damit der Arbeitnehmer seinerseits die Möglichkeit erhält, die Richtigkeit der Prognose zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zu überprüfen (BAG 04.12.2002 - 7 AZR 437/01 -AP BAT SR 2 y Nr. 24; 22.03.2000 - 7 AZR 758/98 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 221 = NZA 2000, 881; APS/Backhaus § 14 TzBfG N. 40, 82 und 138 ff.;… KR/Lipke § 14 TzBfG Rn. 67 ff.;… Dörner, Der befristete Arbeitsvertrag, EFAS 2004 Rn. 278 mit zahlreichen weiteren Nachweisen). - BAG, 08.05.1985 - 7 AZR 191/84
Befristeter Arbeitsvertrag
Auszug aus LAG Niedersachsen, 08.03.2004 - 5 Sa 1393/03
Die Arbeitsvertragsparteien stellen ihre Vertragsbeziehungen durch einen ohne Vorbehalt geschlossenen Folgevertrag regelmäßig auf eine neue Rechtsgrundlage und heben zugleich konkludent ein etwa befristetes früheres Arbeitsverhältnis auf (ständige Rechtsprechung des BAG seit 08.04.1985 - 7 AZR 191/84 - AP Nr. 97 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag = EzA § 620 BGB Nr. 76 unter II. der Gründe; vgl. ferner 15.02.1985 - 7 AZR 680/94 -AP Nr. 166 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag = EzA § 620 BGB Nr. 130 unter I. 1. der Gründe;… 26.07.2000 - 7 AZR 43/99 - a.a.O. unter B. I. 1. der Gründe; 05.06.2002 - 7 AZR/205/01 - EzA SD 2002, Nr. 21, 9 bis 10 unter I. 1. der Gründe). - BAG, 28.03.2001 - 7 AZR 701/99
Befristung und tarifliche Befristungsgrundform
- BAG, 13.10.2004 - 7 AZR 218/04
Befristung - Vorbehalt - Sonstiger Sachgrund
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 8. März 2004 - 5 Sa 1393/03 - unter Zurückweisung der Revision im Übrigen teilweise aufgehoben, soweit es die Klage mit dem gegen die Befristung zum 30. Juni 2003 gerichteten Feststellungsantrag zu 1) und dem Weiterbeschäftigungsantrag zu 2) abgewiesen hat. - LAG Niedersachsen, 22.08.2005 - 5 Sa 226/05
Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines Arbeitnehmers nach Fristablauf; …
Durch Urteil vom 13.10.2004 (7 AZR 218/04 DB 2005, 451 = NZA 2005, 401 = EzA § 17 TzBfG Nr. 6) hat das Bundesarbeitsgericht das Berufungsurteil vom 8.3.2004 - 5 Sa 1393/03 - auf die Revision des Klägers teilweise abgeändert und zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen:. - LAG München, 05.04.2006 - 10 Sa 1000/05
Altersversorgung, betriebliche - Anforderungen für Zusage einer beamtenähnlichen …
Durch den Abschluss des neuen Vertrages stellen die Parteien ihre Rechtsbeziehungen auf eine neue Rechtsgrundlage und bringen damit zum Ausdruck, dass nur noch diese zwischen ihnen verbindlich sein soll (vgl. LAG Niedersachsen NZA-RR 2004, 468). - LAG München, 08.02.2008 - 10 Sa 751/07
Eingruppierung einer Musiklehrerin
aa) Vorliegend spricht bereits viel dafür, dass einem Vergütungsanspruch der Klägerin nach der Vergütungsgruppe II BAT § 1 des letzten zwischen den Parteien geschlossenen und daher allein für ihre Rechtsbeziehung maßgeblichen Arbeitsvertrages (vgl. BAG vom 11.06.2002 - 1 AZR 390/01; LAG Hessen LAG Report 2005, 239; LAG Niedersachsen NZA-RR 2004, 468) vom 14.09.2001 (Bl. 65 d. A.) entgegensteht.