Rechtsprechung
LAG Niedersachsen, 09.06.2015 - 9 Sa 1138/13 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 613a Abs. 1 S. 1 BGB; § 613a Abs. 4 BGB; § 613a Abs. 5 Nr. 3 BGB; § 613a Abs. 6 S. 1-2 BGB
Unbegründeter Widerspruch gegenüber einer früheren Betriebserwerberin bei mehreren Betriebsübergängen - IWW
§ 69 Abs. 2 ArbGG, §§ ... 519, 520 ZPO, §§ 64, 66 ArbGG, § 520 Abs. 3 Nr. 2 ZPO, § 613 a Abs. 1 BGB, § 613 a Abs. 6 BGB, § 613 a Abs. 6 S. 1 BGB, § 613 a Abs. 4 BGB, § 613 a Abs. 6 S. 2 BGB, Richtlinie 77/187/EWG, § 613a Abs. 5 Nr. 3 BGB, § 112a Abs. 2 Satz 1 BetrVG, § 112a Abs. 2 BetrVG, § 613a Abs. 5 BGB, § 613a Abs. 1 bis 4 BGB, §§ 112, 112a BetrVG, § 112a Abs. 2 Satz 2 BetrVG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unbegründeter Widerspruch gegenüber einer früheren Betriebserwerberin bei mehreren Betriebsübergängen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 613a
Betriebsübergang; inzidente Prüfung; Kettenwiderspruch; Widerspruch - Kettenwiderspruch beim mehrfachen Betriebsübergang - rechtsportal.de
Unbegründeter Widerspruch gegenüber einer früheren Betriebserwerberin bei mehreren Betriebsübergängen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Göttingen, 25.09.2013 - 3 Ca 118/13
- LAG Niedersachsen, 09.06.2015 - 9 Sa 1138/13
- BAG, 12.10.2015 - 8 AZR 392/15
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- BAG, 11.12.2014 - 8 AZR 943/13
Betriebsübergang - mehrere Betriebsübergänge - Adressat des Widerspruchs nach § …
Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.06.2015 - 9 Sa 1138/13
Ein Widerspruch nach § 613a Abs. 6 BGB kann nur gegenüber dem bisherigen Inhaber oder dem neuen Inhaber, den letzten Übergang des Arbeitsverhältnisses betreffend, erklärt werden, nicht jedoch gegenüber vormaligen Arbeitgebern oder alten Inhabern wegen früherer Betriebsübergänge (vgl. BAG vom 11.12.2014, 8 AZR 943/13 mwN).Nur wenn geklärt ist, ob die Beklagte im Zeitpunkt des Widerspruchs bisherige Arbeitgeberin des Klägers war, kann ein (weiterer Widerspruch) des Klägers statthaft sein (vgl. BAG vom 11.12.2014, 8 AZR 943/13 Rn. 34).
Das folgt daraus, dass die Umstände, die zu einer Verwirkung führen, auch nur zwischen den Widerspruchsadressaten zugerechnet werden können und nicht gegenüber früheren Arbeitgebern (BAG vom 11.12.2014 aaO Rn. 25).
- LAG Niedersachsen, 08.07.2014 - 9 Sa 185/14
Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.06.2015 - 9 Sa 1138/13
(anders noch LAG Niedersachsen vom 08.07.2014, 9 Sa 184/14 und 9 Sa 185/14) Das Arbeitsverhältnis muss tatsächlich bestehen. - LAG Niedersachsen, 08.07.2014 - 9 Sa 184/14
BGB, KSchG
Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.06.2015 - 9 Sa 1138/13
(anders noch LAG Niedersachsen vom 08.07.2014, 9 Sa 184/14 und 9 Sa 185/14) Das Arbeitsverhältnis muss tatsächlich bestehen.
- BAG, 16.10.2014 - 8 AZR 670/13
Betriebsübergang - mehrere Betriebsübergänge - Adressat des Widerspruchs nach § …
Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.06.2015 - 9 Sa 1138/13
Die Kammer folgt der Auffassung des Bundesarbeitsgerichts, wonach weder der Wortlaut, noch die Gesetzesbegründung noch systematische Überlegungen einen Widerspruch gegen einen früheren als den bisherigen Arbeitgeber zulässt (…vgl. insbesondere BAG vom 24.04.2014, 8 AZR 369/13 Rn. 17 ff.;… in der Folge BAG vom 21.08.2014, 8 AZR 629/13 Rn. 16 ff.; BAG vom 21.08.2014, 8 AZR 619/14 Rn. 22 ff., BAG vom 16.10.2014, 8 AZR 670/13 und 8 AZR 697/13, jeweils Rn. 15 ff.) Der Gesetzgeber wollte gewährleisten, dass kein Arbeitnehmer gegen seinen Willen seinen Vertragspartner und damit den Arbeitgeber wechseln muss und hat daher die Möglichkeit des Widerspruchs gegen den Betriebsübergang eröffnet (BT-Drucksache 14/7760 S. 20). - BAG, 16.10.2014 - 8 AZR 697/13
Betriebsübergang - mehrere Betriebsübergänge - Adressat des Widerspruchs nach § …
Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.06.2015 - 9 Sa 1138/13
Die Kammer folgt der Auffassung des Bundesarbeitsgerichts, wonach weder der Wortlaut, noch die Gesetzesbegründung noch systematische Überlegungen einen Widerspruch gegen einen früheren als den bisherigen Arbeitgeber zulässt (…vgl. insbesondere BAG vom 24.04.2014, 8 AZR 369/13 Rn. 17 ff.;… in der Folge BAG vom 21.08.2014, 8 AZR 629/13 Rn. 16 ff.; BAG vom 21.08.2014, 8 AZR 619/14 Rn. 22 ff., BAG vom 16.10.2014, 8 AZR 670/13 und 8 AZR 697/13, jeweils Rn. 15 ff.) Der Gesetzgeber wollte gewährleisten, dass kein Arbeitnehmer gegen seinen Willen seinen Vertragspartner und damit den Arbeitgeber wechseln muss und hat daher die Möglichkeit des Widerspruchs gegen den Betriebsübergang eröffnet (BT-Drucksache 14/7760 S. 20). - BAG, 26.05.2011 - 8 AZR 18/10
Betriebsübergang - Zweiterwerber - Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung
Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.06.2015 - 9 Sa 1138/13
(BAG vom 26.05.2011, 8 AZR 18/10, AP Nr. 407 zu § 613a BGB Rn. 23). - BAG, 14.11.2013 - 8 AZR 824/12
Betriebsübergang - Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB - Betriebserwerberin - …
Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.06.2015 - 9 Sa 1138/13
Die fehlende Sozialplanpflichtigkeit des Betriebserwerbers gewinnt mit dem Betriebsübergang rechtliche Relevanz, weil der Arbeitnehmer nach dem Betriebsübergang eine andere rechtliche Absicherung im Fall des Verlustes des Arbeitsplatzes erhält als vorher (BAG vom 14.11.2013, 8 AZR 824/12 Rn. 30 und Rn. 31 mwN). - BAG, 21.08.2014 - 8 AZR 629/13
Betriebsübergang - mehrere Betriebsübergänge - Adressat des Widerspruchs nach § …
Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.06.2015 - 9 Sa 1138/13
Die Kammer folgt der Auffassung des Bundesarbeitsgerichts, wonach weder der Wortlaut, noch die Gesetzesbegründung noch systematische Überlegungen einen Widerspruch gegen einen früheren als den bisherigen Arbeitgeber zulässt (…vgl. insbesondere BAG vom 24.04.2014, 8 AZR 369/13 Rn. 17 ff.; in der Folge BAG vom 21.08.2014, 8 AZR 629/13 Rn. 16 ff.;… BAG vom 21.08.2014, 8 AZR 619/14 Rn. 22 ff., BAG vom 16.10.2014, 8 AZR 670/13 und 8 AZR 697/13, jeweils Rn. 15 ff.) Der Gesetzgeber wollte gewährleisten, dass kein Arbeitnehmer gegen seinen Willen seinen Vertragspartner und damit den Arbeitgeber wechseln muss und hat daher die Möglichkeit des Widerspruchs gegen den Betriebsübergang eröffnet (BT-Drucksache 14/7760 S. 20). - BAG, 24.04.2014 - 8 AZR 369/13
Betriebsübergang - mehrere Betriebsübergänge - Adressat des Widerspruchs nach § …
Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.06.2015 - 9 Sa 1138/13
Die Kammer folgt der Auffassung des Bundesarbeitsgerichts, wonach weder der Wortlaut, noch die Gesetzesbegründung noch systematische Überlegungen einen Widerspruch gegen einen früheren als den bisherigen Arbeitgeber zulässt (vgl. insbesondere BAG vom 24.04.2014, 8 AZR 369/13 Rn. 17 ff.;… in der Folge BAG vom 21.08.2014, 8 AZR 629/13 Rn. 16 ff.;… BAG vom 21.08.2014, 8 AZR 619/14 Rn. 22 ff., BAG vom 16.10.2014, 8 AZR 670/13 und 8 AZR 697/13, jeweils Rn. 15 ff.) Der Gesetzgeber wollte gewährleisten, dass kein Arbeitnehmer gegen seinen Willen seinen Vertragspartner und damit den Arbeitgeber wechseln muss und hat daher die Möglichkeit des Widerspruchs gegen den Betriebsübergang eröffnet (BT-Drucksache 14/7760 S. 20).