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   LAG Niedersachsen, 09.03.2017 - 4 Sa 86/16 E   

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LAG Niedersachsen, 09.03.2017 - 4 Sa 86/16 E (https://dejure.org/2017,13934)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 09.03.2017 - 4 Sa 86/16 E (https://dejure.org/2017,13934)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 09. März 2017 - 4 Sa 86/16 E (https://dejure.org/2017,13934)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    AEUV Art. 45 Abs. 2; EUV 492/2011 Art. 7; GG Art. 3; TV L § 16 Abs. 2 S. 2; TV L § 16 Abs. 2 S. 3
    Berücksichtigung von Beschäftigungszeiten aus einem vorherigen Arbeitsverhältnis in einem anderen Mitgliedstaat bei der Stufenzuordnung im Entgeltsystem des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)

  • IWW

    Art. 45 Abs. 2 AEUV, Art. ... 3 Abs. 1 GG, Art. 3 GG, Art. 9 Abs. 3 GG, Art. 45 AEUV, Art. 7 der Verordnung (EU) 492/2011, Art. 45 Abs. 1 AEUV, Art. 45 Abs. 4 AEUV, Art. 8 Abs. 2 VO 492/11, Art. 45 Abs. 3 AEUV, Art. 7 bis 9 VO 492/2011, § 91 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung von Beschäftigungszeiten aus einem vorherigen Arbeitsverhältnis in einem anderen Mitgliedstaat bei der Stufenzuordnung im Entgeltsystem des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitnehmerfreizügigkeit; unionsrechtliche Freizügigkeit

  • rechtsportal.de

    Berücksichtigung von Beschäftigungszeiten aus einem vorherigen Arbeitsverhältnis in einem anderen Mitgliedstaat bei der Stufenzuordnung im Entgeltsystem des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder ( TV-L )

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Verstoß gegen unionsrechtliche Freizügigkeitsvorschriften bei Privilegierung von Berufserfahrungen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Verstoß gegen unionsrechtliche Freizügigkeitsvorschriften bei Privilegierung von Berufserfahrungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2017, 439
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (24)

  • EuGH, 05.12.2013 - C-514/12

    Zentralbetriebsrat der gemeinnützigen Salzburger Landeskliniken Betriebs -

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.03.2017 - 4 Sa 86/16
    Es hat unter Bezugnahme auf die angezogene Entscheidung des EuGH vom 5. Dezember 2013 (C-514/12 - Zentralrat der gemeinnützigen Salzburger Landeskliniken) angenommen, auch die Regelung in § 16 Abs. 2 TV-L sei mit der in Art. 45 Abs. 2 AEUV garantierten Freizügigkeit nicht vereinbar.

    Diese Regelung stellt nur eine besondere Ausprägung des in Art. 45 Abs. 2 AEUV enthaltenen Diskriminierungsverbots auf dem speziellen Gebiet der Beschäftigungsbedingungen und der Arbeit dar ( EuGH 5. Dezember 2013 - C-514/12 ).

    Dagegen handelt es sich um eine mittelbare Diskriminierung, wenn auf andere Unterscheidungsmerkmale als die Staatsangehörigkeit abgestellt wird, dies aber tatsächlich zur Benachteiligung von Ausländern führt; der EuGH spricht insoweit auch von "verschleierter" oder "versteckter" Diskriminierung (EuGH 18. Dezember .2014 - C-523/13 -- Larcher; 5. Dezember 2013 - C-514/12 -- Zentralbetriebsrat der gemeinnützigen Salzburger Landeskliniken).

    Um eine Maßnahme als mittelbar diskriminierend qualifizieren zu können, muss sie nicht bewirken, dass alle Inländer begünstigt werden oder dass unter Ausschluss der Inländer nur die Staatsangehörigen der anderen Mitgliedstaaten benachteiligt werden (EuGH 5. Dezember 2013 C - 514/12 - Zentralbetriebsrat der gemeinnützigen Salzburger Landeskliniken).

    Darüber hinaus muss in einem derartigen Fall ihre Anwendung geeignet sein, die Verwirklichung des in Rede stehenden Zieles zu gewährleisten, und darf nicht über das hinausgehen, was zu seiner Erreichung erforderlich ist ( EuGH 5. Dezember 2013 - C-514/12 ; EuGH 18. Dezember 2014 - C-523/13 ; ausführlich hierzu Grabitz/Forsthoff, Art. 45 AEUV Rn. 371 ff.).

    c) In der Zielsetzung, die Arbeitnehmer an ihren Vertragsarbeitgeber zu binden, unterscheidet sich die streitige Tarifregelung von der österreichischen Regelung, die zur Beurteilung des EuGH vom 5. Dezember 2013 stand (C - 514/12 - Zentralbetriebsrat der gemeinnützigen Salzburger Landeskliniken ) .

  • BAG, 23.09.2010 - 6 AZR 180/09

    Berücksichtigung von Vorbeschäftigungszeiten im TV-L

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.03.2017 - 4 Sa 86/16
    Wie weit dieser reicht, hängt von den im Einzelfall vorliegenden Differenzierungsmerkmalen ab, wobei den Tarifvertragsparteien in Bezug auf die tatsächlichen Gegebenheiten und betroffenen Interessen eine Einschätzungsprärogative zusteht (BAG 18. Dezember 2008 - 6 AZR 287/07; 23. September 2010 - 6 AZR 180/09).

    bb) Die Tarifvertragsparteien haben im TV-L ein höchst differenziertes Konzept zur Wahrung von Besitzständen vereinbart (BAG 23. September 2010 - 6 AZR 180/09 unter Darlegung dieses Konzeptes).

    cc) Diese besitzstandswahrenden Regelungen durften die Tarifvertragsparteien unter Beachtung ihrer Einschätzungsprärogative im Rahmen des ihnen zustehenden Gestaltungsspielraums in der Annahme treffen, dass die im vorigen Arbeitsverhältnis bei demselben Arbeitgeber erworbene Berufserfahrung den Beschäftigten befähigt, nach seiner Wiedereinstellung die erworbene Berufserfahrung schneller in vollem Umfang im neuen Arbeitsverhältnis einzusetzen, als dies einem Arbeitnehmer möglich ist, der seine Berufserfahrung in den oft gänzlich andersartigen Strukturen bei anderen Arbeitnehmern, insbesondere der Privatwirtschaft, erworben hat (BAG 23. September 2010 - aaO - Rn 16, 18).

    Dabei ist zu beachten, dass die niedrigere Entwicklungsstufe und damit die zu zahlende Vergütung zunächst verhältnismäßig schnell ansteigt und sich eine etwaige Ungleichbehandlung ab Erreichen der Endentwicklungsstufe zwischen den beiden Beschäftigungsgruppen nicht mehr auswirkt, § 16 Abs. 3 TV-L (BVerfG 28. November 1997 - 1 BvR 8/96; 23. September 2010 - 6 AZR 180/09).

  • EuGH, 30.09.2003 - C-224/01

    MITGLIEDSTAATEN HAFTEN FÜR SCHÄDEN, DIE EINEM EINZELNEN DURCH EINEN EINEM

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.03.2017 - 4 Sa 86/16
    Die Vorschrift soll eine Abschottung der Arbeitsmärkte verhindern ( EuGH 30. September 2003 - C-224/01 ).

    Der EuGH sah in einer Vorschrift, die bei der Stellenvergabe die im Ausland geleisteten Dienste nicht entsprechend der im Aufnahmemitgliedstaat geleisteten Dienste berücksichtigt, einen Verstoß gegen Art. 45 AEUV (EuGH 23. Februar 1994 - C-419/92); ebenso für die Gewährung einer Dienstalterszulage (EuGH 30. September 2003 - C-224/01 - Rn. 70 -88).

    Die konkrete Ausgestaltung der Regelung sei in den entschiedenen Fällen zu unspezifisch, da sie eine erhebliche Mobilität der Arbeitnehmer bei einer großen Gruppe rechtlich voneinander unabhängiger Arbeitgeber zulasse (EuGH 15. Januar 1998 - 15/96; 30. November 2000 - C 195/08), beziehungsweise, - bei Bindung an rechtlich nur einen Arbeitgeber - die Einrichtungen nicht nur mit Einrichtungen anderer Mitgliedstaaten, sondern auch untereinander im Wettbewerb stehen (EuGH 30. September 2003 - C-224/01 - Rn. 84).

  • BVerfG, 28.11.1997 - 1 BvR 8/96

    Vordienstzeiten: Berücksichtigung - Gleichheitsverstoß

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.03.2017 - 4 Sa 86/16
    Außerdem und vor allem durften die Tarifvertragsparteien damit einen Anreiz zur Rückkehr und Verbleib solcher Beschäftigter im öffentlichen Dienst schaffen, die bereits einschlägige Berufserfahrung bei demselben öffentlichen Arbeitgeber erworben haben (BVerfG 28. November 1997 - 1 BvR 8/96).

    Dabei ist zu beachten, dass die niedrigere Entwicklungsstufe und damit die zu zahlende Vergütung zunächst verhältnismäßig schnell ansteigt und sich eine etwaige Ungleichbehandlung ab Erreichen der Endentwicklungsstufe zwischen den beiden Beschäftigungsgruppen nicht mehr auswirkt, § 16 Abs. 3 TV-L (BVerfG 28. November 1997 - 1 BvR 8/96; 23. September 2010 - 6 AZR 180/09).

  • EuGH, 18.12.2014 - C-523/13

    Larcher - Vorlage zur Vorabentscheidung - Soziale Sicherheit der

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.03.2017 - 4 Sa 86/16
    Dagegen handelt es sich um eine mittelbare Diskriminierung, wenn auf andere Unterscheidungsmerkmale als die Staatsangehörigkeit abgestellt wird, dies aber tatsächlich zur Benachteiligung von Ausländern führt; der EuGH spricht insoweit auch von "verschleierter" oder "versteckter" Diskriminierung (EuGH 18. Dezember .2014 - C-523/13 -- Larcher; 5. Dezember 2013 - C-514/12 -- Zentralbetriebsrat der gemeinnützigen Salzburger Landeskliniken).

    Darüber hinaus muss in einem derartigen Fall ihre Anwendung geeignet sein, die Verwirklichung des in Rede stehenden Zieles zu gewährleisten, und darf nicht über das hinausgehen, was zu seiner Erreichung erforderlich ist ( EuGH 5. Dezember 2013 - C-514/12 ; EuGH 18. Dezember 2014 - C-523/13 ; ausführlich hierzu Grabitz/Forsthoff, Art. 45 AEUV Rn. 371 ff.).

  • BAG, 21.11.2013 - 6 AZR 23/12

    Stufenzuordnung nach §§ 16, 40 TV-L bei vorangegangener Tätigkeit aufgrund von

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.03.2017 - 4 Sa 86/16
    Das gilt auch, soweit sie Zinsforderungen zum Gegenstand hat ( BAG 21. November 2013- 6 AZR 23/12 - Rn. 16 ) .

    Das setzt grundsätzlich voraus, dass der Beschäftigte die Berufserfahrung in einer Tätigkeit erlangt hat, die in ihrer eingruppierungsrechtlichen Wertigkeit der Tätigkeit entspricht, die er nach seiner Einstellung auszuüben hat ( BAG 21. November 2013 - 6 AZR 23/12 - Rn. 45 ) .

  • EuGH, 23.05.1996 - C-237/94

    O'Flynn / Adjudication Officer

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.03.2017 - 4 Sa 86/16
    Es genügt die Feststellung, dass die betreffende Vorschrift geeignet ist, eine solche Wirkung hervorzurufen (EuGH 23. Mai 1996 - C-237/94 - Rn. 2).
  • EuGH, 23.02.1994 - C-419/92

    Scholz / Opera Universitaria di Cagliari und Cinzia Porcedda

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.03.2017 - 4 Sa 86/16
    Der EuGH sah in einer Vorschrift, die bei der Stellenvergabe die im Ausland geleisteten Dienste nicht entsprechend der im Aufnahmemitgliedstaat geleisteten Dienste berücksichtigt, einen Verstoß gegen Art. 45 AEUV (EuGH 23. Februar 1994 - C-419/92); ebenso für die Gewährung einer Dienstalterszulage (EuGH 30. September 2003 - C-224/01 - Rn. 70 -88).
  • EuGH, 27.11.1991 - C-4/91

    Bleis / Ministère de l'Éducation nationale

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.03.2017 - 4 Sa 86/16
    Die Klägerin fällt als Lehrerin nicht unter die Ausnahmeregelung (vgl. EuGH 27. November 1991- C-4/91).
  • EuGH, 17.03.2005 - C-109/04

    Kranemann

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.03.2017 - 4 Sa 86/16
    Nationale Bestimmungen, die einen Arbeitnehmer, der Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats ist, daran hindern oder davon abhalten, seinen Herkunftsstaat zu verlassen, um von seinem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch zu machen, stellen aber Beeinträchtigungen dieser Freiheit dar, auch wenn sie unabhängig von der Staatsangehörigkeit der betreffenden Arbeitnehmer angewandt werden (EuGH 17. März 2005 - C 109/04 - Kranemann).
  • EuGH, 03.10.2006 - C-17/05

    Cadman - Sozialpolitik - Artikel 141 EG - Grundsatz des gleichen Entgelts für

  • EuGH, 16.10.2007 - C-411/05

    Palacios de la Villa ./. Cortefiel: Gemeinschaftsrechtliche Unbedenklichkeit

  • EuGH, 11.07.2008 - C-195/08

    DAS ERSTE EILVORLAGEVERFAHREN GIBT DEM GERICHTSHOF ANLASS ZUR PRÄZISIERUNG DER

  • EuGH, 22.06.2011 - C-399/09

    Landtová

  • EuGH, 15.11.2011 - C-256/11

    Dereci u.a. - Unionsbürgerschaft - Aufenthaltsrecht der Angehörigen von

  • EuGH, 08.11.2012 - C-40/11

    Ein Drittstaatsangehöriger, der sich rechtmäßig im Herkunftsmitgliedstaat seiner

  • EuGH, 20.06.2013 - C-20/12

    Der Gerichtshof hat entschieden, dass die derzeitige luxemburgische Regelung,

  • BAG, 27.03.2014 - 6 AZR 571/12

    Stufenzuordnung bei Vorbeschäftigung in Teilzeit

  • EuGH, 10.09.2014 - C-270/13

    Haralambidis - Vorabentscheidungsersuchen - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Art.

  • EuGH, 28.01.2015 - C-417/13

    Starjakob - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG

  • EuGH, 06.10.2015 - C-298/14

    Brouillard - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freizügigkeit - Art. 45 AEUV und 49

  • BVerfG, 29.11.1961 - 1 BvR 148/57

    Bahnhofsapotheke Frankfurt

  • BAG, 18.12.2008 - 6 AZR 287/07

    Kinderbezogene Besitzstandszulage nach Elternzeit

  • BAG, 27.02.2014 - 6 AZR 988/11

    Stufenzuordnung einer Ärztin ohne Facharztausbildung nach Überleitung in die

  • BAG, 29.04.2021 - 6 AZR 232/17

    Stufenzuordnung TV-L - Freizügigkeit - Gleichbehandlung

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 9. März 2017 - 4 Sa 86/16 E - aufgehoben.
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