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   LAG Niedersachsen, 09.10.2009 - 10 Sa 1692/08   

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LAG Niedersachsen, 09.10.2009 - 10 Sa 1692/08 (https://dejure.org/2009,8742)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 09.10.2009 - 10 Sa 1692/08 (https://dejure.org/2009,8742)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 09. Oktober 2009 - 10 Sa 1692/08 (https://dejure.org/2009,8742)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zur Kontrolle von Ausgleichsklauseln in einem Aufhebungsvertrag - Abschluss vor Inkrafttreten des Schuldrechtmodernisierungsgesetzes

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 307 Abs. 1 S. 1 BGB; § 307 Abs. 1 S. 2 BGB; Art. 229 § 5 S. 1 EGBGB; Art. 229 § 5 S. 2 EGBGB; § 256 Abs. 1 ZPO
    Voraussetzungen für die Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf Ausgleichsklauseln in Altverträgen; Unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers durch eine Ausgleichsquittung in einem Aufhebungsvertrag; Unbegründete Feststellungsklage zum Entstehen eines ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf Ausgleichsklauseln in Altverträgen; Unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers durch eine Ausgleichsquittung in einem Aufhebungsvertrag; Unbegründete Feststellungsklage zum Entstehen eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kontrolle von Ausgleichsklauseln in Altverträgen; Ausgleichsquittung in Aufhebungsvertrag; unbegründete Feststellungsklage zum Entstehen eines Beihilfeanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 19.03.2008 - 5 AZR 429/07

    Zweistufige Ausschlussfrist in AGB

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.10.2009 - 10 Sa 1692/08
    Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei nicht die Verständnismöglichkeiten des konkreten, sondern die des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind (ständige Rechtsprechung, z. B. BAG 19.3.2008 - 5 AZR 429/07 - AP BGB § 305 Nr. 11 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 34, auch zur amtlichen Veröffentlichung vorgesehen; 24.10.2007 - 10 AZR 825/06 - AP BGB § 307 Nr. 32 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 26; 31.8.2005 - 5 AZR 545/06 - BAGE 115, 372 = AP ArbZG § 6 Nr. 8 = EzA ArbZG § 6 Nr. 6).

    Maßgebend sind die Verständnismöglichkeiten des typischerweise bei Verträgen der geregelten Art zu erwartenden nicht rechtskundigen Vertragspartners; der Verwender ist demgemäß verpflichtet, die Rechte und Pflichten des Vertragspartners möglichst klar und durchschaubar darzustellen; sie müssen so gestaltet sein, dass der nicht rechtskundige Durchschnittsarbeitnehmer die benachteiligende Wirkung ohne Einholung von Rechtsrat erkennen kann (BAG 19.3.2008 - 5 AZR 429/07 - aaO mwN).

  • BAG, 21.07.2009 - 9 AZR 279/08

    Vergangenes Rechtsverhältnis - Feststellungsinteresse - Teilerledigungserklärung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.10.2009 - 10 Sa 1692/08
    Sie kann sich auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (BAG 21.7.2009 - 9 AZR 279/08 - EzA-SD 2009, Nr. 20, 16; 15.9.2009 - 9 AZR 757/08 - sj 2009, Nr. 23, 39).

    Wird ein zunächst gegenwärtiges Rechtsverhältnis oder Teilrechtsverhältnis während des Rechtsstreits durch Zeitablauf zu einem vergangenen, bleibt die Feststellungsklage nur zulässig, wenn sich aus der beantragten Feststellung noch Rechtswirkungen für die Zukunft ergeben können (BAG 21.7.2009 - 9 AZR 279/08 - aaO).

  • BAG, 31.08.2005 - 5 AZR 545/04

    Höhe und pauschale Abgeltung von Nachtarbeitszuschlägen - AGB-Kontrolle von

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.10.2009 - 10 Sa 1692/08
    Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei nicht die Verständnismöglichkeiten des konkreten, sondern die des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind (ständige Rechtsprechung, z. B. BAG 19.3.2008 - 5 AZR 429/07 - AP BGB § 305 Nr. 11 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 34, auch zur amtlichen Veröffentlichung vorgesehen; 24.10.2007 - 10 AZR 825/06 - AP BGB § 307 Nr. 32 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 26; 31.8.2005 - 5 AZR 545/06 - BAGE 115, 372 = AP ArbZG § 6 Nr. 8 = EzA ArbZG § 6 Nr. 6).

    Ist der Wortlaut nicht eindeutig, kommt es für die Auslegung entscheidend darauf an, wie der Vertragstext aus Sicht der typischerweise an Geschäften dieser Art beteiligten Verkehrskreise zu verstehen ist, wobei der Vertragswille verständiger und redlicher Vertragspartner beachtet werden muss (BAG 31.8.2005 - 5 AZR 545/04 - aaO).

  • BAG, 15.09.2009 - 9 AZR 757/08

    Sonn- und Feiertagsarbeit - Weisungsrecht des Arbeitgebers für die

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.10.2009 - 10 Sa 1692/08
    Sie kann sich auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (BAG 21.7.2009 - 9 AZR 279/08 - EzA-SD 2009, Nr. 20, 16; 15.9.2009 - 9 AZR 757/08 - sj 2009, Nr. 23, 39).
  • LAG Düsseldorf, 13.04.2005 - 12 Sa 154/05

    Ausgleichsquittung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.10.2009 - 10 Sa 1692/08
    Vielmehr gebieten Treu und Glauben auch, dass die Klausel die wirtschaftlichen Nachteile und Belastungen so weit erkennen lässt, wie dies nach den Umständen gefordert werden kann (LAG Düsseldorf 13.4.2005 - 12 Sa 154/05 - LAGE BGB 2002 § 307 Nr. 7 = DB 2005, 1463 mwN).
  • BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 722/06

    Verzicht auf Kündigungsschutzklage

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.10.2009 - 10 Sa 1692/08
    Für Ausgleichsquittungen gilt dies, wenn keine kompensatorische Gegenleistung des Arbeitgebers vorliegt (z. B. LAG Schleswig-Holstein 24.9.2003 - 3 Sa 6/03 - NZA-RR 2004, 74 = BB 2004, 608; vgl. zum formularmäßigen Klageverzicht BAG 6, 9.2007 - 2 AZR 722/06 - BAGE 124, 59 = AP KSchG 1969 § 4 Nr. 62 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 29).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.06.2007 - 12 Sa 524/07

    AGB-Kontrolle von Ausgleichsquittungen

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.10.2009 - 10 Sa 1692/08
    Im Unterschied zum Sachverhalt, der der vom Kläger angezogenen Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg (5.6.2007 - 12 Sa 524/07 - LAGE BGB 2002 § 307 Nr. 13 = EzA-SD 2007, Nr. 17, 8) zugrunde liegt, besteht bei der Verwendung der vorliegenden Klausel nicht die Gefahr, der Arbeitnehmer könne annehmen, auch unverzichtbare oder unverfallbare Ansprüche würden erfasst.
  • BAG, 20.06.2007 - 10 AZR 410/06

    Anspruch auf Weihnachtsgeld

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.10.2009 - 10 Sa 1692/08
    Von Bedeutung für das Auslegungsergebnis sind schließlich auch der von den Arbeitsvertragsparteien verfolgte Regelungszweck sowie die Interessenlage der Beteiligten (BAG 18.4.2007 - 4 AZR 653/05 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 52).
  • BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 177/03

    Widerruf eines Aufhebungsvertrags

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.10.2009 - 10 Sa 1692/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der sich das erkennende Gericht anschließt, ist nach den Grundsätzen intertemporalen Rechts vielmehr auf den Zeitpunkt der Aufhebungsvereinbarung abzustellen (BAG 27.11.2003 - 2 AZR 177/03 - AP BGB § 312 Nr. 2 = BB 2004, 1858).
  • BAG, 24.10.2007 - 10 AZR 825/06

    Bonuszahlung - Transparenzgebot und Stichtagsklausel

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.10.2009 - 10 Sa 1692/08
    Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei nicht die Verständnismöglichkeiten des konkreten, sondern die des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind (ständige Rechtsprechung, z. B. BAG 19.3.2008 - 5 AZR 429/07 - AP BGB § 305 Nr. 11 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 34, auch zur amtlichen Veröffentlichung vorgesehen; 24.10.2007 - 10 AZR 825/06 - AP BGB § 307 Nr. 32 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 26; 31.8.2005 - 5 AZR 545/06 - BAGE 115, 372 = AP ArbZG § 6 Nr. 8 = EzA ArbZG § 6 Nr. 6).
  • LAG Schleswig-Holstein, 24.09.2003 - 3 Sa 6/03

    Kündigung, Krankengeld, Entgeltfortzahlung, Formular, AGB-Konrolle,

  • BGH, 30.11.2004 - X ZR 133/03

    Unwirksamkeit von Haftungsbeschränkungsklauseln in den AGB des Betreibers einer

  • BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 653/05

    Verweisung auf Tarifvertrag - Gleichstellungsabrede - Betriebliche Übung

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